Meine Nürnberger

Beitragsanpassung in der Krankenversicherung.

Moderner Gesundheitsschutz: Ihre private NÜRNBERGER Krankenversicherung ermöglicht Ihnen im Krankheitsfall beste medizinische Versorgung und den Zugang zu innovativer Medizin. Aber warum muss Ihr Beitrag auch im Jahr 2024 angepasst werden?

Details zur privaten Krankenversicherung und zur privaten Pflegepflichtversicherung finden Sie im Folgenden. Erfahren Sie auch, welche Besonderheiten es für Arbeitnehmer, Selbstständige, Studenten und Beamte gibt.

Häufige Fragen zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung

Wie wird mein Beitrag kalkuliert?

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom Eintrittsalter, dem Umfang des Versicherungsschutzes und dem Gesundheitszustand bei Antragstellung. Seit dem 21. Dezember 2012 bieten wir ausschließlich Unisex-Tarife an. Für davor abgeschlossene Verträge ist der Beitrag zusätzlich abhängig vom Geschlecht.

Warum werden meine Beiträge angepasst?

Durch den medizinischen Fortschritt sind viele Krankheiten heute heilbar oder dank optimierter Behandlungsmethoden und neu entwickelter Medikamente kontrollierbar. Dies bedeutet konkret, dass Umfang und Kosten für die medizinische Versorgung steigen. Aufgrund dieser Entwicklungen überprüfen wir jährlich, ob die Leistungsausgaben mit den aktuellen Beiträgen noch gedeckt werden können und passen dementsprechend die Beiträge an.

Warum steigt mein Beitrag, obwohl ich nie Leistungen in Anspruch nehme?

Das Krankheitsrisiko aller Versicherten ist gemeinschaftlich abgesichert. Das bedeutet, wer häufiger krank wird, wird von den Beitragsgeldern jener mitgetragen, die das Glück haben gesund zu bleiben. Deshalb steigt Ihr Beitrag auch, wenn Sie selbst gesund sind.

Steigert die NÜRNBERGER mit meiner Beitragserhöhung ihre Gewinne?

Für die Beitragsanpassung und die Verwendung von Überschüssen gibt es strenge gesetzliche Vorschriften. In der Kalkulation gibt es keinen Gewinnzuschlag, der den Unternehmen zufließt.

Was tut die NÜRNBERGER, um meine Beiträge so stabil wie möglich zu halten?

Die Höhe der Beiträge hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Neben dem medizinischen Fortschritt zum Beispiel auch vom Eintrittsalter bei Vertragsabschluss und dem Gesundheits­zustand. Um Ihre Beiträge so stabil wie möglich zu halten, achten wir deshalb bei der Antrags­annahme auf eine sorg­fältige Gesundheits­prüfung. So versuchen wir, das Krankheits­niveau der Ver­sicher­ten­gemein­schaft konstant zu halten und damit auch die Höhe Ihrer Beiträge.

Gut zu wissen:
Bei einer Vollversicherung erhalten Sie eine Bei­trags­rück­erstattung, wenn Sie im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Und das ohne, dass Sie etwas dafür tun müssen. Vorsorge­unter­suchungen, empfohlene Schutz­impfungen sowie Maß­nahmen zur Zahn­prophylaxe gefährden Ihren Anspruch auf die Bei­trags­rück­erstattung nicht.

Welche Auswirkungen hat die Niedrigzinsphase auf meinen Beitrag?

Private Krankenversicherer legen große Teile der Beiträge als sogenannte Alterungsrückstellungen auf dem Kapitalmarkt an. Diese Rückstellungen wurden viele Jahrzehnte mit einem Rechnungszins von 3,5 % kalkuliert. Durch die Niedrigzinsphase sind die Erträge für festverzinsliche Geldanlagen deutlich geringer ausgefallen. Was nicht an Zinsen erwirtschaftet werden kann, muss durch eine Erhöhung der Beiträge ausgeglichen werden. Die gesunkenen Zinsen reichen jedoch als Grund alleine nicht aus. Erst dann, wenn die Leistungsausgaben unsere Kalkulation übersteigen, dürfen wir die Beitragshöhe anpassen. Die Europäische Zentralbank hat die Leitzinsen bereits im Juli 2022 angehoben. Ein gutes Signal, dass auch die Verzinsung in der Krankenversicherung wieder steigt. Es wird allerdings noch dauern, bis diese positiven Effekte bei Ihnen ankommen. Denn aktuell wurde noch langfristig zu einem alten und niedrigen Zinsniveau investiert. Wenn die Zinsen weiterhin steigen, werden Sie auch wieder von wachsenden Zinserträgen profitieren.

