Alle 2 Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad geklaut. Gerade die geringe Aufklärungsrate macht Fahrraddiebstahl zum lukrativen Geschäft für Langfinger - ein Grund, sich umfassend abzusichern.
Fahrrad geklaut - was jetzt?
Das hat sicher jeder Fahrradbesitzer in ähnlicher Form schon mal erlebt: Sie haben Ihr Fahrrad nur kurz vor dem Supermarkt abgestellt und als Sie wieder zurückkommen, ist es weg. Auch wenn Sie in diesem Moment bestimmt vor Wut kochen, sollten Sie trotzdem Ruhe bewahren und den Diebstahl umgehend melden. Denn selbst, wenn die Chancen eher gering sind, dass Ihr Fahrrad wieder auftaucht: Die Diebstahlanzeige der Polizei brauchen Sie spätestens dann, wenn Sie Ihren Versicherungsanspruch geltend machen wollen.
Unser Tipp: Schauen Sie sich doch auch mal auf Flohmärkten oder in speziellen Online-Börsen um, eventuell wird Ihr Fahrrad dort zum Verkauf angeboten. Außerdem kann es hilfreich sein, beim Spaziergang durch Ihr Viertel die Augen offen zu halten. Vielleicht hat der Dieb das Rad nur für eine kurze Strecke genutzt und dann irgendwo abgestellt.

Sicherer als jedes Schloss.
Mit der NÜRNBERGER Hausrat-Zusatzversicherung ist Ihr Fahrrad zu jeder Tages- und Nachtzeit versichert.
Tipps: So machen Sie es Fahrraddieben schwer.
- Schließen Sie Ihr Rad immer an einen fest verankerten Gegenstand an.
- Sparen Sie nicht beim Schloss.
- Stellen Sie Ihr Zweirad lieber an einem stark frequentierten Platz als in einer ruhigen Seitenstraße ab.
- Sichern Sie Ihr Bike auch zu Hause und bewahren Sie es am besten in einem abgeschlossenen Kellerraum auf.
- Lassen Sie Ihr Rad codieren. So lässt es sich einfach als Ihr Eigentum identifizieren und schreckt Diebe ab.
- Notieren Sie sich Rahmennummer und Fabrikat in einem Fahrradpass.
- Es gibt auch Alarmanlagen für Fahrräder, die ähnlich wie beim Auto piepen, beim Versuch das Schloss zu knacken.
- Spezielle GPS-Tracker für das Fahrrad können dabei helfen, Ihr gestohlenes Rad wiederzufinden.
Schon gewusst?
Alleine in Deutschland werden jedes Jahr rund 300.000 Fahrräder gestohlen. Damit gehört das Fahrrad zu den beliebtesten Diebesgütern. Am häufigsten werden Räder übrigens in Münster geklaut, Remscheid dagegen ist die sicherste Stadt für Fahrradbesitzer. Die Aufklärungsquote von gestohlenen Fahrrädern liegt gerade mal bei ca. 10 %. Ein Grund mehr, es umfassend gegen Diebstahl abzusichern.
Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Auch wenn Sie Ihr Fahrrad immer mit einem Schloss absichern, ist es nicht hundertprozentig vor Diebstahl geschützt. Schließlich können die meisten Schlösser schnell aufgebrochen werden. Eine Versicherung macht also Sinn. Doch welche zahlt?
Grundsätzlich ist in einer einfachen Hausratversicherung bereits ein Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl enthalten. Allerdings gilt der nur, wenn sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Ihrem Haus, Ihrer Wohnung, der Garage oder Ihrem Keller befindet.
Um Ihr Fahrrad auch unterwegs abzusichern, können Sie die Hausratversicherung der NÜRNBERGER um den Zusatzbaustein "Fahrraddiebstahl" erweitern. Das lohnt sich besonders für diejenigen, die ihr Rad nicht in abschließbaren Kellerräumen oder der Wohnung aufbewahren können. Der Versicherungsschutz gilt dann auch für E-Bikes und Pedelecs mit limitierter Tretunterstützung bis 25 km/h. Abschließen müssen Sie Ihr Zweirad natürlich trotzdem noch - sonst zahlt die Versicherung nicht.
Übrigens: Mit dem Zusatzbaustein der Hausratversicherung ist nicht nur das Fahrrad rundum abgesichert, sondern auch Zubehör wie z. B. ein Fahrradanhänger.
Fahrraddiebstahl melden - wie gehen Sie vor?
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Anzeige erstatten, Eigentum nachweisen.
Wenn Sie den Fahrraddiebstahl bei der Polizei anzeigen, bekommt Ihr Fall ein Aktenzeichen, mit dem Sie den Diebstahl der Versicherung melden können. Im Idealfall haben Sie auch die Seriennummer des Rades sowie Kauf- und Reparaturbelege zur Hand, die Sie als Eigentümer des Fahrrads ausweisen.
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Schaden der Versicherung melden.
Bei der NÜRNBERGER können Sie die Schadenmeldung einfach online ausfüllen und abschicken. Einer unserer Mitarbeiter setzt sich umgehend mit Ihnen in Verbindung.
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Versicherungsfragen beantworten.
Wo und wann ist das Fahrrad geklaut worden? Wie war das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls gesichert? Falls es aus einem Raum gestohlen wurde: Gibt es Einbruchspuren? Die Versicherung prüft dann, ob ein Versicherungsanspruch für den Fahrraddiebstahl besteht.
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Auf die Bearbeitung warten.
Wurde der Diebstahl nach 3 Wochen nicht aufgeklärt bzw. ist das Fahrrad nicht wieder aufgetaucht, haben Sie Anspruch auf Schadenregulierung aus der Hausratversicherung. Bei der NÜRNBERGER warten Sie in der Regel nicht länger als 2 bis 3 Wochen auf die Bearbeitung. Die Überprüfungszeit kann sich aber je nach Schadenumfang ein wenig verlängern.