Um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die weltweite Steuerehrlichkeit zu erhöhen, hat sich die Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verpflichtet, bestimmte international standardisierte Informations- und Meldebestimmungen zu erfüllen. Neben dem sogenannten Common Reporting Standard (CRS), der den internationalen Austausch von Steuerinformationen regelt, legt ein gesondertes Abkommen namens Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) die Richtlinien für den steuerlichen Austausch mit den USA fest.
Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).
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Was beinhaltet das Abkommen?
Seit dem 01.07.2014 sind Versicherungen gesetzlich verpflichtet, Versicherungsnehmer/berechtigte Personen auf eine mögliche US-Steueransässigkeit/-pflicht zu überprüfen und gegebenenfalls Daten an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Mehr dazu unter "Meldeverfahren".
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Welche Verträge sind von FATCA betroffen?
Versicherungsprodukte:
Betroffen sind alle privaten Rentenversicherungen und kapitalbildenden (Fonds-)Lebensversicherungen. Nicht betroffen sind u. a. betriebliche Altersvorsorgeverträge, Basisrenten und Riester-Renten, Rückversicherungen sowie Risikoversicherungen.Bankprodukte:
Betroffen sind alle Einlagekonten und Verwahrkonten. -
Welche Kunden sind von FATCA betroffen?
Betroffen sind alle natürlichen Personen und Rechtsträger. Kunden, die einen FATCA-relevanten Vertrag haben und in den USA steueransässig/-pflichtig sind, müssen wir dem BZSt melden.
Grundsätzlich ist bei der Identifizierung von Rechtsträgern im Sinne von FATCA auch eine Selbstauskunft aller wirtschaftlich berechtigten Personen mit einer Beteiligung von mindestens 25 % einzuholen.
Common Reporting Standard (CRS).
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Was beinhaltet das Abkommen?
Der Common Reporting Standard der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bildet seit dem 01.01.2016 das Rahmenwerk für den zwischenstaatlichen Austausch von Steuerinformationen. Im Gegensatz zu FATCA bezieht sich CRS auf eine Vielzahl teilnehmender Länder. Für Deutschland als sogenannten "Early Adopter", einer von über 50 Erstanwender-Staaten des CRS, beginnt 2017 der international standardisierte Datenaustausch für das Steuerjahr 2016. Die später teilnehmenden Länder, genannt "Followers", werden ab 2018 mit dem jährlichen Datenaustausch beginnen.
Auf der Internetseite OECD finden Sie unter "Key Documents" eine Liste der teilnehmenden Länder (List of CRS MCAA signatories).
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Welche Verträge sind von CRS betroffen?
Versicherungsprodukte:
Betroffen sind alle privaten Rentenversicherungen und kapitalbildenden (Fonds-)Lebensversicherungen. Nicht betroffen sind u. a. betriebliche Altersvorsorgeverträge, Basisrenten und Riester-Renten, Rückversicherungen sowie Risikoversicherungen.Bankprodukte:
Betroffen sind alle Einlagekonten und Verwahrkonten. -
Welche Kunden sind von CRS betroffen?
Betroffen sind alle natürlichen Personen und Rechtsträger. Kunden, die einen CRS-relevanten Vertrag haben und in teilnehmenden Ländern steueransässig/-pflichtig sind, müssen wir dem BZSt melden.
Grundsätzlich ist bei der Identifizierung von Rechtsträgern im Sinne von CRS auch eine Selbstauskunft aller wirtschaftlich berechtigten Personen mit einer Beteiligung von mindestens 25 % einzuholen.
Melde- und Sorgfaltspflichten.
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Informationspflichten des Kunden
Nach FATCA und CRS ist die NÜRNBERGER gesetzlich verpflichtet, Versicherungsnehmer/berechtigte Personen zu identifizieren und gegebenenfalls gewisse Kontoinformationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.
