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Zahlungsverkehr:

Die wichtigsten Fragen zu SEPA.

Im Überblick

Begriffe, Fristen, geänderte Formalien - SEPA, die neue Form der Überweisung, wirft regelmäßig Fragen auf

Seit dem 1. Februar 2014 sind Kontonummer und Bankleitzahl in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten bei der Überweisung passé. Für einen gemeinsamen Binnenmarkt wurde mit IBAN und BIC eine einheitliche Transaktionsart geschaffen. Nicht nur die Zahlenkolonnen sind dadurch länger geworden. Hier finden Sie wichtige Informationen zu diesem Zahlungsverfahren.

Was ist SEPA?

Seit dem 1. Februar 2014 existiert SEPA und löste das deutsche Last­schrift­ver­fah­ren ab. Der Name für die ur­sprüng­li­che Er­mäch­ti­gung zum Last­schrift­ein­zug heißt nun SEPA-Last­schrift­mandat.

SEPA steht für "Single Euro Payments Area" und verfolgt das Ziel, den Zah­lungs­ver­kehr innerhalb der EU zu stan­dardi­sieren und grenz­über­schrei­tend zu vereinfachen. Statt Konto­nummer und Bank­leit­zahl dienen nun die europa­weit ein­heit­li­chen Bank­verbin­dungen IBAN und BIC für Trans­aktionen. Von Ihnen bereits schriftlich erteilte Ein­zugs­er­mäch­ti­gungen wurden auto­matsch in SEPA-Last­schrift­man­date um­ge­wandelt.

Was sind IBAN und BIC?

Die IBAN (Inter­national Bank Account Number) ist die inte­rnatio­nale Konto­nummer. In Deutsch­land ist die IBAN 22-stellig. Die ersten 2 Zeichen sind das Län­der­kenn­zeichen (DE für Deutsch­land). Die fol­gende 2-stellige Prüfziffer dient der Kon­trolle der Bank­verbindung. Dann fol­gen die 8-stellige Bank­leit­zahl und die maxi­mal 10-stellige Konto­nummer (hat die Konto­nummer keine 10 Stellen, werden die fehlen­den Stellen von vorn mit Nullen aufge­füllt).

BIC steht für Bank Identi­fier Code (auch als SWIFT-Code bekannt) und ist die inter­natio­nale Bank­leit­zahl eines Kre­dit­insti­tuts. Sie ermöglicht die ein­deutige Identi­fizierung von Banken und hat maximal 11 Ziffern.

Ab dem 1. Februar 2014 ist das Angeben der BIC nur noch für grenz­über­schreiten­de Zah­lungs­vor­gänge inner­halb des SEPA-Raums ver­pflichtend.

Europäischer Zahlungsstandard

Die Umstellung von Konto­nummer und Bank­leit­zahl auf IBAN und BIC be­ziehungs­weise SWIFT-Code soll den Zah­lungs­verkehr in Europa ver­ein­heit­lichen und dadurch ver­einfachen. Dennoch wirft dieses neue Ver­fahren Fragen auf. Im Folgen­den erklären wir für Sie die wich­tig­sten Punkte be­treffend SEPA.

Neue Zahlungsmethoden, neue Begriffe

Durch die Umstellung auf das SEPA-Verfahren fielen etliche alte Begrifflichkeiten weg und neue kamen dazu. Damit Sie über die wichtigsten Bescheid wissen, haben wir diese für Sie zusammengefasst.

Die wichtigsten Begriffe im SEPA-Verfahren

Was bedeutet die Vorab­ankündigung (Pre-Notification)?

Jeder Zahler muss vom Zahlungs­empfänger vor der SEPA-Last­schrift informiert werden, wann und in welcher Höhe die SEPA-Last­schrift erfolgt. Vorab­an­kündi­gungen werden vor jeder erst­maligen Last­schrift und vor jeder Änderung von Betrag oder Aus­führungs­tag ver­schickt. Sie beinhalten den ein­zu­ziehen­den Betrag, den Aus­führungs­tag der Last­schrift, die Gläubiger-ID, die Man­dats­referenz­nummer sowie IBAN und BIC des belasteten Kontos.

Die NÜRNBERGER druckt ihre Vor­ab­an­kündi­gungen weitest­gehend auf Doku­mente, die an Sie als Kunde versandt werden, um damit Ver­waltungs­kosten zu sparen.

