Die Zahl der Einbrüche steigt jährlich an. Umso wichtiger ist ein effektiver Schutz - gerade auch für Betriebe mit wertvoller Geschäftsausstattung. Erfahren Sie, welche Maßnahmen funktionieren und welche nicht.

Einbrecher wählen oft Gewerbebetriebe.

Fenster aufgehebelt, Be­triebs­einrichtung beschädigt, Bargeld, Waren, Computer und Notebooks gestohlen: Gewerbeobjekte sind immer häufiger das Ziel von Ein­brechern. Laut Polizei gab es bundesweit im Jahr 2015 insgesamt 523.037 Diebstähle aus Dienst-, Büro- und Lagerräumen sowie aus Ladengeschäften. Durch den Verlust von Waren, Maschinen und wert­voller Ge­schäfts­ausstat­tung ist nicht selten sogar die Existenz ge­fährdet. Tatsächlich verursachen Einbrecher in Betrieben, Praxen und Firmen­büros jedes Jahr Schäden in Höhe von mehr als 300 Mio. EUR. Be­sonders schlecht gesicherte und leicht erreichbare Türen, Fenster, Schau­fenster etc. machen es den Tätern sehr einfach. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Einbruchschutz wirksam verbessern können.

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Lassen Sie sich frühzeitig von Experten beraten.

Die Experten der (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen ermitteln Schwachstellen auf dem Grund­stück und am Gebäude und machen konkrete Verbesserungs­vorschläge, wenn nötig vor Ort. Auch Ihren Versicherer (z. B. Ihrer Geschäftsinhalts­versicherung) sollten Sie rechtzeitig einbinden, damit Sie seine Anforderungen berück­sichtigen können und er Ihnen wertvolle Hinweise geben kann.

Wirksamer Einbruchschutz ist möglich.

Laut Polizei scheitern Einbrecher, gerade auch im gewerblichen Bereich, immer wieder an durch­dachter Sicherungstechnik.
Mechanische Sicherungen wie einbruchhemmende Türen und Fenster sollten dabei grundsätzlich an erster Stelle stehen. Im nächsten Schritt können Einbruch­melde­anlagen (Alarmanlagen) zusätzlichen Schutz bieten. Sie schrecken Täter ab und sorgen außerdem dafür, dass bei einem Einbruch schnell Hilfe alarmiert wird.

Eine der effektivsten und gleichzeitig einfachsten Maßnahmen: Fenster immer richtig schließen (nicht kippen) sowie Türen 2-fach ab­schließen. Denn mit einem gekippten Fenster haben die Täter leichtes Spiel. Auch un­verschlos­sene Türen sind in Sekundenschnelle "geknackt". Hier reicht oft schon ein ein­facher Schrauben­zieher. Deshalb sollten die Türen auch dann ab­geschlos­sen werden, wenn man nur kurz weg ist.

Die wichtigsten Sicherheitstipps der Polizei.

  • Schließen Sie die Türen immer 2-fach ab.
  • Kippen Sie die Fenster nicht, sondern schließen Sie diese immer richtig.
  • Schalten Sie nach Betriebsschluss Stromanschlüsse am Objekt und auf dem Grundstück ab, z. B. elektrische Torantriebe.
  • Bewahren Sie alle Schlüssel sicher auf.
  • Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus.
  • Schließen Sie die Rollläden nach Geschäftsschluss.
  • Schalten Sie die Einbruchmeldeanlage scharf.

Welche Maßnahmen helfen gegen Einbrüche?

  • Absichern von Wänden, Decken, Böden und Dächern.

    Einbrecher gelangen nicht nur über Türen und Fenster ins Innere. Beliebte Zugangswege sind z. B. auch Dächer, die über Feuer­leitern, Vordächer oder Anbauten leicht erreichbar sind. Aber auch weniger massive Wände bieten den Tätern eine gute Gelegenheit zum Durch­­bruch. Für einen wirksamen mechan­ischen Einbruchschutz sind also stabile Wände, Decken und Böden eine Grund­voraussetzung. Die Art und Festigkeit des Baustoffs sowie die Verarbeitung sind dabei ausschlaggebend. Schwer zu durchbrechen ist beispielsweise Stahlbeton ab 100 mm Dicke.

  • Auswahl von geprüften einbruchhemmenden Türen.

    Einen guten Einbruchschutz bieten zertifizierte und geprüfte ein­bruch­hemmende Türen ab der Wider­stands­klasse (WK) 2 (nach DIN V ENV 1627). Wichtig zu wissen: Einfache Brand­schutz­türen (Stahltüren), wie sie im Gewerbe­bereich häufig eingesetzt werden, haben nicht die nötige Einbruch­hemmung.

