Winterreifen im Sommer.

Wer Winterreifen auch im Sommer fährt, riskiert keine Bußgelder - ein Verbot, Winter­reifen ganzjährig zu fahren, existiert schlichtweg nicht. Dennoch sollten Sie vor dem Sommer an einen Reifenwechsel denken, sofern Sie sich nicht für Ganz­jahres­reifen entschieden haben. Denn Tests haben ergeben, dass Winterreifen im Sommer gefährlich werden können. Bedenken Sie, dass die Reifen für kalte Temperaturen ausgelegt sind. Die besondere Gummi­-Mischung der Winterreifen ist für den Sommer nicht geeignet. Ist der Asphalt durch sommerliche Grade entsprechend aufgeheizt, wird der Bremsweg länger. Bei Winterreifen ist der Abrieb im Sommer höher - für den Fahrer bedeutet das: mehr Verschleiß, mehr Kraftstoffverbrauch! Darüber hinaus dürfen Sie mit Winterreifen im Sommer das Gaspedal nicht voll durchtreten, denn die vorgegebenen Höchst­ge­schwin­dig­keiten gelten auch in der warmen Jahreszeit.

Sommerreifen im Winter: Bußgelder und Verwarnungen.

  • 60 EUR und 1 Punkt bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
  • 80 EUR und 1 Punkt bei Behinderung des Straßenverkehrs
  • 100 EUR und 1 Punkt bei Gefährdung des Straßenverkehrs
  • 120 EUR und 1 Punkt bei einem Unfall

Winterreifenpflicht in Deutschland.

Nach den Vorgaben der Straßen­verkehrs­ordnung (§ 2 Absatz 3a StVO) sind Winterreifen bei Straßen­verhältnissen mit "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" Pflicht. Damit ist die Winterreifenpflicht nicht an ein bestimmtes Datum gebunden, sondern hängt von den tatsächlichen Straßenbedingungen ab (situative Winterreifen­pflicht). Die im Volksmund bekannte O-bis-O-Regel (also Winterreifen von Oktober bis Ostern) basiert lediglich auf Erfahrungswerten.

Ab 1. Januar 2018 gilt ein neues Gesetz: Neu hergestellte Reifen sind nur dann wintertauglich, wenn Sie das Alpine-Symbol (dreigezacktes Berg-Piktogramm mit Schneeflocke in der Mitte) aufweisen. Für Autofahrer, die mit M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol fahren, gilt eine Übergangs­frist bis Ende September 2024 - bis dahin reicht die M+S-Buch­staben­prägung noch aus. Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen Sie mit solchen Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr unterwegs sein. Zweck der Übergangsregelung ist es, die Verbraucher zu entlasten, damit bereits gekaufte Reifen abgefahren werden können. Während M+S-Reifen keine einheitlichen Prüfkriterien erfüllen, wird beim Alpine-Symbol der Reifen mit einem Referenzreifen verglichen und unterliegt strengen Kriterien. Darüber hinaus sollte laut ADAC das Reifenprofil aus Sicherheitsgründen noch mindestens 4 mm tief sein, auch wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe lediglich bei 1,6 mm liegt.

Nachteile bei der Verwendung von Winterreifen im Sommer.

  • Höherer Abrieb, daher höherer Verschleiß
  • Höherer Kraftstoffverbrauch
  • Schlechtere Haftung bei höheren Temperaturen
  • Längerer Bremsweg

Ganzjahresreifen: eine Alternative?

Die Entscheidung für Ganz­jahres­reifen bedeutet, dass Sie das ganze Jahr über mit den gleichen Pneus unterwegs sind und sich um einen Reifenwechsel nach der Saison keine Gedanken machen müssen. Die Vorteile der Ganzjahres­reifen liegen auf der Hand:

  • Kein Reifenwechsel
  • Keine Lagerungskosten für Sommer- oder Winterreifen

Dennoch gelten die Ganz­jahres­modelle nur als Kompromiss. Verwenden Sie der Witterung entsprechend Sommer- oder Winterreifen, sind diese genau auf die jeweiligen Verhältnisse angepasst. Bei Tests zum Fahrverhalten bei verschie­denen Wetter­bedingungen schneiden Allwetterreifen schlechter ab als Saisonreifen. Sind Sie aber nur wenig mit Ihrem Auto unterwegs, fahren nur in der Stadt und nicht in schneereiche Gebiete, sind die Ganzjahresreifen eine gute Alternative. Die Allwetterreifen haben jedoch einen höheren Verschleiß und sollten häufiger ausgetauscht werden als die Saisonmodelle.

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Ganzjahresreifen: eine Alternative?

Versicherungsschutz bei nicht angepasster Bereifung.

Verursachen Sie einen Unfall, wenn Sie im Winter nicht pflichtgemäß mit korrekter Bereifung unterwegs sind, reguliert Ihre Haft­pflicht­versicherung die Schaden­ersatz­ansprüche des Unfallgegners. Sollte der Unfall­gegner jedoch seinerseits ebenfalls mit fehlerhafter Bereifung gefahren sein, kann ihm grundsätzlich eine Mitschuld an dem Unfall gegeben werden. Die Haftung wird dann zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Umgekehrt kann es Ihnen natürlich auch passieren, dass Sie bei einem Unfall in die Mithaftung genommen werden, sollten Sie mit falschen Reifen gefahren sein. Haben Sie sich für eine Voll­kasko­versicherung entschieden, bezahlt diese die Schäden an Ihrem Fahrzeug. Der Versicherer kann seine Leistung aber kürzen, wenn Sie mit unpassender Bereifung gefahren sind.

Winterreifenpflicht in Österreich und Co.

Sind Sie mit Ihrem Wagen im Ausland unterwegs, sollten Sie sich vorab über die Winterreifenpflicht im jeweiligen Land informieren. Im Gegensatz zu Deutschland gilt bei unseren österreichischen Nachbarn ein offizieller Zeitraum: Zwischen November und Mitte April des Folgejahres muss Ihr Auto für die winterlichen Straßenverhältnisse ausgerüstet sein. Italien und Frankreich schreiben für gewisse Strecken unter Umständen Winterreifen vor. Auch in den skandinavischen Ländern gilt in den Winter­monaten eine Winterreifenpflicht.

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