Verkehrshaftungsversicherung warum

Warum eine Versicherung für Verkehrshaftung sinnvoll ist

Als Logistikunternehmer bzw. Frachtführer transportieren Sie zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken. Solange Sie für die Fracht verantwortlich sind, haften Sie mit Ihrem Betriebsvermögen. Die NÜRNBERGER Verkehrshaftungsversicherung schützt Ihr Unternehmen vor Schadenersatzansprüchen aus dem Frachtvertrag und springt z. B. bei Beschädigung oder Transportverlust ein.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Verkehrshaftungs­versicherung

  • Schützt Ihr Unternehmen vor Schadenersatzansprüchen aus dem Frachtvertrag
  • Gilt für alle versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Transporte
  • Wir schützen Sie während des gesamten Transports innerhalb Deutschlands oder der EU inklusive transportbedingter Zwischenlagerungen
  • Wir klären die Schuldfrage, zahlen berechtigte Ansprüche, wehren unberechtigte ab und tragen dafür die Prozesskosten
  • Leistet bei Sachschäden, z. B. durch Unfall des Transportmittels, Brand, Explosion, Diebstahl, Vandalismus, Unterschlagung, Verlust, Bruch, Verbeulen oder Nässe

Weitere Vorteile der Verkehrshaftungs­versicherung

Leistungsextras inklusive

Folgende Leistungen sind für Sie enthalten

  • Aufräumungs- und Beseitigungs­kosten bis 25.000 EUR
  • Wir übernehmen die Kosten für das Bergen verlorener Fracht
  • Ihre Kosten zur Schadenabwendung oder -minderung im Versicherungsfall sind abgedeckt. Auch gesetzliche "Havarie-Dispache" bei Transporten auf Binnengewässern
  • Kosten für Sachverständigen­verfahren für Sie inbegriffen

Flexibel und individuell

Je nach Bedarf erhalten Sie zusätzlich spezifischen Schutz für

  • Übernommene Container und Wechselbrücken
  • Transporte von Möbeln, Umzugsgut, Kunst- und Wertsachen, Tabak, Spirituosen, anderen Getränken oder Kühlgut
  • Gefahrentransporte giftiger oder brennbarer Flüssigkeiten, Gase etc.
  • Fahrzeug-, Maschinen- oder Schwerguttransporte

Eine Versicherung für Verkehrshaftung schützt vor vielen Risiken

Verkehrshaftungsversicherung Ausweichmanöver

Bei einem Ausweichmanöver geht die Ladung zu Bruch

Der Frachtführer Klaus Bühler transportiert mit seinem Lkw elektronische Geräte. Als er auf der Landstraße unterwegs ist, erzwingt ein plötzliches Hindernis auf der Fahrbahn ein Ausweichmanöver. Das bringt die Ladung mit Wucht in Bewegung. Leider kann auch die Sicherung nicht verhindern, dass Teile der Fracht zu Bruch gehen. Die Verkehrshaftungsversicherung übernimmt hier vollständig den Schaden.

Verkehrshaftungsversicherung Lkw gestohlen

Der Lkw wird samt Fracht gestohlen

Richard Schösser ist schon mehrere Stunden mit dem Lkw unterwegs. Er soll Ware von Deutschland nach Italien transportieren. Um sich auszuruhen und eine Kleinigkeit zu essen, stoppt der Frachtführer an einer Raststätte. Während das verschlossene Fahrzeug kurz unbeaufsichtigt ist, wird es samt Ladung gestohlen. Die Verkehrshaftungsversicherung ersetzt den Schaden schnell und unkompliziert.

Verkehrshaftungsversicherung Unfallstelle

Die Unfallstelle muss gesäubert werden.

Frachtführer Klaus Kohlendorfer transportiert eine Weinlieferung aus Spanien. Nach einem Unfall ergießt sich alles auf die Fahrbahn - zerbrochene Flaschen überall. Die Scherben müssen beseitigt und die Fahrbahn gereinigt werden. Neben dem Warenverlust übernimmt die Verkehrshaftungsversicherung für Logistik zusätzlich die gesamten Aufräumungs- und Beseitigungskosten.

Häufige Fragen zur Verkehrshaftungs­versicherung

  • Warum ist eine Verkehrshaftungs­versicherung wichtig?

    Als Frachtführer haften Sie per Gesetz für alle verschuldeten Beschädigungen an den Transportgütern. Bei Transporten mit Fahrzeugen ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (inklusive Anhänger) sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen.

  • Bis zu welchen Summengrenzen und auf welcher Haftungs­grundlage leistet die Versicherung?

    Höchsthaftung (Deckungssummen):

    • 250.000 EUR für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
    • 1,5 Mio. EUR für Fahrzeuge größer als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht

    Haftung des Frachtführers aus Frachtverträgen nach

    • a) HGB entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für innerdeutsche Transporte
    • b) CMR für grenzüberschreitende Transporte

  • Sind Be- und Entladeschäden mitversichert?

    Ja, beide Schadenarten sind fester Bestandteil der Verkehrshaftungsversicherung - transportbedingte Zwischenlagerungen eingeschlossen.

  • Welche besonderen Transporte können auch versichert werden?

    Auf Wunsch versichern wir ...

    • übernommene Container und Wechselbrücken.
    • Transporte von Möbeln, Umzugsgut, Kunst- und Wertsachen, Tabak, Spirituosen, anderen Getränken oder Kühlgut.
    • Gefahrentransporte giftiger oder brennbarer Flüssigkeiten, Gase etc.
    • Fahrzeug-, Maschinen- oder Schwerguttransporte.

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

oder

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