Meine Nürnberger
Junge Frau in weißer Bluse geht im Büro durch eine Glastür

Rechtsschutz­versicherung für Markenrecht und Patentrecht.*

Exklusiver Rechtsschutz für Ihr geistiges Eigentum.

  • Bessere Chancen im Rechtsstreit "Klein gegen Groß"
  • Versichert alle schon bestehenden Schutzrechte
  • Auch für alle künftigen Rechte, die eingetragen werden

*Versicherer: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, ein Tochterunternehmen der NÜRNBERGER Versicherung

Im Überblick

Umfassender Rechtsschutz für Ihre Marke oder Ihr Patent

Patentschutz, Patent­verletzung, Patent­klagen, Marken­rechte: Oft machen nur große Konzerne hier ihre Ansprüche geltend. Wie wäre es jedoch, wenn Sie als kleines oder mittel­ständisches Unter­nehmen, Forscher oder Einzel­kämpfer das ebenso könnten? Unsere Marken- und Patent-Rechts­schutz­versicherung hilft Ihnen dabei, Ihr Recht auf geistiges Eigentum durch­zu­setzen. Denn ob Unter­nehmen, Hoch­schule oder Privat­person: Auch Ihre Ideen und Inno­vationen haben es ver­dient, ge­schützt zu werden.

Ihre Vorteile mit der Marken- und Patent-Rechts­schutz­versicherung

  • Schützen Sie sich vor Ideen­klau, Patent­verletzungen und Plagiaten
  • Sichern Sie Ihre Existenz bei patent­recht­lichen Be­drohungen
  • Pluspunkt für Start-ups: Der Schutz Ihres geistigen Eigen­tums hilft bei Ver­handlungen mit poten­ziellen Geldgebern
  • Wehren Sie bei Patent­streitig­keiten Ansprüche ab (Passiv­schutz) oder wahl­weise
  • Wehren Sie Ansprüche ab und machen Sie eigene Ansprüche geltend
Tarife im Detail

**Übernahme der im Wege einer Honorarvereinbarung entstehenden angemessenen Anwaltshonorare. Die Angemessenheit bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.

Mehr Informationen zum Marken- und Patent-Rechtsschutz

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Rechts­schutz­versicherung für Marken und Patente

Sind alle meine gewerb­lichen Schutz­rechte versichert - auch zukünftige?

Ja. Dies trifft auf alle Patente zu, die Sie beim DPMA (Deutsches Patent- und Marken­amt) ange­meldet haben bzw. auf alle erteilten EP-Patente, die ebenfalls im DPMA aufge­führt sind. Zusätzlich sind all Ihre im Deutschen oder Europäischen Register aufgeführten Marken, Gebrauchs- oder Ge­schmacks­muster/Designs auto­matisch einge­schlossen.

Denn wir wissen, dass einige mittels­tändische Her­steller verschiedene Schutz­rechte (Patente, Marken, Gebrauchs- und Ge­schmacks­muster) halten. Und dass für einzelne Produkte jährlich mehrere Rechte dazu­kommen. Da ist um­fassender, beständiger Schutz besonders wichtig.

Sind alle meine Schutzrechte ver­sichert, die beim DPMA einge­tragen sind bzw. auch EU-Patente sowie Marken und Geschmacks­muster, die im Europäischen Register eingetragen sind?

Ja. Entscheidend ist, dass Ihr Wohn­sitz (bei Privat­personen) bzw. Ihr Haupt­sitz (bei Unter­nehmen) als Ver­sicherungs­nehmer in Deutsch­land oder Öster­reich liegt. Patente müssen nach der euro­päischen Erteilung auch beim DPMA einge­tragen sein. Bei Marken, Gebrauchs- und Ge­schmacks­mustern/Designs genügt es, wenn sie im Euro­päischen Register aufge­führt sind.

Geht der Versicherungs­schutz automatisch auf den Erwerber über, wenn ich meine Patente verkaufe oder übertrage?

Nein, Sie als Versicherungs­nehmer sind ent­scheidend. Denn wir versichern nicht das einzelne Recht, sondern Sie als Rechte­inhaber. Also müsste der Er­werber eine eigene Marken- und Patent-Rechts­schutz­versicherung ab­schließen. Dann wären neu hinzu­kommende Rechte darüber versichert.

In welchen Ländern gilt mein Rechts­schutz für Marken- und Patente?

Europaweit, wobei der Gerichts­stand zählt. Als Ver­sicherungs­nehmer müssen Sie Ihren Wohn­sitz (bei Privat­personen) bzw. Ihren Geschäfts­sitz (bei Unter­nehmen) in der Bundes­republik Deutsch­land oder in Öster­reich haben.

Kann ich auch höhere Ver­sicherungs­summen absichern?

Eine Erweiterung Ihrer Ver­sicherungs­summe ist zu folgenden Jahres­beiträgen (ohne Ver­sicherungs­steuer, inkl. Beitrags­zuschlag) möglich:

  • 500.000 EUR für 2.500 EUR Beitrag
  • 1.000.000 EUR für 5.500 EUR Beitrag.

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