Identifikation nach FATCA und CRS:
Neuverträge
Der Versicherungsnehmer/die berechtigte Person gibt im Antrag an, ob eine Steueransässigkeit/-pflicht im Ausland besteht. Darüber hinaus müssen Angaben zur TIN (Tax Identification Number) bzw. zur ausländischen Steuer-Identifikationsnummer sowie dem dazugehörigen Land gemacht werden.Bestandsverträge
Bei Verträgen, die bereits vor der Einführung von FATCA und CRS geschlossen wurden, überprüfen wir die gespeicherten Daten auf vorhandene FATCA-/CRS-Indizien (z. B. US-Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz im Ausland). Liegen Indizien vor, wird der Kunde mit einem Schreiben inklusive einer Selbstauskunft aufgefordert, seinen Steuerstatus zu erklären. Versicherungsnehmer, bei denen nur eine c/o-Anschrift oder ein Postfach als Adresse hinterlegt ist, erhalten ebenfalls das Schreiben inklusive der Selbstauskunft.
Bestätigt der Versicherungsnehmer/die berechtigte Person eine ausländische Steueransässigkeit/-pflicht, übermitteln wir seine Daten jährlich an das BZSt.Beispiel FATCA: Der Versicherungsnehmer/die berechtigte Person kann den Nachweis erbringen, dass eine US-Steueransässigkeit/-pflicht aktuell nicht besteht. Als geeignetes Legitimationsmittel dient eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Sollte der Versicherungsnehmer/die berechtigte Person in den USA geboren sein, benötigen wir zusätzlich noch einen Nachweis, dass keine US-Staatsbürgerschaft mehr vorliegt (Certification of Loss).
Widerlegt der Kunde seine US-Steueransässigkeit/-pflicht mithilfe eines Negativnachweises, sind keine weiteren Unterlagen nötig. Ein Negativnachweis ist eine Darlegung von Umständen und Gründen, weshalb der Versicherungsnehmer/die berechtigte Person nicht in den USA steueransässig/-pflichtig ist.Beispiel CRS: Der Versicherungsnehmer kann den Nachweis erbringen, dass eine ausländische Steueransässigkeit/-pflicht aktuell nicht besteht. Als geeignetes Legitimationsmittel dient die Kopie eines deutschen Ausweisdokuments oder eine Steueransässigkeits-Bestätigung.
Widerlegt der Kunde seine Steueransässigkeit/-pflicht in einem CRS-teilnehmenden Land mithilfe eines Negativnachweises, sind keine weiteren Unterlagen nötig. Ein Negativnachweis ist eine Darlegung von Umständen und Gründen, weshalb der Versicherungsnehmer/die berechtigte Person nicht in einem CRS-teilnehmenden Land steueransässig/-pflichtig ist.
Reagiert der Versicherungsnehmer/die berechtigte Person nicht auf die eingeforderte Selbstauskunft, ist die NÜRNBERGER gesetzlich verpflichtet, die steuerlichen Daten des Versicherungsnehmers/der berechtigten Person an das BZSt zu melden.
Für eine umfassende Beratung bezüglich Ihrer Steueransässigkeit/-pflicht können Sie sich an einen Steuerberater oder eine alternative Beratungsstelle wenden. Zudem ist der Versicherungsnehmer/die berechtigte Person verpflichtet, Änderungen seiner Steueransässigkeit/-pflicht während der Vertragslaufzeit unverzüglich der NÜRNBERGER mitzuteilen.
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Meldeverfahren
Die NÜRNBERGER meldet FATCA- bzw. CRS-relevante Versicherungsnehmer/berechtigte Personen an das BZSt.
Die Meldung für FATCA und CRS erfolgt jährlich bis Juli für das vorausgegangene Kalenderjahr und besteht so lange, bis uns der Versicherungsnehmer/die berechtigte Person anderweitige Informationen zukommen lässt. Folgende Daten übermitteln wir an das BZSt:- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum und -ort
- TIN bzw. ausländische Steuer-Identifikationsnummer
- Ansässigkeitsstaat(en)
- Rückkaufswert
- Auszahlungsbeträge des Versicherungsvertrags
Glossar.
