Rund 8 Mio. Unfälle passieren jährlich in Deutschland, die meisten zuhause oder in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet hier keinerlei Absicherung. Ein Grund mehr für einen Blick auf die private Unfallversicherung.
Darum macht eine private Unfallversicherung Sinn.
Kein Mythos, sondern Realität: Die meisten Unfälle passieren im Haushalt oder in der Freizeit. Ob von der Leiter stürzen, Finger am Kochtopf verbrennen, bei der Gartenarbeit verletzen oder beim Wandern umknicken - bei Unfällen im Privatleben greift die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) nicht. Denn die zahlt nur, wenn der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht oder auf dem Arbeitsweg passiert.
Doch oft kann bereits ein kleines Missgeschick großen Einfluss auf unser zukünftiges Leben haben. Zum Beispiel, wenn wir nach einem Freizeitunfall für längere Zeit nicht mehr arbeiten können oder sogar einen Pflegedienst in Anspruch nehmen müssen. Nicht selten führt das dann zu lebenslangen finanziellen Einschränkungen.
In solchen Fällen ist eine private Unfallversicherung (PUV) sinnvoll. Denn die zahlt in der Regel bei Invalidität nach einem Unfall eine lebenslange monatliche Rente bzw. eine Kapitalleistung, die für behindertengerechte Umbauten verwendet werden kann. Mit beiden Zahlungen können zudem Verdienstausfälle ausgeglichen werden. Auch Krankenhaustagegeld, Kosten für kosmetische Operationen sowie Sofortleistungen bei schweren Unfällen zählen oft zu den vereinbarten Leistungen.

Weit über den gesetzlichen Schutz hinaus abgesichert.
Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Die finanziellen Folgen aber schon. Mit der privaten Unfallversicherung der NÜRNBERGER können Sie Ihren Lebensstandard auch nach einem Unfall halten und auf professionelle Hilfeleistungen zählen.
Gesetzliche und private Unfallversicherung im Vergleich.
GUV
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PUV
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Was ist versichert? |
Unfälle, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren (auch in der Schule, im Kindergarten, Kinderhort oder Universität) |
Alle Unfälle, weltweit und rund um die Uhr (auch Unfälle in Heim, Garten und Freizeit) |
Wer ist der Versicherungsträger? |
Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die landwirtschaftliche Sozialversicherung |
Private Versicherungsanbieter, z. B. Aktiengesellschaften |
Wer zahlt den Beitrag? |
Der Arbeitgeber |
Der Versicherte |
Wie hoch ist der Beitrag? |
Die Beitragshöhe berechnet sich auf Basis der Lohnsumme bzw. der beruflichen Tätigkeit und des Berufsrisikos. |
Die Beitragshöhe berechnet sich auf Basis der versicherten Leistungen, der beruflichen Tätigkeit (Gefahrengruppe A oder B) und der Altersklasse (Kind, Erwachsene, Senioren). |
Wer wird versichert? |
Arbeitnehmer, Schüler und Studenten sind pflichtversichert. Unternehmer können sich freiwillig versichern. |
Alle Personen mit einem festen Wohnsitz in Deutschland können sich freiwillig privat versichern (Einschränkungen nur durch die allgemeinen Versicherungsbedingungen). |
Wo gilt der Versicherungsschutz? |
Nur im Inland bzw. auf Dienstreisen |
Weltweit und rund um die Uhr |
Welche Leistungen sind abgedeckt? |
Rentenzahlung ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % Lohnfortzahlung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen Hinterbliebenenrente (begrenzt auf max. 2 Jahre, nur im Ausnahmefall dauerhaft), Waisenrente, Sterbegeld und Überführungskosten Heilbehandlung im Leistungsfall zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (ausschließlich Reha- und Kuraufenthalte sowie Umschulungen bei Berufskrankheiten) Keine Zusatzleistungen |
Invaliditätsleistung(Höhe wird vom Versicherten durch die Versicherungssumme festgelegt) Mehrleistung ab Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades Versicherung einer Rente möglich, Höhe kann individuell festgelegt werden Unfalltagegeld Krankenhaustagegeld Übergangsleistung Kostenerstattung für kosmetische Operationen Erstattung von Such-, Bergungs- und Transportkosten Fakultativ: Professionelle Hilfe- und Pflegeleistung nach einem Unfall |
Wer sollte eine private Unfallversicherung abschließen?
