Als Eigentümer sind Sie für Ihre gewerblichen Immobilien ver­antwortlich. Die gesetzliche Ver­kehrs­sicherungs­pflicht regelt, was Sie tun müssen, um Schäden zu ver­meiden - im Notfall hilft der richtige Ver­sicherungs­schutz. Lesen Sie mehr.

Eigentum verpflichtet.

Jeder Immobilienbesitzer unterliegt der Verkehrs­sicherungspflicht. Trotz aller Umsicht kann es passieren: Verletzte Personen verlangen hohe Schm­erzens­gelder, teure Sachen müssen repariert oder er­­setzt werden. Sie müssen also Maßnahmen ergreifen, damit keine Gefahr von Ihrem Grund­stück oder Ihrer Im­mobilie ausgeht. Das gilt ebenso, wenn Sie diese vermieten oder verpachten. Auch wenn Sie einen Teil der Pflichten auf Ihre Mieter umlegen können: Im Schaden­fall müssen Sie dafür geradestehen. Doch welche Pflichten haben Sie eigentlich?

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Was Eigentümer gewerblicher Immobilien gewährleisten müssen:

  • Die Immobilie muss jederzeit gefahrlos zu betreten sein.
  • Kontrolle von Grundstück und Gebäuden: Geprüft werden müssen z. B. Gehwegplatten vor und auf dem Anwesen, Garagen­einfahrt, der Zaun ums Grund­stück, Stufen zum Gebäude.
  • Achten Sie auch auf lose Dachziegel, morsche Äste oder eine defekte Außen­beleuchtung.
  • Kontrollieren Sie auch die Bäume auf Ihrem Grundstück regelmäßig.
  • Eine Dachkontrolle steht nach jedem Sturm an (Dachziegel, Regenrinnen sowie alle Auf­bauten wie Schornstein, Foto­voltaikanlage, Antenne, Satelliten­schüssel oder Schnee­fanggitter).
  • Zu Ihren regelmäßigen Pflichten als Hauseigentümer gehört auch das Überprüfen der ans Grund­stück grenzenden Bürgersteige (Gefahren durch Glasscherben, Laub, Schnee, Eis).
  • Räum- und Streupflicht: Geh- und Zuwege zum Gebäude sind mehrmals am Tag freizumachen. Grundlage hierfür sind kom­munale Verordnungen.
  • Melden Sie Stolperfallen wie lose Bordsteine oder Schlag­löcher umgehend an die Gemeinde. Sonst könnte Ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld gegeben werden.

Umweltschäden vermeiden.

Wussten Sie, dass Immobilien­eigentümer und Bauherren auch bei Umweltschäden haften? Ist Ihr eigener Grund und Boden verseucht, müssen Sie in der Regel sofort Sanierungs­maßnahmen einleiten. Was viele nicht bedenken: Sogar bei vermieteten Immobilien kann oft der Eigentümer zur Rechen­schaft gezogen werden. Zum Bei­spiel, wenn Unbekannte Giftstoffe "entsorgen" oder Mieter nach einem Schaden nicht mehr greifbar sind. Mit dem ZusatzSchutz Umwelt der NÜRNBERGER können Sie Umwelt­risiken einschließen.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet der Inhaber von Anlagen mit gewässerschädlichen Stoffen nach den Grundsätzen der Gefähr­dungs­haftung. Das heißt, es ist unerheblich, ob Sie tatsächlich an dem Schaden schuld sind: Sie haften auch dann, wenn andere - zum Beispiel der Tank­hersteller, der Installateur oder Lieferant - den Schaden verursacht haben.

An alles gedacht mit der Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht.

Eine Betriebshaftpflicht­versicherung reicht nicht immer aus, wenn durch Ihre Gewerbe­immobilie ein Schaden entsteht. Mit einer individuellen Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung gehen Sie auf Nummer sicher.

Was Sie sonst noch interessieren könnte.

  • Welche rechtliche Grundlage hat die Verkehrssicherungspflicht?

    Artikel 14 Grundgesetz besagt: "Eigentum verpflichtet." Und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es z. B.: "Wer vorsätzlich oder fahr­lässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Frei­heit, das Eigen­tum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

    Auf diesem Gesetz basiert auch die Verkehrssicherungspflicht. Eigentümer müssen demzufolge Maßnahmen ergreifen, damit keine Gefahren für Dritte von ihrem Grundstück oder ihrer Immobilie ausgehen. Das schließt Besucher genauso ein wie Passanten oder Briefträger.

  • Und wenn ich meine Immobilie vermietet habe?

    In Ihrer Eigenschaft als Vermieter müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Mieter die Immobilie gefahrlos und vertragsgemäß nutzen können. Einige Ihrer Verkehrs­sicherungspflichten können Sie an Ihre Mieter übertragen, wie z. B. die Räum- und Streupflicht. Das muss jedoch im Mietvertrag vermerkt und zumutbar sein. Im Schadenfall sind immer Sie als Eigen­tümer in der Pflicht.

  • Reicht es nicht, Warnschilder aufzustellen?

    Grundstücks- und Immobilien­besitzer können sich durch das Anbringen eines Warnschilds, z. B. "Auf eigene Gefahr!", nicht von ihrer Verkehrs­sicherungspflicht befreien. Aller­dings fordert ein solches Schild - sofern es gut sichtbar und z. B. nicht von Büschen über­wuchert ist - besondere Vorsicht von denen, die das Grund­stück betreten. Das könnte im Schaden­fall relevant werden, wenn es um die Frage des Mitverschuldens eines Ge­schädigten geht, und die Haftungs­ansprüche evtl. reduzieren.

  • Ist in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht immer alles inklusive?

    Achtung: Besondere Risiken, etwa gegen Gewässerschäden durch auslaufende Öltanks, sind in Ihrer Versicherung möglicherweise nicht enthalten und müssen extra abgesichert werden. Bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht der NÜRNBERGER sind dieses und viele andere Leistungsextras schon dabei.

  • Muss ich bei der Kontrolle von Bäumen einen Sachverständigen hinzuziehen?

    Besser ja. Denn die Recht­sprechung ist nicht einheitlich, ob eine Baum­schau durch den fach­unkundigen Eigentümer ausreicht oder ob ein Sachverständiger hin­zugezogen werden muss. Eventuell haften Sie sonst, wenn bei einem Sturm her­abfallende Äste Schäden verursachen.

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