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Frau mit roten Haaren sitzt auf Sofa und blickt auf ihr Smartphone

Krankschreibung - was ist erlaubt?

Was dürfen Sie und was darf Ihr Arbeitgeber?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie krank sind, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
  • Spätestens am 4. Krankheitstag müssen Sie zum Arzt und sich krankschreiben lassen
  • Was während Ihrer Krankschreibung erlaubt ist, hängt von Art und Schwere Ihrer Erkrankung ab
  • Eine Kündigung seitens Ihres Arbeitgebers ist auch während einer Krankschreibung möglich

Was bedeutet es, krankgeschrieben zu sein?

Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, gehen Sie in der Regel zum Arzt und lassen sich krankschreiben. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber weiter Gehalt. Das nennt sich Entgeltfortzahlung.

Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben Sie aber nicht automatisch bei jeder Krankheit. Nur, wenn die Krankheit bei Ihnen zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat, haben Sie Anspruch darauf. Je nachdem, welcher vertraglich geschuldeten Tätigkeit Sie nachgehen, kann das ganz unterschiedlich sein. Arbeiten Sie beispielsweise im Büro, sind Sie mit einem verstauchten Knöchel nicht automatisch arbeitsunfähig. Arbeiten Sie auf dem Bau, dann eventuell schon.

Seit Januar 2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dieses Verfahren gilt allerdings nicht für privat Krankenversicherte. Diese müssen sich wie bisher bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden.

Die eAU wird von Ihrem Arzt automatisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. Sie kann dann von Ihrem Arbeitgeber bei Ihrer Krankenkasse digital angefordert werden.

Somit müssen Sie den "gelben Zettel" nicht mehr selbstständig an Arbeitgeber und Krankenkasse weiterleiten. Sie sollten dennoch den Ausdruck beim Arzt anfordern und aufbewahren. Gibt es mal Probleme mit der Datenübermittlung, sind Sie damit auf der sicheren Seite. Mit der eAU fällt also die Nachweispflicht weg. Die Mitteilungspflicht bezüglich der Arbeitsunfähigkeit bleibt jedoch bestehen: Sie sind weiterhin verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Beginn und voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Unverzüglich heißt: am 1. Krankheitstag während der ersten Betriebsstunden.

Rothaarige Frau steht im Garten mit einer Tasse in der Hand

Wann müssen Sie sich krankschreiben lassen?

Der Gesetzgeber schreibt fest, dass Sie im Krankheitsfall erst dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, wenn Sie länger als 3 Tage krank sind. Ab dem 4. Krankheitstag sind Sie verpflichtet, zum Arzt zu gehen und sich krankschreiben zu lassen. Beginnt beispielsweise Ihre Arbeitsunfähigkeit an einem Montag, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Donnerstag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Beginnt Ihre Arbeitsunfähigkeit an einem Freitag, müssen Sie am darauffolgenden Montag eine Bescheinigung vorlegen - das Wochenende zählt also mit, auch wenn es für Sie arbeitsfrei ist.

Sie müssen jedoch schon am 1. Tag während der ersten Betriebsstunden Ihren Arbeitgeber über Ihre Abwesenheit wegen Krankheit informieren. Dabei müssen Sie die voraussichtliche Dauer Ihres Krankenstands mitteilen.

Arbeitgeber dürften theoretisch bereits ab dem 1. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt verlangen. Allerdings können auch Vereinbarungen vorliegen, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung später als ab dem 4. Tag fordern.

Auch eine Folgebescheinigung muss unverzüglich vorgelegt werden

Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger an, als es auf Ihrer Erstbescheinigung angegeben ist, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber eine Folgebescheinigung vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass Sie länger ausfallen werden. Die Übermittlung der Folgebescheinigung erfolgt bei gesetzlich Krankenversicherten wieder elektronisch.

Wenn Sie so krank sind, dass Sie nicht gleich zum Arzt gehen können, kann Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückdatiert werden. Allerdings ist eine Zurückdatierung nur bis zu 3 Tagen möglich und wird nur im Ausnahmefall und nur nach gewissenhafter Prüfung vorgenommen. Ihr Arzt muss also nachvollziehen können, dass es Ihnen in den vorherigen Tagen weder möglich war, Ihrer Arbeit nachzugehen, noch zum Arzt zu gehen. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihr Arbeitgeber berechtigt, das Gehalt nicht weiterzuzahlen, eine Abmahnung auszusprechen oder Ihnen zu kündigen.

Was dürfen Sie, wenn Sie krankgeschrieben sind?

Was Sie dürfen, wenn Sie krankgeschrieben sind, hängt von der Art und Schwere der Erkrankung ab. Grundsätzlich können Sie alles machen, was Ihre Heilung nicht beeinträchtigt und was der Genesung dienlich ist. Sie sind dazu verpflichtet, sich nicht genesungswidrig zu verhalten, wozu bspw. die Missachtung ärztlicher Empfehlungen gehört. Am besten lassen Sie sich von Ihrem Arzt bescheinigen, was während Ihrer Krankschreibung möglich ist.

Wenn Sie bei etwas erwischt werden, das Ihre Genesung negativ beeinflusst, riskieren Sie eine Abmahnung oder im Extremfall sogar eine Kündigung.

Darf ich trotz Krankschreibung einkaufen gehen?

