Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung dient dazu, für den Fall des eigenen Todes vorzusorgen und die Erben bzw. Angehörigen zu entlasten. Denn diese müssten für die Kosten der Bestattung aufkommen. Beerdigung und Trauerfeier können durchaus zu einer finanziellen Belastung für Hinterbliebene werden. Wer rechtzeitig Sorge dafür trägt, dass zur Deckung der Kosten eine ausreichende Summe bereitsteht, entlastet nicht nur sich selbst, sondern auch seine Erben und Angehörigen.
Gerät jedoch der Versicherungsnehmer durch unglückliche Umstände noch zu Lebzeiten selbst in finanzielle Nöte, wird das gewöhnliche Sterbegeld als Vermögenswert angreifbar. Wann es zur Pfändung einer Sterbegeldversicherung kommen kann und wie Sie sich davor schützen können, erfahren Sie hier.
Wann kann es zur Pfändung einer gewöhnlichen Sterbegeldversicherung kommen?
Prinzipiell kann eine gewöhnliche Sterbegeldversicherung - wie auch andere private Vermögenswerte - gepfändet werden, sobald der Versicherungsnehmer Privatinsolvenz angemeldet hat. Das ist dann der Fall, wenn er als Schuldner den eigenen finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann.
Wer einen Antrag auf Privatinsolvenz stellt, muss unter anderem die eigene finanzielle Situation bei den zuständigen Behörden vollständig offenlegen und nachweisen, dass er von einer Überschuldung betroffen ist. Vor der endgültigen Genehmigung einer Privatinsolvenz werden sämtliche offenen Rechnungen, Mahnbescheide, Versicherungs- und Kreditverträge einer Prüfung unterzogen. Wie mit dem Versicherungswert einer Sterbegeldversicherung bei Privatinsolvenz verfahren wird, hängt dabei vom konkreten Fall ab.

Sterbegeldversicherung
Für das beruhigende Gefühl, alles geregelt zu haben.
Wie wird mit der Versicherungssumme einer gewöhnlichen Sterbegeldversicherung bei Privatinsolvenz verfahren?
Grundsätzlich ist eine gewöhnliche Sterbegeldversicherung pfändbar - ebenso wie andere Arten von Lebensversicherungen, eine private Rentenversicherung oder eine andere Form der Altersvorsorge. Ebenso verhält es sich mit weiteren sogenannten "unkörperlichen beweglichen Vermögensgegenständen", beispielsweise
- Lohn oder Gehalt
- Anteilen an Unternehmen
- Patent- und Urheberrechten
- Konzessionen
Die NÜRNBERGER Bestattungsvorsorge kann unter bestimmten Umständen bei Privatinsolvenz einen Pfändungsschutz genießen, sofern
- sie als zweckgebundene Sterbegeldversicherung ausgewiesen ist und
- der Versicherungswert eine bestimmte, zur Deckung der anfallenden Aufwendungen übliche Summe nicht übersteigt.
Dies kann allerdings in unterschiedlichen Bezirken von den Gerichten und Behörden unterschiedlich bewertet werden. Es gibt also keine sichere Planbarkeit, dass der Pfändungsschutz gilt.
In einem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde 2007 festgelegt, dass Vermögenswerte aus einer privaten Bestattungsvorsorge nur dann pfändbar sind, wenn die Versicherungssumme eine bestimmte Höhe übersteigt.
Der geschützte Betrag, der als Bestattungsvorsorge anerkannt wird und als Versicherungssumme aus einer Sterbegeldversicherung bei Privatinsolvenz nicht gepfändet werden darf, beträgt 3.579 EUR (§ 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Die vor Pfändung geschützte Versicherungssumme entspricht dabei dem aktuellen Rückkaufswert im Moment der Pfändung.
So schützen Sie Ihre Sterbegeldversicherung vor Pfändung.
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung kann daher immer sinnvoll sein, wenn Sie dafür Sorge tragen möchten, Ihre Erben oder Angehörigen im Fall Ihres Todes finanziell abzusichern. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Leistung im Todesfall ausschließlich zur Deckung der Beerdigungskosten verwendet wird.
Der pfändungsgeschützte Betrag von 3.579 EUR steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von 2007 sowohl Ihnen zu als auch Ihren Erben, sollte der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Pfändung bereits eingetreten sein. Eine Sterbegeldversicherung darf bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen dann nicht als Teil der Pfändungssumme berücksichtigt werden.
Nicht nur im Hinblick auf eine mögliche Pfändung einer Sterbegeldversicherung bei Privatinsolvenz ist es wichtig, klare Bezugsrechte zu definieren bzw. Begünstigte zu benennen. Sie sorgen damit auch für eine reibungslose und zeitnahe Auszahlung der Versicherungssumme im Fall Ihres Todes.
Deshalb gibt es bei der NÜRNBERGER Bestattungsvorsorge ein Bezugsrecht für die Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH. So wird sichergestellt, dass das angesparte Geld in Ihrem Bestattungsvorsorgevertrag ausschließlich für die Kosten Ihrer Beerdigung verwendet wird.