
In eine private Krankenversicherung wechseln? Warum lohnt sich das?
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kennt das: lange Wartezeiten beim Arzt, Zusatzbeiträge und hohe Zuzahlungen bei Medikamenten.
Dabei wünscht sich jeder, nach einer Krankheit schnell wieder gesund zu werden. Eine bestmögliche medizinische Versorgung und die freie Wahl der Behandlungsmethoden sind die Voraussetzungen dafür.
Gehen Sie keinen Kompromiss ein und setzen Sie mit der privaten Krankenversicherung der NÜRNBERGER auf Qualität - Ihrer Gesundheit zuliebe.
Für wen lohnt sich die private NÜRNBERGER Krankenversicherung? Grundsätzlich für alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sowie für Studenten, Selbstständige und Freiberufler. Mit einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung können sie oft Kosten sparen.
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung der NÜRNBERGER
- Ausgezeichnete Produktqualität
- Flexible Tarife - anpassbar an jede Lebenssituation
- Lohnende Beitragsrückerstattung
- Ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Finanzstark und zuverlässig
- Auslandsschutz inklusive
TÜV-NORD-CERT-Zertifikat für Leistungsservice Krankenversicherung
Note 2,1 für die Zufriedenheit mit dem Leistungsservice der Krankenversicherung (Stand 01.2022, Ergebnis der laufenden Zufriedenheitsbefragung unter rund 47.000 Kunden der NÜRNBERGER Krankenversicherung, die 2021 Leistungen in Anspruch genommen haben).
Unsere Tarife der privaten Krankenversicherung im Detail
Hausarzttarif HAT6
Die günstige Alternative.
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Komforttarife TOP3/TOP6
Versichert ohne Kompromisse.
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Allgemein | ||
Selbstbehalt pro Kalenderjahr |
600 EUR bzw. 300 EUR für Kinder und Jugendliche |
TOP3/TOP3+: 300 EUR bzw. 150 EUR für Kinder und Jugendliche TOP6/TOP6+: 600 EUR bzw. 300 EUR für Kinder und Jugendliche |
Beitragsrückerstattung |
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(zusätzliche Rückerstattung von 4 Monatsbeiträgen bei TOP3+ und TOP6+) |
Ambulant | ||
Ärztliche Leistung |
100 % beim Hausarzt; 75 % beim Facharzt ohne Überweisung |
100 % |
Erstattung von Arzthonoraren |
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) |
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ |
Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) oder App auf Rezept (gelistet im DIGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM) |
100 %, wenn sie von einem Hausarzt verordnet wurden oder dieser an einen anderen Arzt überweist; 75 %, wenn andere Ärzte bzw. Psychotherapeuten ohne vorherige Überweisung verschreiben |
100 %, wenn sie von einem Arzt oder Psychotherapeuten verordnet wurden |
Heilpraktikerbehandlung |
75 % aller im GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) aufgeführten Leistungen zum Höchstsatz; bis zu 1.000 EUR Rechnungsbetrag p.a. |
100 % aller im GebüH aufgeführten Leistungen zum Höchstsatz |
Sehhilfen |
75 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 230 EUR alle 2 Jahre |
100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 170 EUR alle 2 Jahre |
Mehr anzeigen | ||
Stationär | ||
Unterbringung |
Mehrbettzimmer (1- oder 2-Bett-Zimmer in Verbindung mit stationärer Zusatzversicherung) |
Mehrbettzimmer (1- oder 2-Bett-Zimmer in Verbindung mit stationärer Zusatzversicherung) |
Arztbehandlung |
Stationsarzt (in Verbindung mit stationärer Zusatzversicherung Chefarztbehandlung) |
Stationsarzt (in Verbindung mit stationärer Zusatzversicherung Chefarztbehandlung) |
Erstattung von Arzthonoraren (GOÄ) |
Bis zu den Höchstsätzen (in Verbindung mit stationärer Zusatzversicherung auch darüber hinaus) |
Bis zu den Höchstsätzen (in Verbindung mit stationärer Zusatzversicherung auch darüber hinaus) |
Ersatzkrankenhaustagegeld (KHT) |
Wahlweise 20 - 50 EUR (in Verbindung mit stationärer Zusatzversicherung) |
Wahlweise 20 - 50 EUR (in Verbindung mit stationärer Zusatzversicherung) |
Zahn | ||
Zahnbehandlung |
100 % |
100 % |
Zahnersatz |
60 %, bei regelmäßiger Vorsorge bis zu 80 % |
60 % (in Verbindung mit Zahnzusatzversicherung 80 %) |
Kieferorthopädie |
80 % bis zum 21. Lebensjahr; danach bei Unfällen |
60 % (in Verbindung mit Zahnzusatzversicherung 80 %) |
Inlays |
60 %; bei regelmäßiger Vorsorge bis zu 80 % |
60 % (in Verbindung mit Zahnzusatzversicherung 80 %) |
Heilpraktikerbehandlung |
75 % aller im GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) aufgeführten Leistungen zum Höchstsatz; bis zu 1.000 EUR Rechnungsbetrag p.a. |
100 % aller im GebüH aufgeführten Leistungen zum Höchstsatz |
Unsere private Krankenversicherung passt immer
Unser Tipp: Der OPT-Tarif mit Optionsrecht auf eine Krankheitskostenvollversicherung
Wir garantieren: Sie können sich beim Wechsel von einer deutschen privaten Krankenversicherung zu einer Krankenvollversicherung der NÜRNBERGER ohne erneute Gesundheitsprüfung versichern. Dabei müssen lediglich die bedingungsgemäßen Fristen eingehalten werden.
