Als Eigentümer sind Sie für Ihre gewerblichen Immobilien verantwortlich. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht regelt, was Sie tun müssen, um Schäden zu vermeiden - im Notfall hilft der richtige Versicherungsschutz. Lesen Sie mehr.
Eigentum verpflichtet.
Jeder Immobilienbesitzer unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Trotz aller Umsicht kann es passieren: Verletzte Personen verlangen hohe Schmerzensgelder, teure Sachen müssen repariert oder ersetzt werden. Sie müssen also Maßnahmen ergreifen, damit keine Gefahr von Ihrem Grundstück oder Ihrer Immobilie ausgeht. Das gilt ebenso, wenn Sie diese vermieten oder verpachten. Auch wenn Sie einen Teil der Pflichten auf Ihre Mieter umlegen können: Im Schadenfall müssen Sie dafür geradestehen. Doch welche Pflichten haben Sie eigentlich?

Betriebshaftpflichtversicherung
Der Unternehmensschutz vor hohen Schadenersatz-Zahlungen.
Was Eigentümer gewerblicher Immobilien gewährleisten müssen:
- Die Immobilie muss jederzeit gefahrlos zu betreten sein.
- Kontrolle von Grundstück und Gebäuden: Geprüft werden müssen z. B. Gehwegplatten vor und auf dem Anwesen, Garageneinfahrt, der Zaun ums Grundstück, Stufen zum Gebäude.
- Achten Sie auch auf lose Dachziegel, morsche Äste oder eine defekte Außenbeleuchtung.
- Kontrollieren Sie auch die Bäume auf Ihrem Grundstück regelmäßig.
- Eine Dachkontrolle steht nach jedem Sturm an (Dachziegel, Regenrinnen sowie alle Aufbauten wie Schornstein, Fotovoltaikanlage, Antenne, Satellitenschüssel oder Schneefanggitter).
- Zu Ihren regelmäßigen Pflichten als Hauseigentümer gehört auch das Überprüfen der ans Grundstück grenzenden Bürgersteige (Gefahren durch Glasscherben, Laub, Schnee, Eis).
- Räum- und Streupflicht: Geh- und Zuwege zum Gebäude sind mehrmals am Tag freizumachen. Grundlage hierfür sind kommunale Verordnungen.
- Melden Sie Stolperfallen wie lose Bordsteine oder Schlaglöcher umgehend an die Gemeinde. Sonst könnte Ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld gegeben werden.
Umweltschäden vermeiden.
Wussten Sie, dass Immobilieneigentümer und Bauherren auch bei Umweltschäden haften? Ist Ihr eigener Grund und Boden verseucht, müssen Sie in der Regel sofort Sanierungsmaßnahmen einleiten. Was viele nicht bedenken: Sogar bei vermieteten Immobilien kann oft der Eigentümer zur Rechenschaft gezogen werden. Zum Beispiel, wenn Unbekannte Giftstoffe "entsorgen" oder Mieter nach einem Schaden nicht mehr greifbar sind. Mit dem ZusatzSchutz Umwelt der NÜRNBERGER können Sie Umweltrisiken einschließen.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet der Inhaber von Anlagen mit gewässerschädlichen Stoffen nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Das heißt, es ist unerheblich, ob Sie tatsächlich an dem Schaden schuld sind: Sie haften auch dann, wenn andere - zum Beispiel der Tankhersteller, der Installateur oder Lieferant - den Schaden verursacht haben.
An alles gedacht mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung reicht nicht immer aus, wenn durch Ihre Gewerbeimmobilie ein Schaden entsteht. Mit einer individuellen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gehen Sie auf Nummer sicher.
Was Sie sonst noch interessieren könnte.
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Welche rechtliche Grundlage hat die Verkehrssicherungspflicht?
Artikel 14 Grundgesetz besagt: "Eigentum verpflichtet." Und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es z. B.: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Auf diesem Gesetz basiert auch die Verkehrssicherungspflicht. Eigentümer müssen demzufolge Maßnahmen ergreifen, damit keine Gefahren für Dritte von ihrem Grundstück oder ihrer Immobilie ausgehen. Das schließt Besucher genauso ein wie Passanten oder Briefträger.
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Und wenn ich meine Immobilie vermietet habe?
In Ihrer Eigenschaft als Vermieter müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Mieter die Immobilie gefahrlos und vertragsgemäß nutzen können. Einige Ihrer Verkehrssicherungspflichten können Sie an Ihre Mieter übertragen, wie z. B. die Räum- und Streupflicht. Das muss jedoch im Mietvertrag vermerkt und zumutbar sein. Im Schadenfall sind immer Sie als Eigentümer in der Pflicht.
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Reicht es nicht, Warnschilder aufzustellen?
Grundstücks- und Immobilienbesitzer können sich durch das Anbringen eines Warnschilds, z. B. "Auf eigene Gefahr!", nicht von ihrer Verkehrssicherungspflicht befreien. Allerdings fordert ein solches Schild - sofern es gut sichtbar und z. B. nicht von Büschen überwuchert ist - besondere Vorsicht von denen, die das Grundstück betreten. Das könnte im Schadenfall relevant werden, wenn es um die Frage des Mitverschuldens eines Geschädigten geht, und die Haftungsansprüche evtl. reduzieren.
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Ist in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht immer alles inklusive?
Achtung: Besondere Risiken, etwa gegen Gewässerschäden durch auslaufende Öltanks, sind in Ihrer Versicherung möglicherweise nicht enthalten und müssen extra abgesichert werden. Bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht der NÜRNBERGER sind dieses und viele andere Leistungsextras schon dabei.
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Muss ich bei der Kontrolle von Bäumen einen Sachverständigen hinzuziehen?
Besser ja. Denn die Rechtsprechung ist nicht einheitlich, ob eine Baumschau durch den fachunkundigen Eigentümer ausreicht oder ob ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss. Eventuell haften Sie sonst, wenn bei einem Sturm herabfallende Äste Schäden verursachen.