Ab 132,89 EUR
im Monat
Warum ist der Studententarif der NÜRNBERGER für bereits privat versicherte Studierende sinnvoll?
Sparen Sie bei einem Wechsel in unseren Studententarif bis zu 200 EUR
Ab 21 Jahren
- Wenn Sie bislang in der privaten Krankenversicherung Ihrer Eltern mitversichert waren, müssen Sie mit Vollendung des 21. Lebensjahres Erwachsenenbeiträge zahlen.
- Diese können monatlich bis zu 200 EUR mehr kosten als ein Wechsel in den Studententarif der NÜRNBERGER.
Ab 25 Jahren
- Sie haben durch den Beamtenstatus Ihrer Eltern einen Beihilfeanspruch? Den verlieren Sie mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Dann müssen Sie sich statt der bisherigen 20 % nun zu 100 % selbst vollversichern.
- Dies kann monatlich bis zu 139 EUR mehr kosten als ein Wechsel in den Studententarif der NÜRNBERGER.
Was kostet mich die PKV für Studenten im Monat?
Private Krankenversicherung für Studenten
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Mehr Leistungen im Krankenhaus
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Pflegepflichtversicherung
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Eintrittsalter | |||
21 |
132,89 EUR |
5,02 EUR |
16,46 EUR |
25 |
160,56 EUR |
6,26 EUR |
16,46 EUR |
30 |
195,04 EUR |
8,24 EUR |
16,46 EUR |
Die passende Krankenversicherung für Studierende
Studentenversicherung
Die günstige Lösung für privat versicherte Studierende
- Ambulante Heilbehandlung bei Ärzten/Heilpraktikern bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung
- Schutzimpfungen
- Medizinisch erforderliche Transporte zur ambulanten Notfallbehandlung
- 100 % für allgemeine Leistungen im Krankenhaus
- 100 % Leistung für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe
- 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Pflegepflichtversicherung
Sichert das Risiko Pflegebedürftigkeit ab - in jedem Alter
Leistungen bei:
- ambulanter und stationärer Pflege
- Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen
Mehr Leistungen im Krankenhaus (optional)
Bestens versorgt im Krankenhaus
- Behandlung durch Chefarzt und Spezialisten
- Unterbringung im 2-Bett-Zimmer
- Ersatz-Krankenhaustagegeld 20 EUR bzw. 40 EUR bei Verzicht auf Chefarzt und/oder 2-Bett-Zimmer
Weitere Informationen zur PKV für Studierende zum Herunterladen
Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Studierende
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Werde ich mit Beginn des Studiums versicherungspflichtig?
Ja, denn mit Beginn des Studiums werden Sie versicherungspflichtig bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres nach § 5 Abs. 9 SGB V.
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Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Ja, Sie können sich zu Beginn Ihres Studium innerhalb von 3 Monaten von dieser Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 5 SGB V befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln (bzw. verbleiben). Die Befreiung gilt für die Dauer des Studiums und kann nicht widerrufen werden.
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Kann ich während meines Studiums wieder in die gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung wechseln?
Nein, Sie sind während der kompletten Dauer des Studiums an Ihre Entscheidung zu Beginn gebunden. Allerdings gibt es eine Ausnahme:
- Bei Überschreitung des 30. Lebensjahres
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Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln und was muss ich beachten?
Sie können innerhalb von 3 Monaten nach Beginn Ihres Studiums in die private Krankenversicherung wechseln. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Wechsel nicht mehr möglich und Sie sind während der Dauer des kompletten Studiums an Ihre Entscheidung gebunden.
Allerdings gibt es eine Ausnahme:
- Bei Überschreitung des 30. Lebensjahres
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Kann ich mit einem Alter von 30 Jahren in die private Krankenversicherung wechseln?
Ja, ein Wechsel ist möglich, da Sie ab diesem Zeitpunkt freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sie können 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit Ihren Austritt erklären. Falls die Frist verstreicht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.
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Brauche ich die Pflegepflichtversicherung, wenn ich mich privat versichere?
Ja - denn es handelt sich um eine private Pflegeversicherung, die den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Pflegeversicherungsschutz ersetzt und die gesetzliche Pflicht zur Versicherung erfüllt. Sie sichert Sie gegen das Kostenrisiko der Pflegebedürftigkeit ab.
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