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Braucht man eine Auslandskrankenversicherung in der EU

Italien, Kroatien, Griechenland & Co - wann macht eine Versicherung Sinn?

Mit einer Auslandskrankenversicherung für eine Reise innerhalb der Europäischen Union (EU) schließen Sie die Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Zwar ist jeder im EU-Ausland krankenversichert, der auch in Deutschland gesetzlich oder privat versichert ist, aber nur im Rahmen einer Grundversorgung. Anders als bei Reisen in die USA oder in asiatische Länder ist eine Reiseversicherung also in der EU kein Muss, aber eine klare Empfehlung. Ab 0,99 EUR pro Monat schützen Sie sich vor hohen Kosten bei ausländischen Ärzten und Krankenhausleistungen oder Notfallleistungen.

Bin ich in der EU krankenversichert?

Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sind innerhalb der EU in aller Regel krankenversichert. Wer als Deutscher im europäischen Ausland eine notwendige medizinische Versorgung braucht, erhält sie auch. Als Versicherungsnachweis reicht in aller Regel die blaue europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Wichtig ist dabei zu verstehen, dass es sich um "notwendige Behandlungen" handeln muss und man grundsätzlich den medizinischen Regeln des Ziellandes unterliegt.
Eine deutsche Krankenkasse rechnet hierbei stets den vereinheitlichten Regelsatz der Bundesrepublik ab. Sollten die Behandlungskosten im Reiseland höher sein, muss der Patient dies aus eigener Tasche bezahlen. Ein Krankenrücktransport wird allerdings in keinem Fall von der Krankenkasse übernommen: Diese Kosten muss der Urlauber immer selbst tragen.

Gut zu wissen: Kurzzeit- oder Langzeitreise?
Reise ist nicht gleich Reise: Um die Versorgungslücke durch die GKV bei einer Reise innerhalb der EU mit der richtigen Auslandskrankenversicherung zu schließen, kommt es auf die Reisedauer an. Man unterscheidet meist zwischen einer Kurzzeit-Auslandskrankenversicherung und einer Langzeit-Variante.

In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung in der Europäischen Union?

In allen Ländern der EU besteht ein Basisschutz durch die GKV. Dies gilt ebenso für Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum), die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Nordirland. Ebenfalls grundlegend abgesichert sind Urlauber, die in ein Land reisen, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen hat (z. B. Tunesien oder Türkei).

Zu beachten ist, dass es sich hierbei aber immer nur um einen sehr grundlegenden Schutz handelt und man immer den Bestimmungen des Reiselandes unterliegt. Sollte ein Arzt im Urlaubsland für seine Behandlung einen höheren Preis als ein Arzt hierzulande verlangen, übernimmt die Krankenkasse auch nur den deutschen Regelsatz. Die Differenz trägt der Urlauber selbst - oder entscheidet sich für eine Auslandskrankenversicherung. Wer sich vor hohen Zusatzkosten und Selbstbeteiligungskosten bei Behandlungen schützen will oder Wert auf eine freie Arzt- bzw. Krankenhauswahl legt, profitiert von einer Auslandskrankenversicherung innerhalb der EU. Die Kosten für eine solche Reiseversicherung sind gering, der Nutzen und die Ersparnisse bei Krankheitsfällen sind dagegen oft sehr hoch.

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Ist man als Deutscher in Italien krankenversichert?

Ja, wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind, haben Sie auch einen Basisschutz in Italien. Allerdings gilt das italienische System: Wie alle Italiener können Sie das dortige Krankenversicherungssystem in Anspruch nehmen. Zahlen Sie für die Behandlung in Italien mehr, als in Deutschland dafür anfallen würde, übernimmt die GKV nur das, was sie auch in Deutschland übernommen hätte. Die Differenz müssen Sie selbst tragen.

Falls Sie allerdings Leistungen abrufen, die nicht vom italienischen System übernommen werden, müssen Sie diese immer selbst bezahlen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten demnach einen guten Basisschutz, eine Auslandskrankenversicherung schließt dagegen die Versorgungslücken.

Ist man als Deutscher in Kroatien krankenversichert?

Da Kroatien zur EU gehört, sind Sie als Deutscher auch im kroatischen Ausland durch einen Basisschutz abgesichert. Die deutsche Krankenkasse übernimmt hierbei notwendige medizinische Leistungen und rechnet auch nach deutschem Katalog ab. Sollte die Behandlung in Kroatien teurer sein als hier, müssen Sie die Mehrkosten tragen.

Wie bin ich in Norwegen krankenversichert?

Wenn Sie als Deutscher hierzulande krankenversichert sind, gilt der Basisschutz der GKV auch in Norwegen. Zwar gehört Norwegen nicht zur EU, allerdings ist es als Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) an das Reisekrankenversicherungssystem angeschlossen. Als Urlauber unterliegen Sie allerdings den norwegischen Kostenstrukturen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus. Die deutschen Krankenkassen decken nur die Behandlungskosten nach deutschem Recht. Alles, was darüber hinausgeht, muss vom Reisenden privat bezahlt werden. Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich meist ab dem ersten Arztbesuch im Urlaubsland.