Wir sind für Sie da
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns einfach an oder suchen Sie den nächsten Berater in Ihrer Nähe.
Telefonischer Kontakt
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
oder
Unsere Zusatzpakete für Ihren individuellen Bedarf
Zusatzleistungen im Krankenhaus
Sie profitieren von der Chefarztbehandlung und können im Einzelzimmer in Ruhe gesund werden. Mit unseren privaten Zusatzversicherungen bzw. -leistungen
Für die Zahngesundheit
Schönere und gesündere Zähne durch mehr Leistung
Wahlleistungen im Krankenhaus bei Unfall
Für eine bessere Versorgung nach einem Unfall
Krankentagegeld
So können Sie in Ruhe gesund werden. Ohne finanzielle Sorgen
Krankenhaustagegeld
Für Ihre Behandlung im Krankenhaus. Ein täglich garantierter Betrag
Beitragsentlastungstarif
Heute geringe Mehrbeiträge zahlen: So bleibt später mehr von Ihrer Rente übrig
So günstig kann eine private Krankenversicherung sein

Hausarzttarif mit Krankentagegeld
Sebastian (30) ist als Selbstständiger mit dem NÜRNBERGER Hausarzttarif privat krankenversichert - ergänzt durch ein Krankentagegeld (Tagessatz 50 EUR, ab der 4. Kalenderwoche). Da er immer zuerst zu seiner Hausärztin geht, profitiert er von einem Preisvorteil.
NÜRNBERGER Hausarzttarif
419,01 EUR im Monat

Komforttarif mit vielen Extras
Julia (30) arbeitet bei einem IT-Unternehmen. Ihr Arbeitgeber übernimmt einen Teil ihres Komforttarifs TOP6. Diesen erweitert sie mit extra Leistungen, z. B. im Krankenhaus (Tarif S2), beim Zahnarzt und mit einem Krankentagegeld (Tagessatz 110 EUR, ab der 6. Krankheitswoche).
NÜRNBERGER Komforttarif (TOP6)
577,75 EUR (abzgl. Arbeitgeberanteil) im Monat
Ihre häufigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung
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Wann kann ich mich privat krankenversichern?
Sie können als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Brutto-Jahreseinkommen im Jahr vor der Antragstellung die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat und auch aktuell noch darüber liegt. 2023 beträgt diese 66.000 EUR. Selbstständige, Freiberufler, Künstler und Studenten sowie Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte, Richter, Polizisten) können sich einkommensunabhängig privat versichern. Kinder können ebenfalls versichert werden; Ehepartner nur dann, wenn sie nicht selbst in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
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Wie schließe ich die NÜRNBERGER Krankenversicherung bzw. Krankenvollversicherung ab?
Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Haben Sie bereits einen zuständigen Berater? Falls nicht, finden Sie hier einen in Ihrer Nähe.
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Was muss ich mit Arztrechnungen machen, damit die NÜRNBERGER die Kosten erstattet?
Schicken Sie uns Ihre Originalrechnung über das Kundenportal, die EasyScan App oder per Post:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
Leistung
90346 NürnbergNutzen Sie dazu am besten unser Erstattungsformular:
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Welche Leistungen bietet die NÜRNBERGER Krankenversicherung?
Die NÜRNBERGER TOP-Tarife
- Genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz.
- Sie haben freie Arzt- und Krankenhauswahl.
- Sie erhalten gezielte, medizinisch notwendige Vorsorge.
- Ihr Versicherungsschutz ist jederzeit erweiterbar.
- Flexibel: Zum Ende des 3. Versicherungsjahres können Sie ohne Wartezeiten und erneute Gesundheitsprüfung auf Tarife mit noch mehr Leistung und Komfort umsteigen.
