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Mann mit Handschuhen und Helm schaut durch einen Metallring

Betriebsrentenstärkungs­gesetz: Was ist das?

Erfahren Sie, was das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist und was das für Sie bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Anlageform für Ihre Rente, die Sie über Ihren Arbeitgeber abschließen können.
  • Dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist klar geregelt, dass der Arbeitgeber einen Mindest-Zuschuss beitragen muss.
  • Die betriebliche Altersvorsorge hat viele Vorteile für Sie als Arbeitnehmer.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) handelt es sich um eine Anlageform zur Absicherung im Alter, die Sie über Ihren Arbeitgeber abschließen können. Dabei sucht der Arbeitgeber in der Regel das Anlageprodukt aus, in das Sie investieren können. Das kann z. B. eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder ein Pensionsfonds sein.

Von Ihrem Bruttogehalt wird dann monatlich ein festgelegter Beitrag direkt in das vereinbarte Altersvorsorgeprodukt investiert. Diese Zahlung erfolgt über die sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass Sie sich als Arbeitnehmer um nichts weiter kümmern müssen. Denn Ihr Arbeitgeber sorgt dafür, dass der Betrag direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und in die bAV eingezahlt wird.

Ihr Arbeitgeber zahlt zusätzlich noch einen Beitrag mit ein. Dazu ist er laut dem Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet. Aber was ist das eigentlich?

Was ist das Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG)?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist seit dem Jahr 2018 in Kraft. Es dient dazu, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Die betriebliche Altersvorsorge wird damit staatlich mehr gefördert. Das äußert sich z. B. darin, dass Geringverdiener einen Zuschuss zur bAV erhalten.

Außerdem ist festgelegt, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV leisten muss. Dieser sogenannte Arbeitgeber-Zuschuss beträgt mindestens 15 % der Arbeitnehmerbeiträge. Zusätzlich müssen Arbeitnehmer in der Ansparphase keine Steuern auf die Beiträge zahlen.

Arbeitgeber können die Beiträge von der Steuer absetzen. Zudem wurden bürokratische Hürden abgebaut. Somit bietet die bAV für beide Seiten Vorteile.

Diese Änderungen gelten für alle ab 2019 abgeschlossenen Verträge.

Hinweis: Schließen Sie die Rentenlücke, um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können. Das geht nur, indem Sie auch privat vorsorgen. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Baustein hierfür.

Mann und Frau schauen lachend in ein Tablet

Welche Änderungen gab es zum Betriebs­renten­stärkungs­gesetz 2022?

Nun gab es zum Jahr 2022 noch einmal Änderungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % auch zu Verträgen hinzugeben, die bereits vor 2019 abgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz jetzt für alle Verträge gilt und Arbeitgeber die Pflicht haben, die Zuschüsse auch zu älteren Verträgen zu zahlen (allerdings nicht rückwirkend).

Für wen gilt das Betriebs­renten­stärkungs­gesetz?

Vor allem die Arbeitgeber müssen bezüglich des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aktiv werden. Sie sind dazu verpflichtet,

  • den Zuschuss zu zahlen,
  • den Mitarbeitenden eine Garantie zu geben, dass sie einen bestimmten Beitrag in ihre bAV einzahlen werden und
  • die Mitarbeitenden umfassend zu den Bedingungen der bAV zu informieren.

Betriebliche Altersvorsorge nutzen

Eine betriebliche Altersvorsorge macht für viele Arbeitnehmer Sinn. Für Sie kann es ein zusätzlicher Baustein sein, um für das Alter vorzusorgen. Dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist noch klarer geregelt, was der Arbeitgeber dabei leisten muss. Das macht dieses Modell grundsätzlich für Arbeitnehmer attraktiver. Derzeit nutzen noch nicht alle Arbeitgeber diese Möglichkeit, doch das wird sich mithilfe des BRSG hoffentlich bald ändern.

Betriebliche Altersvorsorge

  • Mehr Netto vom Brutto: Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherungen
  • Versorgung individuell gestalten
  • Flexibel bei Arbeitgeberwechsel

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