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Steueransässige/-pflichtige Person nach FATCA
Durch folgende Indizien wird die Prüfung einer möglichen US-Steueransässigkeit/-pflicht ausgelöst:
Natürliche Personen:
- US-Staatsangehörigkeit oder dauerhafte US-Ansässigkeit (z. B. Personen mit einer Greencard)
- Geburtsort/-land USA
- US-Telefonnummer
- Postanschrift oder Postfach in den USA
- Vollmacht an eine Person in den USA
- c/o-Adresse oder Selbstabholer-Adresse in den USA
- US-Konto (Dauerauftrag zur Überweisung von Finanzmitteln) in den USA
- Bei Konten > 1 Mio. USD: ausschließliches Vorliegen einer c/o-Adresse oder postlagernden Anschrift
Rechtsträger:
- Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung in den USA
- USA-Rechtsform (Ins, Corp, LLC, LLP)
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Steueransässige/-pflichtige Person nach CRS
Durch folgende Indizien wird die Prüfung einer möglichen Steueransässigkeit/-pflicht im Ausland ausgelöst:
Natürliche Personen:
- Aktuelle Post-/Hausanschrift in einem teilnehmenden Land
- Telefonnummer in einem teilnehmenden Land und keine Telefonnummer in Deutschland
- Dauerauftrag für Überweisungen in einem teilnehmenden Land
- Eine erteilte Vollmacht an eine Person mit Anschrift in einem teilnehmenden Land
- Postlagerungsauftrag oder c/o-Anschrift in einem teilnehmenden Land
Rechtsträger:
- Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung in einem teilnehmenden Land
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Finanzinstitut (FI)
Finanzinstitute im Sinne von FATCA und CRS sind:
- Verwahrinstitute
- Einlageninstitute
- Investmentunternehmen
- Versicherungsgesellschaften
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NFFE (Non-Financial Foreign Entity)
NFFEs (Non-Financial Foreign Entities) sind Unternehmen, die keine Finanzinstitute sind.
Es gibt aktive und passive NFFEs:
- Als aktiver Rechtsträger gilt ein Unternehmen, das weniger als 50 % seiner Bruttoeinkünfte im vorangegangenen Kalenderjahr durch passive Einkünfte erzielt hat. Außerdem müssen weniger als 50 % der Vermögenswerte, die sich während des vorangegangenen Kalenderjahres im Besitz des Rechtsträgers befanden, dazu geeignet gewesen sein, passive Einkünfte zu erzielen.
Als passive Einkünfte gelten dabei insbesondere Dividenden, Zinsen, Dividenden oder Zinsen ersetzende Zahlungen, Mieten und Lizenzgebühren, Renten, Gewinnüberschüsse aus Währungsgeschäften und Transaktionen mit Derivaten, sonstige Gewinnausschüttungen und Einkünfte aus rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen sowie Gewinne aus der Veräußerung
von Wirtschaftsgütern, die zur Erzielung passiver Einkünfte dienen.
- Als passiver Rechtsträger gilt, wer kein aktiver Rechtsträger ist.
Passive Rechtsträger sind außerdem:
- Investmentunternehmen, die keine Finanzinstitute eines teilnehmenden Staates (CRS) sind
- Einbehaltende ausländische Personengesellschaften/einbehaltende ausländische Trusts nach den einschlägigen Ausführungsbestimmungen des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten (FATCA)
- Falls keine eindeutige Einstufung als aktiv oder passiv möglich ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder eine alternative Beratungsstelle.
- Als aktiver Rechtsträger gilt ein Unternehmen, das weniger als 50 % seiner Bruttoeinkünfte im vorangegangenen Kalenderjahr durch passive Einkünfte erzielt hat. Außerdem müssen weniger als 50 % der Vermögenswerte, die sich während des vorangegangenen Kalenderjahres im Besitz des Rechtsträgers befanden, dazu geeignet gewesen sein, passive Einkünfte zu erzielen.
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GIIN
GIIN ist die Abkürzung für "Global Intermediary Identification Number" und meint die Identifikationsnummer, die Finanzinstitute von der US-Bundessteuerbehörde erhalten, wenn sie sich dort registrieren lassen.
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Wirtschaftlich Berechtigter
Bei einem wirtschaftlich Berechtigten handelt es sich um jede natürliche Person, die mehr als 25 % Anteile bzw. Stimmrechte an einer Kapitalgesellschaft hält.