Alle 2 Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad geklaut. Gerade die geringe Auf­­klärungsrate macht Fahrrad­dieb­stahl zum lukrativen Geschäft für Lang­finger - ein Grund, sich umfassend ab­zu­sichern.

Fahrrad geklaut - was jetzt?

Das hat sicher jeder Fahrradbesitzer in ähnlicher Form schon mal erlebt: Sie haben Ihr Fahrrad nur kurz vor dem Supermarkt ab­ge­stellt und als Sie wie­der zurückkommen, ist es weg. Auch wenn Sie in diesem Moment bestimmt vor Wut kochen, sollten Sie trotz­dem Ruhe bewahren und den Dieb­stahl um­­gehend melden. Denn selbst, wenn die Chancen eher gering sind, dass Ihr Fahr­rad wieder auf­taucht: Die Dieb­stahl­an­zeige der Polizei brau­chen Sie spätes­tens dann, wenn Sie Ihren Ver­si­che­rungs­anspruch geltend machen wol­len.

Unser Tipp: Schauen Sie sich doch auch mal auf Flohmärkten oder in spe­ziellen Online-Börsen um, even­tuell wird Ihr Fahrrad dort zum Ver­kauf an­geboten. Außerdem kann es hilf­reich sein, beim Spazier­gang durch Ihr Vier­tel die Au­gen offen zu halten. Viel­leicht hat der Dieb das Rad nur für eine kurze Strecke ge­nutzt und dann irgendwo abgestellt.

Fahrrad-Diebstahlschutz

Sicherer als jedes Schloss.

Mit der NÜRNBERGER Hausrat-Zusatzversicherung ist Ihr Fahrrad zu jeder Tages- und Nachtzeit versichert.

Zur Hausrat­versicherung

Tipps: So machen Sie es Fahr­raddieben schwer.

  • Schließen Sie Ihr Rad immer an einen fest verankerten Ge­gen­stand an.
  • Sparen Sie nicht beim Schloss.
  • Stellen Sie Ihr Zweirad lieber an einem stark frequentierten Platz als in einer ruhigen Sei­ten­straße ab.
  • Sichern Sie Ihr Bike auch zu Hau­se und bewahren Sie es am bes­ten in einem abge­schlos­se­nen Kellerraum auf.
  • Lassen Sie Ihr Rad codieren. So lässt es sich einfach als Ihr Ei­gentum identifizieren und schreckt Diebe ab.
  • Notieren Sie sich Rahmen­num­­mer und Fabrikat in einem Fahr­radpass.
  • Es gibt auch Alarmanlagen für Fahrräder, die ähnlich wie beim Auto piepen, beim Ver­such das Schloss zu knacken.
  • Spezielle GPS-Tracker für das Fahrrad können dabei helfen, Ihr gestoh­lenes Rad wieder­zufin­den.

Schon gewusst?

Alleine in Deutschland werden jedes Jahr rund 300.000 Fahr­räder ge­stohlen. Damit gehört das Fahrrad zu den beliebtesten Diebes­gü­tern. Am häufigsten werden Räder übrigens in Mün­ster ge­klaut, Rem­scheid dage­gen ist die sicherste Stadt für Fahr­rad­besitzer. Die Aufklä­rungs­quo­te von gestohlenen Fahrrädern liegt gerade mal bei ca. 10 %. Ein Grund mehr, es um­fassend ge­gen Dieb­stahl abzusi­chern.

Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

Auch wenn Sie Ihr Fahrrad immer mit einem Schloss absichern, ist es nicht hun­dertprozentig vor Dieb­stahl ge­schützt. Schließlich können die meis­ten Schlösser schnell aufgebrochen wer­den. Eine Versiche­rung macht also Sinn. Doch welche zahlt?

Grundsätzlich ist in einer einfachen Hausratversicherung bereits ein Ver­siche­rungs­schutz bei Fahrrad­dieb­stahl enthalten. Allerdings gilt der nur, wenn sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Dieb­stahls in Ihrem Haus, Ihrer Woh­nung, der Garage oder Ih­rem Keller befindet.

Um Ihr Fahrrad auch unterwegs abzu­sichern, können Sie die Hausratver­si­che­rung der NÜRNBERGER um den Zusatzbaustein "Fahrraddiebstahl" er­wei­tern. Das lohnt sich besonders für diejenigen, die ihr Rad nicht in ab­schließ­baren Kel­lerräumen oder der Wohnung aufbewahren können. Der Versicherungsschutz gilt dann auch für E-Bikes und Pedelecs mit limitierter Tretunterstützung bis 25 km/h. Ab­schlie­ßen müs­sen Sie Ihr Zweirad na­tür­lich trotzdem noch - sonst zahlt die Ver­sicherung nicht.

Übrigens: Mit dem Zusatzbaustein der Hausratversicherung ist nicht nur das Fahr­rad rundum abgesi­chert, sondern auch Zubehör wie z. B. ein Fahrrad­an­hänger.

Fahrraddiebstahl melden - wie gehen Sie vor?

  • Anzeige erstatten, Eigentum nach­weisen.

    Wenn Sie den Fahrraddiebstahl bei der Polizei anzeigen, bekommt Ihr Fall ein Ak­­ten­zeichen, mit dem Sie den Diebstahl der Versicherung mel­den können. Im Ideal­fall haben Sie auch die Se­rien­­num­mer des Ra­des sowie Kauf- und Repara­tur­bele­ge zur Hand, die Sie als Eigen­tümer des Fahr­­rads ausweisen.

  • Schaden der Versicherung melden.

    Bei der NÜRNBERGER können Sie die Schadenmeldung einfach online aus­fül­len und abschicken. Einer un­serer Mitarbeiter setzt sich umgeh­end mit Ihnen in Ver­bin­dung.

  • Versicherungsfragen beant­wor­ten.

    Wo und wann ist das Fahrrad geklaut worden? Wie war das Rad zum Zeit­punkt des Diebstahls ge­sichert? Falls es aus einem Raum gestohlen wur­de: Gibt es Einbruch­spuren? Die Versi­che­rung prüft dann, ob ein Ver­siche­rungsanspruch für den Fahr­rad­dieb­stahl besteht.

  • Auf die Bearbeitung warten.

    Wurde der Diebstahl nach 3 Wochen nicht aufgeklärt bzw. ist das Fahrrad nicht wie­der aufge­taucht, haben Sie Anspruch auf Schadenregulierung aus der Haus­ratversicherung. Bei der NÜRNBERGER warten Sie in der Re­gel nicht länger als 2 bis 3 Wochen auf die Bearbeitung. Die Überprü­fungs­zeit kann sich aber je nach Scha­­den­umfang ein wenig ver­län­gern.

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