Was ist eine Alterungsrückstellung?

Die Tarife in der privaten Kranken­versicherung werden nach den zu erwartenden Leistungen kalkuliert. Das bedeutet, dass ältere Menschen wesentlich höhere Beiträge als Jüngere zahlen müssten, um die anfallenden Mehr­ausgaben in ihrer Altersklasse zu decken. Um das zu vermeiden, gibt es das Instrument der Alterungs­rückstellung. Sie dient dazu, in jungen und gesunden Jahren eine finan­zielle Reserve zu bilden. Diese kann dann später im Alter und bei Krank­heit zu einer Beitrags­entlastung eingesetzt werden.

War der Wechsel in die private Krankenversicherung der richtige Schritt oder wäre ich in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben?

Ja, der Schritt war richtig. Sie haben sich für eine bessere Versorgung im Krankheitsfall entschieden.

Denn Sie

  • profitieren von neuesten Diagnostik­verfahren und Be­handlungs­methoden.
  • bekommen Medikamente, die am besten für Sie geeignet sind.
  • haben kürzere Wartezeiten für Arzttermine.
  • zahlen keine Zusatzbeiträge und Zuzahlungen, z. B. im Krankenhaus, bei Vor­sorge­unter­suchungen und Natur­heil­verfahren.
  • können auf Spezialisten zurückgreifen.
Ist ein Widerspruch oder eine Klage gegen meine Beitragsanpassung möglich?

Ja, ein Widerspruch oder eine Klage sind grundsätzlich möglich. Sie werden jedoch nur anerkannt, wenn der Versicherer seiner Informationspflicht nicht ausreichend nachkommt. Dies wäre der Fall, wenn keine maßgeblichen oder nur pauschale Gründe für die angekündigte Erhöhung angegeben werden. Uns ist es jedoch nicht nur ein Anliegen, die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, sondern wir wollen Sie auch transparent über die Gründe und Auswirkungen der Beitragsanpassungen aufklären. Deshalb erhalten Sie von uns alle für Sie relevanten Informationen.

Gut zu wissen:
Selbst der Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnt vor Angeboten von Rechtsanwälten, die damit werben, hohe Rückzahlungen zu erstreiten.

Erfahrungsgemäß sind aktuelle Klagen gegen Beitragserhöhungen erfolglos. Das Geschäftsmodell entsprechender Kanzleien zielt demnach überwiegend auf die Generierung von Anwaltskosten ab. Nicht ohne Grund werden entsprechende Fälle von den Kanzleien nur bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Bei Abweisung Ihrer Klage gegen die Beitragserhöhung durch das Gericht bleiben Ihnen ggf. die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Zudem kann Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer nach zwei Schadenfällen kündigen.

Wie kann ich dazu beitragen, die Beiträge stabiler zu halten?

Bei Abrechnungen können Fehler passieren. So kann es vorkommen, dass nicht alle aufgeführten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden. Prüfen Sie deshalb bitte Ihre Rechnungen, bevor Sie diese bei uns einreichen. So können Sie unnötige Auszahlungen vermeiden und uns aktiv dabei unterstützen, die Beiträge möglichst niedrig zu halten.

Bekomme ich im Alter eine Beitragsreduzierung?

Für Sie als Privatversicherter gibt es im Alter finanzielle Entlastungen, die Ihren Monatsbeitrag senken:

  • Sie erhalten im Ruhestand von der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (7,95 % der Rente, begrenzt auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrags).
  • Um eine Basis für stabilere Beiträge im Alter zu schaffen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 den gesetzlichen Zuschlag eingeführt. Dieser entfällt ab einem Alter von 60 Jahren. Das daraus angesparte Kapital wird dann dazu verwendet, ab 65 Jahren Beitragserhöhungen zu vermeiden und ab 80 Jahren Ihre Beiträge zu senken.
  • Und falls Sie ein Krankentagegeld für den Verdienstausfall abgesichert haben, entfällt dieser Beitrag mit Renteneintritt.