  • Bestehende Türen und Tore nachrüsten.

    Möchten Sie bestehende Türen nicht gegen einbruchhemmende Türen austauschen, können Sie dennoch den Einbruchschutz durch Nach­rüsten verbessern. Dazu eignen sich z. B. geprüfte Mehr­fach­verriegelungs- oder Einsteck­schlösser, Schließzylinder oder Schließbleche. Natürlich muss die Grundkonstruktion dazu wider­standsfähig genug sein.

    Älteren Toren fehlt es meist am notwendigen Einbruchschutz. Sie lassen sich aber ebenfalls sicher­ungstechnisch nachrüsten. Elektrische Torantriebe sollten auß­erdem nur von innen schaltbar sein und außerhalb der Betriebs­zeiten stromlos geschaltet werden. Zusätzlichen Schutz bietet eine innenseitige mechanische Verriegelung.

  • Einbruchschutz bei Fenstern.

    Auch bei Fenstern bieten einbruch­hemmende Varianten den besten Schutz vor Einbrechern:
    Zu empfehlen sind Fenster bzw. Fenstertüren mindestens der Widerstandsklasse (WK) 2 (nach DIN V ENV 1627).

    Doch auch die Montage von geprüften Nachrüstsicherungen ermöglicht eine deutliche Ver­besserung des Einbruchschutzes. Übliche Fensterbeschläge sollten dabei durch geprüfte einbruch­hemmende Beschläge ersetzt werden. Wichtig sind außerdem abschließbare Fenster­griffe - diese Maßnahme allein bietet allerdings keinen ausreichenden Schutz gegen ein Aufhebeln der Fensterflügel.

  • Zusätzliche Sicherheit durch Rollläden, Rollgitter und Gittertüren.

    Geprüfte und zertifizierte Rollläden, Rollgitter und Gittertüren ab der Wider­standsklasse (WK) 2 bieten einen guten zusätzlichen Einbruchschutz, insbesondere an Fenstern und Türen, die auf­grund ihrer Grund­konstruktion nicht optimal ge­sichert sind. Die richtige Auswahl hängt hier natürlich von den örtlichen Gegebenheiten ab.

  • Kellerfenster und Kellerlichtschächte richtig absichern.

    Kellerfenster sind oft eine Sicherheitslücke. Mit fest­stehenden Gittern, abschließbaren Fenster­gittern, vorgelegten Riegelstangen oder auch stahl­armierten Beton­gittern kann hier aber der Einbruch­schutz deutlich verbessert werden.

    Zum Absichern von betonierten Kellerlichtschächten eignen sich Keller­schachtroste ab der Wider­standsklasse (WK) 2, stahlarmierte Glasbetonbausteine sowie sogenannte Rollen­rostsicherungen.

  • Einbruchschutz bei Schaufenstern.

    Um Schaufenster einbruchsicherer zu machen, eignen sich so­genan­nte angriffhemmende Ver­glasungen ab der Widerstands­klasse P 4 A (nach DIN EN 356), einbruchhemmende Rollläden, Rollgitter, aber auch Zweit­scheiben aus Polycarbonat­platten - einem glasähnlichen Kunststoff.

  • Zusätzlicher Schutz durch Einbruchmeldeanlagen (Alarmanlagen).

    Die mechanische Sicherung des Gewerbeobjekts steht immer an erster Stelle. Doch Einbruch­meldeanlagen bieten einen wichtigen zusätzlichen Schutz. Zum einen schrecken sie die Täter ab, sodass es idealerweise gar nicht zu einem Einbruch kommt. Zum anderen alarmieren sie schnell und gezielt hilfeleistende Stellen wie Wach- und Sicherheitsunternehmen oder auch die Polizei. Durch Alarmanlagen wird das Risiko für Einbrecher, entdeckt und festgenommen zu werden, wesentlich erhöht.

    Wichtig: Für die Überwachung von Gewerbeobjekten kommen aus­schließlich Einbruchmeldeanlagen der Klasse B und C infrage:

    Einbruchmeldeanlagen der Klasse B:
    • Mittlerer Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen und unscharfen Zustand
    • Mittlere Ansprechempfindlichkeit der Melder

    Beispiel: gewerbliche Objekte mit einfacher und erhöhter Gefährdung, z. B. Einrichtungshandel (Möbel etc.)

    Einbruchmeldeanlagen der Klasse C:
    • Erhöhter Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen und unscharfen Zustand
    • Erhöhte Ansprechempfindlichkeit der Melder
    • Sicherheitsrelevante Funktionen werden weitgehend überwacht.

    Beispiel: gewerbliche Objekte mit hoher Gefährdung, z. B. Unterhaltungselektronik

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