Länderinfos.

  • Lage: Staat in Südostasien
  • Fläche: 513.115 km²
  • Einwohner: 69,04 Millionen (Stand 2017)
  • Hauptstadt: Bangkok
  • Sprache: Thai

Kultur und Politik.

  • Staatsform: konstitutionelle Erbmonarchie
  • Regierungssystem: Militärregierung (unter konstitutioneller Monarchie)
  • Staatsoberhaupt: König Maha Vajiralongkorn
  • Staatsreligion: Buddhismus
  • Währung: Baht

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

  • ­­Zulässig: Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass
  • Nicht zulässig: Personalausweis, vorläufiger Personalausweis
  • Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige sind für touristische Aufent­halte nicht dazu verpflichtet, vor der Einreise ein Visum einzuholen.

Die zulässige Auf­enthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungs­behörde festgelegt. Meist sind Aufent­halte von längstens 30 Tagen zulässig.

Reisende sind dann visumpflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zug­ticket nachweisen können.

Eine einmalige Verlängerung des visumfreien Auf­ent­halts um weitere max. 30 Tage ist ausschließlich für touristische Zwecke möglich. Die Visumverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumfreien Auf­enthaltsdauer beim zuständigen thailändischen "Immigration Bureau" beantragt werden.

Reisende, die die zulässige Auf­enthalts­dauer überschreiten ("overstay"), riskieren Festnahme, Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten sowie eine Wiedereinreisesperre.

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

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Reiseinformationen Thailand.

Besondere Verhaltenshinweisen
Buddhismus ist Staatsreligion. Achten Sie darauf, beim Betreten von Tempeln angemessene Kleidung zu tragen.

Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok eine Schnellbahn.
Es herrscht Linksverkehr. In Thailand gilt Helmpflicht.
Achten Sie bei Taxen auf die Aufschrift "Taxi Meter", da die Abrechnung mittels Zähler erfolgt. Taxen ohne diese Aufschrift verfügen nicht über ein Taxameter und können Preise frei wählen. In Phuket dürfen Taxen aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.

Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führer­schein oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Der deutsche Führerschein allein wird in Thailand offiziell nicht anerkannt. Für Aufenthalte von über 3 Monaten ist eine thai­ländische Fahrerlaubnis erforderlich.

Geld/Kreditkarten
Das Bezahlen mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen Geld­automaten ist die Abhebung mit Kredit- und Bankkarten möglich.

Sicherheitshinweise für Thailand.

  • Allgemein

    Die Sicherheitslage in Thailand hat sich weitestgehend stabilisiert. Meinungs- und Ver­sammlungs­freiheit sind trotzdem erheblich ein­geschränkt. In Thailand gilt ein strenges Majestäts­beleidigungs­gesetz. Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschen­ansammlungen zu meiden.

  • Terrorismus

    Die allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen lässt sich niemals aus­schließen. In den mehr­heitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie weite Teile von Songhkla) besteht eine höhere Gefahr von terroristischen Anschlägen.

    Von Reisen in und durch die Provinzen im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia wird abgeraten, da diese unter Not­standsrecht stehen. Reisen auf dem Landweg nach Kambodscha sind nur über die offiziellen Grenzübergänge möglich. Von Reisen nach Preah Vihear und den umliegenden Tempelanlagen wird abgeraten, da der gesamte Bereich militärisches Sperrgebiet ist.

  • Kriminalität

    Thailand verzeichnet steigende Kriminalität. Betroffen sind ins­besondere die Tourismus­hochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya. In entlegenen Gebieten und in den Grenz­gebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Trekking-Touren sollten generell nur gut vorbereitet und am besten in einer Reisegruppe unter sach­kundiger Führung unternommen werden.

  • Naturkatastrophen

    • Überschwemmungen und Erdrutsche
      Zeit: Mai bis Oktober (Regenzeit)
    • Starkregen
      Zeit: November bis Januar
      Vorkommen: im Südosten der Thai-Halbinsel (u. a. auch Koh Samui)
    • Wellen und Strömungen
      Zeit: Sommermonate
      Vorkommen: an den Stränden Phukets und der westlichen Andamanseeküste
    • Erd- und Seebeben
      Thailand befindet sich in einer seismisch aktiven Zone.

  • Krisenvorsorgeliste

    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisen­vorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontakt­aufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

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Zollvorschriften.

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Grundsätzlich in unbegrenzter Höhe zulässig. Ein- oder auszu­führende Beträge, die (ins­gesamt) den Gegenwert von 20.000 US-Dollar über­steigen, müssen deklariert werden.

Antiquitäten
Für die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten bedarf es einer Genehmigung des "Fine Arts Department".

Souvenirs
Die Ausfuhr/Einfuhr nach Deutschland von bestimmten Leder­produkten (z. B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfen­bein unterliegen dem Washingtoner Artenschutz­abkommen.

