Ein Kreuzbandriss beim Fußballtraining, eine Handgelenksfraktur beim Tennisturnier oder ein Kieferbruch beim Hockeyspiel - im Vereinssport kann viel passieren. Die Verantwortlichen sollten sich also besser absichern.
Warum braucht der Verein eine spezielle Unfallversicherung?
Jeder 9. Unfall passiert beim Sport. Nicht selten während eines Turniers, Trainings oder Wettkampfs im Verein. Die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitglieder zahlt hier nicht, da es sich um keinen Arbeitsunfall handelt. Deshalb ist es wichtig, eine sogenannte Gruppenunfallversicherung für Ihre Vereinsmitglieder, Honorarkräfte sowie festangestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter abzuschließen. Im Falle einer bleibenden körperlichen Beeinträchtigung als Folge eines Vereinsunfalls sind die Betroffenen dann finanziell abgesichert.
Hinweis: Wenn Ihr Verein einem Landessportverband angehört, sind Sie mit Ihren Mitgliedern über den jeweiligen Sportversicherungsvertrag versichert.

Wichtige Absicherung für Vereine.
Ob im Fußballverein, Tennisclub oder bei der Reitvereinigung - passieren kann überall etwas. Mit der NÜRNBERGER Gruppen-Unfallversicherung sind Sie für den Fall der Fälle abgesichert.
Was deckt diese Versicherung alles ab?
Die Gruppen-Unfallversicherung ist sozusagen die "Sportversicherung" des Vereins, die dieser für all seine Mitglieder abschließt. Darin sind meist mehrere Absicherungen vereint: Neben einer Unfallpolice, die in der Regel für Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld und Unfallrente aufkommt, gehört auch eine Haftpflichtversicherung dazu. Diese schützt den Sportler vor Schadenersatzansprüchen, wenn er z. B. beim Fußball einen anderen Spieler foult und verletzt.
Der Versicherungsschutz gilt für alle Vereinstätigkeiten, also auch bei Veranstaltungen, Vereinsfeiern sowie Hin- und Rückfahrten zu Wettkämpfen oder Turnieren. Wichtig: Einzeltraining ist nur abgesichert, wenn es der Verein angeordnet hat. Bricht sich also beispielsweise ein Leichtathlet beim Lauftraining den Fuß, zahlt die Gruppen-Unfallversicherung des Vereins. Beim privaten Joggen am Wochenende dagegen nicht.
Unfall im Verein - was tun?
- Informieren Sie umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft, bei der Sie die Gruppen-Unfallversicherung abgeschlossen haben.
- Der Betroffene muss dann ein Schadenmeldeformular ausfüllen und möglichst schnell bei der Versicherung einreichen.
- Auch der behandelnde Arzt sollte wissen, dass es sich um einen Vereinsunfall handelt.
- Der Verletzte sollte den Unfall außerdem seiner Krankenversicherung und - falls vorhanden - privaten Unfallversicherung melden.
- Die Behandlungskosten werden zunächst von der Krankenversicherung des Verletzten übernommen und dann von der Versicherung des Vereins zurückgeholt.
Eine private Unfallversicherung für Vereinsmitglieder lohnt sich in jedem Fall.
Die Gruppen-Unfallversicherung stellt in 1. Linie eine Grundversorgung dar, mit der die wichtigsten Leistungen nach einem Unfall abgedeckt sind. Für alles, was darüber hinausgeht, wie z. B. Reha-Aufenthalte oder kosmetische Operationen, ist eine private Unfallversicherung zuständig. Gerade für Sporttreibende macht eine solche Versicherung also wirklich Sinn. Schließlich können diese Maßnahmen wesentlich dafür sorgen, dass der Verletzte nach einem Unfall seine Leistungsfähigkeit möglichst schnell wieder erlangt.
Für den Fall, dass die Verletzung so schlimm ist, dass der Betroffene nicht mehr arbeiten kann, schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen eines Verdienstausfalls.