Sie als Arbeitgeber bilden in der Regel finanzielle Rückstellungen, um die betriebliche Altersversorgung für Ihre Arbeitnehmer zu erbringen. Dieses finanzielle Risiko können Unternehmen allerdings auch nach außen geben und mit einer sogenannten Rückdeckungs­versicherung sicherstellen.

Eine Rückdeckungsversicherung schließen Sie als Arbeitgeber bei einem Lebensversicherer ab. Damit schützen Sie sich bzw. Ihr Unternehmen gegen das finanzielle Risiko, für kostspielige Pensionszusagen aufkommen zu müssen. Dies kann besonders dann der Fall sein, wenn die betriebliche Altersversorgung bereits seit vielen Jahren vom Arbeitgeber angeboten und unterstützt wird.

Da das Niedrigzinsumfeld Unter­nehmen zunehmend dazu zwingt, ihre Bilanzen zu bereinigen, überlegen immer mehr, ihre Pensions­verpflich­tungen auszulagern. Eine Möglichkeit dafür bietet z. B. der NÜRNBERGER Pensionsfonds. Eine bereits bestehende Ausfinan­zierung (Rückdeckungs­versicherung) muss aber keineswegs gekündigt werden.

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Aus diesen Gründen sollte eine Rückdeckungsversicherung erhalten bleiben:

  • Ein möglicherweise im Rück­deckungs-Versicherungsvertrag vereinbarter BU-Schutz bleibt erhalten.
  • Schlussüberschuss wird realisiert.
  • Stornoabschläge werden vermieden.
  • Die Verträge sind in der Regel sehr alt und haben deswegen eine hohe Garantieverzinsung.
  • Bei der Auslagerung werden die bereits finanzierten Leistungen angerechnet, was sich durch einen geringeren Betrag ausdrückt, der Cash zu zahlen ist.

Vorteile des NÜRNBERGER Pensionsfonds:

Beim NÜRNBERGER Pensions­fonds können auch Rückdeckungs­versicherungen von Fremdver­sicherern übernommen werden. Außerdem wird Service groß geschrieben: Sie erhalten ein individuelles Angebot, in dem alle Möglichkeiten entsprechend Ihren Bedürfnissen geprüft werden.

Wann macht es für Sie als Arbeitgeber keinen Sinn, eine bestehende Rückdeckungs­versicherung beizubehalten?

Wenn es sich um eine fondsgebundene Versicherung handelt, sollten Sie die bestehende Rückdeckungsversicherung besser kündigen.

Wann macht eine Auslagerung der Pensionsansprüche keinen Sinn?

Sollten Sie in Ihrem Unternehmen den Sonderfall haben, dass die bestehenden Rückdeckungs­versicherungen die Pensionszusage vollständig ausfinan­zieren, ist eine Auslagerung nicht sinnvoll.

Ein Beispiel:
Die bestehende Rückdeckungsver­sicherung bringt eine Garantierente in Höhe von 1.022 EUR, eine BU-Rente in Höhe von 1.022 EUR und eine garantierte Hinter­bliebenenrente in Höhe von 602 EUR. Die Pensions­zusage sieht Leistungen in Höhe von 1.000 EUR Altersrente, 1.000 EUR BU-Rente und 600 EUR Hinterbliebenen­rente vor. Damit ist die Zusage ausfinanziert.

In einem solchen Fall ist eine individuelle Begutachtung und Beratung erforderlich. Wenden Sie sich hierfür an die NÜRNBERGER Versicherung und deren Berater vor Ort. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie.

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

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  • Vermeiden Sie Rückstellungen in Ihrer Bilanz
  • Verbessern Sie Ihre Unternehmensratings

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