Beitragsanpassung in der Krankenversicherung.

Moderner Gesundheitsschutz: Ihre private NÜRNBERGER Krankenversicherung ermöglicht Ihnen im Krankheitsfall beste medizinische Versorgung und den Zugang zu innovativer Medizin. Aber warum muss Ihr Beitrag auch im Jahr 2023 angepasst werden?

In unserem Video erklären wir Ihnen, welche Gründe zu einer Beitragsanpassung führen können.

Details zur privaten Krankenversicherung und zur privaten Pflegepflichtversicherung finden Sie im Folgenden. Erfahren Sie auch, welche Besonderheiten es für Arbeitnehmer, Selbstständige, Studenten und Beamte gibt.

Häufige Fragen zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung

  • Wie wird mein Beitrag kalkuliert?

    Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom Eintrittsalter, dem Umfang des Versicherungsschutzes und dem Gesundheitszustand bei Antragstellung. Seit dem 21. Dezember 2012 bieten wir ausschließlich Unisex-Tarife an. Für davor abgeschlossene Verträge ist der Beitrag zusätzlich abhängig vom Geschlecht.

  • Warum werden meine Beiträge angepasst?

    Durch den medizinischen Fortschritt sind viele Krankheiten heute heilbar oder dank optimierter Behandlungsmethoden und neu entwickelter Medikamente kontrollierbar. Dies bedeutet konkret, dass Umfang und Kosten für die medizinische Versorgung steigen. Aufgrund dieser Entwicklungen überprüfen wir jährlich, ob die Leistungsausgaben mit den aktuellen Beiträgen noch gedeckt werden können und passen dementsprechend die Beiträge an.

  • Warum steigt mein Beitrag, obwohl ich nie Leistungen in Anspruch nehme?

    Das Krankheitsrisiko aller Versicherten ist gemeinschaftlich abgesichert. Das bedeutet, wer häufiger krank wird, wird von den Beitragsgeldern jener mitgetragen, die das Glück haben gesund zu bleiben. Deshalb steigt Ihr Beitrag auch, wenn Sie selbst gesund sind.

  • Steigert die NÜRNBERGER mit meiner Beitragserhöhung ihre Gewinne?

    Für die Beitragsanpassung und die Verwendung von Überschüssen gibt es strenge gesetzliche Vorschriften. In der Kalkulation gibt es keinen Gewinnzuschlag, der den Unternehmen zufließt.

  • Was tut die NÜRNBERGER, um meine Beiträge so stabil wie möglich zu halten?

    Die Höhe der Beiträge hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Neben dem medizinischen Fortschritt zum Beispiel auch vom Eintrittsalter bei Vertragsabschluss und dem Gesundheitszustand. Um Ihre Beiträge so stabil wie möglich zu halten, achten wir deshalb bei der Antragsannahme auf eine sorgfältige Gesundheitsprüfung. So versuchen wir, das Krankheitsniveau der Versichertengemeinschaft konstant zu halten und damit auch die Höhe Ihrer Beiträge.

    Gut zu wissen:
    Bei einer Vollversicherung erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung, wenn Sie im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Und das ohne, dass Sie etwas dafür tun müssen. Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Schutzimpfungen sowie Maßnahmen zur Zahnprophylaxe gefährden Ihren Anspruch auf die Beitragsrückerstattung nicht.

  • Welche Auswirkungen hat die Niedrigzinsphase auf meinen Beitrag?

    Private Krankenversicherer legen große Teile der Beiträge als sogenannte Alterungsrückstellungen auf dem Kapitalmarkt an. Diese Rückstellungen wurden viele Jahrzehnte mit einem Rechnungszins von 3,5 % kalkuliert. Durch die Niedrigzinsphase sind die Erträge für festverzinsliche Geldanlagen deutlich geringer ausgefallen. Was nicht an Zinsen erwirtschaftet werden kann, muss durch eine Erhöhung der Beiträge ausgeglichen werden. Die gesunkenen Zinsen reichen jedoch als Grund alleine nicht aus. Erst dann, wenn die Leistungsausgaben unsere Kalkulation übersteigen, dürfen wir die Beitragshöhe anpassen. Die Europäische Zentralbank hat die Leitzinsen bereits im Juli 2022 angehoben. Ein gutes Signal, dass auch die Verzinsung in der Krankenversicherung wieder steigt. Es wird allerdings noch dauern, bis diese positiven Effekte bei Ihnen ankommen. Denn aktuell wurde noch langfristig zu einem alten und niedrigen Zinsniveau investiert. Wenn die Zinsen weiterhin steigen, werden Sie auch wieder von wachsenden Zinserträgen profitieren.