Zigaretten
Dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Eine Überschreitung der Höchst­grenze kann eine Geld­strafe in 10-facher Höhe des Waren­werts mit sich bringen und die Ware wird konfisziert. Die Einfuhr von sogenannten Ver­dampfern, z. B. E-Zigaretten und Zubehör, nach Thailand ist verboten und kann mit Ge­fängnis­strafe bis zu 10 Jahren bestraft werden.

Medizinische Hinweise.

  • Grundregeln

    Wir bitten Sie, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, beispiels­weise Flaschen­wasser mit Kohlensäure. Niemals Leitungswasser trinken! Im Notfall gefiltertes, des­infiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Dies gilt auch für das Zähneputzen und Geschirrspülen.

    Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie Fliegen unbedingt von Ihren Nahrungsmitteln fern.

    Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Hände-Desinfektionsmittel und Einmal­handtücher verwenden.

  • Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist in den großen Städten von hoher Qualität. Auf dem Land entspricht sie jedoch nicht dem europäischen Standard. Wir em­pfehlen einen aus­reichenden, dort gültigen Kranken­versicherungsschutz und eine zu­verlässige Reiserück­holv­ersicherung.

    Außerdem sinnvoll ist das Mitführen einer individuellen Reiseapotheke. Diese sollte unterwegs vor den Temperaturen entsprechend ge­schützt werden. Hierfür ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

  • Impfschutz

    Bei direkter Einreise aus Deutschland besteht keine Impfnotwendigkeit gegen Gelbfieber. Diese wird nur bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert.

    Standardimpfungen laut dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sind zu überprüfen und zu vervoll­ständigen.
    Dazu gehören Impfungen gegen: Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Polio (Kinderl­ähmung), Mumps-Masern-Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza (Grippe).
    Zusätzliche Impfempfehlungen: Hepatitis A, Hepatitis B (bei Langzeitaufenthalten), Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus.

  • Bekannte Erkrankungen

    Dengue-Fieber, Chikungunya-Fieber, Zika-Virus-Infektion, Malaria, HIV/AIDS, Durchfall­erkrankungen und Cholera, Neue Influenza A/H1N1 2009 (Schweinegrippe), Saisonale Influenza, Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

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Strafrechtliche Vorschriften.

  • Rauschmittel

    Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art wird dringend gewarnt. Bereits auf den Besitz kleiner Mengen stehen hohe Freiheits­strafen. Für einzelne Delikte sehen die thai­ländischen Strafgesetze die Todesstrafe vor.

  • Ausweispflicht

    Reisende sind verpflichtet, ihre Ausweise mit sich zu führen. Ausweiskontrollen sind keine Seltenheit.

    Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mit­geführt wird.

  • Majestätsbeleidigung

    Abfällige oder kritische Be­merkungen können als Majestäts­beleidigung gelten und mit Haftstrafen von bis zu 15 Jahren geahndet werden.

  • Diebstahl

    Bereits der Diebstahl von gering­wertigen Gütern kann mit sehr hohen Haftstrafen bestraft werden.

  • Sexueller Missbrauch von Kindern

    Der sexuelle Missbrauch von Minderj­ährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland stra­f­rechtlich weiterverfolgt.

  • Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken

    Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons verboten.

    Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme.

    Alkoholkonsum unter 18 Jahren ist in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.
    Alkoholkonsum innerhalb eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs ist für alle Insassen verboten.

    Der Begriff "Öffentlichkeit" umfasst ebenfalls Restaurants und Kinos.

  • Kleidungsvorschriften

    Nacktbaden, Baden ohne Bikini­oberteil sowie sexuelle Hand­lungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.

  • Rauchverbot

    Seit dem 1. November 2017 gilt an einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga und Songkhla Rauchverbot. Folgen bei Nicht­einhaltung sind Freiheits­strafen von bis zu 1 Jahr und/oder Geldstrafen bis zu 100.000 THB.

  • Strafverfahren

    Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind begrenzt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Er­wartungen. Mit langer Untersuchungshaft, un­zureichender und teurer an­waltlicher Vertretung sowie harten Haft­bedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatell­delikten) führt nach Verbüßen der Strafe zur Abschiebung und einem unbe­fristeten Wieder­einreiseverbot.

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Deutsche Botschaft in Thailand.

Postadresse
Embassy of the Federal Republic of Germany, G.P.O. Box 2595, Bangkok 10500, Thailand

Straßenanschrift
9 South Sathorn Road, Bangkok 10120

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:30 - 11:30 Uhr

Website
https://bangkok.diplo.de/th-de

Notrufnummern.

Polizei: 191 und 123

Feuerwehr: 199

Rettungsdienst/Medizinischer Notfalldienst: 1669

Touristenpolizei: 1155

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