Meine Nürnberger
Zwei Männer und zwei Frauen sitzen in einem Wohnzimmer zusammen

Studenten-WG:

Wissenswertes rund um die Wohngemeinschaft.

Die WG ist hierzulande bei Studenten sehr beliebt. Mehr als ein Drittel entscheiden sich dafür, die Bude mit anderen zu teilen. Wir geben Tipps für einen gelungenen Start.

Welche Studenten-WG passt zu mir?

Gemeinsam leben, lernen und feiern. Vor allem Erstsemester lieben die Studenten-Wohngemeinschaft (WG). Sie ist erschwinglich und man findet gleich Anschluss in einer fremden Umgebung. Oft entstehen hier sogar Freundschaften fürs Leben. Voraussetzung ist allerdings, dass die WG auch zum eigenen Lebensstil passt. Deshalb sollten Sie sich vorab ein paar Fragen stellen - und ehrlich beant­worten. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei:

Junge Frau mit Kopfhörern liest ein Buch

Checkliste für die WG-Suche

  • Wie viel Platz brauchen Sie? Ist das Zimmer groß genug?
  • Liegt die Wohnung günstig? Wie weit entfernt ist die Uni?
  • Ist die Wohnung gepflegt - insbesondere Küche und Bad?
  • Sind Waschmaschine, Trockner und eventuell auch Spülmaschine vorhanden?
  • Gibt es WLAN?
  • Wie hoch sind die Miete und die Nebenkosten?
  • Müssen Sie Kaution zahlen?
  • Sind Sie Mieter oder Untermieter?
  • Wie sympathisch sind Ihnen die Mitbewohner?
  • Ist es eher ruhig oder wird es häufiger laut?
  • Wie viele Personen sollen maximal in der Wohnung leben?
  • Ist das Zusammenleben vertraglich geregelt?

Wie finde ich das passende WG-Zimmer?

Eine passende Studenten-WG zu finden, ist manchmal gar nicht so einfach. Denn der Wohnungsmarkt ist gerade an großen Universitäts-Standorten hart umkämpft. Hier ein paar Tipps, wo Sie auf die Suche gehen können:

  • Über Internet-Portale wie studenten-wg.de, wg-gesucht.de oder wg-suche.de
  • Über regionale Zeitungen und Stadt-Magazine
  • Über das Schwarze Brett an der Universität
  • In Social Networks
  • Über das Studentenwerk
  • Über Makler
  • Oder Sie gründen einfach eine Studenten-WG bzw. werden Teil einer solchen WG.

Wichtiges zum Thema Mietvertrag

Diese 2 Arten von Mietverträgen sind bei Wohngemeinschaften besonders beliebt:

  • Nur 1 Bewohner unterzeichnet den Mietvertrag und vermietet die übrigen Zimmer dann unter.
  • Alle Bewohner stehen gleichberechtigt im Mietvertrag.

Im 1. Fall schließt nur 1 Bewohner den Vertrag mit dem Vermieter. Er kann seine Mitbewohner also selbst auswählen, ist aber auch alleine verantwortlich, falls vertragliche Bedingungen nicht eingehalten werden. Stehen dagegen alle Bewohner gleichberechtigt im Vertrag, teilen sie sich die Verantwortung. Jeder Mieter haftet für den anderen und der Vermieter kann nur der gesamten WG kündigen.

Was natürlich auch im Mietvertrag geregelt werden muss, sind Grundmiete sowie Neben- und Betriebskosten. Entweder zahlt jeder den gleichen Anteil oder die monatlichen Kosten werden nach Wohnfläche berechnet. Letzteres macht nur bei unterschiedlichen Zimmergrößen Sinn. Verbrauchsabhängige Kosten wie Strom werden üblicherweise einfach durch die Personenzahl geteilt.

Das Zusammenleben regeln

Damit es nicht zu unnötigen Streitereien kommt, sollten verbindliche Regeln für das Zusammenleben formuliert werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Haushalts- und Putzpläne oder Ruhezeiten.

Wichtig: Die Regeln müssen ganz klar definiert sein und jeder Bewohner sollte sie unterschreiben. Wer sich nicht an die Vereinbarungen hält, muss zum Beispiel eine bestimmte Summe in die Haushaltskasse einzahlen.

Wer Fragen zum Mietvertrag hat oder einen Mieterverein vor Ort sucht, kann sich auf den Seiten des Deutschen Mieterbundes (DMB) informieren. Dort bietet der DMB unter anderem eine Beratung an.

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