  • Was ist eine Alterungsrückstellung?

    Die Tarife in der privaten Krankenversicherung werden nach den zu erwartenden Leistungen kalkuliert. Das bedeutet, dass ältere Menschen wesentlich höhere Beiträge als Jüngere zahlen müssten, um die anfallenden Mehrausgaben in ihrer Altersklasse zu decken. Um das zu vermeiden, gibt es das Instrument der Alterungsrückstellung. Sie dient dazu, in jungen und gesunden Jahren eine finanzielle Reserve zu bilden. Diese kann dann später im Alter und bei Krankheit zu einer Beitragsentlastung eingesetzt werden.

  • War der Wechsel in die private Krankenversicherung der richtige Schritt oder wäre ich in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben?

    Ja, der Schritt war richtig. Sie haben sich für eine bessere Versorgung im Krankheitsfall entschieden.

    Denn Sie

    • profitieren von neuesten Diagnostikverfahren und Behandlungsmethoden.
    • bekommen Medikamente, die am besten für Sie geeignet sind.
    • haben kürzere Wartezeiten für Arzttermine.
    • zahlen keine Zusatzbeiträge und Zuzahlungen, z. B. im Krankenhaus, bei Vorsorgeuntersuchungen und Naturheilverfahren.
    • können auf Spezialisten zurückgreifen.

  • Ist ein Widerspruch oder eine Klage gegen meine Beitragsanpassung möglich?

    Ja, ein Widerspruch oder eine Klage sind grundsätzlich möglich. Sie werden jedoch nur anerkannt, wenn der Versicherer seiner Informationspflicht nicht ausreichend nachkommt. Dies wäre der Fall, wenn keine maßgeblichen oder nur pauschale Gründe für die angekündigte Erhöhung angegeben werden. Uns ist es jedoch nicht nur ein Anliegen, die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, sondern wir wollen Sie auch transparent über die Gründe und Auswirkungen der Beitragsanpassungen aufklären. Deshalb erhalten Sie von uns alle für Sie relevanten Informationen.

    Gut zu wissen:
    Selbst der Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnt vor Angeboten von Rechtsanwälten, die damit werben, hohe Rückzahlungen zu erstreiten.

  • Wie kann ich dazu beitragen, die Beiträge stabiler zu halten?

    Bei Abrechnungen können Fehler passieren. So kann es vorkommen, dass nicht alle aufgeführten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden. Prüfen Sie deshalb bitte Ihre Rechnungen, bevor Sie diese bei uns einreichen. So können Sie unnötige Auszahlungen vermeiden und uns aktiv dabei unterstützen, die Beiträge möglichst niedrig zu halten.

  • Bekomme ich im Alter eine Beitragsreduzierung?

    Für Sie als Privatversicherter gibt es im Alter finanzielle Entlastungen, die Ihren Monatsbeitrag senken:

    • Sie erhalten im Ruhestand von der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (7,95 % der Rente, begrenzt auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrags).
    • Um eine Basis für stabilere Beiträge im Alter zu schaffen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 den gesetzlichen Zuschlag eingeführt. Dieser entfällt ab einem Alter von 60 Jahren. Das daraus angesparte Kapital wird dann dazu verwendet, ab 65 Jahren Beitragserhöhungen zu vermeiden und ab 80 Jahren Ihre Beiträge zu senken.
    • Und falls Sie ein Krankentagegeld für den Verdienstausfall abgesichert haben, entfällt dieser Beitrag mit Renteneintritt.

    Gut zu wissen
    Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung müssen Sie aktiv beantragen, z. B. zusammen mit Ihrer Rente. Dieser wird für Sie als privatversicherter Rentner wie für ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Er beträgt maximal die Hälfte Ihres Beitrags.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mir meinen Versicherungsschutz dauerhaft nicht mehr leisten kann?

