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Mann und Frau mittleren Alters sitzen an einem Tisch und blicken in einen Laptop

Erwerbsminderungsrente:

Was gibt es zu beachten?

Was ist eine Erwerbs­minderungsrente?

Die Erwerbs­minderungs­­rente ist eine staatliche Rente. Sie erhalten sie, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können. Der Weg zur Erwerbsminderungsrente ist lang und birgt einige Hürden. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Was bringt eine Erwerbsminderungsrente tatsächlich?

Der Traum von einer sicheren Existenz platzt meist dann, wenn es ohnehin schon hart auf hart kommt. Wenn Sie unerwartet lange krank sind oder Unfallfolgen schwerer als gedacht wiegen und Sie nicht mehr arbeiten können. Dann verlassen sich viele auf das soziale Netz des Staates. Doch die Hoffnung auf eine Erwerbsminderungsrente wird oft enttäuscht. Denn die Hürden der Gesetzlichen Rentenversicherung dafür sind hoch, der Schutz ist lückenhaft und die Summen sehr gering. Rund 15 % aller Menschen mit Erwerbsminderungsrente sind zusätzlich auf die staatliche Grundsicherung angewiesen.

Was unterscheidet eine staatliche Berufsunfähigkeits- von einer Erwerbsminderungsrente?

Seit Januar 2001 gibt es die Erwerbsminderungsrente. Sie löste die staatliche Berufsunfähigkeits­rente (BU-Rente) ab. Vereinfacht gesagt: Personen, die berufsunfähig sind, gelten nicht automatisch als erwerbsunfähig. Es hängt vom Geburtsjahr ab:

  • Wer vor 1961 geboren ist, bekommt eine staatliche BU-Rente, wenn er den erlernten oder einen gleichwertigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie werden also nicht in deutlich geringer qualifizierte Tätigkeiten verwiesen.
  • Wer 1961 oder später geboren ist, erhält nur dann eine staatliche Erwerbsminderungs­­rente, wenn er gar keinen Beruf, gar keine Erwerbs­tätigkeit länger als 3 Stunden am Tag ausüben kann. Die Leistungen im Vergleich zur BU-Rente wurden also abgeschwächt. Sie müssen nun gering qualifizierte Arbeiten annehmen, bevor Sie eine Erwerbs­minderungs­rente beanspruchen können. Beispiel: Ein leitender Angestellter kann als ungelernter Packer oder Taxifahrer weiterhin erwerbstätig sein.

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Was wird geprüft? Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

  • Sie reichen beim für Sie zuständigen Versicherungsträger Ihren Antrag mit ärztlichem Gutachten ein. Dabei helfen auch Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Region.
  • Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, dass Sie
    • in den letzten 5 Jahren sozialversichert waren (allgemeine Wartezeit) und
    • mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Selbstständige haben keinen Anspruch, wenn sie nie in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Die Rentenversicherung prüft zuerst, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann. Es gilt: Reha vor Rente.
  • Für den Rentenanspruch hat der Staat klare Regeln aufgestellt:
    • Es gibt keine Erwerbs­minderungsrente, wenn Sie noch täglich 6 Stunden oder länger arbeiten können.
    • Es gibt eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn Sie noch täglich 3 bis 6 Stunden arbeiten können.
    • Sie gelten als voll erwerbsgemindert, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Nur dann gibt es die volle Erwerbsminderungsrente.
  • Rentenansprüche werden grundsätzlich sehr genau geprüft. Rechnen Sie also mit langen Wartezeiten. Sie können erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung Anträge stellen. Es empfiehlt sich, möglichst früh alle relevanten Unterlagen aufzuheben und zu sammeln.
  • Nehmen Sie eine Ablehnung nicht widerspruchslos hin. Lassen Sie sich von Sozialverbänden dabei beraten.
  • Erwerbsminderungsrenten sind Zeitrenten und werden für zunächst 3 Jahre gezahlt. Danach überprüft die Versicherung erneut Ihre Arbeitsfähigkeit. Stellen Sie Ihren Folgeantrag mindestens 4 Monate vor Fristende, damit eine lückenlose Zahlung möglich ist. Erst nach 9 Jahren gelten Sie als dauerhaft erwerbsgemindert.

