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Junger Mann mit Bart und hellblauen Anzug fährt auf E-Scooter auf der Straße

E-Scooter versichern.

Ihr günstiger Schutz mit der NÜRNBERGER.

Klein - praktisch - wendig: Mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h eignet sich ein E-Scooter perfekt dazu, kurze Strecken schnell zurückzulegen.

Was ist überhaupt ein E-Scooter?

Für den E-Scooter existieren zahlreiche Synonyme: Elektroscooter, Elektroroller, Elektro-Tretroller, E-Roller oder Elektromotorroller.

Der E-Scooter ähnelt dem klassischen Tretroller und gehört zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Der Unterschied zum Tretroller besteht darin, dass der E-Scooter einen Elektromotor besitzt, der ganz einfach mithilfe eines USB-Kabels an einer Steckdose oder durch eine Powerbank geladen werden kann. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch noch umweltfreundlich! Der Antrieb des Elektromotors reicht aus, um den E-Roller fortzubewegen und es wird keine eigene Muskelkraft, wie zum Beispiel bei Pedelecs, zusätzlich zum Motor benötigt. Der E-Roller ist mit einer Halte- oder Lenkstange ausgestattet. Außerdem gibt es auch Ausführungen mit Sitzmöglichkeit.

Eine Versicherung für den eigenen E-Scooter ist Pflicht

Am 15. Juni ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten. Sie ebnet den Weg für Elektroroller im Straßenverkehr. Schon jetzt sind viele der kleinen Flitzer in Städten unterwegs. Dabei handelt es sich aber vorwiegend um Leihroller. Möchten Sie sich lieber einen eigenen E-Scooter zulegen? Dann ist einiges zu beachten. Sie benötigen z. B. eine Versicherung für Ihren E-Scooter.

Erfahren Sie, wie Sie Ihren E-Roller versichern und was Sie als Fahrer beachten müssen.

  • Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen
  • Für Eigentümer ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht
  • Kennzeichen: Die Versicherungsplakette muss gut sichtbar an der Rückseite des Scooters angebracht sein
Blonde Frau fährt lachend auf einem E-Scooter

Nutzung auf der Straße

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, bevor das Fahrzeug auf der Straße genutzt werden darf. Im Ernstfall übernimmt die Versicherung Kosten für Schäden, die durch den E-Roller an anderen Fahrzeugen oder Personen entstehen. Damit sichern Sie sich finanziell ab. Denn gerade bei Personenschäden kommt es häufig zu hohen Geldforderungen. Außerdem wird gewährleistet, dass der Geschädigte seinen Schaden auch ersetzt bekommt.

Ist mein E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen?

Neben der Versicherung braucht jeder E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für den Straßenverkehr. Diese müssen die Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Eine ABE erhalten Scooter aber nur, wenn sie folgende Merkmale aufweisen:

  • 2 separate Bremsen
  • Scheinwerfer, Schlussleuchten, Rückstrahler und Seitenreflektoren
  • Klingel
  • Halte- oder Lenkstange
  • Höchstgeschwindigkeit: 6 - 20 km/h
  • Maße: maximal 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang
  • Gewicht: maximal 55 kg
  • Leistung: maximal 500 Watt

Sie besitzen bereits einen älteren E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis, den Sie nun im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchten? Wenn er sämtliche Voraussetzungen erfüllt oder nur kleine Nachrüstungen notwendig sind, können Sie nachträglich eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beim TÜV beantragen. E-Scooter ohne Straßenzulassung dürfen nicht auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen fahren und können auch nicht versichert werden.

Wo muss ich die Versicherungsplakette anbringen?

Wollen Sie Ihren E-Scooter im Straßenverkehr nutzen, müssen Sie vorher eine Haftpflichtversicherung abschließen. Als Nachweis erhalten Sie eine Versicherungsplakette. Dabei handelt es sich um einen Folien­aufkleber, der gut sichtbar am hinteren Teil des Scooters angebracht wird, wie eine Art Kennzeichen. Auf Wunsch bekommen Sie bei der NÜRNBERGER Versicherung eine entsprechende Halterung für die Versicherungsplakette Ihres Scooters.

Sind weitere Versicherungen für E-Scooter sinnvoll?

