Alle 2 Jahre müssen Sie Ihr Auto beim TÜV zur Hauptuntersuchung vorstellen. In diesem praktischen Ratgeber beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen und klären Sie umfassend zur TÜV-Hauptuntersuchung auf.
Fristen einhalten: Die nächste TÜV-Hauptuntersuchung steht an.
In Deutschland müssen Autos grundsätzlich alle 2 Jahre zum TÜV, um die Prüfplakette erneuern zu lassen. Bei Neuwagen sind zunächst 3 Jahre bis zum Prüftermin vorgesehen, anschließend gilt das übliche Prüfintervall. An diese Fristen sollten Sie sich halten, da der Termin zur Hauptuntersuchung nicht überzogen werden darf.
In den ersten 2 Monaten nach Überschreitung zeigen sich die Behörden noch kulant. Danach erwartet Sie ein Bußgeld. Bei Überziehung der Hauptuntersuchung von mehr als 8 Monaten bekommen Sie außerdem einen Punkteeintrag ins Register beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Sollten Sie sich nicht erinnern, wann die nächste Prüfung ansteht, hilft ein kurzer Blick auf die Prüfplakette am Fahrzeug. Auf Ihrem Kfz-Kennzeichen hinten am Auto ist das Datum vermerkt: Die Zahl mittig auf der Plakette verrät Ihnen das Jahr und die Zahl ganz oben - gut markiert durch die schwarzen Balken - gibt den Monat an. Sollte Ihr Fahrzeug bei der Prüfung nicht bestehen, müssen Sie das Auto innerhalb der Frist von einem Monat zur Nachprüfung vorstellen.

Kosten für die Hauptuntersuchung: abhängig von der Prüfstelle.
Zuständig für die TÜV-Hauptuntersuchung sind die Technischen Prüfstellen und die Überwachungsorganisationen der Bundesländer. Die Preise der einzelnen Untersuchungsstationen richten sich nach der Fahrzeuggröße. Für einen normalen Pkw zahlen Sie für die Hauptuntersuchung inklusive Emissionsmessung rund 100 EUR. Können Sie eine Bescheinigung über die Messung des Abgasverhaltens vorlegen, reduziert sich dieser Betrag um etwa 30 EUR. Der Nachweis zur bestandenen Abgasuntersuchung kann auch von einer Kfz-Werkstatt erstellt werden, darf allerdings bei der Hauptuntersuchung nicht älter als 2 Monate sein. Die Preise in Ihrem Bundesland können Sie beim TÜV sowie den TÜV-Stationen bzw. den Partnerwerkstätten anfragen. Zur Hauptuntersuchung bringen Sie den Fahrzeugschein mit. Handelt es sich um eine Nachuntersuchung, brauchen Sie außerdem den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Prüfung.
Die TÜV-Hauptuntersuchung: über 150 Prüfpunkte.
Bei der TÜV-Hauptuntersuchung arbeitet der Experte eine umfangreiche Checkliste von mehr als 150 Prüfpunkten am Fahrzeug ab. Dabei werden verschiedene Funktionen des Autos geprüft, wie etwa die Beleuchtung, die Karosserie, die Bremsen und die sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme. Durch den Check soll sichergestellt werden, dass Ihr Fahrzeug tauglich für den Straßenverkehr ist. Alle Mängel und Empfehlungen zur Wartung können Sie anschließend dem Prüfbericht entnehmen. Stellt der Prüfer fest, dass Ihr Fahrzeug die TÜV-Hauptuntersuchung aufgrund bestimmter Mängel nicht besteht, muss es zur Nachprüfung.
Um die begehrte Prüfplakette zu erhalten, muss Ihr Auto unter anderem in den folgenden Prüfpunkten bestehen:
- Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwischanlage und Autospiegel
- Korrosion an Karosserie, Unfallschäden und unsachgemäße Reparaturen
- Funktion, Dichtheit, Wirkung, Gleichmäßigkeit und Verschleiß der Bremsen
- Scheinwerfer und Blinker
- Zustand und Profiltiefe der Räder
Neben der Hauptuntersuchung sorgen Sie außerdem mit einer leistungsstarken Autoversicherung dafür, dass Sie auf der Straße gut abgesichert sind.
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Gut vorbereitet zum TÜV: der Selbstcheck.
Beim TÜV erhalten Sie eine Checkliste, mit der Sie Ihr Auto auf die Hauptuntersuchung vorbereiten können. Kleinere Schäden am Fahrzeug und Mängel lassen sich so schnell selbst erkennen und beheben. Stellen Sie einen Defekt am Auto fest, empfiehlt es sich, diesen vor der TÜV-Hauptuntersuchung durch eine Fachwerkstatt beheben zu lassen.
Die 3 geläufigsten Mythen zur TÜV-Hauptuntersuchung aufgeklärt.
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1. Bei überzogener Hauptuntersuchung muss das Auto stehen bleiben.
Stimmt nicht. Selbst mit abgelaufener Prüfplakette ist Ihr Auto noch für den Straßenverkehr zugelassen. Sie sollten sich allerdings zeitnah um einen Termin kümmern, um Bußgelder zu vermeiden.
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2. Der Termin zur Nachprüfung lässt sich verlängern.
Stimmt nicht. Ihr Auto muss innerhalb der Frist von einem Monat zur Nachprüfung. Bis dahin müssen Sie selbst dafür sorgen, dass alle festgestellten Mängel behoben sind. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Sollten Sie die Nachprüffrist verpassen, droht ein Verwarnungsgeld.
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3. Nach bestandener TÜV-Prüfung muss das Auto für 2 Jahre nicht in die Werkstatt.
Stimmt nicht. Schäden am Fahrzeug können Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Sobald Sie also einen Schaden an Ihrem Auto bemerken, ist ein Werkstattbesuch notwendig.
Gut zu wissen.
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Im Rahmen der Hauptuntersuchung prüft der TÜV Ihr Auto anhand einer detaillierten Checkliste. Damit Sie Ihre Prüfplakette nach Möglichkeit direkt erhalten, können Sie Ihr Fahrzeug vorab einem Selbstcheck unterziehen. Ein Auto in einwandfreiem Zustand und ein guter Versicherungsschutz von der NÜRNBERGER geben Ihnen mehr Sicherheit im Straßenverkehr - jetzt gleich beraten lassen und Vorteile sichern!