Was ist die Mandats­referenz­nummer?

Die Mandatsreferenz­nummer kenn­zeich­net eindeutig ein SEPA-Last­schrift­man­dat und hilft Ihnen, zuzu­ordnen, wer von Ihrem Bank­konto ab­bucht und welches Ver­trags­ver­hältnis dafür zu­grunde liegt. Sofern Sie am Last­schrift­verfahren teil­nehmen, werden wir Ihnen die indivi­duell ver­gebene Man­dats­referenz­nummer vor der ersten SEPA-Last­schrift mitteilen.

Was ist die Gläubiger-ID?

Die einzelnen Gläubiger-Identi­fikations­­num­mern (Gläubiger-ID) wurden durch die Unter­nehmen der NÜRNBERGER Versicherung bei der Deutschen Bundes­bank be­antragt. Sie identi­fi­zieren jedes Unter­nehmen im Zah­lungs­ver­kehr mit Banken und Kunden eindeutig, also zum Beispiel die NÜRNBERGER Lebens­versiche­rung AG oder die NÜRNBERGER Allge­meine Ver­sicherungs-AG.

Was ist die Vorlauffrist?

SEPA-Lastschriften unterliegen einer Vor­laufzeit. Sie besagt, wie viele Tage vor dem Fällig­keits­datum die Last­schrift dem Kredit­institut vorliegen muss. Erst­malige Last­schriften müssen 5 Tage vor Fällig­keit bei der Bank vorliegen, weitere Folge­last­schriften nur 2 Tage vorher.

Mit SEPA sicherer und effizienter bezahlen

Neben den zahlreichen neuen Begriffen sind es vor allem die langen Zahlenkolonnen, die vielen Menschen Probleme mit dem SEPA-Verfahren bereiten.

Falls Sie eine Bankleitzahl oder Kontonummer haben, aber weder die entsprechenden BIC- oder IBAN-Daten kennen, können Sie diese ganz einfach im Internet herausfinden, zum Beispiel auf der Website Ihrer Bank.

Weitere Informationen zum Thema SEPA erhalten Sie außerdem hier: http://www.sepadeutschland.de.

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren

Was versteht man unter dem SEPA-Lastschriftmandat?

Voraussetzung für den Einzug per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschriftmandat. Dadurch wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit dem Einlösen der Lastschrift beauftragt. Diese Information an das Kreditinstitut erfolgt automatisch durch die NÜRNBERGER.

Wie lange ist das SEPA-Lastschriftmandat gültig?

Das SEPA-Lastschriftmandat ist unbefristet gültig, sofern zwischen 2 Kontobelastungen nicht mehr als 36 Monate liegen.

Wann ist ein neues Mandat nötig?

Ein neues SEPA-Mandat ist nur erforderlich, wenn sich der Zahlungsweg oder der Kontoinhaber ändert. Wir senden Ihnen in diesen Fällen Änderungsmandate zu, die wir unterschrieben im Original zurück benötigen.

Ist eine SEPA-Lastschrift nur mit Unterschrift gültig?

Zur Unterschrift von SEPA-Mandaten ist stets eine Kontovollmacht erforderlich. Diese besitzen der Kontoinhaber sowie die von ihm gegenüber seiner Bank als bevollmächtigt erklärten Personen. Im Rahmen von Kontovollmachten verlangen Kreditinstitute in der Regel Unterschriftsproben von den Bevollmächtigten. Kontobevollmächtigte dürfen zum Beispiel auch Barabhebungen vornehmen, Überweisungen zu Gunsten Dritter veranlassen oder auch SEPA-Mandate unterschreiben und somit Lastschrifteinzüge autorisieren.

Wofür wird die Anschrift des Kontoinhabers gebraucht?

Bei SEPA-Lastschriften muss der Kontoinhaber vor jeder ersten Abbuchung und bei Änderungen von Betrag oder Abbuchungstermin informiert werden. Die NÜRNBERGER versendet dieses Schreiben rechtzeitig vor der Fälligkeit. Deshalb ist es wichtig, dass uns immer die aktuelle Adresse des Kontoinhabers vorliegt. Bitte teilen Sie uns Adressänderungen umgehend schriftlich mit.

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