Meine Nürnberger
Junge Frau sitzt im Schneidersitz auf einer Couch und schaut zur Seite

Unfallversicherung: Wie sinnvoll ist sie?

Was die private von der gesetzlichen Unfallversicherung unterscheidet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Unfällen im Privatleben greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht
  • Aber: Die meisten Unfälle passieren im Haushalt, Garten oder in der Freizeit
  • Die private Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit bei allen Unfällen - weltweit & rund um die Uhr

Rund 8 Mio. Unfälle passieren jährlich in Deutschland, die meisten zuhause oder in der Freizeit. Die gesetzliche Unfall­versicherung bietet hier keinerlei Ab­sicherung. Ein Grund mehr für einen Blick auf die private Unfall­versicherung.

Was ist eine private Unfallversicherung?

Ob von der Leiter stürzen, Finger am Kochtopf ver­­brennen, bei der Gartenarbeit verletzen oder beim Wandern um­knicken - bei Unfällen im Privatleben greift die gesetzliche Unfall­versicherung nicht. Denn die zahlt nur, wenn der Unfall in direktem Zu­sammenhang mit der Arbeit steht oder auf dem Arbeits­weg passiert. Dabei geschehen die meisten Unfälle im eigenen Heim, Garten oder in der Freizeit.

Oft kann bereits ein kleines Miss­geschick großen Einfluss auf unser zukünftiges Leben haben. Zum Bei­spiel, wenn wir nach einem Freizeit­unfall für längere Zeit nicht mehr arbeiten können oder sogar einen Pflege­dienst in An­spruch nehmen müssen. Nicht selten führt das dann zu lebenslangen finanziellen Ein­schrän­kungen.

In solchen Fällen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Denn die zahlt in der Regel bei Invalidität nach einem Unfall eine lebenslange monat­liche Rente bzw. eine einmalige feste Kapital­leistung, die für behinderten­gerechte Umbauten verwendet werden kann. Mit beiden Zahlungen können zudem Verdienst­­ausfälle ausgeglichen werden. Auch Kranken­haus­­tage­geld, Kosten für kosmetische Operationen sowie Sofort­leistungen bei schweren Unfällen zählen oft zu den ver­einbarten Leistungen.

Unfälle, bei denen nur die private Unfallversicherung greift - einige Beispiele:

Unfall im Haushalt

Beim Fensterputzen steigt Maria auf einen Stuhl, um mit dem Putzlappen auch die oberen Ecken des Fensters erreichen zu können. Dabei verliert sie das Gleich­gewicht und bricht sich beim Sturz den linken Unter­­schenkel. Während des Genesungs­­prozesses kommt es zu Kom­pli­kationen, die dazu führen, dass der Bruch nicht vollständig verheilt und Maria von nun an körperlich beein­trächtigt ist.

Als Hausfrau ist Maria nicht gesetzlich unfall­versichert. Zum Glück hat sie aber eine private Unfall­versicherung abgeschlossen. Denn dank dieser bezieht Maria während ihres mehr­­wöchigen Kranken­­haus­­auf­ent­halts ein Kranken­­haus­­tage­geld. Damit kann sie u. a. eine Haus­­halts­­hilfe bezahlen, die sich während ihrer Abwesen­heit um die anfallenden Tätig­keiten zuhause kümmert. Da die Funktions­fähigkeit ihres Unter­schenkels nicht mehr zurückkehrt, wird Maria eine Invali­dität von 50 % attestiert. Somit hat sie Anspruch auf eine Invaliditäts­rente von ihrer privaten Unfallversicherung. Von diesem Geld kann sie die nötigen Umbau­maß­nahmen im Haus finanzieren, da sie aufgrund der Bein­verletzung keine Treppen mehr steigen kann.

Unfall im Urlaub

Markus und Sophie klettern für ihr Leben gern. Dieses Mal hat es sie in die Französischen Alpen verschlagen. Als Markus nur einen kurzen Moment unaufmerksam ist, lockert sich der Stein, auf dem er gerade steht und er stürzt mit ihm 3 Meter in die Tiefe. Markus hat Glück im Unglück und sich "nur" 2 Rippen gebrochen. Allerdings schafft er es nicht, aus eigener Kraft wieder nach oben zu klettern. Sophie ruft daher den Notruf. Nach nur 20 Minuten ist der Hubschrauber da, um Markus sicher zu bergen.

