Meine Nürnberger
3 Personen sitzen lachend vor einem Laptop in einem Besprechungsraum

Betriebsrentenstärkungs­gesetz 2022.

BRSG 2022 für Sie kurz zusammengefasst

Zur Stärkung der Betriebsrente sind mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) am 01.01.2018 zahlreiche Neuerungen in Kraft getreten.

Seit 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber die Entgeltumwandlung ihrer Arbeitnehmer um einen Zuschuss ergänzen.

Der Arbeitgeber wird den gesetzlichen Anforderungen in vollem Umfang nur gerecht, wenn er den Zuschuss von mindestens 15 % auf den Beitrag zur Entgeltumwandlung leistet.

Der Arbeitgeberzuschuss ist für alle ab 2019 neu abgeschlossenen Verträge zur Entgeltumwandlung zu zahlen.

Ab dem 1. Januar 2022 gilt der Arbeitgeberzuschuss jedoch auch für alle Bestandsverträge in der Direktversicherung und Pensionskasse.

Welche Möglichkeiten stehen Ihnen zur Umsetzung in den Bestandsverträgen zur Verfügung

Möglichkeit 1: Arbeitgeberzuschuss zur Erhöhung der bestehenden Entgeltumwandlung.

Es wird der bestehenden Beitrag zur Entgeltumwandlung der Beschäftigten um den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % erhöht. Dies ist bei allen Direktversicherungen ab der Tarifgeneration 2300 (Beginn ab 2005) möglich.

Lösung: Für eine Erhöhung im bestehenden Vertrag lassen Sie uns bitte den Erhöhungsantrag sowie eine neue Entgeltumwandlung zukommen. Alle Formulare hierzu finden Sie am Ende der Seite.

Möglichkeit 2: Erstmaliger Arbeitgeberzuschuss mit Verrechnung der bestehenden Entgeltumwandlung.

Der Arbeitgeber leistet erstmalig den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % in den bestehenden Vertrag zur Entgeltumwandlung. Der Gesamtbeitrag bleibt gleich und der Arbeitgeberzuschuss wird mit dem Beitrag zur Entgeltumwandlung verrechnet.

Dies ist bei allen Direktversicherungen sowie Pensionskassen möglich.

Lösung: Bei unveränderter Fortführung des Vertrages (gleicher Beitrag) wird der bisherige Beitrag zur Entgeltumwandlung um den Arbeitgeberzuschuss reduziert. Alle Formulare hierzu finden Sie am Ende der Seite.