Mehr als 30 Mio. Bürger engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich und setzen sich auf unterschiedlichste Weise für andere ein. Doch was, wenn den freiwilligen Helfern dabei selbst mal etwas passiert?
Was genau ist ein Ehrenamt und was gehört dazu?
Ob als Fußballtrainer, Flüchtlingshelfer oder Feuerwehrmann: 40 Prozent der Deutschen über 14 Jahre arbeiten ehrenamtlich. Und das ist auch gut so. Denn ohne die freiwilligen Helfer würde in unserer Gesellschaft vieles nicht funktionieren.
Was ist mit der Bezeichnung Ehrenamt eigentlich gemeint? Wer sich ehrenamtlich engagiert, arbeitet regelmäßig freiwillig und ohne Vergütung für eine Organisation, eine Initiative oder einen Verein. Außerdem kommt die geleistete Arbeit anderen zu Gute. Diese Merkmale müssen auch erfüllt sein, um Versicherungsschutz im Ehrenamt zu genießen. Denn wer anderen hilft, dem sollte auch selbst geholfen, wenn er sich zum Beispiel als Fußballtrainer das Bein bricht und längere Zeit nicht mehr arbeiten kann.

Hilfe für Helfer.
Weit über den gesetzlichen Schutz hinaus: Mit der privaten Unfallversicherung der NÜRNBERGER können Sie Ihren Lebensstandard auch nach einem Unfall halten und auf professionelle Hilfeleistungen zählen.
Bin ich im Ehrenamt versichert?
Thomas trainiert ehrenamtlich die Jugendmannschaft seines Fußballvereins. Dabei setzt er sich mit viel Herzblut für die Förderung junger Talente ein und leistet so einen wichtigen Beitrag für den Verein. Doch was ist, wenn Thomas während des Trainings stürzt und sich schwer verletzt? Oder einen seiner Jugendlichen aus Versehen mit dem Ball am Kopf trifft und dieser eine Gehirnerschütterung erleidet?
Grundsätzlich muss der Verein für solche Fälle versichert sein. So muss er zum Beispiel eine gesetzliche Unfallversicherung für seine ehrenamtlichen Mitglieder abschließen. Sie greift bei Unfällen, die sich während der gemeinnützigen Arbeit sowie auf dem Hin- und Rückweg ereignen. Für den Fall, dass der Trainer ein anderes Vereinsmitglied aus Versehen verletzt, springt die Haftpflichtversicherung des Vereins ein.
Es gibt aber auch einige Situationen, in denen die Vereinsversicherung nicht greift und die betreffende Person besser privat vorsorgen sollte. So springt der gesetzliche Unfallschutz nur ein, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit unentgeltlich, freiwillig und zum Allgemeinwohl geleistet wird. Außen vor ist dabei zum Beispiel das Engagement in Bürgerinitiativen, die Unterstützung innerhalb der Familie oder die sogenannte Nachbarschaftshilfe. Hier lohnt es sich über eine private Absicherung nachzudenken.
Vertrauen ist gut ...
... Kontrolle noch besser! Fragen Sie unbedingt bei Ihrem Verein oder Ihrer Organisation nach, wie Sie für den Fall der Fälle abgesichert sind. Am besten Sie lassen sich die Unterlagen zeigen und von einem Vereinsberater prüfen.
Diese Versicherungen machen für Ehrenamtliche Sinn.
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Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. Für alles andere gibt es die private Unfallversicherung (PUV). Die zahlt in der Regel bei Invalidität nach einem Unfall eine lebenslange monatliche Rente bzw. eine einmalige Kapitalleistung. Mit beiden Zahlungen können behinderten gerechte Umbauten finanziert und Verdienstausfälle ausgeglichen werden. Auch Krankenhaustagegeld, Kosten für kosmetische Operationen sowie Sofortleistungen bei schweren Unfällen gehören zu den vereinbarten Leistungen.
Mehr zum Thema private Unfallversicherung finden Sie in unserem Ratgeber " Braucht man eine Unfallversicherung?".
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Private Haftpflicht
Für freiwillige Tätigkeiten, die mit keiner besonderen Verantwortung verbunden sind und die nicht die oben genannten Merkmale für ein Ehrenamt aufweisen, besteht normalerweise Schutz über eine private Haftpflichtversicherung.
Egal ob beim Ehrenamt, bei der Nachbarschaftshilfe, in der Freizeit oder beim Sport - eine Privathaftpflicht macht immer Sinn. Schließlich bietet sie umfassenden Versicherungsschutz vor Schadensforderungen Dritter, die ganz schnell existenzbedrohend werden können.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie sich bei Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit so schwer verletzen, dass Sie bleibende Schäden davontragen und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sollten Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt haben. Denn die zahlt bei andauernden gesundheitlichen Schäden eine monatliche Rente, damit Sie Ihren Lebensstandard weiter halten können.
Gut zu wissen: Sonderregelung für Vorstände.
In der Regel sichert die Vereinshaftpflicht Mitglieder und Vorstände des Vereins umfassend ab. Handelt der Vorstand Dritten gegenüber allerdings fahrlässig, haftet nicht ausschließlich der Verein, sondern auch der Vorstand mit seinem Privatvermögen - egal ob er haupt- oder ehrenamtlich für den Verein tätig ist. Das kann nicht selten den Ruin für den Verein bedeuten. Vorstände sollten daher unbedingt eine D&O-Versicherung abschließen, die sie für solche Fälle absichert.
Wo kann ich mich ehrenamtlich engagieren? Einige Beispiele:
- Als Fußballtrainer in einem Verein
- Bei der Freiwilligen Feuerwehr
- Beim Freiwilligendienst im Ausland
- In der Flüchtlingshilfe
- Als Erste-Hilfe-Ausbilder
- Im Rettungs- und Sanitätsdienst, z. B. beim Roten Kreuz
- In der Pflege, z. B. durch die Betreuung von Senioren
- Als Begleiter todkranker Menschen
- Als Schöffe vor Gericht