Die Zahl der Einbrüche steigt jährlich an. Umso wichtiger ist ein effektiver Schutz - gerade auch für Betriebe mit wertvoller Geschäftsausstattung. Erfahren Sie, welche Maßnahmen funktionieren und welche nicht.
Einbrecher wählen oft Gewerbebetriebe.
Fenster aufgehebelt, Betriebseinrichtung beschädigt, Bargeld, Waren, Computer und Notebooks gestohlen: Gewerbeobjekte sind immer häufiger das Ziel von Einbrechern. Laut Polizei gab es bundesweit im Jahr 2015 insgesamt 523.037 Diebstähle aus Dienst-, Büro- und Lagerräumen sowie aus Ladengeschäften. Durch den Verlust von Waren, Maschinen und wertvoller Geschäftsausstattung ist nicht selten sogar die Existenz gefährdet. Tatsächlich verursachen Einbrecher in Betrieben, Praxen und Firmenbüros jedes Jahr Schäden in Höhe von mehr als 300 Mio. EUR. Besonders schlecht gesicherte und leicht erreichbare Türen, Fenster, Schaufenster etc. machen es den Tätern sehr einfach. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Einbruchschutz wirksam verbessern können.

Inhaltsversicherung
Schützt Sie vor Kosten für Ihre Betriebseinrichtung, Geräte und Materialien.
Lassen Sie sich frühzeitig von Experten beraten.
Die Experten der (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen ermitteln Schwachstellen auf dem Grundstück und am Gebäude und machen konkrete Verbesserungsvorschläge, wenn nötig vor Ort. Auch Ihren Versicherer (z. B. Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung) sollten Sie rechtzeitig einbinden, damit Sie seine Anforderungen berücksichtigen können und er Ihnen wertvolle Hinweise geben kann.
Wirksamer Einbruchschutz ist möglich.
Laut Polizei scheitern Einbrecher, gerade auch im gewerblichen Bereich, immer wieder an durchdachter Sicherungstechnik.
Mechanische Sicherungen wie einbruchhemmende Türen und Fenster sollten dabei grundsätzlich an erster Stelle stehen. Im nächsten Schritt können Einbruchmeldeanlagen (Alarmanlagen) zusätzlichen Schutz bieten. Sie schrecken Täter ab und sorgen außerdem dafür, dass bei einem Einbruch schnell Hilfe alarmiert wird.
Eine der effektivsten und gleichzeitig einfachsten Maßnahmen: Fenster immer richtig schließen (nicht kippen) sowie Türen 2-fach abschließen. Denn mit einem gekippten Fenster haben die Täter leichtes Spiel. Auch unverschlossene Türen sind in Sekundenschnelle "geknackt". Hier reicht oft schon ein einfacher Schraubenzieher. Deshalb sollten die Türen auch dann abgeschlossen werden, wenn man nur kurz weg ist.
Die wichtigsten Sicherheitstipps der Polizei.
- Schließen Sie die Türen immer 2-fach ab.
- Kippen Sie die Fenster nicht, sondern schließen Sie diese immer richtig.
- Schalten Sie nach Betriebsschluss Stromanschlüsse am Objekt und auf dem Grundstück ab, z. B. elektrische Torantriebe.
- Bewahren Sie alle Schlüssel sicher auf.
- Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus.
- Schließen Sie die Rollläden nach Geschäftsschluss.
- Schalten Sie die Einbruchmeldeanlage scharf.
Welche Maßnahmen helfen gegen Einbrüche?
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Absichern von Wänden, Decken, Böden und Dächern.
Einbrecher gelangen nicht nur über Türen und Fenster ins Innere. Beliebte Zugangswege sind z. B. auch Dächer, die über Feuerleitern, Vordächer oder Anbauten leicht erreichbar sind. Aber auch weniger massive Wände bieten den Tätern eine gute Gelegenheit zum Durchbruch. Für einen wirksamen mechanischen Einbruchschutz sind also stabile Wände, Decken und Böden eine Grundvoraussetzung. Die Art und Festigkeit des Baustoffs sowie die Verarbeitung sind dabei ausschlaggebend. Schwer zu durchbrechen ist beispielsweise Stahlbeton ab 100 mm Dicke.
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Auswahl von geprüften einbruchhemmenden Türen.
Einen guten Einbruchschutz bieten zertifizierte und geprüfte einbruchhemmende Türen ab der Widerstandsklasse (WK) 2 (nach DIN V ENV 1627). Wichtig zu wissen: Einfache Brandschutztüren (Stahltüren), wie sie im Gewerbebereich häufig eingesetzt werden, haben nicht die nötige Einbruchhemmung.
