Länderinfos.
- Lage: Staat in Südostasien
- Fläche: 513.115 km²
- Einwohner: 69,04 Millionen (Stand 2017)
- Hauptstadt: Bangkok
- Sprache: Thai
Kultur und Politik.
- Staatsform: konstitutionelle Erbmonarchie
- Regierungssystem: Militärregierung (unter konstitutioneller Monarchie)
- Staatsoberhaupt: König Maha Vajiralongkorn
- Staatsreligion: Buddhismus
- Währung: Baht
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
- Zulässig: Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass
- Nicht zulässig: Personalausweis, vorläufiger Personalausweis
- Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind für touristische Aufenthalte nicht dazu verpflichtet, vor der Einreise ein Visum einzuholen.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt. Meist sind Aufenthalte von längstens 30 Tagen zulässig.
Reisende sind dann visumpflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Eine einmalige Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage ist ausschließlich für touristische Zwecke möglich. Die Visumverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen "Immigration Bureau" beantragt werden.
Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten ("overstay"), riskieren Festnahme, Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten sowie eine Wiedereinreisesperre.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Versorgung im Notfall.
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Reiseinformationen Thailand.
Besondere Verhaltenshinweisen
Buddhismus ist Staatsreligion. Achten Sie darauf, beim Betreten von Tempeln angemessene Kleidung zu tragen.
Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok eine Schnellbahn.
Es herrscht Linksverkehr. In Thailand gilt Helmpflicht.
Achten Sie bei Taxen auf die Aufschrift "Taxi Meter", da die Abrechnung mittels Zähler erfolgt. Taxen ohne diese Aufschrift verfügen nicht über ein Taxameter und können Preise frei wählen. In Phuket dürfen Taxen aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Der deutsche Führerschein allein wird in Thailand offiziell nicht anerkannt. Für Aufenthalte von über 3 Monaten ist eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Geld/Kreditkarten
Das Bezahlen mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Bankkarten möglich.
Sicherheitshinweise für Thailand.
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Allgemein
Die Sicherheitslage in Thailand hat sich weitestgehend stabilisiert. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind trotzdem erheblich eingeschränkt. In Thailand gilt ein strenges Majestätsbeleidigungsgesetz. Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
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Terrorismus
Die allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen lässt sich niemals ausschließen. In den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie weite Teile von Songhkla) besteht eine höhere Gefahr von terroristischen Anschlägen.
Von Reisen in und durch die Provinzen im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia wird abgeraten, da diese unter Notstandsrecht stehen. Reisen auf dem Landweg nach Kambodscha sind nur über die offiziellen Grenzübergänge möglich. Von Reisen nach Preah Vihear und den umliegenden Tempelanlagen wird abgeraten, da der gesamte Bereich militärisches Sperrgebiet ist.
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Kriminalität
Thailand verzeichnet steigende Kriminalität. Betroffen sind insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya. In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Trekking-Touren sollten generell nur gut vorbereitet und am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung unternommen werden.
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Naturkatastrophen
- Überschwemmungen und Erdrutsche
Zeit: Mai bis Oktober (Regenzeit) - Starkregen
Zeit: November bis Januar
Vorkommen: im Südosten der Thai-Halbinsel (u. a. auch Koh Samui) - Wellen und Strömungen
Zeit: Sommermonate
Vorkommen: an den Stränden Phukets und der westlichen Andamanseeküste - Erd- und Seebeben
Thailand befindet sich in einer seismisch aktiven Zone.
- Überschwemmungen und Erdrutsche
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Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Zollvorschriften.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Grundsätzlich in unbegrenzter Höhe zulässig. Ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 20.000 US-Dollar übersteigen, müssen deklariert werden.
Antiquitäten
Für die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten bedarf es einer Genehmigung des "Fine Arts Department".
Souvenirs
Die Ausfuhr/Einfuhr nach Deutschland von bestimmten Lederprodukten (z. B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen.
Zigaretten
Dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Eine Überschreitung der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in 10-facher Höhe des Warenwerts mit sich bringen und die Ware wird konfisziert. Die Einfuhr von sogenannten Verdampfern, z. B. E-Zigaretten und Zubehör, nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden.
Medizinische Hinweise.
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Grundregeln
Wir bitten Sie, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, beispielsweise Flaschenwasser mit Kohlensäure. Niemals Leitungswasser trinken! Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Dies gilt auch für das Zähneputzen und Geschirrspülen.
Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie Fliegen unbedingt von Ihren Nahrungsmitteln fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Hände-Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher verwenden.
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Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in den großen Städten von hoher Qualität. Auf dem Land entspricht sie jedoch nicht dem europäischen Standard. Wir empfehlen einen ausreichenden, dort gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung.
Außerdem sinnvoll ist das Mitführen einer individuellen Reiseapotheke. Diese sollte unterwegs vor den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Hierfür ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Impfschutz
Bei direkter Einreise aus Deutschland besteht keine Impfnotwendigkeit gegen Gelbfieber. Diese wird nur bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert.
Standardimpfungen laut dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sind zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören Impfungen gegen: Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Polio (Kinderlähmung), Mumps-Masern-Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza (Grippe).
Zusätzliche Impfempfehlungen: Hepatitis A, Hepatitis B (bei Langzeitaufenthalten), Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus. -
Bekannte Erkrankungen
Dengue-Fieber, Chikungunya-Fieber, Zika-Virus-Infektion, Malaria, HIV/AIDS, Durchfallerkrankungen und Cholera, Neue Influenza A/H1N1 2009 (Schweinegrippe), Saisonale Influenza, Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Strafrechtliche Vorschriften.
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Rauschmittel
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art wird dringend gewarnt. Bereits auf den Besitz kleiner Mengen stehen hohe Freiheitsstrafen. Für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor.
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Ausweispflicht
Reisende sind verpflichtet, ihre Ausweise mit sich zu führen. Ausweiskontrollen sind keine Seltenheit.
Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.
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Majestätsbeleidigung
Abfällige oder kritische Bemerkungen können als Majestätsbeleidigung gelten und mit Haftstrafen von bis zu 15 Jahren geahndet werden.
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Diebstahl
Bereits der Diebstahl von geringwertigen Gütern kann mit sehr hohen Haftstrafen bestraft werden.
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Sexueller Missbrauch von Kindern
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich weiterverfolgt.
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Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken
Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons verboten.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme.
Alkoholkonsum unter 18 Jahren ist in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.
Alkoholkonsum innerhalb eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs ist für alle Insassen verboten.Der Begriff "Öffentlichkeit" umfasst ebenfalls Restaurants und Kinos.
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Kleidungsvorschriften
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.
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Rauchverbot
Seit dem 1. November 2017 gilt an einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga und Songkhla Rauchverbot. Folgen bei Nichteinhaltung sind Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr und/oder Geldstrafen bis zu 100.000 THB.
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Strafverfahren
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind begrenzt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender und teurer anwaltlicher Vertretung sowie harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßen der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.
Deutsche Botschaft in Thailand.
Postadresse
Embassy of the Federal Republic of Germany, G.P.O. Box 2595, Bangkok 10500, Thailand
Straßenanschrift
9 South Sathorn Road, Bangkok 10120
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:30 - 11:30 Uhr
Notrufnummern.
Polizei: 191 und 123
Feuerwehr: 199
Rettungsdienst/Medizinischer Notfalldienst: 1669
Touristenpolizei: 1155