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Frau sitzt an Schreibtisch und denkt nach. Sie hat einen positiven Gesichtsausdruck.

Betriebshaftpflicht für Freiberufler.

So schützen Sie Ihre Existenz mit einer Betriebshaftpflichtversicherung (BHV).

Das Wichtigste in Kürze

  • Freiberufler haften mit ihrem gesamten Betriebsvermögen für schuldhaft verursachte Schäden
  • Auch das Privatvermögen kann mit einbezogen werden, wenn die Firma keine juristische Person (z. B. GmbH) ist
  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie als Freiberufler vor hohen Kosten bei Schadenersatzansprüchen

Brauchen Freiberufler eine Betriebshaftpflicht?

Als Freiberufler erfüllen Sie sich einen Traum: Ihre Leidenschaft zum Beruf machen, Ihr eigener Chef oder Chefin sein, Privatleben und Job flexibel vereinbaren. Und Sie sind nicht allein. Rund 1,47 Millionen Menschen in Deutschland waren 2023 freiberuflich tätig, der Trend nimmt weiter zu. Aber Sie gehen damit auch ein hohes Risiko ein. Denn wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Freelancer Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen, müssen Sie dafür haften. Mit Ihrem gesamten Betriebsvermögen und dem ganzen Gewinn, den Sie in Zukunft noch erwirtschaften.

Falls Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft angemeldet haben - z. B. eine GbR oder OHG -, haften Sie unter Umständen zudem mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das betrifft die meisten Freiberufler. Nur als GmbH, Kapitalgesellschaft oder Kommanditist (Teilhafter) einer KG ist Ihre Haftung beschränkt und Ihr Privatvermögen geschützt. Egal, mit welchem Gewerbe Sie sich selbstständig machen wollen - ob als IT-Beraterin oder Dozent, Journalistin oder Physiotherapeut -, als Freelancer sollten Sie Ihre betrieblichen Haftpflichtrisiken genau im Blick haben und mit einer leistungsstarken Versicherung vorsorgen.

Welche Freiberufler haften mit ihrem Privatvermögen?

Diese Unternehmer haften auch mit dem Privatvermögen:

  • Einzelunternehmer, z. B. e.K. (eingetragener Kaufmann/Kauffrau)
  • Personengesellschafter, z. B. GbR, OHG, PartG
  • Der Komplementär (Vollhafter) einer KG

Diese Unternehmer haften nur mit dem Betriebs- bzw. Einlagevermögen:

  • Kapitalgesellschafter, z. B. AG, GmbH, KGaA, SE
  • Der Kommanditist (Teilhafter) einer KG

Was leistet eine Betriebshaftpflicht für Freiberufler?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt im Wesentlichen 3 Aufgaben, wenn Schadenersatzforderungen an den versicherten Freiberufler wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens gestellt werden:

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft, ob die Schadenersatzansprüche gerechtfertigt und vom Versicherungsschutz umfasst sind.
  • Ist ein Schadenersatzspruch gerechtfertigt, wird er von der Betriebshaftpflichtversicherung bezahlt.
  • Ist ein Schadenersatzspruch nicht gerechtfertigt, wird er von der Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt. Kommt es zum Rechtsstreit, führt die Versicherung unter Umständen den Gerichtsprozess im Namen des Versicherten.

Außerdem leistet die Versicherung bei sogenannten Folgeschäden. Ein Beispiel: Eine Kundin stürzt in Ihren Geschäftsräumen über herumstehende Gegenstände und verletzt sich schwer. Sie kann länger nicht arbeiten und hat dadurch einen Verdienstausfall. Die Betriebshaftpflicht zahlt nicht nur Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld, sondern übernimmt im Rahmen des Versicherungsschutzes auch den Verdienstausfall Ihrer Kundin.

Frau ist im Stehen über ihren Schreibtisch gebeugt und denkt nach.

Noch mehr Leistungen mit der NÜRNBERGER

Mit der NÜRNBERGER Betriebshaftpflichtversicherung profitieren Sie von erweiterten Leistungen, die über die üblichen Betriebsrisiken hinausgehen: Wir versichern auch Umwelt- und Mietsachschäden, Schäden durch Drohnen, Datenübertragung und Datenschutzverletzungen, den Betrieb von Fotovoltaikanlagen u. v. m.

Bei Bedarf übernehmen wir das erweiterte Produkthaftpflichtrisiko. Privathaftpflicht und Hundehaftpflicht können Sie einfach günstig anbündeln. Und der Schutz gilt selbstverständlich auch im Ausland.

Für welche Freiberufler ist eine Betriebshaftpflicht­versicherung sinnvoll?

