Alle 2 Jahre müssen Sie Ihr Auto beim TÜV zur Haupt­unter­suchung vorstellen. In diesem praktischen Ratgeber beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen und klären Sie umfassend zur TÜV-Haupt­unter­suchung auf.

Fristen einhalten: Die nächste TÜV-Haupt­unter­suchung steht an.

In Deutschland müssen Autos grundsätzlich alle 2 Jahre zum TÜV, um die Prüfplakette erneuern zu lassen. Bei Neuwagen sind zunächst 3 Jahre bis zum Prüftermin vorgesehen, anschließend gilt das übliche Prüfintervall. An diese Fristen sollten Sie sich halten, da der Termin zur Haupt­unter­suchung nicht überzogen werden darf.

In den ersten 2 Monaten nach Über­schreitung zeigen sich die Behörden noch kulant. Danach erwartet Sie ein Bußgeld. Bei Überziehung der Haupt­unter­suchung von mehr als 8 Monaten bekommen Sie außerdem einen Punkte­eintrag ins Register beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Sollten Sie sich nicht erinnern, wann die nächste Prüfung ansteht, hilft ein kurzer Blick auf die Prüfplakette am Fahrzeug. Auf Ihrem Kfz-Kenn­zeichen hinten am Auto ist das Datum vermerkt: Die Zahl mittig auf der Plakette verrät Ihnen das Jahr und die Zahl ganz oben - gut markiert durch die schwarzen Balken - gibt den Monat an. Sollte Ihr Fahrzeug bei der Prüfung nicht bestehen, müssen Sie das Auto innerhalb der Frist von einem Monat zur Nachprüfung vorstellen.

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Fristen für die Hauptuntersuchung

Kosten für die Haupt­unter­suchung: abhängig von der Prüfstelle.

Zuständig für die TÜV-Haupt­unter­suchung sind die Technischen Prüfstellen und die Über­wachungs­organisationen der Bundesländer. Die Preise der einzelnen Unter­suchungs­stationen richten sich nach der Fahr­zeug­größe. Für einen normalen Pkw zahlen Sie für die Haupt­unter­suchung inklusive Emissions­messung rund 100 EUR. Können Sie eine Bescheinigung über die Messung des Abgas­verhaltens vorlegen, reduziert sich dieser Betrag um etwa 30 EUR. Der Nachweis zur bestandenen Abgas­untersuchung kann auch von einer Kfz-Werkstatt erstellt werden, darf allerdings bei der Haupt­unter­suchung nicht älter als 2 Monate sein. Die Preise in Ihrem Bundes­land können Sie beim TÜV sowie den TÜV-Stationen bzw. den Partner­werk­stätten anfragen. Zur Haupt­unter­suchung bringen Sie den Fahr­zeug­schein mit. Handelt es sich um eine Nach­unter­suchung, brauchen Sie außerdem den Unter­suchungs­bericht der voran­gegangenen Prüfung.

Die TÜV-Haupt­unter­suchung: über 150 Prüfpunkte.

Bei der TÜV-Hauptuntersuchung arbeitet der Experte eine umfangreiche Checkliste von mehr als 150 Prüf­punkten am Fahrzeug ab. Dabei werden verschiedene Funktionen des Autos geprüft, wie etwa die Beleuchtung, die Karosserie, die Bremsen und die sicherheits­relevanten elektronischen Systeme. Durch den Check soll sichergestellt werden, dass Ihr Fahrzeug tauglich für den Straßen­verkehr ist. Alle Mängel und Empfeh­lungen zur Wartung können Sie anschließend dem Prüfbericht entnehmen. Stellt der Prüfer fest, dass Ihr Fahrzeug die TÜV-Hauptunter­suchung aufgrund bestimmter Mängel nicht besteht, muss es zur Nachprüfung.

Um die begehrte Prüfplakette zu erhalten, muss Ihr Auto unter anderem in den folgenden Prüfpunkten bestehen:

  • Scheiben, Scheiben­wischer, Scheiben­wisch­anlage und Autospiegel
  • Korrosion an Karosserie, Unfall­schäden und unsachgemäße Reparaturen
  • Funktion, Dichtheit, Wirkung, Gleichmäßigkeit und Verschleiß der Bremsen
  • Scheinwerfer und Blinker
  • Zustand und Profiltiefe der Räder

Neben der Hauptuntersuchung sorgen Sie außerdem mit einer leistungs­starken Autoversicherung dafür, dass Sie auf der Straße gut abgesichert sind.

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Unsere Autoversicherung deckt im Schaden­fall die Kosten ab und steht Ihnen mit einem umfassen­den Serviceangebot zur Seite. In welchem Umfang Sie Ihr Fahrzeug absichern möchten, entscheiden Sie selbst. Informieren Sie sich über die Vorteile der NÜRNBERGER AutoVersicherung und berechnen Sie den Beitrag.

Gut vorbereitet zum TÜV: der Selbstcheck.

Beim TÜV erhalten Sie eine Check­liste, mit der Sie Ihr Auto auf die Haupt­untersuchung vorbereiten können. Kleinere Schäden am Fahrzeug und Mängel lassen sich so schnell selbst erkennen und beheben. Stellen Sie einen Defekt am Auto fest, empfiehlt es sich, diesen vor der TÜV-Haupt­unter­suchung durch eine Fach­werk­statt beheben zu lassen.

Die 3 geläufigsten Mythen zur TÜV-Haupt­unter­suchung aufgeklärt.

  • 1. Bei überzogener Haupt­unter­suchung muss das Auto stehen bleiben.

    Stimmt nicht. Selbst mit abgelaufener Prüfplakette ist Ihr Auto noch für den Straßenverkehr zugelassen. Sie sollten sich allerdings zeitnah um einen Termin kümmern, um Bußgelder zu vermeiden.

  • 2. Der Termin zur Nachprüfung lässt sich verlängern.

    Stimmt nicht. Ihr Auto muss innerhalb der Frist von einem Monat zur Nachprüfung. Bis dahin müssen Sie selbst dafür sorgen, dass alle festgestellten Mängel behoben sind. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Sollten Sie die Nachprüffrist verpassen, droht ein Verwarnungsgeld.

  • 3. Nach bestandener TÜV-Prüfung muss das Auto für 2 Jahre nicht in die Werkstatt.

    Stimmt nicht. Schäden am Fahrzeug können Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrs­teilnehmer gefährden. Sobald Sie also einen Schaden an Ihrem Auto bemerken, ist ein Werkstattbesuch notwendig.

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Gut zu wissen.

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Im Rahmen der Haupt­unter­suchung prüft der TÜV Ihr Auto anhand einer detaillierten Checkliste. Damit Sie Ihre Prüfplakette nach Möglichkeit direkt erhalten, können Sie Ihr Fahrzeug vorab einem Selbstcheck unterziehen. Ein Auto in einwand­freiem Zustand und ein guter Versicherungs­schutz von der NÜRNBERGER geben Ihnen mehr Sicherheit im Straßenverkehr - jetzt gleich beraten lassen und Vorteile sichern!

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