Im Vergleich zum Auto bieten E-Scooter wenig Schutz bei einem Unfall. Schon eine kleine Unaufmerksamkeit reicht und der Arm ist nach einem Sturz geprellt oder gar gebrochen. Und daran müssen nicht unbedingt Sie schuld sein. Um in Streitfällen Ihr Recht durchzusetzen, ist es unter Umständen empfehlens­wert, eine Rechtsschutz- und Unfallversicherung abzuschließen. Möchten Sie auch Ihren eigenen E-Roller gegen Schäden versichern? Wie für andere Kraftfahrzeuge können Sie für Ihren Roller eine Kaskoversicherung abschließen.

Regeln, Vorschriften und Tipps zum E-Scooter-Fahren

Wo darf ich E-Scooter fahren?

Sie dürfen mit Ihrem E-Scooter auf Fahrradwegen, Fahrradstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn es keine solchen gibt, dürfen Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen herrscht Fahrverbot. Ist eine Einbahnstraße für Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, gilt das auch für E-Scooter.

Wer darf E-Scooter fahren und ab welchem Alter? Und braucht man dafür einen Führerschein?

Jeder über 14 Jahre darf E-Scooter fahren. Ein Führerschein wird nicht benötigt. Das Mindestalter gilt übrigens auch bei sogenannten Kinder-E-Scootern, deren Geschwindigkeit 12 km/h nicht überschreiten darf. Um einen elektrischen Roller per App zu mieten, muss man allerdings 18 Jahre alt sein. Denn beim Mieten wird mit dem Anbieter ein Vertrag geschlossen, was Volljährigkeit voraussetzt.

Besteht für E-Scooter eine Helmpflicht?

E-Scooter unterliegen nicht der Helmpflicht. Für eine höhere Verkehrssicherheit empfehlen wir Ihnen allerdings, trotzdem einen zu tragen.

Gibt es bei E-Scootern eine Alkohol-Promillegrenze?

Ja, genau wie beim Autofahren gilt ein Fahrvebot ab 0,5 Promille. Wer trotzdem fährt, stellt eine Gefahr für sich und sein Umfeld dar und riskiert eine Strafe.

Wenn Sie noch unter 21 Jahre sind oder die Probezeit für Ihren Führerschein noch nicht abgelaufen ist, gilt für Sie die Null-Promillegrenze. Das bedeutet, Ihnen darf gar kein Alkoholkonsum im Blut nachweisbar sein.

Dürfen E-Scooter in Bus, Bahn oder Tram mitgenommen werden?

Die Deutsche Bahn erlaubt die kostenlose Mitnahme von zusammengeklappten Elektrorollern als Handgepäck in ihren Fernzügen, ICs und ICEs. Diese können dann wie Gepäck unter den Sitzen verstaut werden. Können die Roller nicht zusammengeklappt werden, dürfen sie nicht in Fern- und Nahverkehrszügen der DB mitgenommen werden.

Achtung: An Haltestellen, Bahnsteigen und in Bahnhofshallen der DB dürfen die Scooter nicht gefahren werden! Die Fahrzeuge müssen zusammengeklappt und getragen werden.

Im öffentlichen Personennahverkehr können unterschiedliche Regelungen gelten. Informieren Sie sich bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbund, ob eine Mitnahme gestattet ist.

Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?

Nein. Wer sich diesem Verbot widersetzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 EUR rechnen. Aber auch das Nebeneinanderfahren wird mit 15 - 30 EUR bestraft, je nachdem, ob dadurch Personen gefährdet werden oder ein Sachschaden entsteht.

Wie bremse ich mit einem E-Scooter richtig?

Durch die Haltung und Position während des Bremsvorgangs können Sie Einfluss auf Ihren Bremsweg nehmen. Beim Bremsen verlagern Sie Ihr Gewicht am besten nach hinten und gehen so weit in die Knie, dass Ihre Arme ausgestreckt zum Lenker führen. Damit wird der Bremsweg verkürzt und ebenso das Gleichgewichthalten erleichtert.

Und wenn es zu einer Notfallsituation kommt, in der Sie abrupt bremsen müssen? Dann bringen Sie Ihr Fahrzeug am schnellsten zum Stehen, indem Sie die Vorderradbremse so stark anziehen, dass das Hinterrad gerade noch auf dem Boden bleibt. Dieser Vorgang ist allerdings sehr gefährlich, da Sie sich dabei überschlagen könnten. Deswegen sollten Sie das Bremsen vorher auf wenig befahrenen Plätzen (z. B. ein leerer Parkplatz) mit entsprechender Schutzkleidung üben. Ein Bremsen mit der Hinterradbremse ist weniger gefährlich und reicht im Normalfall aus, dauert allerdings in Notfällen zu lange.

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