Meine NÜRNBERGER
Kfz-Mechaniker steht vor einem offenen Auto in der Werkstatt

Gewerbliche Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk.

Wichtiger und günstiger Schutz für alle Betriebe des Kfz-Gewerbes.

  • Effizient: schützt eigene und fremde Fahrzeuge im Gewerbe
  • Umfassend: Haftpflicht- und Kasko-Schutz in einem
  • Individuell: Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Betrieb
Im Überblick

Warum Sie eine gewerbliche Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk brauchen

Junges Paar spricht mit einem Mann mit Krawatte vor einem neuen Auto

Ihren Betrieb durchlaufen täglich viele Fahrzeuge. Kundenautos werden repa­riert und Probe gefahren, Neu­wagen ange­liefert, rangiert und über­führt. Das sind er­hebliche Werte. Ob Feuer, Elementar­gefahren oder Krimi­nalität - wenn etwas passiert, stehen Sie in der Pflicht. Damit ein Schaden­fall für Sie nicht zum per­sönlichen Ruin führt, gibt es für das Gewerbe die NÜRNBERGER Kfz-Ver­sicherung für Kfz-Handel und -Handwerk.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Kfz-Ver­sicherung für Kfz-Handel und -Handwerk

  • Genau richtig für das Kfz-Gewerbe: Kfz-Haft­pflicht schützt Sie mit 100 Mio. EUR Ver­sicherungs­summe für Sach-, Personen- und Ver­mögens­schäden und 5 Mio. EUR für Schäden nach dem Um­welt­schadens­gesetz
  • Kaskoschutz inklusive: Folge­schäden bis zu 75.000 EUR je Fahr­zeug und 1 Mio. EUR je Schaden­ereignis sind abge­sichert
  • Wählen Sie eine Selbst­beteiligung zwischen 400 EUR und 3.500 EUR
  • Hakenlast­deckung für nicht gewerbs­mäßiges Ab­schleppen oder Über­führen enthalten
  • Unterschlagung ist mit­versichert

Unser Tipp: Bei hohen Werten raten wir zur Voll­kasko­deckung

Bei großen Betrieben mit vielen und/oder teuren ge­werblichen Fahr­zeugen können deren Werte die vor­gesehene Ent­schädi­gungs­grenze von 75.000 EUR je Fahr­zeug bzw. 1 Mio. EUR je Schaden­ereignis über­schreiten. Mit einem geringen Beitrags­zuschlag können Sie die Summen jedoch einfach und günstig erhöhen.

Tarife im Detail

Mehr Informationen zur Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk

Beispiele

Die gewerbliche Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk hilft in vielen Fällen

Junger Mann mit blauer Jacke sitzt im Auto und schreibt sich etwas auf

Bei Unfällen während der Probefahrt

Bruno Klein ist Werkstatt­meister und auf einer Probe­fahrt mit einem Kunden­fahrzeug unterwegs. An einer Kreu­zung miss­achtet er die Vorfahrt und es kommt zu einem Unfall, bei dem sich der Fahrer des anderen Fahr­zeugs verletzt. Beide Autos sind be­schädigt.

Die gewerbliche Kfz-Versicherung kommt sowohl für die Ver­letzung des Fahrers als auch für die Schäden an beiden Autos auf.

Kfz-Mechaniker arbeitet an einem Auto, dass auf der Hebebühne nach oben gefahren ist

Sturz von der Hebebühne

Michael Höhne ist Inhaber einer großen Kfz-Werkstatt. Da seine Mitarbeiter einen Moment un­vorsichtig sind, fällt eine hoch­preisige Limousine von der Hebe­bühne und wird be­schädigt. Der Schaden im Betrieb ist hoch - aber glücklicher­weise als Unfall­schaden durch die Voll­kasko­versicherung im Rahmen der Kraft­fahrt­versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk gedeckt - dem günstigen Schutz vor hohen Kosten.

Junger Mann legt beide Hände auf ein frisch poliertes helles Auto

Kundenfahrzeuge beschädigt

Beim Rangieren eines Kunden­fahr­zeugs auf dem Werk­statt­hof stößt der Geselle Felix Klein gegen ein anderes. Beide Kunden­autos werden be­schädigt. Obwohl der Schaden am stehenden Kfz durch das fahrende ver­ursacht wurde, greift die Haft­pflicht­versicherung nicht, weil beide Fahr­zeuge Gegen­stand des­selben Versicherungs­vertrags sind. Die Schäden an beiden sind aber über die gewerb­liche Voll­kasko­versicherung gedeckt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur gewerblichen Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk

Warum brauche ich eine spezielle Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk?

Mit Neu- und Kunden­fahr­zeugen durch­laufen Ihren Betrieb täglich hohe Werte. Dazu haben Sie bei Probe­fahrten, Rangieren und Über­führungen ein be­sonders hohes Schaden­potenzial mit teuren Folge­kosten. Mit der NÜRNBERGER/GARANTA Kraft­fahrt­versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk können sich Kfz-Betriebe ganz indivi­duell absichern.

Wann leistet die Teil­kasko­versicherung?

Die Teilkasko schützt Sie vor den finan­ziellen Folgen von Brand- und Ex­plosions­schäden, Dieb­stahl, Raub, unbe­fugtem Ge­brauch, Unter­schlagung und Elementar­schäden ein­schließlich Berg- und Dach­lawinen. Des Weiteren zahlen wir auch, wenn der Schaden durch grobe Fahr­lässigkeit oder einen Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung ent­standen ist. Außerdem leistet die Teil­kasko bei Zusammen­stoß mit Tieren jeder Art sowie bei Marder­biss­schäden.

Welche Leistungen bietet die Voll­kasko­versicherung?

Die Vollkasko deckt Schäden, die der Fahrer bzw. Halter selbst ver­ursacht oder zu ver­antworten hat. Zusätz­lich springt die Voll­kasko ein, wenn Un­bekannte mut­willig Ihr Fahr­zeug beschädigen (Vanda­lismus).

Besteht bei jeder Fahrt mit roten Kenn­zeichen Versicherungs­schutz?

Versicherungsschutz besteht nur, wenn es sich um betrieb­liche Fahrten handelt. Nicht ver­sichert sind deshalb z. B. Privat­fahrten oder Fahrten, die nicht im Zu­sammen­hang mit dem Händler- oder Werkstatt-Betrieb stehen. Als betriebs­fremder Zweck ist auch das Ver­leihen des roten Kenn­zeichens anzusehen.

Was bedeutet eVB und wann benötige ich diese?

Seit 2008 benötigen Sie zur Zu­lassung Ihres Fahr­zeugs nur noch die elekt­ronische Ve­rsicherungs­bestätigungs­nummer (eVB), eine 7-stellige Buch­staben- bzw. Zahlen­kombination. Sie haben ab dem Tag der Zu­lassung im Rahmen der vor­läufigen Deckung Haft­pflicht­versicherungs­schutz.

Wie berechnet sich der Beitrag für die Kfz-Versicherung für Kfz-Handel- und -Handwerk?

Der Beitrag richtet sich nach den indivi­duellen Ge­geben­heiten Ihres Be­triebs. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbin­dung, wir berechnen Ihnen gern ein passendes Angebot.

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