Keine Erwerbsminderungsrente für Berufsanfänger und Azubis

An der Hürde der "allgemeinen Wartezeit" von mindestens 5 Versicherungsjahren scheitern Schüler, Studierende, Azubis und Berufsanfänger. Sie erhalten bei Bedarf meist keine Erwerbs­minderungs­rente. Es sei denn, sie haben einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit. Darum ist eine private Berufsunfähigkeits­versicherung für sie sinnvoll. Je früher man abschließt, desto geringer die Beiträge. Übrigens: Eine Ergänzung zur Berufsunfähigkeits­versicherung sind sogenannte Dread-Disease-Policen. Diese gewähren Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie wegen Vorerkrankungen von der privaten BU-Versicherung abgelehnt worden sind.

Erwerbsminderung in Deutschland: häufige Fragen und Fakten

Wie viele Menschen in Deutschland betrifft die Erwerbsminderungsrente?

Aktuell gibt es 1,8 Millionen erwerbsgeminderte Deutsche, das Durchschnittsalter liegt bei 51 Jahren. Jedes Jahr kommen rund 350.000 Menschen hinzu, die ihre Arbeit teilweise oder ganz aufgeben müssen. Die meisten hoffen dann auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Jedoch werden ca. 40 % der Anträge abgelehnt.

Wie viele Menschen in Deutschland sorgen privat vor?

Nur knapp ein Drittel aller Beschäftigten verfügt insgesamt über eine private Berufsunfähigkeits­versicherung, das sind rund 13 Millionen Arbeitnehmer. Somit ist die Absicherung durch die staatliche Erwerbsminderungsrente lückenhaft.

Was sind die typischen Ursachen für eine Erwerbsunfähigkeit?

Die Deutsche Rentenversicherung gibt als häufigste Ursache psychische Störungen an. An 2. Stelle nennt sie Krebs sowie Erkrankungen von Muskeln und Skelett wie z. B. Rückenleiden. Kreislaufbeschwerden und Stoffwechselkrankheiten stehen an 3. Stelle. Aber auch Unfallfolgen und Schlaganfälle führen oft zu Erwerbsunfähigkeit.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Leider fällt die Erwerbs­minderungs­rente deutlich niedriger aus, als wir es uns erhoffen. Wenn Sie als voll erwerbsgemindert anerkannt werden, erhalten Sie rund 40 % von Ihrem letzten Bruttogehalt. Wenn Sie als teilweise erwerbsgemindert gelten, beträgt die Rente rund 10 - 20 % vom letzten Bruttogehalt. Besonders Erwerbstätige im Niedriglohnsektor trifft diese Regelung hart. Es ist also falsch zu meinen, die Erwerbs­minderungsrente könne im schlimmsten Fall die eigene Existenz sichern. Nutzen Sie im Internet Online-Rechner, die Ihnen auch die Hinzuverdienstgrenze angeben.

Welche Abschläge nimmt der Staat auf die Erwerbsminderungsrente vor?

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet Ihre Rente nach den tatsächlich gezahlten Versicherungs­beiträgen. Wenn Sie früher in Rente gehen, sei es in die Altersrente oder in die Erwerbs­minderungsrente, nimmt sie Abschläge auf die Rente vor: Für jeden früheren Monat werden 0,3 % abge­zogen. Der maximale Rentenabschlag beträgt 10,8 %. Dadurch erhalten Sie als Versicherter rund ein Zehntel weniger Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente. 2017 wurde die Zurechnungszeit um 3 Jahre erhöht, wodurch die Erwerbs­minderungsrente bis 2024 leicht ansteigen wird. Davon profitieren Sie jedoch nur, wenn Sie ab 2018 eine Rente beantragen. Den rund 1,8 Millionen bereits erwerbs­geminderten Rentnern in Deutschland nutzt diese Regelung nicht.

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