*Versicherer: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, ein Tochterunternehmen der NÜRNBERGER Versicherung
Umfassender Rechtsschutz für Ihre Marke oder Ihr Patent
Patentschutz, Patentverletzung, Patentklagen, Markenrechte: Oft machen nur große Konzerne hier ihre Ansprüche geltend. Wie wäre es jedoch, wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen, Forscher oder Einzelkämpfer das ebenso könnten? Unsere Marken- und Patent-Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei, Ihr Recht auf geistiges Eigentum durchzusetzen. Denn ob Unternehmen, Hochschule oder Privatperson: Auch Ihre Ideen und Innovationen haben es verdient, geschützt zu werden.
Ihre Vorteile mit der Marken- und Patent-Rechtsschutzversicherung
- Schützen Sie sich vor Ideenklau, Patentverletzungen und Plagiaten
- Sichern Sie Ihre Existenz bei patentrechtlichen Bedrohungen
- Pluspunkt für Start-ups: Der Schutz Ihres geistigen Eigentums hilft bei Verhandlungen mit potenziellen Geldgebern
- Wehren Sie bei Patentstreitigkeiten Ansprüche ab (Passivschutz) oder wahlweise
- Wehren Sie Ansprüche ab und machen Sie eigene Ansprüche geltend
Die Tarife unserer gewerblichen Rechtsschutzversicherung im Detail
Premium 100
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Premium 100 PLUS
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Straf- in Verbindung mit Patent-Rechtsschutz
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Leistungen |
Wehrt Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüche ab |
Macht Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüche geltend oder wehrt diese ab |
Schützt bei Vorwürfen der Verletzung von Schutzrechten, insbesondere, wenn Straf- und Bußgelder drohen |
Für alle Macher, Erfinder, Innovativen etc. |
Schützt Klein- und mittelständische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern (größere auf Anfrage) sowie Privatpersonen |
Schützt Klein- und mittelständische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern (größere auf Anfrage) sowie Privatpersonen |
Schützt Klein- und mittelständische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern (größere auf Anfrage) sowie Privatpersonen |
So hilft diese Versicherung |
Rechtliche Interessen wahrnehmen: bei Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrecht |
Rechtliche Interessen wahrnehmen: bei Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrecht |
Schützt bei Vorwürfen der Verletzung von Schutzrechten, insbesondere, wenn Straf- und Bußgelder drohen |
Versicherte Schutzrechte |
Für alle bereits bestehenden und zukünftigen Rechte, die beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet bzw. eingetragen sind (inkl. EP-Patente und PCT-Anmeldungen) |
Für alle bereits bestehenden und zukünftigen Rechte, die beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet bzw. eingetragen sind (inkl. EP-Patente und PCT-Anmeldungen) |
Entfällt im Straf-Rechtsschutz |
Wartezeit |
3 Monate |
3 Monate |
3 Monate |
Erstattung |
Rechtsanwaltsgebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Gerichtskosten nach Gerichtskostengesetz. Hinzuziehen eines Patentanwalts ist mitversichert. |
Rechtsanwaltsgebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Gerichtskosten nach Gerichtskostengesetz. Hinzuziehen eines Patentanwalts ist mitversichert. |
Erstattet Kosten für: Verfahren, Rechtsanwalt**, Sachverständige (bis max. 155.000 EUR), Kaution, Reisekosten (Anwälte und Versicherte), Übersetzungs- und Nebenklagekosten |
Versicherungssumme |
Wahlweise 100.000 EUR bzw. 250.000 EUR |
Wahlweise 100.000 EUR bzw. 250.000 EUR |
Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall, max. 1.000.000 EUR pro Kalenderjahr |
Jahresbeitrag (ohne Versicherungssteuer) |
Ab 399 EUR |
Ab 1.848 EUR |
Ab 109,90 EUR |
Selbstbeteiligung |
Wahlweise 2.500 EUR oder 5.000 EUR |
Wahlweise 2.500 EUR oder 5.000 EUR |
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Mehr anzeigen |
**Übernahme der im Wege einer Honorarvereinbarung entstehenden angemessenen Anwaltshonorare. Die Angemessenheit bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Marken und Patente
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Sind alle meine gewerblichen Schutzrechte versichert - auch zukünftige?
Ja. Dies trifft auf alle Patente zu, die Sie beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) angemeldet haben bzw. auf alle erteilten EP-Patente, die ebenfalls im DPMA aufgeführt sind. Zusätzlich sind all Ihre im Deutschen oder Europäischen Register aufgeführten Marken, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster/Designs automatisch eingeschlossen.
Denn wir wissen, dass einige mittelständische Hersteller verschiedene Schutzrechte (Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) halten. Und dass für einzelne Produkte jährlich mehrere Rechte dazukommen. Da ist umfassender, beständiger Schutz besonders wichtig.
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Sind alle meine Schutzrechte versichert, die beim DPMA eingetragen sind bzw. auch EU-Patente sowie Marken und Geschmacksmuster, die im Europäischen Register eingetragen sind?
Ja. Entscheidend ist, dass Ihr Wohnsitz (bei Privatpersonen) bzw. Ihr Hauptsitz (bei Unternehmen) als Versicherungsnehmer in Deutschland oder Österreich liegt. Patente müssen nach der europäischen Erteilung auch beim DPMA eingetragen sein. Bei Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern/Designs genügt es, wenn sie im Europäischen Register aufgeführt sind.
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Geht der Versicherungsschutz automatisch auf den Erwerber über, wenn ich meine Patente verkaufe oder übertrage?
Nein, Sie als Versicherungsnehmer sind entscheidend. Denn wir versichern nicht das einzelne Recht, sondern Sie als Rechteinhaber. Also müsste der Erwerber eine eigene Marken- und Patent-Rechtsschutzversicherung abschließen. Dann wären neu hinzukommende Rechte darüber versichert.
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In welchen Ländern gilt mein Rechtsschutz für Marken- und Patente?
Europaweit, wobei der Gerichtsstand zählt. Als Versicherungsnehmer müssen Sie Ihren Wohnsitz (bei Privatpersonen) bzw. Ihren Geschäftssitz (bei Unternehmen) in der Bundesrepublik Deutschland oder in Österreich haben.
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Kann ich auch höhere Versicherungssummen absichern?
Eine Erweiterung Ihrer Versicherungssumme ist zu folgenden Jahresbeiträgen (ohne Versicherungssteuer, inkl. Beitragszuschlag) möglich:
- 500.000 EUR für 2.500 EUR Beitrag
- 1.000.000 EUR für 5.500 EUR Beitrag.
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