Wer die gesetzliche Unfallversicherung ergänzen will, wählt dazu häufig einen privaten Schutz, der neben Arbeitsunfällen auch Unfälle in der Freizeit oder im Urlaub abdeckt. Dann gibt es da aber noch eine andere Möglichkeit: die Unfallversicherung vom Arbeitgeber. Damit ist nicht die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung gemeint, die Sie für jeden Ihrer Mitarbeiter über die zuständige Berufsgenossenschaft abschließen müssen. Sondern Betriebe können eine Gruppenunfallversicherung für ihre Angestellten anbieten, sofern sie eine bestimmte Mitarbeiterzahl (meist ab 3 Beschäftigten) nachweisen - und auch der Chef selbst kann sich so günstig absichern.
Denn der Ausfall von Inhaber bzw. Arbeitgeber oder Führungskräften kann für eine Firma gravierende wirtschaftliche Folgen haben, wenn nicht schnell adäquater Ausgleich gefunden wird. Das sind Sorgen, die Sie als Unternehmer plagen. Ihren Mitarbeitern geht es nicht anders. Auch sie sind häufig schweren finanziellen Belastungen ausgesetzt, wenn sie einen Unfall erleiden - z. B. für Haushaltshilfen, Umzüge, behindertengerechte Umbauten oder Reha-Maßnahmen. Ein günstiger Zusatzschutz über den Arbeitgeber kann viel dazu beitragen, dass Ihre Mitarbeiter zufrieden sind und sich mit Ihrem Unternehmen identifizieren.