    Wenn Sie sich Ihren Beitrag nicht mehr leisten können, bietet jede private Krankenversicherung sogenannte Sozialtarife an. Um in diese wechseln zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Beitrag zu reduzieren?

    Um Ihren Beitrag zu reduzieren, können Sie Ihren Selbstbehalt anpassen oder gegebenenfalls in einen anderen Tarif wechseln. Falls dies möglich ist, haben wir Ihnen bereits ein entsprechendes Angebot mit dem Informationsschreiben gesendet. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Ihren Vermittler oder kommen Sie auf uns zu.

    Gut zu wissen:
    Besteht ein Risikozuschlag aufgrund einer Erkrankung, die Ihnen seit Längerem schon keine Probleme mehr bereitet? Gerne prüfen wir, ob der Risikozuschlag reduziert werden oder entfallen kann. Senden Sie uns einfach ein ärztliches Attest über die Behandlungs- und Beschwerdefreiheit.

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Häufige Fragen zur Beitragsanpassung in der privaten Pflegepflichtversicherung

  • Wie werden die Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung kalkuliert?

    Der Tarif der privaten Pflegepflichtversicherung ist brancheneinheitlich. Das heißt, dass auch die Beitragsberechnung bei allen Versicherern einheitlich nach bestimmten versicherungsmathematischen Kriterien erfolgt. Hier wirken sich zum Beispiel auch bereits vorhandene Alterungsrückstellungen und unternehmensindividuelle Verwaltungskosten auf die Höhe Ihres Beitrags aus.

  • Warum wird meine private Pflegepflichtversicherung angepasst?

    Die Pflegereformen der vergangenen Jahre nehmen starken Einfluss auf die Leistungsausgaben. Kernpunkte der Reformen waren

    • die Reduzierung der Selbstbeteiligung, die Pflegebedürftige in stationärer Pflege zahlen müssen sowie
    • die Erhöhung der Bezahlung für Pflegekräfte nach Tarif.

    Die dadurch verursachten Mehrkosten von mind. 150 Mio. EUR pro Jahr machen eine Anhebung des Beitrags unumgänglich.

  • Hat das niedrige Zinsniveau auch Auswirkungen auf den Pflegebeitrag?

    Private Pflegeversicherer legen große Teile der Beiträge als sogenannte Alterungsrückstellungen auf dem Kapitalmarkt an. Diese Rückstellungen wurden viele Jahrzehnte mit einem Rechnungszins von 3,5 % kalkuliert. Durch die Niedrigzinsphase sind die Erträge für festverzinsliche Geldanlagen deutlich geringer ausgefallen. Was nicht an Zinsen erwirtschaftet werden kann, muss durch eine Erhöhung der Beiträge ausgeglichen werden. Die gesunkenen Zinsen reichen jedoch als Grund alleine nicht aus. Erst dann, wenn die Leistungsausgaben unsere Kalkulation übersteigen, dürfen wir die Beitragshöhe anpassen. Die Europäische Zentralbank hat die Leitzinsen bereits im Juli 2022 angehoben. Ein gutes Signal, dass auch die Verzinsung in der Pflegeversicherung wieder steigt. Es wird allerdings noch dauern, bis diese positiven Effekte bei Ihnen ankommt. Denn aktuell wurde noch langfristig zu einem alten und niedrigen Zinsniveau investiert. Wenn die Zinsen weiterhin steigen, werden Sie auch wieder von wachsenden Zinserträgen profitieren.

  • Steigt der Pflegeversicherungsbeitrag neben der privaten auch in der sozialen Pflegeversicherung an?

    Ja, denn die Reformen wirken sich in beiden Systemen gleichermaßen auf die Leistungsausgaben aus. Aktuell haben Privatversicherte einen geringeren Beitrag. Ausgehend von der gültigen Beitragsbemessungsgrenze zahlen sozial Pflegeversicherte pro Monat max. 170 EUR während Privatversicherter 104 EUR zahlen.

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Hier finden Sie weitere Informationen zur Beitragsanpassung, wenn Sie Arbeitnehmer sind:

  • Beteiligt sich mein Arbeitgeber an meinem gestiegenen Beitrag?