Prinzipiell kann es nie schaden, eine PUV abzuschließen, da die gesetzliche Unfallversicherung nur bei der Arbeit Schutz bietet. Besonders wichtig ist sie allerdings für Hausfrauen und Rentner, die gar nicht gesetzlich unfallversichert sind.
Auch Kinder sind nur in der Schule oder im Kindergarten bzw. auf dem Weg dorthin versichert. Spezielle Unfalltarife für Kinder bieten auch ihnen rund um die Uhr ausreichend Schutz.
Unfälle, bei denen nur die PUV greift - einige Beispiele:
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Unfall im Haushalt
Beim Fensterputzen steigt Maria (Hausfrau) auf einen Stuhl, um mit dem Putzlappen auch die oberen Ecken des Fensters erreichen zu können. Dabei verliert sie das Gleichgewicht und bricht sich beim Sturz den linken Unterschenkel. Während des Genesungsprozesses kommt es zu Komplikationen, die dazu führen, dass der Bruch nicht vollständig verheilt und Maria von nun an körperlich beeinträchtigt ist.
Als Hausfrau ist Maria nicht gesetzlich unfallversichert. Zum Glück hat sie aber eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Denn dank dieser bezieht Maria während ihres mehrwöchigen Krankenhausaufenthalts ein Krankenhaustagegeld. Damit kann sie u. a. eine Haushaltshilfe bezahlen, die sich während ihrer Abwesenheit um die anfallenden Tätigkeiten zuhause kümmert. Da die Funktionsfähigkeit ihres Unterschenkels nicht mehr zurückkehrt, wird Maria eine Invalidität von 50 % attestiert. Somit hat sie Anspruch auf eine Invaliditätsrente von ihrer PUV. Von diesem Geld kann sie die nötigen Umbaumaßnahmen im Haus finanzieren, da sie aufgrund der Beinverletzung keine Treppen mehr steigen kann.
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Unfall im Urlaub
Markus und Sophie klettern für ihr Leben gern. Dieses Mal hat es sie in die Französischen Alpen verschlagen. Als Markus nur einen kurzen Moment unaufmerksam ist, lockert sich der Stein, auf dem er gerade steht und er stürzt mit ihm 3 Meter in die Tiefe. Markus hat Glück im Unglück und sich "nur" 2 Rippen gebrochen. Allerdings schafft er es nicht, aus eigener Kraft wieder nach oben zu klettern. Sophie ruft daher den Notruf. Nach nur 20 Minuten ist der Hubschrauber da, um Markus sicher zu bergen.
Da sich der Unfall in der Freizeit ereignet hat, ist Markus nicht durch die GUV geschützt. Dank seiner privaten Unfallversicherung ist er aber auch während eines Urlaubs versichert. Das ist auch gut so, denn eine Bergung im Ausland kann teuer werden und wird nur in seltenen Fällen von der Krankenkasse übernommen. Da Markus Bergungskosten in seiner PUV mitversichert hat, fallen für den Rettungseinsatz keine zusätzlichen Kosten für ihn an. Außerdem bekommt er während seines Klinikaufenthalts im Ausland ein doppeltes Krankenhaustagegeld ausbezahlt.
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Unfall auf Dienstreisen
Ingenieur Hannes ist für 4 Tage auf Geschäftsreise. Am Abend des 2. Tages wird es ihm in seinem Hotelzimmer zu langweilig und er beschließt, in der Eckkneipe noch ein Bier trinken zu gehen. Aus einem werden ganz schnell 5 und Hannes stürzt schließlich leicht angetrunken vom Barhocker. Dabei bricht er sich den rechten Oberschenkel. Der komplizierte Bruch muss operiert werden und Hannes fällt für rund 12 Wochen beruflich aus.
Zwar ist man auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert, das gilt allerdings nur für Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen wie An- und Abreise, Aufenthalt in der Unterkunft oder ein Geschäftsessen. Da Hannes aber aus reinem Privatvergnügen in der Bar war, leistet die GUV hier nicht. Zum Glück hat Hannes aber auch eine private Unfallversicherung, die ihm Krankentage- sowie Krankenhaustagegeld Plus zahlt.