Die Saison ist eröffnet: Endlich können Winter­sport­fans wieder auf Ski und Snowboards über die Pisten sausen. Wären da nicht die Risiken, die ein Ausflug in die Berge mit sich bringt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich schützen können.

Auf die Piste, fertig, los!

Glasklare Luft, glitzernder Schnee, perfekt präparierte Pisten - die winterliche Berglandschaft lockt auch dieses Jahr wieder zahlreiche Winter­sportler in die Alpen. So fährt jeder 10. Deutsche regelmäßig Ski oder Snowboard. Ein ebenso schönes wie riskantes Hobby, wenn man bedenkt, dass jährlich allein in Österreich rund 8 Millionen Skifahrer verunglücken und sich zum Teil schwere Verletzungen zuziehen.

Das kann nicht nur schmerzhaft, sondern auch teuer werden: Die alarmierte Bergrettung, der Transport ins Tal, die Arztkosten und ein stationärer Kranken­haus­aufenthalt im Ausland können schnell mehrere Tausend Euro kosten. Ausgaben, die sich vermeiden lassen - zumindest, wenn man ausreichend versichert ist.

Skiurlaub

Entspannt in den Skiurlaub.

Genauso wichtig wie Ihre Skiausrüstung: Bei Winterurlauben im Ausland sollten Sie unbedingt eine Auslands­kranken­versicherung im Gepäck haben. Die NÜRNBERGER übernimmt dann u. a. Kosten für Ärzte, Medikamente, Klinikaufenthalt und Rücktransport in die Heimat nach Unfall oder Krankheit.

Zur Auslandskrankenversicherung

Vorsicht: Verletzungsrisiko steigt nach mehreren Stunden auf der Skipiste.

Um Verletzungen zu verhindern, ist Konzentration besonders wichtig. Nach einem langen Tag im Skigebiet kann die schon mal etwas nachlassen. Auf­kommende Müdigkeit und schmerzende Glieder tun dann ihr Übriges - und scheinbar harmlose Abfahrten können ganz schnell gefährlich werden. Daher empfiehlt es sich, dass Sie immer wieder Erholungs­pausen einlegen und lieber ein bisschen langsamer fahren. Auf Alkohol sollten Sie auf der Piste besser verzichten, denn damit ist man deutlich unvorsichtiger unterwegs.

Wie verhalte ich mich nach einem Skiunfall?

  • Sichern Sie die Unfallstelle, damit es nicht zu einer Massen­karambolage kommt. Stecken Sie dazu Ihre Ski oder Stöcke oberhalb der Unfallstelle gekreuzt in den Schnee.
  • Fragen Sie das Unfallopfer nach Schmerzen und versuchen Sie, den Verletzten zu beruhigen.
  • Verständigen Sie die Bergwacht.
  • Halten Sie den Verletzten warm. Wenn Sie keine Rettungs­­decke zur Hand haben, können Sie es auch mit Massagen oder leichten Bewegungen versuchen.
  • Notieren Sie sich unbedingt Namen und Adressen von allen Beteiligten und Zeugen. Das ist wichtig, falls es später um die Schuldfrage geht und zu Rechts­­streitigkeiten kommt.

Vorsicht ist besser als Nachsicht - Unfälle vermeiden mit den FIS-Regeln:

  • Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.

  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungs­verhältnissen sowie der Verkehrs­dichte anpassen.

  • Wahl der Fahrspur

    Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

  • Überholen

    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

  • Einfahren und Anfahren

    Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

  • Anhalten

    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein ge­stürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

  • Aufstieg und Abstieg

    Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

  • Beachten der Zeichen

    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.

  • Hilfeleistung

    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

  • Ausweispflicht

    Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verant­wortlich oder nicht, muss nach einem Unfall seine Personalien angeben.

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Quelle: Internationaler Ski-Verband FIS für Skifahrer und Snowboarder

Müssen Skifahrer einen Helm tragen?

Während in Deutschland, Frankreich und der Schweiz niemand einen Helm tragen muss, gilt beispielsweise in Italien oder Österreich eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 14 bzw. 15 Jahre. Doch egal, ob Pflicht oder nicht - beim Skifahren einen Helm zu tragen, macht in jedem Alter Sinn. Schließlich lassen sich laut Studien 85 % aller Kopf­verletzungen durch einen Skihelm verhindern.

Im Überblick: Diese Versicherungen sollten Sie mit auf die Piste nehmen.

  • Private Unfallversicherung

    Ein waghalsiger Schwung, zu hohes Tempo oder ein plötzliches Hindernis - und schon liegen Sie verletzt im Schnee. Die gesetzliche Unfall­versicherung leistet hier nicht, weil es sich um einen Unfall in der Freizeit handelt. Gut also, wenn Sie eine private Unfall­ver­sicherung haben, die rund um die Uhr umfassenden Schutz für den Winter­urlaub bietet - im In- und Ausland.

    Wichtig zu wissen: Die NÜRNBERGER Unfallversicherung Komfort übernimmt Such-, Bergungs- und Rettungskosten in Höhe von bis zu 60.000 EUR.

    Knie- oder Kopf­verletzungen sind häufige und langwierige Ski­verletzungen. Deshalb sollten Sie auch an die Zeit nach einem möglichen Kranken­haus­aufenthalt denken. Die NÜRNBERGER bietet ihren Kunden über den zusätzlichen " Unfall-Schutzbrief" praktische Hilfe, wie z. B. Fahrdienst und Menüservice. Und der Zusatz­baustein " Reha-Schutzbrief" kümmert sich um die finanzielle Unterstützung bei Physio­thera­pie und Kuraufenthalten. Damit Sie schneller wieder zurück ins Leben kommen.

  • Haftpflichtversicherung

    Zwar kommt eine private Unfall­versicherung für Ihre eigene Behandlung auf, sie übernimmt aber keine Kosten bei Schaden­ersatz­forderungen Dritter. Wenn Sie also z. B. auf der Piste eine andere Person umfahren und diese dabei verletzen, brauchen Sie eine private Haft­pflicht­versicherung.

    Die NÜRNBERGER Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Unfallkosten der geschädigten Person, sondern kommt auch für Schäden an Gegenständen auf, beispielsweise an Ski oder Snowboards.

  • Auslandskrankenversicherung

    Egal ob Ski- oder Sommerurlaub - wer ins Ausland reist, sollte generell eine Auslandskranken­versicherung haben. Sie ist eine wichtige Ergänzung für alle gesetzlich Krankenversicherten und gilt für jede Urlaubsreise bis zu 8 Wochen.

    Für einen Jahresbeitrag von etwa 10 EUR kommt sie nicht nur für die medizinische Behandlung im Ausland auf. Auch der oft extrem teure Rück­transport nach Deutschland ist im Preis inbegriffen. Für Experten ist das sogar der größte Vorteil. Denn die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an diesen Kosten mit keinem Cent. Dabei kann der Transfer in die Heimat schnell an die 40.000 EUR verschlingen.

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Vorbereitung ist alles - was im Skiurlaub nicht fehlen darf.

Ein Urlaub in den Bergen will gut geplant sein. Gemütliche Skihütte oder komfortables Hotel? Eigene oder geliehene Ausrüstung? In unserem Ratgeber "Checkliste Skiurlaub" helfen wir Ihnen, den Überblick zu bewahren und bestens vorbereitet in den Winterurlaub zu starten.

Frau sitzt auf dem Tisch und telefoniert

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