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Bestehende Türen und Tore nachrüsten.
Möchten Sie bestehende Türen nicht gegen einbruchhemmende Türen austauschen, können Sie dennoch den Einbruchschutz durch Nachrüsten verbessern. Dazu eignen sich z. B. geprüfte Mehrfachverriegelungs- oder Einsteckschlösser, Schließzylinder oder Schließbleche. Natürlich muss die Grundkonstruktion dazu widerstandsfähig genug sein.
Älteren Toren fehlt es meist am notwendigen Einbruchschutz. Sie lassen sich aber ebenfalls sicherungstechnisch nachrüsten. Elektrische Torantriebe sollten außerdem nur von innen schaltbar sein und außerhalb der Betriebszeiten stromlos geschaltet werden. Zusätzlichen Schutz bietet eine innenseitige mechanische Verriegelung.
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Einbruchschutz bei Fenstern.
Auch bei Fenstern bieten einbruchhemmende Varianten den besten Schutz vor Einbrechern:
Zu empfehlen sind Fenster bzw. Fenstertüren mindestens der Widerstandsklasse (WK) 2 (nach DIN V ENV 1627).Doch auch die Montage von geprüften Nachrüstsicherungen ermöglicht eine deutliche Verbesserung des Einbruchschutzes. Übliche Fensterbeschläge sollten dabei durch geprüfte einbruchhemmende Beschläge ersetzt werden. Wichtig sind außerdem abschließbare Fenstergriffe - diese Maßnahme allein bietet allerdings keinen ausreichenden Schutz gegen ein Aufhebeln der Fensterflügel.
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Zusätzliche Sicherheit durch Rollläden, Rollgitter und Gittertüren.
Geprüfte und zertifizierte Rollläden, Rollgitter und Gittertüren ab der Widerstandsklasse (WK) 2 bieten einen guten zusätzlichen Einbruchschutz, insbesondere an Fenstern und Türen, die aufgrund ihrer Grundkonstruktion nicht optimal gesichert sind. Die richtige Auswahl hängt hier natürlich von den örtlichen Gegebenheiten ab.
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Kellerfenster und Kellerlichtschächte richtig absichern.
Kellerfenster sind oft eine Sicherheitslücke. Mit feststehenden Gittern, abschließbaren Fenstergittern, vorgelegten Riegelstangen oder auch stahlarmierten Betongittern kann hier aber der Einbruchschutz deutlich verbessert werden.
Zum Absichern von betonierten Kellerlichtschächten eignen sich Kellerschachtroste ab der Widerstandsklasse (WK) 2, stahlarmierte Glasbetonbausteine sowie sogenannte Rollenrostsicherungen.
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Einbruchschutz bei Schaufenstern.
Um Schaufenster einbruchsicherer zu machen, eignen sich sogenannte angriffhemmende Verglasungen ab der Widerstandsklasse P 4 A (nach DIN EN 356), einbruchhemmende Rollläden, Rollgitter, aber auch Zweitscheiben aus Polycarbonatplatten - einem glasähnlichen Kunststoff.
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Zusätzlicher Schutz durch Einbruchmeldeanlagen (Alarmanlagen).
Die mechanische Sicherung des Gewerbeobjekts steht immer an erster Stelle. Doch Einbruchmeldeanlagen bieten einen wichtigen zusätzlichen Schutz. Zum einen schrecken sie die Täter ab, sodass es idealerweise gar nicht zu einem Einbruch kommt. Zum anderen alarmieren sie schnell und gezielt hilfeleistende Stellen wie Wach- und Sicherheitsunternehmen oder auch die Polizei. Durch Alarmanlagen wird das Risiko für Einbrecher, entdeckt und festgenommen zu werden, wesentlich erhöht.
Wichtig: Für die Überwachung von Gewerbeobjekten kommen ausschließlich Einbruchmeldeanlagen der Klasse B und C infrage:
Einbruchmeldeanlagen der Klasse B:
• Mittlerer Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen und unscharfen Zustand
• Mittlere Ansprechempfindlichkeit der MelderBeispiel: gewerbliche Objekte mit einfacher und erhöhter Gefährdung, z. B. Einrichtungshandel (Möbel etc.)
Einbruchmeldeanlagen der Klasse C:
• Erhöhter Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen und unscharfen Zustand
• Erhöhte Ansprechempfindlichkeit der Melder
• Sicherheitsrelevante Funktionen werden weitgehend überwacht.Beispiel: gewerbliche Objekte mit hoher Gefährdung, z. B. Unterhaltungselektronik