  • Büroserviceunternehmen, z. B. Buchhaltungsservice
  • Datenschutz­beauftragte/r
  • Dolmetscher/in & Übersetzer/in
  • Fitnesstrainer/in
  • Fotograf/in
  • Grafiker/in
  • Hausmeister/in
  • Hausverwalter/in
  • Heilberufe, z. B. Masseure, Physiotherapeuten
  • Immobilienmakler/in
  • IT-Dienstleister/in
  • Journalist/in
  • Körperpfleger/in, z. B. Friseure, Kosmetiker, Nageldesigner
  • Künstler/in
  • Sachverständige/r
  • Tätowierer/in, Tattoo-Studio
  • Unternehmensberater/in
  • Werbeagentur-Inhaber/in
  • Yogalehrer/in

Sonderfall Kammerberufe - gesetzlichen Schutz aufstocken

Sogenannte Kammerberufe tragen eine besonders hohe Verantwortung und unterliegen strengen standesrechtlichen Regelungen. Für sie ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Als Kammerberufe gelten:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten
  • Apotheker
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Notare
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte
  • Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
  • vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer

Aber Achtung: Die Versicherungssumme für Vermögensschäden in der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht beträgt gerade einmal 250.000 EUR. Das reicht z. B. für Rechtsanwälte und Steuerberater meist nicht aus. Denn auch sie haften mit ihrem gesamten Vermögen. Die Versicherungen für Kammerberufe der NÜRNBERGER schützen sie zuverlässig bei Vermögensschäden und anderen Ersatzansprüchen.

Wichtig für Freiberufler: Betriebshaftpflicht absichern

Natürlich wollen Sie als Freiberufler so sorgfältig wie möglich arbeiten und niemanden schädigen. Umsichtiges Verhalten allein reicht aber oft nicht aus und ein folgenreiches Missgeschick ist schnell passiert. Verursachen Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Personen-, Sach-, Vermögens- oder Umweltschaden, müssen Sie mit hohen Ersatzansprüchen rechnen. Das können sogar existenzbedrohende Summen sein, denn als Kleinunternehmer haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.

Hier hilft Ihnen unsere Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungssummen von 5 oder 10 Mio. EUR pro Versicherungsfall und bis zu 20 Mio. EUR im Versicherungsjahr. Profitieren Sie von vielen Extras wie der Innovations- und Besserstellungsgarantie sowie unserem branchenübergreifenden Deckungskonzept. Die NÜRNBERGER Betriebshaftpflicht schützt Sie und Ihre Mitarbeiter zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Haftungsrisiken. Sie gilt innerhalb Ihrer Geschäftsräume, in der Öffentlichkeit und sogar im Ausland.

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht­versicherung für Freiberufler

Warum ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler notwendig?

Freiberufler haften mit ihrem gesamten Betriebsvermögen und Gewinn für Schäden, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. Bei Einzelunternehmern oder Personengesellschaftern erstreckt sich die Haftung auch auf das Privatvermögen.

Das betrifft die meisten Freiberufler, da sie häufig als e.K., GbR oder OHG firmieren. Wenn ein Mitarbeiter den Schaden verursacht hat, haftet ebenfalls der Freiberufler als Inhaber der Firma. Eine Betriebshaftpflichtversicherung prüft die Schadenersatzansprüche, bezahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie ist also eine unverzichtbare Versicherung für Freiberufler.

Welche Freiberufler brauchen eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Prinzipiell sollten alle Freiberufler unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, die nicht als juristische Person firmieren und keinen Kammerberuf ausüben. Bei juristischen Personen wie einer GmbH oder KGaA ist die Haftung der Gesellschafter gesetzlich beschränkt. Dennoch können Schadenersatzansprüche gestellt werden, die weit über das Stammkapital bzw. die Einlage des Gesellschafters hinausgehen. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist eine persönliche Haftung möglich.

Daher sollten auch freiberufliche Mitinhaber einer Kapitalgesellschaft über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken. Für Kammerberufe wie Ärzte, Apotheker, Buchprüfer, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. ist dagegen eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Sie brauchen also keine gesonderte Betriebshaftpflichtversicherung, sollten aber erwägen, den gesetzlichen Schutz - vor allem für Vermögensschäden - aufzustocken.

Wann zahlt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler?

Die Betriebshaftpflichtversicherung tritt ein, wenn gegen Sie als Freiberufler ein Anspruch auf Schadenersatz gestellt wird. Wir prüfen zunächst, ob die Schadenersatzforderung gerechtfertigt ist. Das heißt, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter den Schaden wirklich schuldhaft im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht haben.

Ist der Anspruch gerechtfertigt, zahlen wir den geforderten Schadenersatz bzw. das Schmerzensgeld an den Geschädigten. Ist der Anspruch aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, wehren wir den Anspruch ab. Häufig geschieht dies durch ein Gerichtsverfahren, dass wir im Namen unseres Versicherten führen. Die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen wir als Ihr Betriebshaftpflichtversicherer.

Welche Schäden zahlt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler?

Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die ein Freiberufler oder dessen Mitarbeiter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht. Wenn also zum Beispiel ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen ausrutscht und stürzt oder wenn Sie versehentlich die Kleidung oder das Fahrzeug Ihres Kunden beschädigen.

Die NÜRNBERGER Betriebshaftpflichtversicherung bietet Ihnen auch Schutz bei Umweltschäden, Mietsachschäden und vielen weiteren Sonderfällen wie z. B. Datenschutzverletzungen, Betrieb von Drohnen oder Fotovoltaikanlagen. Sie haben sofortigen Versicherungsschutz, sobald Sie die Vertragsbestätigung per E-Mail erhalten.

Betriebshaftpflichtversicherung

  • Individueller, branchenspezifischer Schutz vor Kostenfallen und Vermögensschäden
  • Sofortiger Schutz - ohne Wartezeiten
  • Mit bis zu 10 Mio. EUR versichert

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