Da sich der Unfall in der Freizeit ereignet hat, ist Markus nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dank seiner privaten Unfall­versicherung ist er aber auch während eines Urlaubs versichert. Das ist auch gut so, denn eine Bergung im Ausland kann teuer werden und wird nur in seltenen Fällen von der Kranken­kasse übernommen. Da Markus Bergungs­kosten mit­versichert hat, fallen für den Rettungs­einsatz keine zusätzlichen Kosten für ihn an. Außerdem bekommt er während seines Klinik­aufenthalts im Ausland ein doppeltes Kranken­haus­tagegeld ausbezahlt.

Unfall auf Dienstreisen

Ingenieur Hannes ist für 4 Tage auf Geschäftsreise. Am Abend des 2. Tages wird es ihm in seinem Hotelzimmer zu langweilig und er beschließt, in der Eckkneipe noch ein Bier trinken zu gehen. Aus einem werden ganz schnell 5 und Hannes stürzt schließlich leicht ange­trunken vom Bar­hocker. Dabei bricht er sich den rechten Oberschenkel. Der komplizierte Bruch muss operiert werden und Hannes fällt für rund 12 Wochen beruflich aus.

Zwar ist man auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert, das gilt allerdings nur für Tätigkeiten, die im direkten Zusam­menhang mit der Arbeit stehen wie An- und Abreise, Aufenthalt in der Unter­kunft oder ein Geschäftsessen. Da Hannes aber aus reinem Privat­vergnügen in der Bar war, leistet die gesetzliche Unfallversicherung hier nicht. Zum Glück hat Hannes aber auch eine private Unfall­versicherung, die ihm Krankentage- sowie Kranken­haus­tagegeld Plus zahlt.

Was Sie außerdem über die private Unfallversicherung wissen sollten

Bevor Sie sich für eine Unfallversicherung entscheiden, sollten Sie sich über die Höhe der Versicherungssumme im Klaren sein. Diese sollte ausreichend hoch sein, um im Falle einer dauerhaften Invalidität oder des Verlustes eines Körperteils die finanziellen Folgen abzudecken. Eine Gliedertaxe zeigt auf, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines bestimmten Körperteils angenommen wird.

Auch eine Beitragsrückgewähr kann Teil der Versicherung sein. Das heißt, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie Geld zurück. Die Grundsumme einer Unfallversicherung gibt an, welche Leistungen maximal im Falle eines Unfalls erbracht werden. Es ist wichtig, sich vor Abschluss einer Versicherung über diese Begriffe genau zu informieren, um im Ernstfall optimal geschützt zu sein.

Unfallversicherung

Wir können Unfälle nicht verhindern - aber für Normalität in Ihrem Leben sorgen.

Für wen ist eine private Unfallversicherung also sinnvoll?

Prinzipiell kann es nie schaden, eine private Unfallversicherung abzuschließen, da die gesetzliche Unfall­versicherung nur bei der Arbeit Schutz bietet. Besonders wichtig ist sie allerdings für Hausfrauen und -männer sowie Rentner, die gar nicht gesetzlich unfallversichert sind. Darüber hinaus kann die private Unfallversicherung für Hobby-Sportler und für Selbstständige, die nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert sind, eine kluge Wahl sein.

Kinder sind nur in der Schule oder im Kindergarten bzw. auf dem Weg dorthin versichert. Spezielle Unfalltarife für Kinder bieten auch ihnen rund um die Uhr aus­reichend Schutz.

Unfallversicherung

  • Wählen Sie Leistungen für Reha, Tagegeld, Invalidität oder Rente
  • Keine Wartezeiten - ohne Gesundheitsfragen
  • Spezielle Angebote für Kinder, Erwachsene und Senioren

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen:

Recht & Haftung

Drohne versichern

Mit der privaten Haftpflichtversicherung der NÜRNBERGER.

Mehr erfahren
Recht & Haftung

Nachbarschaftshilfe

Wer zahlt bei Gefälligkeitsschäden?

Mehr erfahren
Gesundheit & Freizeit

Gliedertaxe

Welcher Körperteil ist wie viel "wert"?

Mehr erfahren

In welchem Kundenbereich möchten Sie Ihren heutigen Besuch gerne fortsetzen?

Zum Geschäftskundenbereich Zum Privatkundenbereich