Ein Kreuzbandriss beim Fußballtrai­ning, eine Hand­gelenks­fraktur beim Tennis­turnier oder ein Kiefer­bruch beim Ho­ckey­spiel - im Vereinssport kann viel pas­sieren. Die Verantwort­lichen sollten sich also besser ab­si­chern.

Warum braucht der Verein eine spezielle Unfall­versicherung?

Jeder 9. Unfall passiert beim Sport. Nicht selten während eines Tur­niers, Trainings oder Wettkampfs im Verein. Die gesetzliche Unfall­versicherung Ihrer Mitglieder zahlt hier nicht, da es sich um keinen Arbeitsunfall handelt. Deshalb ist es wichtig, eine soge­nann­­te Grup­pen­unfall­versicherung für Ihre Vereins­mitglieder, Honorar­kräfte so­wie festangestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter abzu­schließen. Im Falle einer bleibenden körperlichen Beein­träch­tigung als Folge eines Vereins­unfalls sind die Betroffenen dann fi­nan­ziell abgesi­chert.

Hinweis: Wenn Ihr Verein einem Lan­des­sportverband angehört, sind Sie mit Ihren Mitgliedern über den je­wei­ligen Sport­versicherungs­vertrag ver­sichert.

Unfallversicherung für den Verein

Wichtige Absicherung für Vereine.

Ob im Fußballverein, Tennis­club oder bei der Reit­ver­eini­gung - passieren kann überall etwas. Mit der NÜRNBERGER Gruppen-Unfallversicherung sind Sie für den Fall der Fälle abgesichert.

Zur Gruppenunfall­versicherung

Was deckt diese Versicherung alles ab?

Die Gruppen-Unfallversicherung ist sozusagen die "Sportversicherung" des Vereins, die dieser für all seine Mitg­lieder abschließt. Darin sind meist meh­rere Absicherungen vereint: Neben einer Unfallpolice, die in der Regel für Invalidi­täts­leistungen, Kran­ken­haus­tage­geld und Unfallrente auf­kommt, gehört auch eine Haft­pflicht­versiche­rung dazu. Diese schützt den Sportler vor Schaden­ersatz­ansprü­chen, wenn er z. B. beim Fußball einen anderen Spieler foult und verletzt.

Der Versicherungsschutz gilt für alle Vereinstätigkeiten, also auch bei Ver­an­staltungen, Vereinsfeiern sowie Hin- und Rückfahrten zu Wett­kämpfen oder Turnieren. Wichtig: Einzeltraining ist nur abgesichert, wenn es der Verein an­geordnet hat. Bricht sich also bei­spielsweise ein Leichtathlet beim Lauf­training den Fuß, zahlt die Gruppen-Unfall­versicherung des Vereins. Beim privaten Joggen am Wochenende da­gegen nicht.

Unfall im Verein - was tun?

  • Informieren Sie umgehend Ihre Versicherungs­gesell­schaft, bei der Sie die Grup­pen-Unfall­versicherung abgeschlossen haben.
  • Der Betroffene muss dann ein Schadenmeldeformular ausfül­len und möglichst schnell bei der Versicherung einreichen.
  • Auch der behandelnde Arzt sollte wissen, dass es sich um einen Vereins­unfall handelt.
  • Der Verletzte sollte den Unfall außerdem seiner Kranken­versi­cherung und - falls vorhanden - privaten Unfall­versicherung melden.
  • Die Behandlungskosten werden zunächst von der Kranken­ver­sicherung des Verletzten über­nommen und dann von der Versicherung des Vereins zu­rück­geholt.

Eine private Unfall­versicherung für Vereins­mitglieder lohnt sich in jedem Fall.

Die Gruppen-Unfallversicherung stellt in 1. Linie eine Grund­versorgung dar, mit der die wichtigsten Leis­tun­gen nach einem Unfall abgedeckt sind. Für alles, was darüber hinausgeht, wie z. B. Reha-Auf­ent­halte oder kosmetische Opera­tionen, ist eine private Unfall­versi­che­rung zuständig. Gerade für Sport­trei­ben­de macht eine solche Versicherung also wirklich Sinn. Schließlich können diese Maßnah­men wesentlich dafür sorgen, dass der Ver­letzte nach einem Unfall seine Leis­tungs­­fähigkeit mög­lichst schnell wie­der erlangt.

Für den Fall, dass die Verletzung so schlimm ist, dass der Betroffene nicht mehr arbeiten kann, schützt eine Berufs­­unfähigkeits­versicherung vor den finanziellen Folgen eines Ver­dienst­­ausfalls.

Gruppenunfallversicherung

Gruppen­unfall­versicherung.

  • Zuverlässig: Versicherungsschutz nach Wahl für Sie und Ihre Mit­arbeiter
  • Umfassend: Weltweite Absicherung und das rund um die Uhr
  • Unbürokratisch: Wir stellen keine Gesundheitsfragen.

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