Meine Nürnberger
Vater und Kind sitzen vor dem Laptop am Küchentisch

Private Altersvorsorge

Informationen rund um Ihre Riester-Rente.

Im Überblick

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass wir aktuell keine Neuverträge für eine Riester-Rente abschließen. Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf bereits bestehende Verträge bei uns.

Detailliertere Informationen zu Ihrem Riester-Renten-Vertrag finden Sie in unserem Kundenportal Meine NÜRNBERGER.

Älteres Ehepaar benutzt ein Tablet

So kam es zur Riester-Rente

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine vom ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester konzipierte private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung.

Aufgrund des demographischen Wandels müssen in Zukunft immer weniger Erwerbs­tätige für immer mehr Rentner aufkommen. Langfristig schrumpft so die Rentenhöhe und die staatliche Auszahlung reicht zur Finanzierung des bisher geführten Lebens­standards nicht mehr aus. Um Alters­armut zu verhindern, setzen immer mehr Menschen auf eine zusätzliche Absicherung.

Die Riester-Rente existiert seit 2002 und ist eine freiwillige Zusatz­versorgung, die vom Staat mit Zulagen und Steuer­erleichterungen unterstützt wird. Bei der Beantragung gilt es allerdings einiges zu beachten. Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Riester-Rente.

Die wichtigsten Anforderungen für staatlich geförderte Altersvorsorge

  • Die Laufzeit Ihres Vertrags muss mindestens bis zu Ihrem 62. Lebensjahr oder bis zum Beginn einer Erwerbs­minderungs­rente andauern
  • Die monatliche Rente muss ab Aus­zahlungs­beginn lebenslang gleich­bleibend oder steigend sein
  • Die Auszahlung der eingezahlten Beiträge beziehungsweise der monatlichen Renten­ansprüche muss garantiert sein
  • Die Verträge dürfen nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden - mit der Ausnahme, dass Sie damit Wohn­eigentum finanzieren wollen

Förderung der Riester-Rente im Überblick

Grundzulage

175 EUR

Kinderzulage

185 EUR je Kind, geboren vor 2008

300 EUR je Kind, geboren ab 2008

Berufseinsteiger­bonus

200 EUR

Sonderausgaben­abzug

2.100 EUR

Mit privater Vorsorge im Alter auf der sicheren Seite

Neben der Gesetzlichen Renten­­versicherung ist eine zusätzliche Alters­vorsorge heute unerlässlich. Bei der Riester-Rente kommen Sie durch staatliche Zulagen und Steuer­erleichterungen über Jahre zu Kapital, das Ihnen Ihr Leben im Alter finanziell erleichtert.

Zusätzlich zur privaten Renten­vorsorge sind Sie mit diesen Versicherungen im Alter und bei Krankheit bestens abgesichert:

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Riester-Rente

Welche Personen sind für eine Riester-Rente förderberechtigt?

Nicht alle Erwerbstätigen kommen für eine Riester-Rente infrage. Anspruch auf die staatlich geförderte Alters­vorsorge haben alle Steuer­pflichtigen, die in der Gesetzlichen Renten­versicherung (GRV) pflicht­versichert sind und mindestens 60 EUR pro Jahr in den Vertrag einzahlen. Außerdem förder­berechtigt sind:

  • Personen während der Kindererziehungszeit (Dauer: 3 Jahre)
  • Beamte
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf Sozial­versicherungs­freiheit verzichten
  • Bezieher von Vorruhestands­geld, Verletztengeld, Unterhalts­geld und Übergangsgeld
  • Selbstständige, wenn diese in der gesetzlichen Renten­versicherung versicherungs­pflichtig sind
  • Auszubildende
  • Berufs- und Zeitsoldaten
  • Pflegepersonen (Personen, die einen Pflege­bedürftigen nicht erwerbs­mäßig pflegen)
  • Bezieher von Entgelt­ersatz­leistungen (z. B. Kranken-, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II)
  • Pflichtversicherte Landwirte
Was gilt für mittelbar förderberechtigte Personen?

Voraussetzung ist, dass es sich beim Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner um eine förder­berechtigte Personen handelt, die bereits einen Alters­vorsorge­vertrag hat.

