Mehr als 30 Mio. Bürger engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich und setzen sich auf unterschied­lichste Wei­se für andere ein. Doch was, wenn den freiwilligen Helfern dabei selbst mal etwas passiert?

Was genau ist ein Ehren­amt und was ge­hört da­zu?

Ob als Fußballtrainer, Flüchtlings­helfer oder Feuer­wehr­mann: 40 Prozent der Deutschen über 14 Jahre arbeiten eh­ren­amtlich. Und das ist auch gut so. Denn ohne die frei­willigen Helfer wür­de in un­serer Gesellschaft vieles nicht funk­tionieren.

Was ist mit der Bezeichnung Ehrenamt eigentlich gemeint? Wer sich ehren­amt­lich engagiert, arbeitet regelmäßig frei­willig und oh­ne Verg­ütung für eine Or­ganisation, eine Initiative oder einen Ver­ein. Außerd­em kommt die geleis­te­te Arbeit anderen zu Gute. Diese Merk­male müssen auch erfüllt sein, um Ver­sicherungs­schutz im Eh­renamt zu ge­nie­ßen. Denn wer anderen hilft, dem sollte auch selbst geholfen, wenn er sich zum Beispiel als Fuß­balltrainer das Bein bricht und längere Zeit nicht mehr arbeiten kann.

Ehrenamtliche Helfer

Hilfe für Helfer.

Weit über den gesetzlichen Schutz hinaus: Mit der pri­va­ten Unfallversicherung der NÜRNBERGER können Sie Ihren Lebens­standard auch nach einem Unfall halten und auf professionelle Hilfe­leis­tungen zählen.

Zur Unfall­versicherung

Bin ich im Ehrenamt versichert?

Thomas trainiert ehrenamtlich die Ju­gendmannschaft seines Fußball­vereins. Dabei setzt er sich mit viel Herzblut für die Förderung junger Ta­len­te ein und leistet so einen wichti­gen Beitrag für den Verein. Doch was ist, wenn Thomas während des Trainings stürzt und sich schwer verletzt? Oder einen seiner Ju­gend­lichen aus Ver­sehen mit dem Ball am Kopf trifft und dieser eine Gehirn­erschütterung er­lei­det?

Grundsätzlich muss der Verein für sol­che Fälle versichert sein. So muss er zum Beispiel eine gesetzliche Unfall­ver­sicherung für seine ehrena­mtlichen Mitglieder abschließen. Sie greift bei Unfällen, die sich wäh­­rend der gemein­nützigen Arbeit sowie auf dem Hin- und Rückweg ereignen. Für den Fall, dass der Trainer ein ande­res Vereins­mitglied aus Versehen verletzt, springt die Haft­pflicht­versicherung des Ver­eins ein.

Es gibt aber auch einige Situationen, in denen die Vereinsversicherung nicht greift und die betreffende Per­son bes­ser privat vorsorgen sollte. So springt der gesetz­liche Unfall­schutz nur ein, wenn die ehren­amt­liche Tätigkeit un­ent­geltlich, freiwillig und zum Allge­meinwohl geleistet wird. Außen vor ist dabei zum Bei­spiel das En­gagement in Bürgerinitiativen, die Unterstützung innerhalb der Familie oder die so­ge­nann­te Nach­bar­schafts­hilfe. Hier lohnt es sich über eine private Absicherung nach­zu­denken.

Vertrauen ist gut ...

... Kontrolle noch besser! Fragen Sie unbedingt bei Ihrem Verein oder Ihrer Organisation nach, wie Sie für den Fall der Fälle abgesi­chert sind. Am besten Sie lassen sich die Unterlagen zeigen und von einem Ver­eins­berater prü­fen.

Diese Versicherungen machen für Ehrenamtliche Sinn.

  • Private Unfallversicherung

    Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die in direk­tem Zusam­menhang mit der ehren­amtlichen Tätigkeit stehen. Für alles andere gibt es die private Unfall­versicherung (PUV). Die zahlt in der Regel bei Invalidität nach einem Un­fall eine lebens­lange monatliche Ren­te bzw. eine einmalige Kapital­leis­tung. Mit beiden Zahlungen können behinderten ge­rech­te Umbau­ten finanziert und Ver­dienst­­­ausfälle aus­geglichen werden. Auch Kranken­haus­­­tage­geld, Kosten für kos­me­ti­sche Operationen sowie Sofort­leis­tungen bei schweren Unfällen ge­hö­ren zu den ver­einbarten Leistungen.

    Mehr zum Thema private Unfall­versicherung finden Sie in unserem Ratgeber " Braucht man eine Unfallversicherung?".

  • Private Haftpflicht

    Für freiwillige Tätigkeiten, die mit keiner besonderen Verantwortung verbunden sind und die nicht die oben genannten Merkmale für ein Ehren­amt aufweisen, besteht nor­malerweise Schutz über eine private Haft­pflicht­versicherung.

    Egal ob beim Ehrenamt, bei der Nach­barschaftshilfe, in der Freizeit oder beim Sport - eine Pri­­vat­­haft­pflicht macht immer Sinn. Schließlich bietet sie umfas­sen­den Versiche­rungs­schutz vor Scha­dens­forde­run­gen Dritter, die ganz schnell exis­tenz­bedrohend werden können.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Wenn Sie sich bei Ihrer ehren­amt­lichen Tätigkeit so schwer verletzen, dass Sie bleibende Schäden davon­tragen und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sollten Sie mit einer Berufs­unfähig­keits­­versicherung vor­gesorgt haben. Denn die zahlt bei andauernden gesund­heitlichen Schä­den eine monatliche Rente, damit Sie Ihren Lebensstandard weiter halten können.

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Gut zu wissen: Sonderre­ge­lung für Vor­stän­de.

In der Regel sichert die Vereins­haftpflicht Mitglieder und Vor­stände des Vereins umfassend ab. Han­delt der Vorstand Dritten gegenüber allerdings fahrlässig, haftet nicht ausschließlich der Ver­ein, sondern auch der Vor­stand mit seinem Privatver­mö­gen - egal ob er haupt- oder eh­ren­­amtlich für den Verein tätig ist. Das kann nicht selten den Ruin für den Verein bedeuten. Vor­stän­de soll­ten daher unbe­dingt eine D&O-Versicherung abschließen, die sie für solche Fälle absichert.

Wo kann ich mich ehren­amtlich engagieren? Einige Beispiele:

  • Als Fußballtrainer in einem Ver­ein
  • Bei der Freiwilligen Feuerwehr
  • Beim Freiwilligendienst im Aus­land
  • In der Flüchtlingshilfe
  • Als Erste-Hilfe-Ausbilder
  • Im Rettungs- und Sanitäts­dienst, z. B. beim Roten Kreuz
  • In der Pflege, z. B. durch die Betreuung von Senioren
  • Als Begleiter todkranker Men­schen
  • Als Schöffe vor Gericht
Lächelnder Mann im Anzug spielt mit einem Basketball

Private Haftpflicht­­­versicherung

  • 75 Mio. EUR Versicherungssumme im Komfort-Tarif
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  • Zu Hause, unterwegs und auf Reisen - umfassend und rund um die Uhr versichert

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