Hupkonzerte, Länder­flaggen und viele Menschen im Autokorso - bei der WM oder EM herrscht oft Ausnahme­zustand auf der Straße. Doch es gibt ein paar Dinge, die Sie besser vermeiden sollten, wenn Sie kein Bußgeld riskieren möchten.

Keine WM ohne Autokorso.

Ob Hochzeit oder Fußballspiel - wenn es einen Grund zum Feiern gibt, darf auch der Autokorso nicht fehlen. Dann ertönen schallende Hupkonzerte, Flaggen werden geschwungen und auf den Straßen ist vor lauter Autos kein Durchkommen mehr. Doch so groß die Freude über einen Sieg der Lieblingsmannschaft auch ist, an die Verkehrs­regeln müssen Sie sich bei einem Autokorso trotzdem halten. Zwar drücken die meisten Ordnungshüter gerne mal ein Auge zu. Wer es aber übertreibt und sich oder andere gefährdet, muss mit Strafen rechnen.

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Der Autokorso ist keine rechtsfreie Zone.

Dauerhupen gehört zum Autokorso wie die Luft zum Atmen. Da die Hupe aber als Warnsignal für Gefahren­situationen gilt, ist das lautstarke Feiern des Triumphs eigentlich nicht erlaubt. Polizisten tolerieren es lediglich bei bestimmten Ereignissen und Ausnahmefällen. Doch vor Krankenhäusern und Altenheimen sollten Sie definitiv darauf verzichten, da diese Zonen als besondere Schutzbereiche vor Lärm gelten. Tun Sie es dennoch, riskieren Sie eine kostenpflichtige Verwarnung.

Als Fahrer sollten Sie im Korso zudem besonders achtgeben: Wer nicht angeschnallt ist und kontrolliert wird, muss bis zu 30 EUR Verwarngeld zahlen. Hier haftet der Fahrer für seine Passagiere mit, wenn diese unangeschnallt sind. Auch gelten die gleichen Verkehrsregeln wie immer: Wer im Korso feiern will, sollte vorher nicht alkoholisch auf den Sieg seiner Mannschaft anstoßen. Werden Sie mit mehr als 0,5 Promille erwischt, dann müssen Sie mit einem Bußgeld von 500€ rechnen. Außerdem bekommen Sie 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Gefährden Sie den Verkehr, müssen Sie bereits ab 0,3 Promille mit 3 Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich haben Sie eine Straftat begangen und der Führerschein wird Ihnen entzogen.

Übrigens: Ein Autokorso muss theoretisch als Veranstaltung angemeldet werden. Das ist natürlich schwierig, da der Anlass - z. B. ein Sieg beim Fußballspiel - oft nicht vorhersehbar ist. Doch auch wenn die Ordnungshüter hier meist recht tolerant sind: Nach § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) kann die Polizei eine solche Jubelfahrt unterbinden und seit dem 28. April 2020 ein Bußgeld in Höhe von 100 EUR anordnen.

Gut zu wissen.

Wer sich aus dem Auto herauslehnt und einen Unfall hat, hat ein Problem. Denn dann kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Flaggen, Fahnen und Co. - was ist beim Autokorso erlaubt?

  • Klemmfahnen

    Klemmfahnen sind klein, leicht und überall günstig zu bekommen. Am Autofenster befestigt, unterstützt man mit ihnen seine Lieblings­mannschaft. Jedoch können genau diese Klemmfahnen gefährlich werden - wenn sie abfallen oder die Halterung abbricht. Damit keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, rät der TÜV SÜD: Nehmen Sie ab 50 km/h die Klemmfahnen ab, da sie schnelleren Geschwindigkeiten selten standhalten. Außerdem dürfen sie die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.

  • Große Flaggen

    Gleiches gilt für große Flaggen - denn auch sie können die Sicht des Fahrers einschränken und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Größe der Fahne darf nicht die Breite des Autos überschreiten; die maximal zulässige Breite liegt bei 2,50 m. Wenn Sie also eine große Flagge anbringen wollen, sollten Sie diese am besten auf der Motorhaube möglichst sicher und stabil befestigen - und nicht die komplette Heckscheibe damit verdunkeln.

  • Überzieher für die Außenspiegel

    Die beliebten Spiegelüberzieher sehen zwar schick aus, sind aber nur bedingt erlaubt. Denn sie dürfen nicht zu viel Spiegelfläche abdecken und der Fahrer muss jederzeit freie Sicht auf die Außenspiegel haben. Ganz untersagt ist das Anbringen, wenn sie die im Außenspiegel integrierten Blinklichter abdecken. Wer sich nicht daran hält, muss mit 10 EUR Verwarngeld rechnen.

  • Aufkleber für die Heckscheibe

    Wer eine Länderflagge als Aufkleber auf der Heckscheibe anbringen möchte, muss auch hier gewisse Regeln einhalten. So darf die Klebefolie nicht mehr als ein Viertel der Rückscheibe bedecken. Andernfalls müssen Sie beim Kauf auf eine sogenannte Bauart­genehmigung achten. Ohne sie erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Denn die Heckscheibe ist aus Sicherheitsglas gefertigt, das ein besonderes Bruchverhalten im Notfall aufweist, welches durch den Aufkleber nicht negativ beeinflusst werden darf.

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Unser Tipp: Auto sichern.

Bei aller Fanbegeisterung: Wenn Sie Ihr Auto über Nacht abstellen, sollten Sie sich vorher vergewissern, dass alle Fenster auch mit der angebrachten Deko sicher schließen - oder diese lieber vorübergehend abnehmen. Denn ein halb geöffnetes Fenster ist eine Einladung an jeden Langfinger, das Fahrzeug­innere auszuräumen oder gleich das ganze Auto zu stehlen.

So teuer können Delikte beim Autokorso werden.

Beispiele aus dem Bußgeld­katalog.
Buß-/Verwarngeld
Flagge beeinträchtigt die Sicht

10 EUR

Hupen ohne Grund

5 EUR

Lärm durch laute Musik

80 EUR

Sicherheitsgurt wurde nicht angelegt

30 EUR

Es werden mehr Personen befördert, als für das Fahrzeug zugelassen sind

25 EUR

Unnützes Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften

100 EUR

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