Wenn Kinder herzlich lachen, ist das für Eltern das Größte! Da gerade und gleichmäßige Zähne heute als Schönheitsideal gelten, wünschen sich Eltern natürlich auch für ihre Kinder ein strahlendes Lächeln. Ob lockere oder feste Zahnspangen, unsichtbare Drähte oder transparente Schienen - die Zahnmedizin bietet vielfältige Behandlungsmöglichkeiten, um Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen bei Kindern auszugleichen. Kosten lassen sich beispielsweise mit einer praktischen Zahnversicherung senken.
Zahn- und Kieferfehlstellungen beeinflussen die Gesundheit Ihres Kindes.
Doch nicht nur aus ästhetischen Gesichtspunkten, sondern insbesondere aufgrund gesundheitlicher Aspekte sind gerade Zähne und eine korrekte Stellung des Kiefers wichtig. Stehen die Zähne Ihres Kindes schief oder schließen die Kiefergelenke nicht optimal ab? Das kann die allgemeine Gesundheit Ihres Kindes negativ beeinflussen und sogar nachhaltige Schäden verursachen.
Ein Kieferorthopäde kann Fehlstellungen erkennen und mit Ihnen zusammen entsprechende Behandlungsmöglichkeiten abstimmen. Schützen Sie Ihr Kind frühzeitig vor negativen gesundheitlichen Folgen durch Fehlstellungen, indem Sie mit Ihrem Kind eine entsprechende Untersuchung bei einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden wahrnehmen.
Mögliche negative Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen im Überblick:
- Ungleiche Abnutzung und Beschädigung der Zähne
- Beeinträchtigung der Aussprache (z. B. Nuscheln oder Lispeln)
- Begünstigung von Karies, Zahnfleischentzündungen und Parodontitis
- Kopf- und Nackenschmerzen
- Behinderung der Nahrungsaufnahme und Verdauung
Schiefe Zähne können Kopfschmerzen verursachen.
Durch einen schiefen Stand der Zähne Ihres Kindes können diese beim Beißen und Kauen unterschiedlich stark abgenutzt und sogar nachhaltig beschädigt werden. Auch kann die Aussprache gestört sein, sodass Ihr Kind nuschelt oder lispelt. Stehen die Zähne Ihres Kindes zu eng beieinander, lassen sich die Zahnzwischenräume oftmals nicht mehr gründlich genug putzen. Durch verbleibende Essensreste kommt es dann zur vermehrten Bildung von Zahnbelag (Plaque) und Zahnstein. Das begünstigt wiederum die Entstehung von Karies, Zahnfleischentzündungen und Parodontitis.
Leidet Ihr Kind häufig an unerklärlichen Kopf- oder Nackenschmerzen? Ein Termin beim Kieferorthopäden könnte hier für Klarheit sorgen. Denn auch Verspannungen im Kopf- und Nackenbereich ergeben sich oftmals als Folge von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Durch einen falschen Biss kann langfristig das Kiefergelenk überlastet werden. Darüber hinaus können Fehlstellungen auch die Nahrungsaufnahme behindern, sodass durch schlechtes Kauen letztendlich sogar Verdauungsstörungen hervorgerufen werden.

Zahnzusatzversicherung
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So entstehen schiefe Zähne und Kieferfehlstellungen.
Schiefe Zähne oder eine falsche Stellung des Kiefers können angeboren und somit auf eine genetische Veranlagung zurückzuführen sein. Aber auch gewisse Verhaltensweisen in der Kindheit können eine Fehlstellung der Zähne und des Kiefers begünstigen. Ständiges Daumenlutschen oder die häufige Verwendung eines Schnullers beeinträchtigen beispielsweise das gerade Wachstum der Frontzähne. Diese wachsen dann mit einer Neigung nach vorne aus dem Kiefer heraus.
Auch der frühe Verlust von Milchzähnen kann zum schiefen Wachstum der bleibenden Zähne führen. Milchzähne dienen als Platzhalter für bleibende Zähne. Durch einen frühen Verlust können sich die entstehenden Zahnlücken verengen und später nicht mehr genug Platz für die bleibenden Zähne bieten. Ihr Kind kommt in diesem Fall meist nicht um eine kieferorthopädische Behandlung herum.
Ab welchem Alter ist ein Besuch beim Kieferorthopäden sinnvoll?
