Steuern, Versicherung, Benzin - keine Frage, Autofahren ist teuer. Zum Glück lassen sich einige Ausgaben steuerlich absetzen. Hier erfahren Sie, wie Sie bei der nächsten Steuererklärung sparen können.

Clever sparen bei der Kfz-Steuer.

Eine Steuererklärung kann mühsam sein, lohnt sich aber in den meisten Fällen. Schließlich lassen sich zahlreiche Ausgaben von der Steuer absetzen. Das senkt die Steuerlast und führt im besten Fall zu Rückzahlungen am Jahresende.

Auch bei den Beiträgen fürs Auto lassen sich ein paar hundert Euro vom Staat zurückholen. Wenn Sie sich jetzt aber darauf freuen, die komplette Kfz-Steuer absetzen zu können, müssen wir Sie leider enttäuschen. Denn die können Sie nur dann geltend machen, wenn Sie Ihr Fahrzeug als Dienstwagen nutzen. Doch auch rein private Autonutzer müssen nicht verzagen: So können zum Beispiel die Versicherungs­kosten für das Auto teilweise von der Steuer abgesetzt werden.

Autoversicherung von der Steuer absetzen
Als Privatperson können Sie anfallende Versicherungskosten absetzen.

Kfz-Beiträge von der Steuer absetzen - das müssen Sie beachten:

Es ist entscheidend, wo Sie die Beträge eintragen, die Sie von der Steuer absetzen wollen: Füllen Sie die Steuererklärung falsch aus, werden die entsprechenden Posten nicht berücksichtigt. Private Ausgaben, wie die Beiträge der Kfz-Haftpflichtversicherung, gelten zum Beispiel als "Sonderausgaben". Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Experten beraten, ob und wie Sie Ihre Kfz-Ausgaben absetzen können.

Diese Kfz-Abgaben können Sie absetzen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung

    Vereinfacht gesagt, ist jede Ausgabe, zu der Sie der Staat verpflichtet, von der Steuer absetzbar. Das gilt auch für die Haftpflichtversicherung, die schließlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Haben Sie zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, dürfen Sie aber nur den darin enthaltenen Haftpflicht­anteil als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen.

  • Pendlerpauschale

    Arbeitnehmer, die ihr Auto für die Fahrt zur Arbeit nutzen, können eine sogenannte "Pendlerpauschale" als Werbungskosten absetzen. Dabei können Sie je zurückgelegten Kilometer 30 Cent veranschlagen. Der Höchstbetrag liegt bei 4500 Euro pro Jahr. Damit sollen Reparaturkosten, Versicherungs­beiträge und Kfz Steuer abgedeckt werden.

  • Private Unfallversicherung

    Da Autofahren erhebliche Risiken mit sich bringen kann, darf auch eine private Unfallversicherung zu den Sonderausgaben gerechnet werden. Gut zu wissen: Je höher die Sonderausgaben sind, desto niedriger wird die Steuerlast und desto mehr bekommen Sie am Jahresende zurück.

  • Unfallkosten

    Auch Unfallkosten, Abschleppdienst oder Anwalts- und Gerichtsgebühren können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Bedingung: Der Unfall ist auf dem Arbeitsweg oder einer Dienstreise passiert und wurde nicht durch die eigene oder gegnerische Versicherung abgedeckt.

  • Umzug

    Wechselt der Arbeitnehmer berufsbedingt den Arbeitsplatz und verkürzt dadurch seine Anfahrtszeit um mindestens 60 Minuten, können auch die Umzugskosten steuerlich abgezogen werden.

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