Um sicher auf den Straßen unterwegs zu sein, ist vor allem Erfahrung wichtig. Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) kann für die nötige Fahrpraxis sorgen.

Darum macht BF17 Sinn.

Statistiken zufolge sind gerade Fahranfänger besonders häufig in Unfälle verwickelt, was in erster Linie an der mangelnden Praxiserfahrung liegt. Hier soll das Begleitete Fahren ab 17 Abhilfe schaffen. Denn dabei können die Führerscheinneulinge ihre erworbenen Fertigkeiten ausbauen, Routine erlangen und sich beim Autofahren deutlich sicherer fühlen - während eine Begleitperson hilfreiche Tipps gibt und aufpasst, dass nichts passiert.

Gut zu wissen: Was Sie bei Ihrer Versicherung beachten müssen.

Da meist ein Mindestalter für die Fahrzeugnutzung im Vertrag festgelegt ist, müssen Sie Ihre Kfz-Versicherung informieren, wenn Ihr Auto für das BF17 genutzt wird. Bei der NÜRNBERGER zahlen Sie als Fahrzeughalter nur einen geringen Mehrbeitrag, wenn Ihr Kind am Begleiteten Fahren teilnimmt. Der Fahranfänger selbst profitiert ebenfalls von einem günstigeren Tarif, sobald er bei uns eine Autoversicherung abschließt.

Begleitetes Fahren - so läuft's.

  • Antrag stellen

    Die notwendigen Formulare für den Antrag zur Teilnahme am BF17 gibt es meist in der Fahrschule der bei der zuständigen Führerscheinstelle. Direkt auf dem Antrag werden auch die Begleitpersonen eingetragen, die Anzahl ist nicht begrenzt.

  • Fahrstunden und Prüfung

    Fahrschulausbildung und -prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaubniserwerb ab 18. Die Prüfung kann einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

  • Führerschein

    Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte "Prüfungsbescheinigung" ausgehändigt. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. Die Prüfungsbescheinigung ist in Deutschland und Österreich gültig, in anderen Ländern darf damit allerdings nicht gefahren werden. Den "richtigen" Führerschein erhalten die Fahranfänger dann pünktlich zum 18. Geburtstag.

  • Probezeit

    Die Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbeschei­ni­gung. Sie dauert wie bei über 18-Jährigen 2 Jahre mit den gleichen Regeln. Das absolute Alkoholverbot beim Fahren gilt wie bei allen anderen auch bis zum 21. Geburtstag.

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Prüfungsbescheinigung statt Führerschein.

Nach der Fahrprüfung erhalten 17-Jährige noch keinen (Karten-)Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei. Der Kartenführer­schein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt und kann dort mit Vorlage der Prüfungsbescheinigung einfach abgeholt werden.

Die richtige Begleitperson finden.

Die Wahl der Begleitperson sollte gut überlegt sein. Schließlich geht es nicht darum, dass irgendjemand auf dem Beifahrersitz Platz nimmt. Tatsächlich soll die Begleitung im Auto eine echte Unterstützung für den Fahranfänger sein, die mit Rat und Tat zur Seite steht. Am häufigsten übernehmen Eltern oder andere Familienmitglieder die Begleitrolle. Es macht aber durchaus Sinn, auch andere Personen in Betracht zu ziehen, wie z. B. einen Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebs. Generell gilt: Je mehr Begleitpersonen, desto besser. Das Ziel ist schließlich, möglichst viel Fahrpraxis zu sammeln - auch wenn eine der Begleitpersonen mal keine Zeit hat.

Begleitperson beim BF17 kann werden, wer

  • 30 Jahre oder älter ist,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfänger selbst verantwortlich.

Voraussetzungen für den Führerschein mit 17:

  • Für die Anmeldung muss der Jugendliche mindestens 16,5 Jahre alt sein. Das Begleitete Fahren ist dann ab 17 möglich.
  • Der Fahranfänger braucht mindestens eine Begleitperson. Diese muss über 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre den Führerschein besitzen und darf höchstens 1 Punkt in Flensburg haben.
  • Nach erfolgreich absolvierter Fahrprüfung dürfen die Jugendlichen nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitperson fahren.
  • Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt dazu, dass die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird.
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