Lebensmitteleinkäufe und Apothekenbesuche sind im Fall einer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht verboten. Hat Ihr Arzt jedoch absolute Bettruhe verordnet, sollten Sie auch nicht zum Supermarkt gehen, sondern lieber jemanden bitten, das für Sie zu erledigen.

Darf ich trotz Krankschreibung spazieren gehen?

Spazieren gehen an der frischen Luft wird sogar häufig von Ärzten empfohlen, da es die Genesung fördert. Nur wenn Ihnen absolute Bettruhe verordnet wurde, sollten Sie lieber nicht draußen gesehen werden. Ansonsten spricht in der Regel nichts dagegen, draußen frische Luft zu tanken.

Darf ich trotz Krankschreibung verreisen?

Reisen sind nur in Ausnahmefällen im Sinne der Genesung und sollten auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochen sein. Zwar darf Ihr Arbeitgeber das Reisen während der Krankschreibung prinzipiell nicht verbieten, allerdings darf die Reise Ihrer Genesung nicht schaden.

Ein Kuraufenthalt am Meer, der beispielsweise Ihrem Asthma guttut, ist daher anders zu bewerten als ein Städtetrip nach New York, bei dem Sie einen strapaziösen Langstreckenflug auf sich nehmen müssen und vor Ort sicherlich nicht das Bett hüten werden.

Darf ich trotz Krankschreibung Sport machen?

Auch bei Sport kommt es sehr auf die Erkrankung und die Auswirkungen auf den Heilungsprozess an. Am besten, Sie sprechen vorher mit Ihrem Arzt. Bei manchen Rückenproblemen können zum Beispiel Dehnübungen sehr hilfreich sein.

Fußball spielen ist dann aber wahrscheinlich nicht ratsam. Wenn Sie an Depressionen oder anderweitig psychisch erkrankt sind, kann Bewegung an der frischen Luft, wie beispielsweise wandern, gut für Sie sein.

Darf ich trotz Krankschreibung ausgehen?

Besuche in Restaurants, Diskotheken oder Bars sollten Sie eher meiden. Dadurch entsteht kein guter Eindruck bei Ihrem Arbeitgeber und Ihren Kollegen. Die Gleichung "krank = im Bett bleiben" ist jedoch nicht korrekt. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall und die Art der Erkrankung an.

Während bspw. eine Bronchitis die Teilnahme an einer Feier ausschließt, fesseln bestimmte psychische Erkrankungen nicht ans Haus. Hier kann es sogar gesundheitsfördernd sein, wenn Sie Ihr Zuhause verlassen und unter Menschen gehen.

Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten gehen?

Wenn Sie sich gegen Ende der Krankschreibung wieder fit fühlen, können Sie ohne einen erneuten Arztbesuch zurück an Ihren Arbeitsplatz gehen, da es so etwas wie eine "Gesundschreibung" nicht gibt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt nur die ärztliche Prognose ab, wie lange die Arbeitsunfähigkeit andauern wird.

Ihre vollständige Genesung steht dabei im Vordergrund und sollte nicht durch einen frühzeitigen Arbeitseinstieg gefährdet werden. Auch wenn Ihr Arbeitgeber merkt, dass Sie noch nicht vollständig genesen sind, darf er Sie wieder heimschicken. Schließlich hat er Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht.

Was darf Ihr Arbeitgeber, wenn Sie krankgeschrieben sind?

Während Ihrer Krankheit sind Sie nicht verpflichtet, für Ihren Arbeitgeber erreichbar zu sein. Dennoch darf dieser Sie bei Bedarf kontaktieren, da kein generelles Kontaktverbot oder eine dahingehende gesetzliche Regelung besteht. Wenn es sich beispielsweise um eine dringende Angelegenheit handelt, bei der nur Sie weiterhelfen können, darf Ihr Arbeitnehmer Sie anrufen. Das sollte aber wohlüberlegt sein, denn oft kann auch ein Kollege weiterhelfen. Ihre vollständige Genesung im Krankheitsfall ist das Wichtigste.

Können Sie bei Krankschreibung gekündigt werden?

Grundsätzlich ist eine Krankschreibung kein Hindernis für eine Kündigung und Ihr Arbeitgeber darf Ihnen auch während einer Krankheit kündigen. Hier ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ebenso möglich wie die ordentliche Kündigung mit Frist.

Eine Kündigung wegen "genesungswidrigen Verhaltens" ist möglich. So ist eine fristlose Kündigung bspw. gerechtfertigt, wenn Sie trotz Kreuzbandriss bergsteigen gehen und dabei gesehen werden.

Wenn Sie gewissen Tätigkeiten nachgehen, steht außerdem die Frage im Raum, ob Sie wirklich krank sind. Kann Ihr Arbeitgeber nachweisen, dass Sie "blau gemacht" haben, können Sie ebenfalls fristlos gekündigt werden. Lassen Sie sich daher am besten immer von Ihrem Arzt bescheinigen, was Sie machen dürfen, um im Zweifel abgesichert zu sein.

Auskurieren bei Krankschreibung

Was Sie bei einer Krankschreibung dürfen, hängt von der Art und Schwere Ihrer Erkrankung ab. Sie sollten dabei allerdings nichts tun, was sich schlecht auf den Heilungsprozess auswirkt. Tätigkeiten wie spazieren gehen, bestimmte Reisen oder zielgerichteter Sport können Ihre Gesundheit sogar positiv beeinflussen. Lassen Sie sich im Zweifel eine Bestätigung von Ihrem Arzt ausstellen und sprechen Sie strittige Themen mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse ab.

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