Meine Nürnberger
Mann im grauen Hoodie steht vor einem Gebirge

Checkliste Todesfall:

Was Angehörige wissen sollten.

Ein Todesfall bedeutet für die Hinterbliebenen immer eine besondere seelische Belastung. Zusätzlich zur Trauer muss auch noch viel Organisatorisches bewältigt werden. Wir haben in der Checkliste für den Todesfall die wichtigsten Schritte aufgelistet, die Ihnen helfen, den Überblick zu bewahren.

Checkliste bei einem Todesfall: die wichtigsten Schritte

Arzt verständigen und Totenschein ausstellen lassen

Der Arzt - im besten Fall der Hausarzt des Verstorbenen - muss unbedingt gerufen werden, um den Tod bzw. die Ursache festzustellen und einen Totenschein auszustellen. Ist der Tote im Krankenhaus verstorben, kümmert sich das dortige Personal um den Totenschein. Den Totenschein brauchen Sie später, um die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen.

Wichtig: Bei Tod durch einen Arbeits- oder Wegeunfall müssen die Polizei sowie die Berufsgenossenschaft verständigt werden. Der Arbeitgeber muss ebenfalls seiner Meldepflicht nachkommen.

Standesamt benachrichtigen und Sterbeurkunde beantragen

Spätestens am folgenden Werktag müssen Sie den Tod im Standesamt des Sterbeorts melden. Dazu benötigen Sie einige Unterlagen, die wir für Sie in einer Checkliste zusammengefasst haben:

  • Totenschein
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch bzw. eine beglaubigte Abschrift
  • Ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners bei Verwitweten bzw. das Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Letzter Rentenbescheid bei Bezug einer Kriegsrente
  • Ggf. vorhandener Grabbrief
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Das Standesamt stellt dann eine Sterbeurkunde aus. Es ist sinnvoll, sich 7 bis 8 Sterbeurkunden ausstellen zu lassen, da Sie diese z. B. für Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Finanzamt, Arbeitgeber und Rentenversicherung brauchen.

Das Standesamt stellt zudem die Beerdigungserlaubnis aus. Bei einer Feuerbestattung muss das Gesundheitsamt eine Genehmigung für das Krematorium erteilen.

Angehörige informieren

Geben Sie nahen Verwandten und engen Freunden möglichst schnell Bescheid. Im engsten Familienkreis können Sie dann besprechen, was erledigt werden muss, und sich die Aufgaben aufteilen.

Informieren Sie auch Ihren eigenen Arbeitgeber. Ist ein naher Angehöriger gestorben, können Sie in der Regel einige Tage Sonderurlaub nehmen.

Versicherungen informieren

Prüfen Sie, welche Versicherungen bestehen und bis wann der Sterbefall dort gemeldet werden muss. Vergessen Sie dabei auch die Bausparkassen nicht. Eile ist bei einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung sowie bei der Unfallversicherung geboten. Diese sollten Sie umgehend informieren. Am einfachsten geht das telefonisch.

Wenn für ein Haus eine Wohngebäudeversicherung besteht, erfahren Sie in der Info zur Gebäudeversicherung bei Eigentumswechsel, was dann zu tun ist.

Beerdigung organisieren

Zunächst sollten Sie in den Unterlagen des Verstorbenen nachsehen, ob er irgendwelche Wünsche bezüglich seiner Beerdigung geäußert hat, zum Beispiel in einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut. Außerdem sollten Sie prüfen, ob der Verstorbene eine sogenannte Sterbe­geld­ver­sicherung abgeschlossen hat, mit der die Bestattung bezahlt werden kann. Hat der Verstorbene kein Geld für die Beerdigung, trägt der Erbe die Kosten.

Nehmen Sie dann Kontakt mit dem gewünschten Bestattungsinstitut auf, mit dem Sie alles Organisatorische rund um die Beerdigung besprechen können.

Die Beerdigung muss bei der Stelle angemeldet werden, die den Friedhof verwaltet (Friedhofsamt bzw. städtische Bestattungsanstalt oder Pfarramt). Nehmen Sie dazu die Beerdigungserlaubnis und die Sterbeurkunde vom Standesamt mit.

Arbeitgeber benachrichtigen

Wenn der Verstorbene noch berufstätig war, sollten Sie sofort seinen Arbeitgeber über den Todesfall informieren und Personalpapiere inkl. Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweis der Rentenversicherung anfordern. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob Sie Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben.

Nachlassgericht verständigen

Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, muss das Nachlassgericht darüber informiert werden. Sollte das Testament nicht ohnehin schon amtlich verwahrt sein, müssen Sie es dort abgeben. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

Wohnung kündigen und Haushalt auflösen

Wohnte der Verstorbene allein zur Miete, kündigen die Hinterbliebenen das Mietverhältnis in der Regel spätestens am 3. Werktag nach dem Sterbedatum zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (üblich sind 3 Monate Kündigungsfrist). Der Haushalt muss aufgelöst und die Wohnung ggf. in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Nicht vergessen: die Kaution vom Vermieter bzw. Eigentümer zurückfordern!

Außerdem wichtig: Auch Verträge mit dem Energieversorger sowie dem Telefon- und Internetanbieter müssen gekündigt oder auf im gleichen Haushalt lebende Angehörige umgemeldet werden.

Daueraufträge und Verträge kündigen/Konten auflösen

Sehen Sie nach, ob Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitungsabonnements oder andere Verträge mit Dienstleistern bestehen. Machen Sie eine Checkliste und kündigen Sie die Verträge entsprechend den Kündigungsfristen. Um einen Überblick über die laufenden Kosten zu bekommen, sehen Sie die Kontoauszüge oder andere Unterlagen des Verstorbenen durch. Reisen oder andere Bestellungen sollten Sie ebenfalls stornieren, sofern dies möglich ist. Auch bestehende Bankkonten sollten Sie auflösen oder umbuchen.