- Entscheiden Sie, wie hoch Ihr Selbstbehalt pro Kalenderjahr sein soll: 300 EUR (Tarif TOP3/TOP3+) oder 600 EUR (Tarif TOP6/TOP6+)
- Kinder können allein und individuell versichert werden - mit 150 (TOP3/TOP3+) oder 300 EUR (TOP6/TOP6+) Selbstbeteiligung.
- Profitieren Sie bei den Varianten TOP3+ und TOP6+ von einer garantierten Beitragsrückerstattung (BRE).
- Beim Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. von einem anderen privaten Krankenversicherer werden Ihre Versicherungszeiten angerechnet.
- Formalitäten im Krankenhaus sind schnell und unbürokratisch mit Ihrer NÜRNBERGER Chipkarte erledigt.
NÜRNBERGER Hausarzttarif
Das Vertrauen in Ihren Hausarzt - und damit auch Ihr Kostenbewusstsein - belohnt der NÜRNBERGER Hausarzttarif mit einem günstigen Beitrag und attraktiven Leistungen.
- Trägt Kosten für ambulante Behandlungen und stationäre Aufenthalte im Krankenhaus, Psychotherapie und Heilpraktiker
- Beim Zahnarzt: übernimmt Kosten für Behandlung und Zahnersatz
- Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandmittel sowie Sehhilfen
- Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Programme dürfen Sie altersunabhängig in Anspruch nehmen.
- Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Schutzimpfungen sowie Zahnprophylaxe haben keinen Einfluss auf Ihre Beitragsrückerstattung (BRE) und Ihre Selbstbeteiligung.
- Zu Beginn des 4. Versicherungsjahres Wechsel in hochwertigeren Tarif möglich - ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit. Ein Wechsel in die Tarifserie TOP ist jederzeit möglich.
- Selbstbehalt für Erwachsene 600 EUR pro Kalenderjahr; für Kinder und Jugendliche 300 EUR pro Kalenderjahr
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Worin bestehen die Unterschiede der Tarife TOP3/ TOP3+/TOP6/TOP6+ und für wen eignet sich welcher Tarif am Besten?
Der Unterschied zwischen den Tarifen TOP3 und TOP6 ist die Selbstbeteiligung von 300 bzw. 600 EUR (150 bzw. 300 EUR für Kinder und Jugendliche).
Die Leistungen der Tarife sind ansonsten identisch. Bei allen Tarifen wird bei Leistungsfreiheit eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) gezahlt.
Bei den +-Varianten wird zusätzlich eine garantierte BRE von 4 Monatsbeiträgen geleistet. Diese Variante empfiehlt sich nur für Arbeitnehmer, da sich der Arbeitgeber am Mehrbeitrag beteiligt, der Arbeitnehmer die Beitragsrückerstattung aber komplett für sich beanspruchen kann.
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Ich möchte in die private Krankenversicherung wechseln. Wie gehe ich vor?
Wechsel von gesetzlich zu privat:
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) ist 2021 für Arbeitnehmer ab einem Jahresgehalt von 64.350,00 EUR möglich. Das ist die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Selbstständige, Beamte und Freiberufler können jederzeit in die PKV wechseln. Beim Wechsel von der GKV bzw. von einem anderen privaten Krankenversicherer werden Ihre Versicherungszeiten angerechnet.
Anbieterwechsel innerhalb der PKV:
Sollten Sie wegen einer Beitragserhöhung den privaten Krankenversicherer wechseln (Wechsel von PKV zu PKV) wollen, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie sollten dabei allerdings verschiedene Punkte berücksichtigen.
- Sie haben beim Wechsel von Ihrer PKV ein anderes Eintrittsalter als bei Abschluss des bestehenden PKV-Vertrags. Je älter Sie sind, umso höher werden auch die Beiträge.
- Sie bekommen den neuen Versicherungsschutz bei einem anderen privaten Krankenversicherer nur mit erneuter Gesundheitsprüfung. Sind bei Ihnen inzwischen Krankheiten aufgetreten, kann es sein, dass die neue Versicherung einen Beitragszuschlag verlangt.
- Bei einem Anbieterwechsel verlieren Sie auf jeden Fall einen Teil Ihrer Altersrückstellungen. Bei einem Vertrag, der bereits mehrere Jahre besteht, kann das eine Menge Geld sein.
Sie sind schon bei uns krankenversichert und möchten in einen anderen Tarif wechseln?
Bei unseren TOP-Tarifen und unserem Hausarzttarif können Sie zum Ende des 3. Versicherungsjahres ohne Wartezeiten und erneute Gesundheitsprüfung auf Tarife mit noch mehr Leistung und Komfort umsteigen.
Beim Hausarzttarif ist außerdem ein Wechsel in die Tarifserie TOP jederzeit möglich.
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