Mann mit grauen Haaren und Brille schaut einer Frau über die Schulter während die Frau an einem runden Element in der Hand arbeitet

Produkthaftpflichtversicherung: Darum ist sie so wichtig.

Teil der Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen.

zuletzt aktualisiert am 30.01.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unternehmen haften für Schäden durch fehlerhafte Produkte - auch ohne Verschulden.
  • Die Produkthaftpflicht ist Teil der Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Sie schützt vor Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden.
  • Für Zulieferer ist eine erweiterte Produkthaftpflicht besonders wichtig.

Produkthaftpflicht: Oft reicht ein kleiner Fehler

Bei einem Kunden kommt es durch einen fehlerhaften Wasserkocher zu einem Kurzschluss und die Küche gerät in Brand. Die gesamte Produktion beim Großkunden fällt wegen eines fehlerhaften Bauteils aus. Ein falsch deklariertes Produkt führt zu allergischen Reaktionen. Die Liste möglicher Schadenfälle ist lang und oft reicht ein kleiner Fehler, um große Konsequenzen auszulösen.

Generell gilt: Unternehmen, die Produkte

  • entwickeln,
  • herstellen,
  • verkaufen
  • oder importieren

tragen Verantwortung und haften für alle Folgen, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, mitunter in Millionenhöhe. Ob Konzern oder Start-up spielt keine Rolle, denn das Produkthaftungsgesetz unterscheidet nicht nach Betriebsgröße.

Produkthaftung aus rechtlicher Sicht

Produkthaftung bedeutet, dass ein Unternehmen für Schäden haftet, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen. Und zwar auch dann, wenn kein Verschulden vorliegt. Diese sogenannte Gefährdungshaftung ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Es reicht also bereits, dass ein Produkt mangelhaft war, beispielsweise durch einen Produktions-, Konstruktions- oder Instruktionsfehler.

Wer haftet? Nicht nur Hersteller. Auch Importeure, Händler oder sogenannte "Quasi-Hersteller", die Produkte unter eigenem Namen verkaufen, können zur Verantwortung gezogen werden. Ist der Hersteller nicht bekannt oder sitzt außerhalb der EU, rückt der Vertriebspartner automatisch in die Haftung.

Gerade im internationalen Handel steigen die Risiken: In Ländern wie den USA können Schadenssummen besonders hoch ausfallen und auch sogenannte Sammelklagen (Class Actions) sind möglich.

Frau blickt in blauer Kleidung durch einen runden Silberring während ein Mann mit grauen Haaren ihr dabei zusieht

Was leistet eine Produkthaftpflicht­versicherung?

Die Produkthaftpflichtversicherung springt ein, wenn durch ein Produkt ein Schaden verursacht wird. Das können Personenschäden, Sachschäden oder daraus resultierende Vermögensschäden sein. Doch sie übernimmt nicht nur die Regulierung, sondern auch die Prüfung der Ansprüche, also den sogenannten passiven Rechtsschutz.

Das ist ebenso wichtig, denn nicht jede Forderung ist berechtigt. Die Versicherung schützt Sie also nicht nur vor Zahlungen, sondern auch vor unberechtigten Klagen und Kosten. Falls ein Schaden anerkannt wird, übernimmt sie die Entschädigung bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Die klassische Produkthaftpflicht deckt allerdings in der Regel keine Schäden am eigenen Produkt oder rein finanzielle Verluste ohne Personen- oder Sachschaden ab. Dafür braucht es spezielle Zusatzbausteine, wie die erweiterte Produkthaftpflicht oder eine Rückrufkostenversicherung.

Erweiterte Produkthaftpflicht: Wenn ein Schaden Wellen schlägt

Ein kleines Teil in einem großen System kann viel bewirken, positiv wie negativ. Wenn Ihr Produkt als Bauteil in andere Produkte eingebaut oder weiterverarbeitet wird, reichen minimale Fehler oft aus, um weitreichende Schäden zu verursachen. Die klassische Produkthaftpflicht greift hier meist zu kurz. Genau dafür gibt es die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.

Sie deckt Schäden ab, die im Rahmen der Weiterverarbeitung entstehen, etwa wenn eine fehlerhafte Komponente ein Endprodukt unbrauchbar macht oder ein Produktionsstillstand beim Abnehmer verursacht. Auch Rückrufkosten, Aus- und Einbaukosten oder Schäden durch Vermischung mit anderen Produkten lassen sich absichern.