Bin ich als Deutscher in Griechenland krankenversichert?

Deutsche Urlauber sind dann in Griechenland krankenversichert, wenn sie es in Deutschland auch sind. Die gesetzlichen Krankenkassen gewährleisten eine Art Notfallversorgung in der Europäischen Union, zu der auch Griechenland zählt. Allerdings werden die Kosten auch nur nach dem deutschen Gebührenkatalog übernommen. Um sich vor hohen finanziellen Überraschungen nach dem Arztbesuch im Ausland zu schützen, hilft eine Auslandskrankenversicherung.

Bin ich als Urlauber in Spanien krankenversichert?

Wer sich als Urlauber in Spanien aufhält und in Deutschland krankenversichert ist, erhält auch in Spanien eine grundlegende Versorgung. Da Spanien Mitglied der EU ist, werden Reisende mit der blauen europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) medizinisch behandelt. Dies gilt auch für Mallorca und andere spanische Inseln.

Die Kosten werden nach dem deutschen Kassensystem übernommen. Wenn Ärzte und Krankenhäuser mehr verlangen, als es in Deutschland üblich ist, bleiben Sie als Urlauber auf der Differenz sitzen. Eine Auslandskrankenversicherung trägt Ihre Auslagen und übernimmt auch die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport.

Sind Deutsche in Polen krankenversichert?

Wer in Deutschland krankenversichert sind, erhält auch in Polen einen grundlegenden Schutz durch die deutsche GKV. Als Urlauber sind Sie den polnischen Staatsangehörigen in Leistung und Versicherungsumfang also gleichgestellt. Wichtig ist aber, dass die deutsche Krankenversicherung auch nach dem deutschen Katalog abrechnet. Sollten die Leistungen beim polnischen Arzt oder Krankenhaus mehr kosten als in Deutschland, muss der Reisende den verbleibenden Rechnungsbetrag selbst tragen.

Mithilfe einer Auslandskrankenversicherung lassen sich anfallende medizinische Kosten in Polen senken. Ebenfalls interessant: Falls es notwendig sein sollte, übernimmt die Auslandskrankenversicherung einen kostenintensiven Krankenrücktransport nach Deutschland.

Bin ich in Portugal krankenversichert?

Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind, gilt ein grundlegender Schutz auch in Portugal. Wie in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union gewährleistet die deutsche GKV eine medizinische Basisversorgung. Alle Behandlungen, die darüber hinausgehen oder im portugiesischen System mehr kosten als in Deutschland, müssen vom Reisenden selbst getragen werden. Als Versicherungsnachweis reicht in aller Regel die blaue europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Bin ich in Holland krankenversichert?

Wenn Sie Holland als deutscher Urlauber für einen kurzen Zeitraum besuchen und in Deutschland krankenversichert sind, besteht auch ein Grundschutz in den Niederlanden. Notwendige medizinische Maßnahmen werden in aller Regel von der deutschen GKV übernommen. Allerdings empfiehlt es sich, vorab eine Auskunft über die entstehenden Kosten einzuholen. Mit einer praktischen Auslandskrankenversicherung können Sie dafür sorgen, dass auch höhere Arztrechnungen aus Holland bzw. den Niederlanden übernommen werden. Wichtig: Tragen Sie im Urlaub stets Ihre blaue europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit sich.

Kann ich im EU-Ausland zum Arzt gehen?

Ja, das ist in der Regel immer möglich. Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt die GKV auch eine Grundversorgung im europäischen Ausland. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass der ausländische Arzt ein zugelassener Kassenarzt ist. Meist können Sie eine Liste solcher Ärzte bei der jeweiligen deutschen Botschaft im Urlaubsland erfragen.

Um Kosten und vor allem Nerven zu sparen, ist eine Auslandskrankenversicherung für jede Urlaubsreise ein sinnvoller Begleiter und sollte bereits vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Besonders für Studenten oder Familien hat sich eine Reiseversicherung oft bewährt. Im europäischen Ausland gelten häufig andere Standards als bei uns: Im Fall der Fälle sorgt eine Auslandskrankenversicherung dafür, dass Sie frei den Arzt und vor allem das Krankenhaus wählen können. Ein Vorteil, um die bestmögliche Versorgung für Ihre Familie bzw. sich selbst zu gewährleisten.

Auslandskrankenversicherung der NÜRNBERGER Versicherung

Mit der Auslandskrankenversicherung der NÜRNBERGER schließen Sie die Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland und schützen sich vor hohen Selbstbeteiligungskosten. Zwar sind Sie innerhalb der EU durch die GKV abgesichert, allerdings nur auf einem sehr grundlegenden Level. Bereits ab 0,99 EUR pro Monat sichern Sie sich ein erhebliches Plus an Komfort und Sicherheit bei Reisen innerhalb der EU.

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