Eine Zahnzusatzversicherung eröff­net ein breites Leistungsspektrum, über­nimmt den Eigenanteil der Versicherten entweder anteilig oder sogar zu 100 % und schützt vor hohen Behandlungs­kosten. Ist eine solche Zahnzusatz­versicherung auch etwas für Kinder? Hier erhalten Sie Antworten und Informationen.

  • Gesetzliche Kassen bezuschussen nur einen "medizinisch notwendigen Zahn­ersatz".
  • Auch im Milchgebiss kann eine Zahn­lücke problematisch sein.
  • Jedes 2. Kind weist Fehlbildungen und Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen auf.

Grenzen der Regel­versorgung.

Unter Regelversorgung versteht man medizinisch notwendige Ein­griffe, die die Funktion des Kauor­gans erhalten oder wieder­herstellen. Funktion und Wirtschaftlichkeit stehen dabei im Vorder­grund, Komfort und Ästhetik haben bei der Regel­versorgung hin­gegen das Nachsehen.

Die gesetzlichen Kassen zahlen einen Festzuschuss zum "medizi­nisch not­wendigen Zahnersatz". Dieser liegt bei etwa 50 % der Behandlungs­kosten für die Regelversorgung. Den Restbetrag trägt der Versicher­te. Eine leistungs­starke Zahnzusatz­versicherung schließt diese Versor­gungs- und Kostenlücke.

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Brauchen Kinder andere Leistun­gen?

Ja und nein. In manchen Fällen benöti­gen Kinder die gleichen zahnärztlichen Leistungen wie Erwachsene. Zahnersatz aufgrund von Erkrankungen spielt bei Kindern aber eine kleinere Rolle. Wenn Zahnersatz erfor­derlich wird, dann üblicherweise kariesbedingt oder auf­grund eines Unfalls. Der Fokus liegt in erster Linie auf Behand­lun­gen zum Zahnerhalt und Prophylaxe sowie auf kieferorthopädischen Maßnahmen.

Zahnersatz auch für das Milch­gebiss?

Eine Zahnlücke im Milchgebiss ist oft kein großes Problem. In manchen Fällen beeinflussen fehlende Zähne allerdings die Kau­funktion. Auch Aussprache und Sprachentwicklung können beeinträch­tigt sein, und bei unversorgten Zahn­lücken können die Nachbarzähne Fehl­stellungen ent­wickeln. Schlimmstenfalls wird sogar das Wachstum des Kiefer­knochens beeinträchtigt. Ein provi­sorischer Zahnersatz schafft Abhilfe und ist "Platzhalter" für den fehlenden Milchzahn, bis der bleibende Zahn ihn ersetzt.

Kinder sehen mit Zahnlücke im Milch­­gebiss oft niedlich aus. Manche Eltern wünschen sich aber, dass die Lücke aus kosme­tischen Grün­den ge­schlos­sen wird. Die Regel­versor­gung der gesetz­lichen Kassen trägt derartige Behand­lungen ohne medi­zinische Not­wendig­keit üblicher­weise nicht. Eine geeignete Zahn­zusatz­versiche­rung für Kinder schafft hingegen den nötigen finan­ziellen Spielraum.

Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll

Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie.

Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Vorbeugung und Behand­lung von Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne - und somit einem Problem, das nahezu jedes 2. Kind betrifft. Wenn sie stark ausgeprägt sind, beeinträchtigen die Fehl­stel­lungen nicht nur das Kauen und Beißen, sondern auch das Sprechen oder sogar das Atmen. Die meisten Probleme lassen sich mit einer Zahn­spange unproblematisch behe­ben.

Die Kieferorthopädischen Indika­tions­gruppen (KIG).

Die sogenannten "Kieferortho­pädi­schen Indikationsgruppen" (von 1 bis 5) bestimmen Art sowie Grad der Zahn- und Kieferfehlstellungen. Je höher die Stufe, desto notwendiger ist eine Behand­lung. Die gesetz­lichen Kranken­kassen zahlen für Zahnbehandlungen der Schwere­grade 3 bis 5; sie ent­sprechen einer ausgeprägten bis extre­men Fehl­stellung. Die Kassen überneh­men in diesen Fällen 100 % der Kosten für die medizinische Grundversorgung. Der Versicherte trägt jedoch zu­nächst einen Eigenanteil von 20 %. Nach erfol­greicher Behand­lung werden die Kosten zurückerstattet. Behandlungs­kosten für Fehlstellun­gen der Grade 1 und 2 müssen Eltern hingegen vollständig selber tragen. Auch hier kann eine Zahn­zusatz­­versicherung wie von der NÜRNBERGER Versicherung ent­spre­chend entlasten.

Lohnt sich eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder?

Was die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen betrifft, gelten für Kinder überwiegend die­selben Beschränkungen wie für Erwach­sene. Das bedeutet: Leistun­gen jenseits der medizinisch not­wen­digen Regel­versorgung werden üblicherweise nicht bezuschusst. Eine geeignete Zahn­zusatz­­versicherung für Kinder und Jugendliche kann daher hohe Behand­lungskosten abfedern. Sie gibt Eltern und Kindern darüber hinaus die Freiheit, sich für einen hochwer­tigeren und teureren Zahnersatz zu entscheiden, als er den kleinen Patienten nach der Regel­versor­gung zusteht. Auf diese Weise können Eltern und Kinder für ihren Fall die beste Wahl treffen – und nicht allein die wirtschaft­lichste.

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