Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) müssen ihre Altersvorsorge aktiv gestalten. Tun sie es nicht, stehen sie in der Rentenphase vor einem großen Problem. Hier erfahren Sie, wie Sie der Rentenfalle entkommen.
Unternehmer und GGFs haben einiges gemeinsam: Das Engagement ist hoch, die berufliche Belastung stark und der Lebensstandard gehoben. Doch die Altersvorsorge hinkt oft noch hinterher. Sie muss ebenfalls den späteren Ansprüchen angepasst werden.
Heute Geschäftsführer - und später in der Rentenfalle.
GGFs werden in der Regel mit Beginn der unternehmerischen Tätigkeit von der Sozialversicherung befreit. Das heißt: Sind Ihre bislang erworbenen gesetzlichen Anwartschaften zum geplanten Rentenbeginn gering oder sogar nicht vorhanden, tut sich eine Versorgungslücke auf. Falls Sie es versäumen, eine adäquate private und betriebliche Absicherung aufzubauen, können Sie in eine kritische Situation geraten, die sogar existenzbedrohend sein kann.

Betriebliche Altersvorsorge
Schließen Sie mit einer Betriebsrente Versorgungslücken im Alter.
In 3 Stufen zur angemessenen Rentenversicherung für Geschäftsführer.
Um im Alter ein adäquates Einkommen zu haben, stehen Ihnen - abhängig von der Rechtsform des Unternehmens - generell 3 Stufen offen: Entgeltumwandlung, Unterstützungskasse oder Tantiemeumwandlung.
Entgeltumwandlung, Unterstützungskasse oder Tantiemeumwandlung?
-
Was ist eine Entgeltumwandlung?
Bei einer Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts. Der Gehaltsanteil wird in ein individuelles Vorsorgeprodukt investiert.
-
Welche Vorsorgeprodukte eignen sich für eine Entgeltumwandlung?
Im Prinzip können Sie jeden der folgenden Durchführungswege nutzen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage. Voraussetzung ist, dass die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.
-
Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit der Unterstützungskasse?
Die Firma zahlt in die Unterstützungskasse ein. Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen erhalten daraus im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall Leistungen.
-
Welche Besonderheiten hat die Unterstützungskasse?
Das Besondere ist die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bis zu 4 % der geltenden Beitragsbemessungsgrenze (2019: 3.216 EUR). Die Beiträge sind zudem nicht steuerpflichtig. Die Unterstützungskasse ist für GGFs eine gute Wahl, weil Beiträge in beliebiger Höhe möglich sind - und sich damit ebenfalls die Höhe der Versorgungsleistungen individuell regulieren lässt.
-
Wie funktioniert die Tantiemeumwandlung?
Gerade bei Geschäftsführern bzw. Führungskräften kann es sich lohnen, Tantiemen, Gehaltserhöhungen, nicht genommenen Urlaub oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) in die Betriebsrente zu investieren. Eingezahlt wird der Bruttobetrag vor Steuern. Es handelt sich dabei um eine sogenannte beitragsorientierte Leistungszusage.
-
Welche Vorteile bieten Tantiemeumwandlungen?
Die Vorteile sind breit gefächert:
- Die Umwandlung der Beiträge ist steuerfrei.
- Erst in der Auszahlungsphase (Rentenphase) ist der voraussichtlich niedrigere persönliche Steuersatz anwendbar.
- Sie können bei jeder Sonderzahlung neu entscheiden, ob Sie diese in Ihre betriebliche Altersversorgung einzahlen.
- Wandeln Sie Tantiemen in betriebliche Altersversorgung um, geschieht das bilanzneutral. Für die Sonderzahlungen sind keine Rückstellungen zu bilden.
- Geringes Haftungsrisiko für den Arbeitgeber, da die garantierten Leistungen über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert sind
Steuerliche Besonderheiten der Rentenversicherung für Geschäftsführer.
Damit die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung steuerlich anerkannt werden, setzen die Finanzbehörden bei den Versorgungszusagen für GGFs einiges voraus, z. B.:
- Ihr Arbeitsverhältnis muss vertraglich explizit vom Insichgeschäfts-Verbot nach §181 BGB befreit sein (Aufhebung des Selbstkontrahierungsverbots). Diese Tatsache muss im Handelsregister eingetragen werden.
- Klare und eindeutige Versorgungsvereinbarungen sind zu treffen und schriftlich festzuhalten.
- Die Gesamtbezüge des GGF sowie die Versorgungsleistungen müssen angemessen sein.
- Die geplante Versorgung muss erdienbar sein. Das bedeutet unter anderem, dass zwischen Erteilung der Zusage und dem geplanten Renteneintritt mindestens 10 Jahre liegen und dass die vereinbarte Rente maximal 75 % des Aktivgehalts beträgt.
- Das Unternehmen muss mindestens seit 5 Jahren bestehen.
- Der GGF muss sich bewährt haben. Das heißt, dass er mindestens 2 bis 3 Jahre für die Firma tätig ist.
Ausschlaggebend ist, ob ein GGF einen beherrschenden Status innehat, also die tatsächliche Leitungsmacht ausübt oder nicht. Für einen nicht beherrschenden GGF gelten zum Teil weniger harte Voraussetzungen als für einen beherrschenden GGF.
Als Geschäftsführer Ihre Rentenversicherung flexibel aufbauen.
Über die bAV richten Sie eine steuerlich interessante Rentenversicherung ein. Durch Gehaltsumwandlung lenken Sie Ihren Bruttolohn vor Steuern in die betriebliche Rente. Ist der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft, empfiehlt sich eine Unterstützungskasse. Der Beginn ist schon mit kleinen Beträgen gemacht und - sobald der Anspruch erdient ist - eine Aufstockung möglich. Durch die zusätzliche Investition einzelner Sonderzahlungen oder Tantiemen bauen Sie Ihr finanzielles Polster für den Ruhestand weiter auf.
Die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse sind allesamt so konzipiert, dass Sie Ihre Rentenansprüche an einen Versicherer geltend machen. Im Rahmen der Pensionszusage fungiert Ihre Firma unmittelbar als Träger. Bei der Wahl eines passenden Konzepts für die GGF-Versorgung sollten Sie sich von Spezialisten für die betriebliche Altersversorgung beraten lassen.

Betriebliche Altersvorsorge
- Mehr Netto vom Brutto: Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherungen
- Versorgung individuell gestalten
- Flexibel bei Arbeitgeberwechsel