Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in Deutschland derzeit vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung, die von allen "nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland" abrät. Was für Konsequenzen haben die aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus für Sie als Reisende? Wir klären Sie auf und haben für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengefasst:

Coronavirus und Reisen: häufige Fragen.

  • Kann ich meine geplante Pauschalreise stornieren?

    Dadurch, dass aufgrund des Coronavirus eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen wurde, können Sie Ihre Pauschalreise ins Ausland kostenlos stornieren. Bereits erfolgte Anzahlungen muss der Veranstalter Ihnen rückerstatten. Die Reisewarnung gilt aktuell bis Ende April 2020 und somit nur für Reisen, die in diesem Zeitraum geplant waren. Reisen, die nicht unmittelbar bevorstehen und bei denen nicht sicher ist, ob die Reisewarnung noch besteht, können nicht kostenfrei storniert werden.

  • Kann ich meine geplante Individualreise stornieren?

    Grundsätzlich gilt: Wenn der Anbieter Ihre Leistung (z. B. Übernachtung oder Flug) absagt, können Sie Ihre Anzahlung zurückfordern.
    Des Weiteren können Sie Ihre Reise stornieren, wenn zum Beispiel der Zielort in einem Gebiet liegt, in dem ein generelles Einreiseverbot gilt oder der Flughafen nicht angeflogen werden kann.
    Während des in Deutschland geltenden Reiseverbots dürfen Hoteliers oder Vermittler von Ferienwohnungen keine Stornokosten verlangen.
    Wurde der Vertrag jedoch direkt mit dem Vermieter im Ausland geschlossen, gilt das Recht des jeweiligen Landes. In diesem Fall müssen Sie mit dem Hotelbetreiber selbst klären, ob eine kostenfreie Stornierung möglich ist oder ob sich der Hotelaufenthalt möglicherweise verschieben lässt.

  • Greift meine Auslandskrankenversicherung während der Pandemie?

    Sollten Sie während Ihrer Reise erkranken, sind Sie mit unserer Auslandskrankenversicherung für die notwendige ärztliche Behandlung abgesichert. Dies gilt auch im Fall einer Pandemie oder für Länder, für die eine Reisewarnung aufgrund der Pandemie ausgesprochen wurde.

  • Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

    Eine Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn die versicherte Person selbst krank geworden ist oder einen Unfall hatte und deshalb die Reise gar nicht erst antreten kann. Ein Rücktritt wegen Problemen im Land oder Angst vor Corona ist nicht versichert. Wer unterwegs Symptome bekommt, hätte eine Reiseabbruchsversicherung abschließen müssen, um die Kosten rückerstattet zu bekommen.
    Allerdings ist die Lage bei Reiseabbruchsversicherungen im Fall von Pandemien nicht eindeutig. Da die Corona-Krankheit als Pandemie eingestuft wurde, schließen manche Versicherer diesen Fall aus.

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