Gut zu wissen
Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung müssen Sie aktiv beantragen, z. B. zusammen mit Ihrer Rente. Dieser wird für Sie als privatversicherter Rentner wie für ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Er beträgt maximal die Hälfte Ihres Beitrags.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mir meinen Versicherungs­schutz dauer­haft nicht mehr leisten kann?

Wenn Sie sich Ihren Beitrag nicht mehr leisten können, bietet jede private Kranken­versicherung sogenannte Sozial­tarife an. Um in diese wechseln zu können, müssen jedoch be­stimmte Voraus­setzungen erfüllt sein. Alle Infor­mationen dazu finden Sie hier.

Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Beitrag zu reduzieren?

Um Ihren Beitrag zu reduzieren, können Sie Ihren Selbst­behalt anpassen oder gegebenen­falls in einen anderen Tarif wechseln. Falls dies möglich ist, haben wir Ihnen bereits ein ent­sprechendes Angebot mit dem In­for­mations­schreiben gesendet. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Ihren Ver­mittler oder kommen Sie auf uns zu.

Gut zu wissen:
Besteht ein Risiko­zuschlag aufgrund einer Er­krankung, die Ihnen seit Längerem schon keine Pro­bleme mehr bereitet? Gerne prüfen wir, ob der Risiko­zuschlag reduziert werden oder ent­fallen kann. Senden Sie uns einfach ein ärztliches Attest über die Be­handlungs- und Be­schwerde­freiheit.

Häufige Fragen zur Beitrags­anpassung in der privaten Pflege­pflicht­versicherung

Wie werden die Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung kalkuliert?

Der Tarif der privaten Pflegepflichtversicherung ist brancheneinheitlich. Das heißt, dass auch die Beitragsberechnung bei allen Versicherern einheitlich nach bestimmten versicherungsmathematischen Kriterien erfolgt. Hier wirken sich zum Beispiel auch bereits vorhandene Alterungsrückstellungen und unternehmensindividuelle Verwaltungskosten auf die Höhe Ihres Beitrags aus.

Hat das niedrige Zinsniveau auch Auswirkungen auf den Pflegebeitrag?

Private Pflegeversicherer legen große Teile der Beiträge als sogenannte Alterungsrückstellungen auf dem Kapitalmarkt an. Diese Rückstellungen wurden viele Jahrzehnte mit einem Rechnungszins von 3,5 % kalkuliert. Durch die Niedrigzinsphase sind die Erträge für festverzinsliche Geldanlagen deutlich geringer ausgefallen. Was nicht an Zinsen erwirtschaftet werden kann, muss durch eine Erhöhung der Beiträge ausgeglichen werden. Die gesunkenen Zinsen reichen jedoch als Grund alleine nicht aus. Erst dann, wenn die Leistungsausgaben unsere Kalkulation übersteigen, dürfen wir die Beitragshöhe anpassen. Die Europäische Zentralbank hat die Leitzinsen bereits im Juli 2022 angehoben. Ein gutes Signal, dass auch die Verzinsung in der Pflegeversicherung wieder steigt. Es wird allerdings noch dauern, bis diese positiven Effekte bei Ihnen ankommt. Denn aktuell wurde noch langfristig zu einem alten und niedrigen Zinsniveau investiert. Wenn die Zinsen weiterhin steigen, werden Sie auch wieder von wachsenden Zinserträgen profitieren.

Hier finden Sie weitere Infor­mationen zur Beitrags­anpassung, wenn Sie Arbeit­nehmer sind:

Beteiligt sich mein Arbeitgeber an meinem gestiegenen Beitrag?

Ja! Sie erhalten dann auch für den Mehrbeitrag einen Arbeitgeber-Zuschuss, max. aber den Höchstzuschuss, der für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung anfallen würde. Dieser Zuschuss erhöht sich i. d. R. jährlich, wenn die gesetzliche Krankenversicherung zum Anfang des Jahres die sog. Beitragsbemessungsgrenze anhebt. Bis zu diesem Betrag wird der gesetzliche Krankenversicherungs-Beitrag max. erhoben. Zusammen mit Ihrem Beitragsanpassungs-Schreiben erhalten Sie eine neue Arbeitgeberbescheinigung. Diesen Nachweis reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein.

