Zuschuss für Naturheilkundeverfahren

So wirkt unsere Zusatzversicherung für Alternativmedizin

Immer mehr Menschen setzen als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Schulmedizin auf alternative Heilmethoden.

Aufgrund langfristig angelegter Therapieformen, ganzheitlicher Beratung und verhältnismäßig teuren Heilmitteln, sind Behandlungen von Heilpraktikern, Osteopathen oder Homöopathen jedoch meist mit hohen Kosten verbunden. Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung in vielen Fällen nicht übernimmt. Deshalb geben die Deutschen jährlich 9 Mrd. EUR für alternative Medizin aus.

Holen Sie sich jetzt Ihre Zusatzversicherung für Heilpraktiker, Homöopathie und Ostepathie: Sie übernimmt einen Großteil Ihrer Behandlungskosten (bis zu 800 EUR innerhalb von 12 Monaten).

Die Vorteile der Zusatz­versicherung NÜRNBERGER Alternative Medizin

  • Leistet für zahlreiche Therapie­n und Naturheilverfahren: Homöopathie, Akupunktur, Akupressur, Osteopathie, Sauerstofftherapien, traditionelle chinesische Medizin etc. (bei Behandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Osteopathen)
  • Übernahme von 80 % der Kosten bis 800 EUR (Kinder/Jugendliche 400 EUR) innerhalb von 12 Monaten
  • Versichert sind alle Methoden und Heilmittel, die im Hufeland­verzeichnis bzw. im Gebühren­verzeichnis für Heilpraktiker stehen
  • Einfache Gesundheitsfragen, sofortiger Versicherungsschutz

Wie alternative Medizin helfen kann

Alternative Medizin Behandlung Osteopathie

Hilfe bei Problemen mit der Motorik

Tim ist 7 Jahre und seine Feinmotorik ist unzureichend ausgeprägt. Ein Osteopath stellt als Ursache fest, dass der erste Halswirbel und die Schädelbasis verschoben sind.

NÜRNBERGER Alternative Medizin für nur

7,74 EUR im Monat

Alternative Medizin Behandlung von Rückenschmerzen

Hilfe bei Rückenschmerzen

Celina (38) sitzt als Grafikdesignerin fast den ganzen Tag am Computer. Um ihre Rücken­schmerzen loszuwerden, hat sie viel ausprobiert. Am besten hat ihr die chinesische Medizin geholfen.

NÜRNBERGER Alternative Medizin für nur

15,40 EUR im Monat

Alternative Medizin Kniegelenksarthrose

Hilfe bei Kniegelenksarthrose

Sigrid ist 63 Jahre alt und leidet an Kniegelenksarthrose. Nachdem die Schulmedizin ihr nicht weiterhelfen konnte, versuchte sie es mit Akupunktur. Seitdem geht es ihrem Knie viel besser.

NÜRNBERGER Alternative Medizin für nur

19,49 EUR im Monat

Die Beiträge der Zusatzversicherung Alternative Medizin im Überblick

Alter
Ihr monatlicher Beitrag
bis 20 Jahre

7,74 EUR

21 bis 60 Jahre

15,40 EUR

ab 61 Jahre

19,49 EUR

Das übernimmt die Zusatzversicherung Alternative Medizin

  • 80 % der Kosten für Naturheil­verfahren bei Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker und Osteopathen
  • Ebenso wird für Arznei-, Verband- und Heilmittel gezahlt
  • Bis zu 800 EUR (Kinder/Jugendliche 400 EUR) innerhalb von 12 Monaten
  • 200 EUR in den ersten 12 Monaten, 400 EUR in den ersten 24 Monaten

Unser Tipp: Versorgungslücken schließen

Um Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen, sichern Sie sich am besten privat ab: mit unseren Zusatztarifen für Seh- und Hörhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder eben auch für alternative Medizin.

