Wer führt das Unternehmen weiter, wenn der bisherige Inhaber ausfällt oder in den Ruhestand geht? Um kriti­sche Engpässe zu vermeiden, sollte man frühzeitig einen Nach­fol­ger suchen. Da­rauf sollten Sie ach­ten.

Langfristig Unternehmenserfolg sichern.

Was wird aus dem Unternehmen, wenn der Inhaber sich viel­leicht anderen Auf­gaben widmen möchte oder in den wohl­ver­dienten Ruhe­stand geht? Um das Bestehen der Firma zu si­chern, muss sie in neue Hände gegeben wer­den. Doch das geschieht keineswegs von heute auf morgen, sondern sollte von langer Hand geplant und gut durch­dacht werden. Laut Bundes­ministe­rium für Wirtschaft und Energie - kurz BMWi - sollten Sie sich dafür mindestens 5 Jahre Zeit nehmen. Denn die früh­zei­tige Vorbereitung auf den Füh­rungs­wechsel ist wichtig, um den Er­folg des Unter­neh­mens sichern zu kön­nen. Außerdem müssen sowohl der ehemalige Inhaber als auch sein Nach­folger eine Rei­he von Aufgaben bewältigen, bevor das Unter­nehmen erfolg­reich Richtung Zukunft starten kann.

Unternehmensübergabe
Die Weichen für die Unternehmens­übergabe sollten rechtzeitig gestellt werden.

Schon gewusst?

Laut Schätzungen des Bonner Insti­tuts für Mittelstandforschung (IfM) stehen pro Jahr rund 27.000 Fa­milienunter­nehmen mit circa 400.000 Arbeit­nehmern zur Über­gabe bereit. Dabei bleibt meist nur ein kleiner Teil der Un­ternehmen in der Familie, die meis­ten werden an Dritte verkauft.

4 Varianten der Unter­neh­mens­nachfolge.

  • Schrittweise Unternehmens­übertragung

    Bei der schrittweisen Unter­nehmens­übergabe wird der Nachfolger bereits am Betrieb beteiligt, während der Senior über einen gewissen Zeitraum noch die Kontrolle behält. So haben alle Betei­ligten die Chance zu prüfen, ob der gewählte Nachfolger der Richtige ist und die nötigen Quali­fikationen zur Unternehmens­führung besitzt.

  • Nachfolge per Testament oder Erbvertrag

    In einem Testament oder Erb­vertrag legt der Inhaber fest, welchen Er­banteil seine Nach­kom­men jeweils erhalten. Auf diese Weise kann er beispielsweise das gesamte Unter­nehmen an einen von ihm bestimm­ten Erben weitergeben. Ein Testa­ment oder Erbvertrag über den Nach­lass hat Vor­rang gegenüber der gesetz­lichen Erbfolge. Gesellschaft­liche Regelungen stehen aber immer an oberster Stelle.

  • Schenkung

    Bei einer Schenkung gibt der Inhaber das Unternehmen noch zu Lebzeiten unentgeltlich an einen seiner Erben weiter. Für den Senior entsteht da­durch kein Veräußerungsgewinn, den er versteu­ern muss.

    Allerdings sollten im Schenkungs­ver­trag Ansprüche möglicher weiterer Erben, wie Ge­schwis­ter des Nach­fol­gers, geklärt werden. Hier empfiehlt sich ein notariell festgelegter Pflicht­verzicht, der auf das Betriebs­ver­mögen ange­rechnet werden kann. Die verzichtenden Erben erhalten zum Ausgleich dann eine Ab­fin­dung.

  • Verkauf

    Beim Verkauf des Unternehmens zahlt der Nachfolger entweder die komplette Kaufsumme auf einmal oder in Teilen. Während er bei der Einmalzahlung sofort alle Rechte und Pflichten am Unter­neh­men erhält, erwirbt er diese bei der Teilzahlung erst nach und nach. Für den Käufer hat diese Vertrags­gestaltung enorme Vor­teile, da die Belastung überschau­bar bleibt und sich eine Kredit­finan­zierung möglicherweise vermeiden lässt. Der ehemalige Inhaber muss hierbei aller­dings auf den Erfolg des Nachfolgers vertrauen.

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Trennungsschmerzen? Nicht zu unterschätzen!

Ihr Unternehmen liegt Ihnen am Her­zen? Kein Wunder, schließlich haben Sie es über viele Jahrzehnte mühe­voll auf­gebaut. Dieses Lebens­werk dann aus der Hand zu geben, fällt vielen sicher nicht leicht. Diesen emotionalen Aspekt sollten Sie kei­nesfalls unterschätzen. Denn die Tatsache, dass viele Senior-Inhaber nicht loslassen und die Geschi­cke in die Hände der jüngeren Nach­folger geben können, ist eine der häu­figs­ten Ursachen für das Scheitern des Führungswechsels.

So wird die Unternehmens­nach­folge zum Erfolg.

Wenn Sie Ihr Unternehmen überge­ben wollen, ist vor allem eines wich­tig: Zeit. Denn nur durch eine aus­reichend lange Vorbereitungs­frist kann das Unter­neh­men erfolgreich weiter­gegeben und Stress­phasen vermieden werden.

Um den passenden Zeitpunkt für die Übergabe auszumachen und den rich­tigen Nachfolger zu finden, sollten Sie sich vorab einige wichtige Fragen stel­len:

  • Was bedeutet mein Rückzug für das Unternehmen und meine Familie?
  • Welchen Übertragungsweg kann ich mir für mich vorstellen?
  • Über welche persönlichen und fach­lichen Qualifikationen sollte der Nachfolger verfügen?
  • Wie sollte der Verkaufspreis aus­seh­en?
  • Was ist die Markt- und Wettbewerbs­stärke des Unternehmens?
  • Bin ich bereit, dem neuen Eigentümer für eine gewisse Zeit beratend zur Seite zu stehen?

Erst wenn Sie diese Fragen für sich geklärt haben, macht die Suche nach einem geeigneten Nach­fol­ger Sinn. Ratsam ist auch, von Beginn einen Übergabespezialisten miteinzu­bezieh­en.

Denken Sie auch an sich selbst: Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre bishe­rige Alters­vorsorge ausreicht oder ob Sie auf den Erlös aus dem Unter­nehmens­verkauf angewiesen sind. Außerdem sollte der Unter­neh­mens­aus­stieg unbedingt mit dem Auszah­lungs­­termin Ihrer privaten Renten­versicherung überein­stim­men.

So vermeiden Sie typische Probleme bei der Betriebs­nachfolge:

  • Akzeptieren Sie den neuen Füh­rungs­stil Ihres Nach­fol­gers und die Tatsache, dass die nächste Generation vieles anders macht als Sie.
  • Setzen Sie sich aktiv mit Ihrer neuen Rolle auseinander und klären Sie Ihr persönliches Ver­hältnis zum Nachfolger.
  • Scheuen Sie sich nicht, bei Fra­gen und Problemen einen Bera­ter mit an Bord zu holen, der Ihnen in der schwierigen Über­gangsphase zur Seite steht.
  • Formulieren Sie im Falle einer gemein­samen Über­gangs­pha­se klare Regeln, die für beide gelten: 1. Legen Sie den Zeit­raum der Übergangs­phase ge­nau fest. 2. Definie­ren Sie ge­meinsam mit Ihrem Nachfolger, wer welche Kom­petenzen über­nimmt und wann diese komplett in die Hände des "Neuen" ge­legt werden.

Unterstützung bei der Firmen­über­gabe gesucht?

Häufig sind mit einer Unterneh­mens­­übergabe viele Aufgaben ver­bunden, die Sie alleine nur sehr schwer be­wäl­tigen können. Deshalb steht Ihnen eine Vielzahl an Beratern und Informations­quellen zur Verfü­gung, die Sie in der Übergangsphase begleiten.

Mit den meisten Themen können Sie sich an die zuständigen Kammern, Ban­ken und Sparkassen, Fach­verbän­de oder auch die Wirtschafts­förde­rungsge­sell­schaften wenden. Es gibt aber auch die Möglich­keit, persön­liche Berater wie Rechts­anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschafts­prüfer oder Unter­nehmens­berater in den Übergabeprozess mit­ein­zube­ziehen.

Wichtige Absicherungen für Unter­nehmensnachfolger.

Wer ein Unternehmen übernimmt, sieht sich meist vielen neuen Her­aus­forde­rungen gegenüber. Ne­ben der Einar­beitung in die neue Füh­rungs­position spielt auch die Unter­nehmensab­siche­rung eine wichtige Rolle, die unbedingt gleich zu Beginn geklärt werden sollte. Schließlich haben Sie bestimmt viel Geld in den Firmenkauf investiert, das Sie um­fassend absichern sollten.

Zu den wichtigsten Versicherungen für Firmeninhaber zählt in jedem Fall eine Betriebs­haft­pflicht­ver­siche­rung. Denn wenn Sie oder Ihre Mit­arbeiter einen Schaden verursachen, müssen Sie in der Regel dafür auf­kommen. Damit das nicht existenz­bedrohend wird, schützt Sie die NÜRNBERGER Betriebs­haft­pflicht­versicherung vor den finanziellen Folgen unvermeid­barer Haftungs­ri­si­ken.

Darüber hinaus sollten Sie auch eine sogenannte Inhaltsversicherung ab­schließen, mit der Sie Ihre Be­triebs­einrichtung, Maschinen und Waren und Vorräte finanziell absichern. Bei der NÜRNBERGER sind übrigens nicht nur Sachwerte umfassend versichert, son­dern auch Ertrags­ausfälle.

Wichtig: Prüfen Sie bei einer bereits bestehenden Inhaltsversicherung unbedingt, ob der abgesicherte Wert noch zum aktuellen Firmenbestand passt.

Inhaltsversicherung
Schützt Sie vor Kosten für Ihre Betriebs­einrichtung, Geräte und Materialien.
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