Wer erhält eine Beitrags­rückerstattung?

Wenn Sie in der Voll­versicherung keine Leistungen in Anspruch nehmen, bekommen Sie eine Beitrags­rück­erstattung. Je nach Tarif erfolgs­abhängig oder sogar garantiert. Von dieser profitieren Sie alleine, obwohl sich Ihr Arbeit­geber an Ihrem Beitrag für die Kranken­versicherung beteiligt.

Gut zu wissen:
Vorsorge­untersuchungen, empfohlene Schutz­impfungen sowie Maß­nahmen zur Zahn­prophylaxe gefährden Ihren Anspruch­ auf die Beitrags­rückerstattung nicht.

Wie haben sich die Beiträge in der gesetz­lichen Kranken­versicherung und in der privaten Kranken­versicherung entwickelt?

Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Kranken­ver­siche­rungen passen ihre Beiträge an. Lang­fristig betrachtet, sind die Beitrags­entwicklungen in beiden Systemen sehr ähnlich. In den letzten 10 Jahren lag die durch­schnittli­che Steige­rung in der gesetz­lichen Kranken­versiche­rung bei 3,4 % und in der privaten bei 2,8 %. Für freiwillig Versicherte in der gesetz­lichen Kran­ken­versiche­rung liegt der Beitrag im Jahr 2024 inkl. Pflege­versicherung bei ca. 1.014 EUR. Dafür gibt es, wie auch in der privaten Kranken­­versiche­rung, einen Arbeit­geber­zuschuss.

Hier finden Sie weitere Infor­mationen zur Beitrags­anpassung, wenn Sie selbstständig sind:

Wie haben sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der privaten Kranken­versicherung entwickelt?

Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Kranken­versiche­rungen passen ihre Beiträge an. Langfristig betrachtet, sind die Beitragsentwicklungen in beiden Systemen sehr ähnlich. In den letzten 10 Jahren lag die durch­schnittliche Steige­rung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 3,3 % und in der privaten bei 2,6 %. Bei Privatversicherten richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter und der individuellen Tarifwahl. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie freiwillig versichert und Ihre Beitrags­einstufung erfolgt anhand Ihres geschäftlich erwirt­schafteten Gewinns. Somit erhöhen sich Ihre Beiträge mit steigen­dem Gewinn. Anders in der privaten Kranken­versicherung. Hier hat das Ein­kommen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

Hier finden Sie weitere Infor­mationen zur Beitrags­anpassung, wenn Sie Beamter sind:

Wie entwickeln sich meine Beiträge im Alter?

Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Kranken­versiche­rungen passen ihre Beiträge an. Lang­fristig betrachtet sind die Beitrags­entwicklungen in beiden Systemen sehr ähnlich. In den letzten 10 Jahren lag die durch­schnittli­che Steigerung in der gesetz­lichen Kranken­versiche­rung bei 3,3 % und in der privaten bei 2,6 %. Für Beamte im Ruhe­stand erhöhen sich in der Regel die Leistungen des jeweiligen Dienst­herren. Daher müssen Sie weniger für Ihren privaten Kranken­versiche­rungs­schutz aufwenden.

Hier finden Sie weitere Infor­mationen zur Beitrags­anpassung, wenn Sie Student sind:

Welche Vorteile bietet eine private Kranken­versicherung für mich als Student?

Die private Kranken­versiche­rung bietet garan­tierte Leistungen, die Ihnen innova­tive Be­hand­lungs­methoden und moderne Dia­gnose­­­verfahren in einem fort­­schrittli­­chen Gesund­heits­system ermöglichen.

Gut zu wissen:
Wenn Sie im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie auto­matisch eine Beitrags­rück­er­stattung in Höhe von bis zu 6 Monats­beiträgen. Vorsorge­untersuchungen, empfohlene Schutz­impfungen sowie Maß­nahmen zur Zahn­prophy­laxe gefährden Ihren Anspruch auf die Beitrags­rück­er­stattung nicht.

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