Länderinfos.
- Lage: Staat in Nordamerika, zwischen dem Atlantik im Osten und dem Pazifik im Westen
- Fläche: 9.984.670 km²
- Einwohner: 36,71 Millionen (Stand 2017)
- Hauptstadt: Ottawa
- Sprachen: Englisch, Französisch
Kultur und Politik.
- Staatsform: parlamentarische Monarchie
- Regierungssystem: parlamentarische Demokratie (Westminster-System)
- Staatsoberhaupt: Königin Elisabeth II. vertreten durch Generalgouverneurin Julie Payette
- Währung: Kanadischer Dollar (CAD)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
- Zulässig: Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass
- Unzulässig: Personalausweis, vorläufiger Personalausweis
- Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind für touristische Aufenthalte nicht dazu verpflichtet, vor der Einreise ein Visum einzuholen.
Voraussetzungen für die Einreise
Die Ein- und die Transitreise ist für Aufenthalte bis zu 6 Monaten visumfrei, aber nur mit einer elektronischen Einreiseerlaubnis möglich. Dies gilt sowohl für touristische als auch für geschäftliche Aufenthalte. 2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren ("Electronic Travel Authorization") eingeführt: Deutsche Staatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, müssen vorab eine elektronische Einreiseerlaubnis einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada ein- oder durchreisen zu können. Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist eine eTA nicht erforderlich.
Antragsverfahren für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA)
Die Beantragung muss vor Antritt der Flugreise online erfolgen. Eine eTA kann nur auf dieser offiziellen Webseite der kanadischen Regierung beantragt werden. Informationen, Antragsformulare und FAQ finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Reisende trotz erteilter Genehmigung keinen Anspruch auf Einreise haben, da die endgültige Entscheidung beim zuständigen kanadischen Grenzpersonal liegt.
Gebühren und Gültigkeitsdauer
Die Gebühr für die elektronische Beantragung einer eTA beträgt 7 CAD (ca. 5 EUR). Die Einreisegenehmigung wird für 5 Jahre erteilt und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Bei Ankunft in Kanada erfolgt eine Einreisebefragung durch Beamte der Einwanderungsbehörde CBSA. Themen sind: Verfügen Sie über ausreichend finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt? Beabsichtigen Sie eine Arbeitsaufnahme in Kanada? Verlassen Sie Kanada nach Ende Ihres Besuchs wieder? Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten mindestens 30 Tage vor Ablauf gestellt werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Minderjährige, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, müssen mit einer Befragung über die Reiseumstände rechnen. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten bereitgehalten werden.
Praktikum, Beschäftigung als Au-pair u. Ä.
Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-pair-Tätigkeit oder ähnliche Beschäftigungen ist die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis ("work permit") erforderlich. Dies gilt auch für unbezahlte Beschäftigungen wie z. B. Kinderbetreuung im Rahmen von Gastaufenthalten. Zuständig für Antragsteller aus Deutschland ist die Botschaft von Kanada in Wien/Österreich.
Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen findet Sie im Internet auf der Webseite des Government of Canada.
Versorgung im Notfall.
Mit der Auslandskrankenversicherung der NÜRNBERGER weltweit geschützt.
Egal wo Sie sind und wie alt Sie sind: Mit der NÜRNBERGER Auslandskrankenversicherung genießen Sie weltweiten Schutz für eine Reise von bis zu 56 Tagen, sowohl für private als auch für beruflich bedingte Reisen. Bei uns sind Sie in guten Händen: egal ob stationäre oder ambulante Behandlung, bei Arzt, Zahnarzt oder Notarzt. Sie können Ihren Arzt am Urlaubsort frei wählen. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte.
Informieren Sie sich jetzt.

Weltweit versichert für weniger als 12 EUR?
Die Auslandskrankenversicherung der NÜRNBERGER schützt Sie schon ab 11,90 EUR pro Jahr - oder die ganze Familie ab 30,60 EUR.
Reiseinformationen Kanada.
Alkohol, Rauchen und Cannabis
- Das Mindestalter für den Erwerb und Konsum von Alkohol liegt bei 19 Jahren. Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba und Quebec.
- In der Öffentlichkeit ist das Trinken von Alkohol untersagt. Es darf ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale oder zu Hause getrunken werden.
- In Kanada ist das Rauchen in und vor öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren, Restaurants und Bars verboten.
- Seit Mitte Oktober 2018 sind der Kauf von kleinen Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen Verkaufsstellen und der Besitz von kleinen Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien legal.
Straßenverkehr
Entfernungen werden in km angegeben. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen liegt bei max. 100 bis 110 km/h. Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten 2 Jahren oder unter 21 Jahren 0,0. Autofahren unter Einfluss von Cannabis ist verboten.
Informieren Sie sich hier über weitere Verkehrsregeln.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist in Kanada je nach Provinz bis zu einer Dauer von 3 bzw. 6 Monaten gültig. Wir empfehlen, zusätzlich auch einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch. Das Abheben von Bargeld mit Bank- und Kreditkarten ist an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten vielerorts möglich.