Beispiel:

Ein Hersteller liefert ein Schmiermittel, das sich als chemisch instabil erweist. Der Stoff wird in einer großen Lebensmittelanlage verwendet. Die Produktion muss gestoppt, Maschinen gereinigt, Rohstoffe entsorgt werden. Die erweiterte Produkthaftpflicht übernimmt die Kosten.

Tipp: Wer Zulieferer für Industrie oder Lebensmittelproduktion ist, sollte unbedingt prüfen, ob eine erweiterte Deckung integriert ist, denn hier geht es oft nicht um Einzelstücke, sondern um ganze Lieferketten.

Prävention statt Produkthaftung: Was Sie aktiv tun können

Eine Versicherung ist unverzichtbar, aber noch besser ist es, wenn Schäden gar nicht erst entstehen. Deshalb sollte jede Absicherung von einer fundierten Präventionsstrategie begleitet werden. Dazu gehören lückenlose Dokumentation, regelmäßige Qualitätskontrollen, funktionierende Rückverfolgbarkeit der Produkte sowie eine enge Kommunikation mit Zulieferern und Kunden.

Wer frühzeitig Hinweise auf Mängel erkennt, kann reagieren, bevor der Schaden eskaliert. Das verbessert nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Rechtsposition und letztlich auch das Vertrauen in Ihre Marke.

Dokumentieren Sie jede Änderung am Produkt, jedes Prüfprotokoll, jede Reklamation. Im Ernstfall hilft das nicht nur bei der Schadenabwicklung, sondern auch zur Absicherung gegen Vorwürfe. Oder zur Beweisführung vor Gericht.

Produkthaftpflicht ist bei der NÜRNBERGER Betriebshaftpflicht­versicherung inklusive

Die NÜRNBERGER deckt mit ihrer Betriebshaftpflichtversicherung auch den Bereich Produkthaftpflicht ab. Dabei lässt sich der Versicherungsschutz modular an die individuellen Bedürfnisse anpassen.

Unternehmen erhalten nicht nur eine klassische Deckung, sondern auf Wunsch auch Leistungen wie Rückrufkostendeckung, die erweiterte Produkthaftpflicht oder eine Absicherung bei weltweitem Vertrieb. Die persönliche Beratung steht dabei im Mittelpunkt, denn nur wenn die Risiken eines Unternehmens wirklich verstanden werden, kann der Versicherungsschutz optimal greifen.

Fazit: Produkthaftung absichern, aber richtig!

Fehler in Produkten lassen sich nie ganz ausschließen. Doch Unternehmen können sich davor schützen, dass ein einzelner Vorfall zur existenziellen Bedrohung wird. Die Produkthaftpflichtversicherung ist dafür ein zentrales Instrument. Sie fängt die finanziellen Folgen ab, unterstützt bei der rechtlichen Abwicklung und stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern.

Wichtig ist: Die Absicherung muss zum Unternehmen passen. Eine gute Beratung, individuelle Bausteine und ein durchdachtes Risikomanagement machen den Unterschied. Wer Verantwortung für seine Produkte übernimmt, sollte auch Verantwortung für die Folgen möglicher Fehler übernehmen, am besten mit einem starken Partner an der Seite. Wie z. B. der NÜRNBERGER Versicherung.

Häufige Fragen zur Produkthaftpflicht­versicherung

Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Produkthaftpflichtversicherung besteht nicht. Dennoch ist sie für viele Unternehmen de facto unverzichtbar, etwa, um Aufträge zu erhalten oder bestimmte Vertriebswege zu nutzen.

Ja. Wenn der tatsächliche Hersteller nicht ermittelbar ist, etwa bei Importen aus Drittländern, gelten Sie als Quasi-Hersteller. In diesem Fall haften Sie für Schäden wie ein Produzent.

Die passende Höhe der Deckungssumme hängt von Ihrem Produktspektrum, dem Kundenkreis und möglichen Schadenszenarien ab. Eine fundierte Beratung hilft, den richtigen Schutzumfang für die Produkthaftpflicht zu ermitteln, auch mit Blick auf Branchenstandards und individuelle Risiken.

Neben der Versicherung hilft vor allem ein gutes Qualitätsmanagement: Dokumentieren Sie Prozesse, kontrollieren Sie Ihre Lieferanten, reagieren Sie auf Kundenhinweise und entwickeln Sie ein klares Notfallkonzept für Rückrufe und Schadensfälle.