Meine Nürnberger
Frau mit Headset lacht in die Kamera

NÜRNBERGER SofortHilfe im Schadenfall.

Unbürokratisch, schnell und zuverlässig sind wir rund um die Uhr für Sie da.

Wir wollen Ihnen helfen, so schnell es geht

Für die Meldung eines Schaden- bzw. Leistungsfalls stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.

Online

Nutzen Sie auf Wunsch unsere Online-Schaden- bzw. Leistungsfallmeldung:

Schadentelefon

Kontaktmöglichkeit Schadentelefon

Einen Schaden melden?
Schnell, unkompliziert und rund um die Uhr für Sie da: unser Schaden­telefon.
Sie erreichen uns unter 0800 531-6666 . Aus Deutschland kostenfrei*.

*Falls Ihr Telefondienst­anbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie uns kosten­pflichtig unter +49 911 531-6666 .

Per Post

Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift übersenden:

NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg

Ihre Unterlagen zur Meldung eines BU-Leistungsfalls senden Sie bitte an:

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Abteilung Leistung Berufsunfähigkeit
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg

Tipps zum Verhalten im Schadenfall

Was tun nach einem Einbruch?
  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den einge­tretenen Schaden.
  • Bringen Sie einen Ein­bruch­dieb­stahl möglichst sofort bei der zu­ständigen Polizei­dienst­stelle zur Anzeige und lassen Sie sich das Akten­zeichen und die Anschrift der zu­ständigen Polizei­dienst­stelle geben.
  • Veranlassen Sie, soweit erfor­derlich, eine provi­sorische Sicherung des versicherten Ortes. Vor Be­auftragen der end­gültigen Reparatur sollten Sie Kontakt mit uns auf­nehmen und uns über die voraus­sichtlich ent­stehenden Kosten informieren.
  • Überlassen Sie der Polizei und uns un­ver­züglich eine voll­ständige Auf­stellung der ent­wende­ten Gegen­stände (Stehl­gutliste).
  • Aussage­kräftige Schaden­fotos helfen uns bei der Schaden­regulierung weiter.
Was tun nach einem Wasser­schaden?
  • Wasserzufuhr un­mittelbar stoppen: Bitte Absperr- oder Haupt­wasser­hähne schließen.
  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den einge­tretenen Schaden. So können wir sicher­stellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maß­nahmen ergreifen.
  • Halten Sie den Schaden möglichst gering und verhindern Sie eine Ausweitung.
  • Sichern Sie wichtige Unterlagen, elek­tronische Daten­speicher und Ihr Inventar (Teppiche, Gemälde, Möbel, etc.). Bringen Sie diese in sichere Bereiche.
  • Nehmen Sie betroffene tech­nische Geräte und Anlagen nach einem Wasser­schaden nicht in Betrieb. Über­lassen Sie die Über­prüfung einem Fach­händler.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit aussage­kräftigen Fotos und bewahren Sie be­schädigte Sachen auf.
Was tun bei Schäden durch Sturm und Hagel?
  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den ein­getre­tenen Schaden. So können wir sicher­stellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maß­nahmen ergreifen.
  • Sorgen Sie, sofern erfor­derlich, mit Hilfe der Feuer­wehr bzw. einer Fach­firma für eine provi­sorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
  • Schützen Sie gefährdete Gegen­stände vor Folge­schäden durch ein­dringende Nieder­schläge mit geeigneter Ab­deckung oder durch Aus­lagerung in sichere Bereiche.
  • Um weitere Schäden im Gebäude­bereich zu vermeiden, prüfen Sie bitte, ob Trock­nungs­maß­nahmen not­wendig sind.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit aussage­kräftigen Fotos und bewahren Sie be­schädigte Sachen auf.
Was tun, wenn es gebrannt hat?
  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den einge­tretenen Schaden. So können wir sicher­stellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maß­nahmen ergreifen.
  • Sollten weitere Schäden durch Lösch­wasser oder Nieder­schläge drohen, bringen Sie, sofern möglich, unver­sehrte Gegenstände in Sicher­heit. Bitte gefährden Sie weder sich noch andere Personen.
  • Nehmen Sie vom Schaden betroffene elek­trische Geräte und Anlagen nach einem Brand­schaden nicht in Betrieb. Über­lassen Sie die Über­prüfung einem Fach­händler.
  • Bitte lassen Sie das Schaden­bild solange unver­ändert, bis die Schaden­stelle oder die be­schädigten Sachen durch den Ver­sicherer frei­gegeben worden sind.
  • Sind Veränderungen un­umgänglich, dokumen­tieren Sie das Schaden­bild nach­vollziehbar - z. B. mit Fotos. Bewahren Sie die beschä­digten Sachen bis zu einer Be­sichtigung durch den Versicherer auf.
  • Bei strafbaren Hand­lungen wie vermuteter Brand­stiftung informieren Sie bitte die Polizei.
Was tun nach einem Unfall mit Ihrem Kfz?
  • Bewahren Sie Ruhe, schalten Sie die Warn­blink­anlage ein und sichern Sie die Unfall­stelle ab.
  • Leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe. Detail­lierte An­leitungen finden Sie in der App NÜRNBERGER SofortHilfe.
  • Setzen Sie bei Personen- oder größeren Blech­schäden einen Notruf an die Rettungs­leitstelle ab (Polizei: 110, Rettungsdienst: 112) und warten Sie auf die Ankunft der Einsatz­fahrzeuge.
  • Tauschen Sie Ihre Perso­nalien unter­einander aus, falls Sie den Unfall ohne Polizei regeln möchten.
  • Sichern Sie Beweise und machen Sie Fotos (Über­sichts­aufnahmen jeweils aus Richtung der be­teiligten Fahr­zeuge sowie die Fahr­zeug­beschädigungen).
  • Nehmen Sie die Daten von Zeugen auf.
  • Informieren Sie auch bei einem Wild­schaden­fall die Polizei.
Was tun bei einem Unfall mit Ihrem Kfz im Ausland?
  • Bei einem Unfall im Ausland empfiehlt es sich, in jedem Fall die Polizei zu be­nach­richtigen - insbe­sondere bei Verletzten, hohen Sach­schäden oder wenn sich einer der Unfall­gegner unerlaubt entfernt hat.
  • Füllen Sie mit den Be­teiligten einen Euro­päischen Unfall­bericht aus - mit Angaben zum Unfall­hergang, den beteiligten Fahr­zeugen und Personen.
  • Rufen Sie uns in jedem Fall an. Auch wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, kann es sein, dass wir un­berech­tigte Ansprüche zurück­weisen müssen.

Das sagen unsere Kunden über unseren BU-Leistungsservice