Sicherheitshinweise für Kanada.
-
Terrorismus
Die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen wurden zum Schutz vor terroristischen Anschlägen verschärft. Mit zeitaufwendigen Kontrollen ist zu rechnen. Reisende sollten sicherstellen, dass sie alle Dokumente für die Ein- und Weiterreise mit sich führen.
-
Naturkatastrophen
Schneestürme
Zeit: in den Wintermonaten
Achten Sie auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. auf Hinweise der lokalen Behörden und des Government of Canada zu "Environment and Climate Change".Trockenheit, Busch- und Waldbrände
Zeit: von Juni bis September
Ort: besonders im Westen Kanadas - in British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest Territories und Manitoba
Starke Rauchentwicklung und Sichtbehinderungen können zu Straßensperren führen und Flugverbindungen beeinträchtigen. -
Kriminalität
Wir empfehlen, Reisepässe, Tickets und Wertsachen nicht im Auto aufzubewahren, da es auch auf bewachten Parkplätzen zu Aufbrüchen und Diebstählen kommen kann.
Außerdem wird empfohlen, vor Abreise eine Kopie des Reisepasses anzufertigen und getrennt vom Pass mitzuführen. Falls Sie Ihren Reisepass verlieren, sollten Sie unbedingt eine Verlustanzeige bei der kanadischen Polizei aufgeben und dabei die Kopie vorlegen.
-
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Zollvorschriften.
Alkoholische Getränke
Einreisende dürfen entweder 1,1 Liter Spirituosen, 1,5 Liter Wein oder 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Diese müssen beim Zoll angemeldet werden.
Tabak und Cannabis
Zollfrei sind 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 200 g Tabak und 200 Tabak-Sticks. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Cannabis über die Landesgrenzen zu bringen, ist nicht gestattet.
Geschenke
Zollfrei sind Geschenke im Wert bis zu 60 CAD pro beschenkte Person. Wird der Wert überschritten, ist die beschenkte Person abgabenpflichtig.
Waffen
Die Einfuhr von Waffen muss bei der Einreise deklariert werden. Im Regelfall wird eine Genehmigung für 60 Tage erteilt.
Lebensmittel, Pflanzen, Tiere
Diese müssen grundsätzlich deklariert werden. Aktuelle Regeln finden Sie auf der Webseite der "Canadian Food Inspection Agency (CFIA)".
Einfuhr von Zahlungsmitteln
Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 CAD müssen bei Einreise deklariert werden.
Einfuhrverbot
Die Einfuhr von pornografischem Material und Hasspropaganda ist untersagt.
Medizinische Hinweise.
-
Grundregeln
Ab Mai beginnt in Kanada die West-Nil-Fieber-Saison. Es handelt sich um eine grippeähnliche Viruserkrankung, die durch vorwiegend nachtaktive Mücken übertragen wird. Insbesondere ältere Menschen und Immungeschwächte sollten sich zur Sicherheit vor Mückenstichen schützen.
Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch viel Chlor.
-
Impfschutz
Die Standardimpfungen laut dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen empfehlen wir eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B. Die Meningitisimpfung (Schutz gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardprogramm. Kinder und Jugendliche sollten dagegen vor Antritt der Reise geimpft sein. Schutzimpfungen gegen Masern und gegen Tollwut können sinnvoll sein.
-
Gesundheitssystem
Sanitär und Hygiene entsprechen weitgehend den deutschen Verhältnissen. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen.
Suchen Sie bei Bedarf sogenannte "walk-in clinics" auf. Im Notfall gehen Sie direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses.
Behandlungen sind teuer und erfolgen mit Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss von Kanada wird daher dringend empfohlen, ebenso wie das Mitführen einer mit höheren Beträgen belastbaren Kreditkarte. Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden.
Strafrechtliche Vorschriften.
Seit dem 17. Oktober 2018 werden der Kauf von kleinen Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen Verkaufsstellen und der Besitz von kleinen Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Der Handel und Verkauf, die Herstellung und der Besitz sowohl von größeren Mengen Cannabis als auch von harten Drogen ist weiterhin strafbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Cannabis-In-Canada.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist in Kanada verboten. In Fahrzeugen dürfen sich keine geöffneten alkoholischen Getränke in Reichweite des Fahrers befinden. Während kanadischer Feiertage wird ein Alkoholverbot auf Campingplätzen und in National- und Provinzparks verhängt.
Rauchen in und vor öffentlichen Gebäuden, Einkaufszentren, Restaurants etc. ist untersagt.
Deutsche Botschaft in Kanada.
Postadresse
Embassy of the Federal Republic of Germany P.O. Box 379, Postal Station "A", Ottawa, Ontario K1N 8V4, Canada
Straßenanschrift
1 Waverley Street, Ottawa, Ontario K2P 0T8
Webseite
http://www.canada.diplo.de
Notrufnummern.
Allgemeiner Notruf: 911
(für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst)