
Warum eine Maschinenbruchversicherung sinnvoll ist
Wenn Ihre Maschinen oder Baugeräte z. B. aufgrund von Kurzschluss, Konstruktions- oder Bedienungsfehlern ausfallen, macht sich die Maschinenbruchversicherung der NÜRNBERGER bezahlt.
Denn sie deckt die meist hohen Reparaturkosten oder ersetzt bei einem Totalschaden die Aufwendungen für eine technisch gleichwertige Maschine. Das beinhaltet auch die Steuerungselektronik.
Die Vorteile der NÜRNBERGER Maschinenversicherung
- Wir erstatten die Kosten für Reparaturen bei Beschädigung, bei Totalschaden die Aufwendungen für eine technisch gleichwertige Maschine (Zeitwert)
- Versichert sind Sie gegen technische Gefahren wie Kurzschluss, Überspannung, Versagen von Schutzeinrichtungen, Überhitzung, Wassermangel, u. v. m.
- Wir leisten auch bei menschlichem Versagen wie Bedienungsfehlern, Missgeschick, unsachgemäßer Handhabung, u. v. m.
- Die Deckung von Schäden durch äußere Einwirkung wie Sturm, Frost, Vereisung, Flüssigkeiten aller Art (auch Schmier- und Reinigungsmittel), Sabotage, u. v. m. sind für Sie inklusive
- Ersatzteile, Fundamente, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, kompatible Zusatzgeräte sind eingeschlossen
- Bewegungs- und Schutzmaßnahmen zur Schadenminderung sind mitversichert
Umfangreicher Schutz mit der Maschinenbruchversicherung
Stationäre Maschinen
- Versichern Sie Ihre Maschinen im Betrieb zusammen
- Sie nennen uns nur den Gesamtwert aller Anlagen, eine Einzelaufstellung ist nicht notwendig
- Mit der GAP-Deckung erhalten Sie im Schadenfall die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert des Leasingsvertrags
- Auch Zusatz- und Anbaugeräte sowie Reserveteile sind versichert
Fahrbare Maschinen
- Sie erhalten Versicherungsschutz für beispielsweise Bagger, Planierraupen, Kranaufbauten, Kompressoren, Hub- und Arbeitsbühnen, Betonmischer, Walzen, Gerüste und mehr
- Auch geliehene oder gemietete Geräte sind versichert
- Voller Schutz für die Maschinen inkl. Innere Betriebsschäden
- Erweitern Sie den Schutz in den Ländern der EU sowie Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz
Eine Maschinenbruchversicherung hilft in vielen Fällen

Ein Mitarbeiter beschädigt die Fräsmaschine
Ein neuer Mitarbeiter im Metallbetrieb von Ernst Abele bedient die Fräsmaschine falsch und beschädigt sie schwer. Eine Reparatur ist nicht rentabel, sodass die Fräsmaschine durch eine Neue ersetzt werden muss. Die Maschinenbruchversicherung übernimmt hier die Kosten.

Ein Kurzschluss legt die Hotelaufzüge lahm
Lena Bischoff betreibt ein großes Hotel mit mehreren Stockwerken. Durch einen Kurzschluss fallen alle Aufzüge aus. Der Schaden muss schnell behoben werden, damit der Geschäftsbetrieb nicht lange gestört wird. Die Versicherung zahlt für die Reparatur und sorgt so für eine schnelle Wiederaufnahme des Betriebs.

Ein Kran stürzt um
Sven Delling ist der Inhaber einer Baufirma. Bei Arbeiten auf der Baustelle stürzt ein Kran um, weil ein Stützfuß nicht richtig stand. Der Kran muss aufwändig repariert werden. Teure Ersatzteile sind nötig - es fallen hohe Kosten an.
Die Maschinenbruchversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur - Herrn Delling entstehen keine Mehrkosten.
Häufige Fragen zur Maschinenbruchversicherung
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Für wen ist eine Maschinenbruchversicherung sinnvoll?
Wir bieten den passenden Schutz für alle Betriebe mit stationären oder fahrbaren Maschinen:
- Produktionsbetriebe
- Druckgewerbe
- Autohäuser und
- Kfz-Handwerk
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Welche Maschinen können versichert werden?
- Stationäre Maschinen und Anlagen (Arbeitsmaschinen) wie Dreh- und Fräsmaschinen, Druckereimaschinen, Maschinen zur Kunststoff- oder Papierverarbeitung, Schaltanlagen, Pumpen, Kältemaschinen usw.
- Fahrbare Maschinen/Geräte wie Bau- und Zusatzgeräte, Turmdrehkräne, Mobil- und Autokräne, Bagger, Raupen, Ladegeräte, Hub- und Gabelstapler, Bohr-, Misch-, Pumpanlagen oder Kompressoren
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Welche Gefahren sind in der Versicherung abgedeckt?
Versichert sind:
- Technische Gefahren wie Kurzschluss, Überspannung, Versagen von Schutzeinrichtungen, Konstruktions- und Materialfehler usw.
- Menschliches Versagen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, unsachgemäße Handhabung usw.
- Einwirken von außen wie Sturm, Frost, Vereisung, Flüssigkeiten aller Art (auch Schmier- und Reinigungsmittel), Mutwilligkeit Fremder, Sabotage, Einsturz umgebender Gebäudeteile oder anderer Anlagen
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Was versteht man unter einer GAP-Deckung?
Im Schadenfall übernehmen wir die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert des Leasingvertrages für die beschädigte Maschine.
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