Sie als Arbeitgeber bilden in der Regel finanzielle Rückstellungen, um die betriebliche Altersversorgung für Ihre Arbeitnehmer zu erbringen. Dieses finanzielle Risiko können Unternehmen allerdings auch nach außen geben und mit einer sogenannten Rückdeckungsversicherung sicherstellen.
Eine Rückdeckungsversicherung schließen Sie als Arbeitgeber bei einem Lebensversicherer ab. Damit schützen Sie sich bzw. Ihr Unternehmen gegen das finanzielle Risiko, für kostspielige Pensionszusagen aufkommen zu müssen. Dies kann besonders dann der Fall sein, wenn die betriebliche Altersversorgung bereits seit vielen Jahren vom Arbeitgeber angeboten und unterstützt wird.
Da das Niedrigzinsumfeld Unternehmen zunehmend dazu zwingt, ihre Bilanzen zu bereinigen, überlegen immer mehr, ihre Pensionsverpflichtungen auszulagern. Eine Möglichkeit dafür bietet z. B. der NÜRNBERGER Pensionsfonds. Eine bereits bestehende Ausfinanzierung (Rückdeckungsversicherung) muss aber keineswegs gekündigt werden.

Aus diesen Gründen sollte eine Rückdeckungsversicherung erhalten bleiben:
- Ein möglicherweise im Rückdeckungs-Versicherungsvertrag vereinbarter BU-Schutz bleibt erhalten.
- Schlussüberschuss wird realisiert.
- Stornoabschläge werden vermieden.
- Die Verträge sind in der Regel sehr alt und haben deswegen eine hohe Garantieverzinsung.
- Bei der Auslagerung werden die bereits finanzierten Leistungen angerechnet, was sich durch einen geringeren Betrag ausdrückt, der Cash zu zahlen ist.
Vorteile des NÜRNBERGER Pensionsfonds:
Beim NÜRNBERGER Pensionsfonds können auch Rückdeckungsversicherungen von Fremdversicherern übernommen werden. Außerdem wird Service groß geschrieben: Sie erhalten ein individuelles Angebot, in dem alle Möglichkeiten entsprechend Ihren Bedürfnissen geprüft werden.
Wann macht es für Sie als Arbeitgeber keinen Sinn, eine bestehende Rückdeckungsversicherung beizubehalten?
Wenn es sich um eine fondsgebundene Versicherung handelt, sollten Sie die bestehende Rückdeckungsversicherung besser kündigen.
Wann macht eine Auslagerung der Pensionsansprüche keinen Sinn?
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen den Sonderfall haben, dass die bestehenden Rückdeckungsversicherungen die Pensionszusage vollständig ausfinanzieren, ist eine Auslagerung nicht sinnvoll.
Ein Beispiel:
Die bestehende Rückdeckungsversicherung bringt eine Garantierente in Höhe von 1.022 EUR, eine BU-Rente in Höhe von 1.022 EUR und eine garantierte Hinterbliebenenrente in Höhe von 602 EUR. Die Pensionszusage sieht Leistungen in Höhe von 1.000 EUR Altersrente, 1.000 EUR BU-Rente und 600 EUR Hinterbliebenenrente vor. Damit ist die Zusage ausfinanziert.
In einem solchen Fall ist eine individuelle Begutachtung und Beratung erforderlich. Wenden Sie sich hierfür an die NÜRNBERGER Versicherung und deren Berater vor Ort. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie.