Public Viewing ist beliebter denn je. Wer zu einem solchen Event einladen will, sollte allerdings einige wichtige Punkte beachten. Wir geben Tipps.
Public Viewing.
Unter dem Begriff "Public Viewing" versteht man die Direktübertragung von Sportevents oder anderen Großereignissen auf Großbildleinwänden, die gemeinschaftlich mitverfolgt werden. Gerade zur Fußball-WM treffen sich viele Fans zum gemeinsamen Mitfiebern und Anfeuern der Mannschaft. Als Veranstalter eines Public Viewings sind Sie für die Sicherheit verantwortlich und sollten sich rechtzeitig Gedanken machen, wie Sie sich gegen unvorhersehbare Ereignisse wirksam wappnen können.
Tipp 1: Sicherheitskonzept der Veranstaltung.
Geht es um die Sicherheit Ihrer Veranstaltungsgäste, sollten Sie die höchsten Ansprüche stellen. Sind Stolperfallen beseitigt sowie Geländer und Absperrungen angebracht? Prüfen Sie kurz vor Veranstaltungsbeginn, ob alles an Ort und Stelle ist, was im Notfall benötigt wird. Feuerlöscher, Verbandsmaterial und ein Notruf-Handy mit vollem Akku sind obligatorisch. Bei Veranstaltungen im Freien freut sich mancher Besucher auch über Mückenspray und Sonnenschutzcreme.
Tipp 2: Helfer einweisen.
Weisen Sie Ihre Helfer umfassend in ihre Aufgaben und in die örtlichen Gegebenheiten ein. Besonders wenn gegrillt wird, ist größte Vorsicht geboten. Es sollte immer jemand in unmittelbarer Nähe des Grills sein, der die Verantwortung trägt und darauf achtet, dass niemand zu dicht am Feuer steht und sich verletzen könnte. Insbesondere Kinder sollten hier unbedingt ferngehalten werden. Für den Fall, dass den Helfern trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas geschieht, ist eine Unfallversicherung unverzichtbar.
Tipp 3: Veranstalterhaftpflicht und Veranstalterversicherung.
Trotz der umsichtigsten Planung kann bei einer Veranstaltung viel passieren. Ganz schnell kommt dann die Frage nach der Veranstalterhaftpflicht auf: Was geschieht zum Beispiel, wenn das geliehene Zelt einen meterlangen Riss bekommt, weil eine Palette mit Biertischen umkippt, und Sie die Reparatur bezahlen müssen? Oder wenn die mobile Leinwand umfällt und dabei einen Zuschauer verletzt? In solchen Situationen ist es für Veranstalter sehr wichtig, sich rechtzeitig vor den finanziellen Folgen eines Unglücks mit einer Veranstalterversicherung zu schützen. Die Veranstaltungsversicherung der NÜRNBERGER deckt neben Schadenersatzansprüchen auch Schäden an Sachwerten und Technik, Unfälle der Helfer sowie das Ausfallrisiko der Veranstaltung ab.
Tipp 4: Nach dem Fest ist vor dem Fest.
Auch wenn es keine besonderen Vorkommnisse gab und alle Gäste Spaß beim Public Viewing hatten, ist die Arbeit mit dem Schlusspfiff noch nicht beendet. Neben den Aufräumarbeiten lohnt es sich für die Veranstalter immer, sich von Gästen und Mitorganisatoren eine Rückmeldung zum Event einzuholen. Denn sowohl im Bereich der praktischen Organisation als auch in Sachen Versicherungsschutz sollten Sie prüfen: Was können Sie noch für die Sicherheit von Gästen und Helfern tun? Eine Checkliste ist eine hilfreiche Basis für die Durchführung des nächsten Public Viewings.