Unsere Zusatzversicherungen für Ihre Gesundheit

Häufige Fragen zur Zusatz­versicherung Alternative Medizin

  • Was ist Osteopathie?

    • Ein Osteopath therapiert und behandelt ausschließlich mit den Händen
    • Dabei ertastet er das menschliche Gewebe Schicht für Schicht und behandelt Bewegungsein­schränkungen sowie Verspannungen mit speziell entwickelten Techniken
    • Eine osteopathische Behandlung kann bis zu 50 Minuten dauern
    • Meist sind 4 Sitzungen notwendig, um Verbesserungen der Beschwerden festzustellen
    • Der Körper reagiert in der Regel etwa 2 bis 3 Wochen lang auf eine osteopathische Behandlung

  • Was ist das Hufelandverzeichnis?

    • Hufelandverzeichnis = Leistungs­katalog für alle erstattungsfähigen Naturheilverfahren
    • Es enthält alle diagnostischen und therapeutischen Naturheilverfahren, die nach der Definition "theoretisch erklärbar und praktisch bewährt sowie lehr- und lernbar" sind
    • Beispiele für Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis sind Akupunktur, traditionelle chinesische Medizin, Ayurveda, Eigenblut­behandlung etc.

  • Leistet die Zusatzversicherung bei Osteopathie nur für Behandlung durch Ärzte mit Heilpraktiker­zulassung?

    Erstattungsfähig sind 80 % der Aufwendungen für osteopathische Leistungen, wenn diese qualitäts­gesichert von einem zur osteo­pathischen Behandlung berechtigten Arzt, einem Physiotherapeuten oder sonstigen Leistungserbringern durchgeführt werden. Diese müssen Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

  • Wann erhalte ich erneut Leistung?

    Bei der Berechnung der Leistungen wird ab der ersten Inanspruchnahme gerechnet. Die bereits gezahlten Leistungen werden bei nächster Abrechnung angerechnet. Eine Berechnung erfolgt immer ab der aktuellen Inanspruchnahme. Es werden somit die Leistungen der z. B. letzten 12 Monate angerechnet (max. 800 EUR Erstattung).

    Beispiel:
    Rechnung: 600 EUR am 17.09.2019
    bereits abgerechnet 500 EUR am 18.10.2018

    Erstattung: 300 EUR

    Rechnung: 250 EUR am 17.09.2019
    bereits abgerechnet 800 EUR am 18.10.2018

    Erstattung: 0 EUR

  • Was ist, wenn meine Krankenkasse leistet?

    Sofern bei den o. g. Aufwendungen ein Anspruch auf Leistungen in der GKV besteht, sind diese zuerst zu beanspruchen. In diesen Fällen wird maximal die noch verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Aufwendungen gezahlt.

  • Leistet der Tarif auch für Arznei-, Verband- oder Heilmittel?

    Im Rahmen der Heilbehandlung durch Heilpraktiker, Ärzte oder Osteopathie werden auch die Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Laboruntersuchungen zu insgesamt 80 % erstattet (innerhalb von 12 Monaten max. 800 EUR, max. 400 EUR für Kinder und Jugendliche).

  • Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben sofortigen Versicherungs­schutz. Allerdings ist die Leistung in den ersten 12 Monaten auf 200 EUR und in den ersten 24 Monaten auf 400 EUR begrenzt.

  • Wie bekomme ich Leistungen aus meiner Zusatzversicherung?

    Bitte schicken Sie die Originalrechnung an die

    NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
    Leistung
    90346 Nürnberg

    Nutzen Sie dazu am besten unser Erstattungsformular:

  • Wie kann ich die Zusatzversicherung kündigen?

    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, danach ist eine schriftliche Kündigung mit Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Richten Sie diese an die:

    NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
    KV-Vertrag
    Ostendstr. 100
    90334 Nürnberg

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 21212

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

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  • Individueller Tagessatz wählbar
  • Krankentagegeld für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit
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