Wir wollen Ihnen helfen, so schnell es geht.
Für die Meldung eines Schaden- bzw. Leistungsfalls stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.
Online.
Nutzen Sie auf Wunsch unsere Online-Schaden- bzw. Leistungsfallmeldung:
Schadentelefon.
Einen Schaden melden?
Schnell, unkompliziert und rund um die Uhr für Sie da: unser Schadentelefon.
Sie erreichen uns unter 0800 531-6666 . Aus Deutschland kostenfrei*.

*Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie uns kostenpflichtig unter +49 911 531-6666.
Per Post.
Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift übersenden:
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg
Ihre Unterlagen zur Meldung eines BU-Leistungsfalls senden Sie bitte an:
NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Abteilung Leistung Berufsunfähigkeit
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg
Tipps zum Verhalten im Schadenfall.
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Was tun nach einem Einbruch?
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden.
- Bringen Sie einen Einbruchdiebstahl möglichst sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige und lassen Sie sich das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle geben.
- Veranlassen Sie, soweit erforderlich, eine provisorische Sicherung des versicherten Ortes. Vor Beauftragen der endgültigen Reparatur sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen und uns über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren.
- Überlassen Sie der Polizei und uns unverzüglich eine vollständige Aufstellung der entwendeten Gegenstände (Stehlgutliste).
- Aussagekräftige Schadenfotos helfen uns bei der Schadenregulierung weiter.
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Was tun nach einem Wasserschaden?
- Wasserzufuhr unmittelbar stoppen: Bitte Absperr- oder Hauptwasserhähne schließen.
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
- Halten Sie den Schaden möglichst gering und verhindern Sie eine Ausweitung.
- Sichern Sie wichtige Unterlagen, elektronische Datenspeicher und Ihr Inventar (Teppiche, Gemälde, Möbel, etc.). Bringen Sie diese in sichere Bereiche.
- Nehmen Sie betroffene technische Geräte und Anlagen nach einem Wasserschaden nicht in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
- Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos und bewahren Sie beschädigte Sachen auf.
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Was tun bei Schäden durch Sturm und Hagel?
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
- Sorgen Sie, sofern erforderlich, mit Hilfe der Feuerwehr bzw. einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
- Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden durch eindringende Niederschläge mit geeigneter Abdeckung oder durch Auslagerung in sichere Bereiche.
- Um weitere Schäden im Gebäudebereich zu vermeiden, prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind.
- Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos und bewahren Sie beschädigte Sachen auf.
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Was tun, wenn es gebrannt hat?
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
- Sollten weitere Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge drohen, bringen Sie, sofern möglich, unversehrte Gegenstände in Sicherheit. Bitte gefährden Sie weder sich noch andere Personen.
- Nehmen Sie vom Schaden betroffene elektrische Geräte und Anlagen nach einem Brandschaden nicht in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
- Bitte lassen Sie das Schadenbild solange unverändert, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind.
- Sind Veränderungen unumgänglich, dokumentieren Sie das Schadenbild nachvollziehbar - z. B. mit Fotos. Bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer auf.
- Bei strafbaren Handlungen wie vermuteter Brandstiftung informieren Sie bitte die Polizei.
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Was tun nach einem Unfall mit Ihrem Kfz?
- Bewahren Sie Ruhe, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle ab.
- Leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe. Detaillierte Anleitungen finden Sie in der App NÜRNBERGER SofortHilfe.
- Setzen Sie bei Personen- oder größeren Blechschäden einen Notruf an die Rettungsleitstelle ab (Polizei: 110, Rettungsdienst: 112) und warten Sie auf die Ankunft der Einsatzfahrzeuge.
- Tauschen Sie Ihre Personalien untereinander aus, falls Sie den Unfall ohne Polizei regeln möchten.
- Sichern Sie Beweise und machen Sie Fotos (Übersichtsaufnahmen jeweils aus Richtung der beteiligten Fahrzeuge sowie die Fahrzeugbeschädigungen).
- Nehmen Sie die Daten von Zeugen auf.
- Informieren Sie auch bei einem Wildschadenfall die Polizei.
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Was tun bei einem Unfall mit Ihrem Kfz im Ausland?
- Bei einem Unfall im Ausland empfiehlt es sich, in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen - insbesondere bei Verletzten, hohen Sachschäden oder wenn sich einer der Unfallgegner unerlaubt entfernt hat.
- Füllen Sie mit den Beteiligten einen Europäischen Unfallbericht aus - mit Angaben zum Unfallhergang, den beteiligten Fahrzeugen und Personen.
- Rufen Sie uns in jedem Fall an. Auch wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, kann es sein, dass wir unberechtigte Ansprüche zurückweisen müssen.