    Ja! Sie erhalten dann auch für den Mehrbeitrag einen Arbeitgeber-Zuschuss, max. aber den Höchstzuschuss, der für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung anfallen würde. Dieser Zuschuss erhöht sich i. d. R. jährlich, wenn die gesetzliche Krankenversicherung zum Anfang des Jahres die sog. Beitragsbemessungsgrenze anhebt. Bis zu diesem Betrag wird der gesetzliche Krankenversicherungs-Beitrag max. erhoben. Zusammen mit Ihrem Beitragsanpassungs-Schreiben erhalten Sie eine neue Arbeitgeberbescheinigung. Diesen Nachweis reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein.

  • Wer erhält eine Beitragsrückerstattung?

    Wenn Sie in der Vollversicherung keine Leistungen in Anspruch nehmen, bekommen Sie eine Beitragsrückerstattung. Je nach Tarif erfolgsabhängig oder sogar garantiert. Von dieser profitieren Sie alleine, obwohl sich Ihr Arbeitgeber an Ihrem Beitrag für die Krankenversicherung beteiligt.

    Gut zu wissen:
    Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Schutzimpfungen sowie Maßnahmen zur Zahnprophylaxe gefährden Ihren Anspruch auf die Beitragsrückerstattung nicht.

  • Wie haben sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der privaten Krankenversicherung entwickelt?

    Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen passen ihre Beiträge an. Langfristig betrachtet, sind die Beitragsentwicklungen in beiden Systemen sehr ähnlich. In den letzten 10 Jahren lag die durchschnittliche Steigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 3,3 % und in der privaten bei 2,6 %. Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt der Beitrag im Jahr 2023 inkl. Pflegeversicherung bei ca. 960 EUR. Dafür gibt es, wie auch in der privaten Krankenversicherung, einen Arbeitgeberzuschuss.

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Hier finden Sie weitere Informationen zur Beitragsanpassung, wenn Sie selbstständig sind:

  • Wie haben sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der privaten Krankenversicherung entwickelt?

    Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen passen ihre Beiträge an. Langfristig betrachtet, sind die Beitragsentwicklungen in beiden Systemen sehr ähnlich. In den letzten 10 Jahren lag die durchschnittliche Steigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 3,3 % und in der privaten bei 2,6 %. Bei Privatversicherten richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter und der individuellen Tarifwahl. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie freiwillig versichert und Ihre Beitragseinstufung erfolgt anhand Ihres geschäftlich erwirtschafteten Gewinns. Somit erhöhen sich Ihre Beiträge mit steigendem Gewinn. Anders in der privaten Krankenversicherung. Hier hat das Einkommen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

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Hier finden Sie weitere Informationen zur Beitragsanpassung, wenn Sie Beamter sind:

  • Wie entwickeln sich meine Beiträge im Alter?

    Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen passen ihre Beiträge an. Langfristig betrachtet sind die Beitragsentwicklungen in beiden Systemen sehr ähnlich. In den letzten 10 Jahren lag die durchschnittliche Steigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 3,3 % und in der privaten bei 2,6 %. Für Beamte im Ruhestand erhöhen sich in der Regel die Leistungen des jeweiligen Dienstherren. Daher müssen Sie weniger für Ihren privaten Krankenversicherungsschutz aufwenden.

  • Gibt es weiterhin einen Corona-Zuschlag?

    Der gesetzliche Corona-Zuschlag in der Pflegepflichtversicherung in Höhe von 7,30 EUR läuft zum 31.12.2022 aus. Somit reduziert sich Ihr monatlicher Beitrag.

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Hier finden Sie weitere Informationen zur Beitragsanpassung, wenn Sie Student sind:

  • Welche Vorteile bietet eine private Krankenversicherung für mich als Student?

    Die private Krankenversicherung bietet garantierte Leistungen, die Ihnen innovative Behandlungsmethoden und moderne Diagnoseverfahren in einem fortschrittlichen Gesundheitssystem ermöglichen.

    Gut zu wissen:
    Wenn Sie im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie automatisch eine Beitragsrückerstattung in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen. Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Schutzimpfungen sowie Maßnahmen zur Zahnprophylaxe gefährden Ihren Anspruch auf die Beitragsrückerstattung nicht.

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