In den meisten Fällen beginnt eine Behandlung von Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers nach dem 9. Lebensjahr des Kindes. Dennoch ist eine erste Untersuchung durch einen Zahnarzt oder einen Kieferorthopäden schon im Kindergartenalter sinnvoll. So kann frühzeitig festgestellt werden, ob die Entwicklung des Gebisses korrekt verläuft oder ob Beeinträchtigungen bestehen. Nach einer Erstuntersuchung empfehlen sich je nach Situation regelmäßige Kontrolluntersuchungen im Abstand von etwa 1 bis 2 Jahren. Die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung kann damit rechtzeitig erkannt und begonnen werden.

Die GKV übernimmt nicht alle Kosten bei Kieferorthopädie für Kinder.
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung grundsätzlich meist bis zu einem Alter von 18 Jahren. Ob und welche Behandlungskosten jedoch übernommen werden, hängt vom Schweregrad der Kiefer- oder Zahnfehlstellung Ihres Kindes ab. Zur Beurteilung werden die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) herangezogen. Hierbei wird zwischen 5 verschiedenen Schwierigkeitsgraden unterschieden, von KIG 1 - 5 (sehr leicht bis sehr schwer). Die GKV übernimmt nur die Kosten für die Regelversorgung von KIG 3 - 5. Zur Einordnung in eine der 5 Indikationsgruppen wird beispielsweise gemessen, wie gravierend ein Engstand oder Abstand zwischen oberer und unterer Zahnkante ist.
Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG).
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Schweregrad 1 (KIG 1)
- Leichte Zahnfehlstellung
- Behandlung aus ästhetischen Gründen
- Abrechnung als Privatleistung und keine Kostenübernahme durch die GKV
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Schweregrad 2 (KIG 2)
- Fehlstellung mit geringer Ausprägung
- Behandlung medizinisch notwendig
- Abrechnung als Privatleistung und keine Kostenübernahme durch die GKV
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Schweregrad 3 (KIG 3)
- Ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung
- Behandlung medizinisch notwendig
- Kostenübernahme durch die GKV für standardmäßige Behandlung bis zum Alter von 18 Jahren
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Schweregrad 4 (KIG 4)
- Stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung
- Behandlung medizinisch dringend erforderlich
- Kostenübernahme durch die GKV für standardmäßige Behandlung bis zum Alter von 18 Jahren
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Schweregrad 5 (KIG 5)
- Extrem stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung
- Behandlung medizinisch unbedingt erforderlich
- Kostenübernahme durch die GKV für standardmäßige Behandlung bis zum Alter von 18 Jahren
Vorteile einer Zahnzusatzversicherung bei Kieferorthopädie für Kinder.
Durch eine Zahnzusatzversicherung können Sie Ihr Kind für weitere höherwertige kieferorthopädische Leistungen absichern, die über den standardmäßigen Leistungskatalog der GKV hinausgehen. Benötigt Ihr Kind beispielsweise eine feste Zahnspange, bezahlt die GKV lediglich eine Basisversorgung durch den Einsatz von sichtbaren Metall-Brackets. Zusätzliche Kosten für optisch unauffälligere Keramikbrackets oder weniger schmerzhafte selbstlegierende Brackets können durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden.
Das leistet die NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern:
- Kostenübernahme bis zu 100 % unabhängig von der Vorleistung der GKV
- Leistet auch bei Schweregrad der Indikationsgruppen KIG 1 + 2
- Kostenübernahme bei Behandlungsbeginn vor dem Alter von 18 Jahren
- Beginnt die Behandlung ab 18 Jahren, wird sie übernommen, wenn sie aufgrund eines Unfalls notwendig ist.
- Erstattung von maximal 2.000 EUR für die gesamte Behandlung
Zahnzusatzversicherung besser früh als zu spät abschließen.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich bereits in sehr jungen Jahren. Die Kosten von kieferorthopädischen Maßnahmen werden von der Zahnzusatzversicherung nur dann übernommen, wenn bereits Versicherungsschutz bestand, bevor ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Empfehlung zur Behandlung ausspricht. Neben der Kostenübernahme für kieferorthopädische Leistungen profitieren Sie und Ihr Kind natürlich auch von allen weiteren Vorteilen der Zahnzusatzversicherung sowie von kostengünstigen Beiträgen, insbesondere bei Kindern.