Produkthaftung bedeutet, dass ein Unternehmen für Schäden haftet, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen. Und zwar auch dann, wenn kein Verschulden vorliegt. Diese sogenannte Gefährdungshaftung ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Es reicht also bereits, dass ein Produkt mangelhaft war, beispielsweise durch einen Produktions-, Konstruktions- oder Instruktionsfehler.
Wer haftet? Nicht nur Hersteller. Auch Importeure, Händler oder sogenannte "Quasi-Hersteller", die Produkte unter eigenem Namen verkaufen, können zur Verantwortung gezogen werden. Ist der Hersteller nicht bekannt oder sitzt außerhalb der EU, rückt der Vertriebspartner automatisch in die Haftung.
Gerade im internationalen Handel steigen die Risiken: In Ländern wie den USA können Schadenssummen besonders hoch ausfallen und auch sogenannte Sammelklagen (Class Actions) sind möglich.