Viele Versicherungen enden mit dem Tod. Damit bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet werden können, sollten Sie dem Versicherer möglichst schnell mitteilen, dass der Versicherungsnehmer gestorben ist.
Eine Hausratversicherung erlischt 2 Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn die Wohnung komplett aufgelöst wird. Übernimmt der Erbe die Wohnung inklusive Einrichtung, geht die Versicherung auf ihn über. Dazu muss der Erbschein beim Versicherungsunternehmen vorgelegt werden. Auch die Wohngebäude- und etwaige Kfz-Versicherungen werden auf den Erben übertragen. Sobald er das Auto ummeldet, kann er die zugehörige Autoversicherung wechseln.
Handelt es sich um einen Unfalltod, müssen Sie die Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden darüber informieren, damit die Versicherungssumme ausgezahlt wird.
Bei Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen müssen Sie den Versicherer sofort informieren, da dieser häufig die Todesursache prüfen will. Wenn Sie den Todesfall zu spät melden, kann es zu Problemen bei der Auszahlung der Versicherungssumme kommen. Normalerweise genügt es, den Versicherer erst einmal telefonisch zu benachrichtigen. Die benötigten Unterlagen für den Nachweis des Todesfalls sollten Sie kopieren und per Einschreiben an den Versicherer schicken.
Vergessen Sie nicht, die gesetzliche Krankenkasse bzw. die private Krankenversicherung zu benachrichtigen. War der Verstorbene Hauptversicherter in der gesetzlichen Krankenkasse und gibt es Personen, die von der Familienversicherung profitiert haben, sollten sich diese mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Möglicherweise müssen sie sich nun selbst versichern.