Hinterbliebenenrente beantragen

Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie ggf. eine Hinterbliebenenrente beantragen. Dazu brauchen Sie als Ehepartner die Sterbe- und die Heiratsurkunde. Hinterlässt der Verstorbene anspruchsberechtigte Kinder, kann Halbwaisen- oder Waisenrente beantragt werden. In diesem Fall müssen die Geburtsurkunden der Kinder vorgelegt werden.

In den ersten 3 Monaten, dem sogenannten Sterbevierteljahr, erhalten Witwer und Witwen eine höhere Hinterbliebenenrente. Diese entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung, die der Verstorbene erhalten hätte. Dafür müssen Sie diese innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beantragen. Nach dem Sterbevierteljahr erhalten Sie die reguläre Hinterbliebenenrente.

Finanzamt informieren

Jeder Erbe, Vermächtnisnehmer, Begünstigte aus einer Lebensversicherung oder Ähnlichem (rechtlich genannt: Erwerber) ist grundsätzlich verpflichtet, das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt innerhalb von 3 Monaten über sein Erbe zu informieren (§ 30 Erbschaftsteuergesetz). Häufig wird das Amt auch von sich aus tätig, da es über die meisten sogenannten Erwerbsvorgänge bereits von anderen Stellen direkt informiert wurde.

Wenn ein Testament von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder Konsul eröffnet wird, muss die Erbschaft nicht separat dem Finanzamt gemeldet werden. Ausnahme: Es treten Zweifel über das Verhältnis des Erblassers zum Erben auf.

Wichtig: Wird das Finanzamt nicht ordnungsgemäß informiert, kann das als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Steuerhinterziehung bestraft werden.

Zur Trauerbewältigung

Es mag vielleicht abgedroschen klingen, aber: Geteiltes Leid ist halbes Leid. Es kann tatsächlich helfen, sich anderen Personen anzuvertrauen und mit ihnen über den schmerzhaften Verlust zu sprechen. Auch Beschäftigung kann hilfreich sein, um sich abzulenken und über die Trauerphase besser hinwegzukommen.

Checkliste vor dem Todesfall: was Sie im Vorfeld regeln können

Natürlich setzt sich niemand gern mit Krankheit oder Tod auseinander. Und doch ist es wichtig, sich frühzeitig damit zu befassen. So haben Sie das beruhigende Gefühl, dass für den Ernstfall alles geregelt ist.

  • Bewahren Sie wichtige Dokumente wie Geburts­urkunde, Testament etc. gesammelt an einem Ort auf und weihen Sie eine vertraute Person ein.
  • Erteilen Sie Ihren Angehörigen eine Vollmacht für Ihr Bankkonto im Todesfall, damit sie anfallende Kosten sofort begleichen können.
  • Verfassen Sie eine Patientenverfügung und legen Sie darin fest, wie Sie behandelt werden wollen, falls Sie ins Koma fallen und keine Entscheidungen mehr treffen können.
  • Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Beisetzungswünsche, um ihnen so die vielen Entscheidungen rund um Ihre Beerdigung zu erleichtern.

Sterbeurkunde und Erbschein - wann brauche ich was?

Die vom Standesamt ausgestellte Sterbeurkunde brauchen Sie immer - etwa zum Vorlegen bei Banken, Versicherungen oder dem Finanzamt. Der relativ teure Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und nicht immer benötigt - z. B. dann nicht, wenn ein Testament vorhanden ist. Der Erbschein ist also hauptsächlich für Erben im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge relevant. Denn sie brauchen das Dokument z. B. im Geschäftsverkehr, um sich zu legitimieren.

Welche Versicherungen sind in einem Todesfall relevant?

Viele Versicherungen enden mit dem Tod. Damit bereits gezahlte Beiträge zurücker­stattet werden können, sollten Sie dem Versicherer möglichst schnell mitteilen, dass der Versicherungs­nehmer gestorben ist.

Eine Hausratversicherung erlischt 2 Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn die Wohnung komplett aufgelöst wird. Übernimmt der Erbe die Wohnung inklusive Einrichtung, geht die Versicherung auf ihn über. Dazu muss der Erbschein beim Versicherungs­unternehmen vorgelegt werden. Auch die Wohngebäude- und etwaige Kfz-Versicherungen werden auf den Erben übertragen. Sobald er das Auto ummeldet, kann er die zugehörige Autoversicherung wechseln.

Handelt es sich um einen Unfalltod, müssen Sie die Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden darüber informieren, damit die Versicherungs­summe ausgezahlt wird.

Bei Lebensversicherungen und Sterbe­geld­versicherungen müssen Sie den Versicherer sofort informieren, da dieser häufig die Todesursache prüfen will. Wenn Sie den Todesfall zu spät melden, kann es zu Problemen bei der Auszahlung der Versicherungs­summe kommen. Normalerweise genügt es, den Versicherer erst einmal telefonisch zu benachrichtigen. Die benötigten Unterlagen für den Nachweis des Todesfalls sollten Sie kopieren und per Einschreiben an den Versicherer schicken.

Vergessen Sie nicht, die gesetzliche Krankenkasse bzw. die private Krankenversicherung zu benachrichtigen. War der Verstorbene Hauptversicherter in der gesetzlichen Krankenkasse und gibt es Personen, die von der Familienversicherung profitiert haben, sollten sich diese mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Möglicherweise müssen sie sich nun selbst versichern.

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