Was ist die Nahles-Rente?
Andrea Nahles, ehemalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, setzt sich seit Jahren für ein neues Rentengesetz ein, das die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Geringverdiener und kleine bis mittelständische Unternehmen attraktiver machen soll.
Nahles verfolgt im Wesentlichen 2 Ziele: Sie möchte die sogenannte "Durchdringungsquote" der bAV in Deutschland verbessern und Arbeitgebern die Einführung betrieblicher Altersversorgungskonzepte erleichtern. Zugleich fordert die ehemalige Ministerin eine Geringverdienerförderung für Bruttoeinkommen unter 2.200 EUR pro Monat, die bislang nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügten, um einen Teil ihres Gehalts in die bAV zu investieren.
Der Kabinettsentwurf zum Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (Nahles-Rente), der am 21. Dezember 2016 beschlossen wurde, befindet sich auf der Zielgeraden: Spätestens zum Jahreswechsel 2018 könnte die Reform in Kraft treten. Wir erklären Ihnen, welche Konsequenzen die Nahles-Rente für Ihr Unternehmen haben könnte.

Betriebliche Altersvorsorge
Schließen Sie mit einer Betriebsrente Versorgungslücken im Alter.
Das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz kurz erklärt.
Das neue Rentengesetz soll dazu beitragen, dass die Betriebsrente attraktiver wird und mehr Arbeitnehmer einen bAV-Vertrag abschließen können. Unter anderem sieht das Gesetz eine Enthaftung der Arbeitgeber vor. Sie sollen zukünftig ihren Beschäftigten nicht mehr garantieren müssen, dass eine Betriebsrente in bestimmter Höhe ausgezahlt wird, sondern nur, dass sie die eingezahlten Beiträge zurückerhalten.
bAV nach Einführung der Nahles-Rente auch für kleinere Unternehmen attraktiv.
Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer wissen: Ohne ein zweites finanzielles Standbein neben der staatlichen Rente lässt sich die Versorgungslücke im Alter nicht schließen. Die betriebliche Altersversorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Grundsicherung und trotzdem stagniert die sogenannte "Durchdringungsquote" der bAV: "In den letzten Jahren mussten wir feststellen - um genau zu sein seit 2009 -, dass wir keinerlei Entwicklung positiver Art bei der Verbreitung von Betriebsrenten mehr haben. Wir haben eine komplette Stagnation", betonte Nahles in einer Rede vor dem Bundestag am 10. März 2017.
Während die betriebliche Alterssicherung in großen Unternehmen weit verbreitet ist, gibt es in kleinen Betrieben und Branchen mit gering verdienenden Beschäftigten noch große Vorbehalte. Sie scheuen die Bürokratie und vor allem das Haftungsrisiko einer bAV, die zudem auf geringes Interesse bei den Mitarbeitern stößt.
Welche Änderungen treten nach der Nahles-Reform in Kraft?
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Wegfall der Mindestrenten-Garantie.
Das neue Rentengesetz ist fast schon eine Revolution. Es bricht mit der 50 Jahre alten Praxis in der betrieblichen Altersvorsorge und ermöglicht Unternehmen erstmals reine Beitragszusagen: In Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren können, dass anstelle garantierter Mindestleistungen nur noch Beiträge zugesagt werden. Somit entfällt die Arbeitgeberhaftung für Betriebsrenten.
Der Verzicht auf die bisher übliche Mindestleistung ermöglicht es den Anbietern, das Pensionskapital riskanter, aber zugleich auch chancenreicher zu investieren - etwa in Aktien.
Fazit: Das neue Rentengesetz ersetzt die bisher geltende Rentengarantie durch eine "Zielrente". Statt einer festen Altersrentenzusage kann die Zielrente je nach Kapitalmarkt-Rendite steigen oder sinken. Arbeitgeber werden von den bisherigen Haftungsrisiken für garantierte Betriebsrenten entlastet.
Diesen Punkt sehen wir als kritisch an, so auch Dr. Peter Schwark, Mitglied der GDV-Geschäftsführung: "Eine reine Beitragszusage verknüpft mit einem Garantieverbot würde Arbeitnehmer selbst in der Rentenphase den Schwankungen der Kapitalmärkte aussetzen, ohne dass sie sich dagegen absichern können. Das wird die betriebliche Altersversorgung eher schwächen als stärken."
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Haftung liegt bei der Versorgungseinrichtung.
Durch die Einführung einer reinen Zielrente werden Betriebe vom Haftungsrisiko der bAV entbunden. Ein erheblicher Vorteil gegenüber den bislang gültigen Mindestrenten, die in Zeiten von Nullzinsen nur mit erheblichem finanziellen Mehraufwand realisierbar sind. Unternehmen bürgen künftig nur noch dafür, dass sie die eingesammelten Beiträge an eine Versorgungseinrichtung, wie zum Beispiel einen Versicherer, weiterleiten. Das Anlage- und Wertentwicklungsrisiko liegt beim Arbeitnehmer.
Allerdings müssen Firmen eine Gegenleistung für die Haftungsfreiheit erbringen: Sie sollen künftig 15 % des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung zahlen. Zusätzlich können weitere Arbeitgeberzuschüsse vereinbart werden.
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Förderung der Rente für Geringverdiener.
Darüber hinaus sieht die Nahles-Rente einen bAV-Förderbetrag vor: Der Fiskus soll die Betriebsrenten von Beschäftigten mit kleinen Einkommen unterstützen. Betriebe werden künftig Zuschüsse von 30 % erhalten, wenn sie für Geringverdiener 240 bis 480 EUR pro Jahr in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dieser Förderbetrag wird mit der Lohnsteuer verrechnet und an den Arbeitgeber ausgezahlt. Anrecht haben sollen Arbeitnehmer eine Geringverdienerförderung für Bruttoeinkommen unter 2.200 EUR pro Monat. Erklärtes Ziel ist, dass Geringverdiener jährlich 400 bis 450 EUR für die Betriebsrente ansparen, ohne dass sich ihr Nettoeinkommen reduziert.
Welche Rolle übernimmt der Versicherer?
Die Nahles-Rente bietet insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben die Chance, ihren Mitarbeitern eine Form der bAV anzubieten. Und das ohne die Haftungsrisiken, die an bisherige Durchführungswege geknüpft waren. So können auch Unternehmen, für die eine betriebliche Altersversorgung bislang nicht realisierbar war, von den positiven Effekten der bAV wie z. B. Mitarbeiterbindung und -gewinnung profitieren.
Tiefgreifende Veränderungen in der Rechtsprechung können Firmen in erster Instanz zunächst belasten statt entlasten. Für die Umsetzung der Nahles-Rente in Ihrem Unternehmen benötigen Sie einen Partner, der Sie berät und absichert. Mit der NÜRNBERGER haben Sie eine Versorgungseinrichtung an Ihrer Seite, die sich durch langjährige Erfahrung und Kompetenz in der betrieblichen Altersversorgung für Mittelständler auszeichnet. Unsere Spezialisten beraten Sie gerne bei der Auswahl einer für Sie passenden Lösung.