In diesem Fall gilt:

  • Die Ehegatten/eingetragenen Lebens­partner dürfen nicht dauerhaft getrennt leben
  • Die mittelbar förder­berechtigte Person muss einen jährlichen Mindestbeitrag von 60 EUR in ihren Vertrag einzahlen
  • Beide Ehepartner/eingetragene Lebens­partner müssen im Beitragsjahr zumindest zeitweise ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat gehabt haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist (EWR-Staat)
  • Der förderberechtigte Ehepartner/eingetragene Lebens­partner muss seinen Mindest­eigenbetrag einbringen
Wer ist von der Förderung ausgenommen?

Von der Förderung ausgenommen sind diese 5 Personengruppen:

  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungs­einrichtungen, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte
  • Selbstständige ohne Vorliegen von Versicherungs­pflicht in der Gesetzlichen Renten­versicherung
  • Rentner
  • Freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Renten­versicherung
  • Geringfügig Beschäftigte, für die nur der pauschale Arbeit­geber­beitrag zur Gesetzlichen Renten­versicherung gezahlt wird
Wie kann ich die staatliche Förderung beantragen?

Wenn Sie eine private Vorsorge abgeschlossen haben, müssen Sie den Antrag auf Zulagen bis spätestens zum Ablauf des 2. Kalenderjahres stellen, das auf das Beitragsjahr folgt. Den Antrag reichen Sie bei dem Anbieter ein, an den Sie Ihre Beiträge gezahlt haben. Beispiel: Für die im Jahr 2019 an die NÜRNBERGER gezahlten Beiträge muss der Antrag auf Zulage spätestens bis 31. Dezember 2021 bei der NÜRNBERGER eingereicht werden.

Ich möchte die maximale Riester-Förderung erhalten. Wie kann ich meinen Eigenbeitrag bestimmen oder ändern?

Um die maximale Riester-Förderung zu sichern, müssen Sie mindestens 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens abzüglich der Grund- und gegebenenfalls der Kinderzulage in Ihren Vertrag einzahlen.

Die Höhe der Einzahlungen können Sie problemlos ändern. Nutzen Sie hierfür unser Formular "Beitragsneuberechnung".

Was muss ich als Beamter wissen?

Die Einkommensdaten von Beamten oder gleichgestellten Personen werden nicht bei den Renten­versicherungs­trägern gespeichert. Um als Beamter und Empfänger von Amts­bezügen eine Förderung zu erhalten, ist es notwendig eine Einwilligungs­erklärung gegenüber der zuständigen Stelle (z. B. dem Dienstherrn) abzugeben. Diese berechtigt Ihren Arbeitgeber dann zur Weitergabe Ihrer Daten an die Zentrale Zulagen­stelle für Altersvermögen (ZfA).

Haben Sie die Einwilligungs­erklärung gegenüber Ihrer aktuellen Stelle bereits erteilt, brauchen Sie nichts mehr unternehmen.

Haben Sie noch keine Einwilligungs­erklärung abgegeben oder hat sich Ihre Besoldungs­stelle geändert? Dann werden Sie aktiv und geben Ihre Einwilligungs­erklärung ab. Das erforderliche Formular erhalten Sie von Ihrem Arbeit­geber oder hier.

Was gilt für Grenzgänger?

Für Verträge, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurden, hat sich der Anspruch auf Riester-Förderung geändert. Nur wer in der deutschen Gesetzlichen Renten­versicherung versichert ist, hat einen Anspruch auf die Riester-Förderung - ungeachtet des Wohnorts.

Finanzierung des Eigenheims? Geht das mit einer Riester-Rente?

Als Riester-Sparer können Sie das angesammelte Kapital auch zum Kauf eines Eigenheims verwenden und zwar

  • bis zum Beginn der Auszahlungs­phase zur Anschaffung eines selbst genutzten Wohn­eigentums im Inland oder EU-/EWR-Ausland oder
  • zu Beginn der Auszahlungs­phase zur Entschuldung eines selbst genutzten Wohn­eigentums im Inland oder EU-/EWR-Ausland.

Es kann sich um ein Haus, eine Eigen­tums­wohnung oder eine Wohnung im eigenen Haus handeln. Dabei gibt es keine Verpflichtung mehr, den Entnahme­betrag wieder in einen Alters­vorsorge­vertrag zurück­zuführen.

Zahlungen bis 2.100 EUR pro Jahr sind inklusive Zulagen steuerfrei. Diese können Sie auch als Sonder­ausgaben in der Einkommens­steuer­erklärung geltend machen.

