Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Folgen, wenn Mitarbeiter Dritten, also Kunden, Geschäftspartnern oder anderen Personen, einen Schaden zufügen. Dabei gibt es 3 Hauptarten von Schäden:
1. Sachschäden
Schäden an fremdem Eigentum sind durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt, wenn sie während der beruflichen Tätigkeit entstehen.
Beispiel: Ein Mitarbeiter beschädigt beim Kunden teures Equipment oder Kundenware in der firmeneigenen Werkstatt.
2. Personenschäden
Verursacht ein Mitarbeiter eine Verletzung bei Dritten, kann dies hohe Behandlungskosten oder Reha-Maßnahmen nach sich ziehen.
Beispiel: Eine Reinigungskraft verschüttet Wasser, wodurch ein Kunde ausrutscht und sich verletzt.
3. Vermögensschäden
Manche Fehler verursachen finanzielle Einbußen für Kunden oder Geschäftspartner.
Beispiel: Ein fehlerhaftes Gutachten setzt den Wert zu gering an.
Was ist nicht versichert?
Obwohl die Betriebshaftpflicht Unternehmen vor Schäden schützt, deckt sie nicht alle Fälle ab. Nicht versichert sind:
- Schäden an firmeneigenem Eigentum
Wenn ein Mitarbeiter betriebseigene Geräte beschädigt, muss das Unternehmen selbst aufkommen. - Vorsätzliche Schäden
Handelt ein Angestellter absichtlich in Kenntnis des möglichen Schadens, haftet er allein. - Privates Fehlverhalten
Schäden, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit entstehen, sind nicht versichert.