Zu Beginn der Auszahlungs­phase haben Sie als Förder­berechtigter ein einmaliges Wahlrecht: Sie können eine Einmal­besteuerung von 70 % des in der Wohn­immobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz wählen oder eine Besteuerung des Betrags des Wohnförder­kontos in gleich­bleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr.­

Diese nachgelagerte Besteuerung wird in der Aus­zahlungs­phase durch das Wohn­förder­konto gewährleistet, auf dem Ihre gesammelten Beiträge liegen. Auf diesem fiktiven Konto werden die in der Immobilie gebundenen, steuerlich geförderten Beträge erfasst. Diese bilden dann die Grundlage für die spätere Besteuerung.

Einen Antrag auf Entnahme können Sie online bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen stellen.

Zeitlich stellen Sie bitte einen formlosen Antrag zur wohnwirtschaftlichen Entnahme bei der NÜRNBERGER.

Welche persönlichen Änderungen muss ich meinem Versicherer mitteilen?

Ereignisse, die zu einer Änderung des Zulagen­anspruchs führen können, müssen Sie unverzüglich Ihrem Versicherer mitteilen. Ihr Einkommen gehört nicht dazu, da die ZfA diese Daten aufgrund Ihrer im Antrag auf Alters­vorsorge­zulage erteilten Vollmacht bei der gesetzlichen Renten­versicherung ermitteln darf.

Diese persönlichen Änderungen müssen Sie Ihrem Versicherer mitteilen:

  • Wohnortwechsel
  • Änderung des Familienstands (Heirat, Scheidung)
  • Änderung des Berufs
  • Geburt eines Kindes
  • Wegfall des Kindergeldes
  • Wegfall oder Wechsel der Förder­berechtigung: entweder durch Wiedereintritt ins Berufs­leben oder Ende der Erziehungs­zeit ohne Aufnahme einer renten­versicherungs­pflichtigen Tätigkeit
  • Andere Zuordnung der Kinderzulage: Wenn die Kinder­zulage nicht mehr zum Vertrag der Ehefrau, sondern zum Vertrag des Ehemanns - und umgekehrt - gehören soll. Die Übertragung der Kinder­zulage zum Vertrag des Ehemanns ist nur mit Zustimmung der Ehefrau möglich.
  • Änderung der Kindergeld-Nummer

Unfallversicherung

  • Wählen Sie Leistungen für Reha, Tagegeld, Invalidität oder Rente
  • Keine Wartezeiten - ohne Gesundheitsfragen
  • Spezielle Angebote für Kinder, Erwachsene und Senioren

Pflegetagegeld

  • Sie erhalten Ihr Tagegeld im Pflegefall ohne Wartezeit
  • Profitieren Sie von Kapital- und Assistance-Leistungen
  • Je nach Bedarf: für die Pflege zu Hause oder im Heim

Dread-Disease-Versicherung

  • Umfassend: mehr als 50 verschiedene schwere Erkrankungen versichert
  • Zuverlässig: leistet auch, wenn Sie weiterarbeiten können
  • Flexibel: Sie entscheiden selbst, wofür Sie das Geld verwenden

In welchem Kundenbereich möchten Sie Ihren heutigen Besuch gerne fortsetzen?

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Grundzulage

Die Grundzulage ist der Betrag, mit dem der Staat Ihre private Zusatzvorsorge fördert. Für jedes Beitragsjahr erhalten Sie 175 EUR Grundzulage. Vorausgesetzt, Sie zahlen den erforderlichen Mindesteigenbeitrag ein. Der gesetzliche Mindestbeitrag beträgt 60 EUR pro Kalenderjahr.

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie pro Jahr den Mindesteigenbeitrag in Ihre Riester-Rente einzahlen. Dieser beträgt 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Von diesem Betrag werden die Zulagen abgezogen. Der Höchstbetrag liegt bei 2.100 EUR.

Kinderzulage

Neben der Grundzulage existiert auch eine Kinderzulage. Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das Sie Kindergeld erhalten.

Für Kinder, die vor dem 31.12.2007 geboren sind, gibt es jährlich bis zu 185 EUR vom Staat. Für Kinder, die danach zur Welt kamen, gibt es 300 EUR pro Jahr. In der Regel steht die Kinderzulage der Mutter zu. Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage jedoch auch vom Vater in Anspruch genommen werden.

Berufseinsteigerbonus

Neben dem Kindergeld wird seit 2008 für alle unmittelbar Zulageberechtigten ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 EUR gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass man das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sonderausgabenabzug

Sie können Ihre Eigenbeiträge zur Riester-Rente in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die Höhe Ihres Riester-Steuervorteils ist von Ihrem Einkommenssteuersatz abhängig. Die Höhe Ihres Steuervorteils finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.