Sind die Schulferien zu Ende, werden viele Kinder wieder zu gefährdeten Ver­kehrs­teilnehmern - vor allem die Abc-Schützen. Für sie läutet der erste Schultag nicht nur den Beginn eines neuen Lebensab­schnitts ein: Sie müs­sen auch lernen, sich im Straßenver­kehr allein zurechtzufinden. Wie der Schulweg sicher bewäl­tigt werden kann, erfahren Sie hier.

Verkehrserziehung in der Grund­schu­le.

Verkehrserziehung ist fest im Lehrpro­gramm von Schulen integriert und trägt dazu bei, Kinder zu ver­ant­wor­tungs­bewussten Verkehrs­teilnehmern zu erziehen und sie vor Gefahren im Straßenverkehr zu schüt­zen. Zum Bei­spiel lernen die Kin­der die Be­deutung des Zebrastreifens, die Ampelfarben sowie die wichtig­sten Verkehrs­zei­chen kennen. Außerdem erfahren die Kin­der, wie sie eine Straße si­cher über­que­ren und wie sie sich in Gefahren­situationen verhalten sollten. Ein wei­terer wichti­ger Punkt ist die Radfahr­prüfung. Eine altersgerechte Ver­kehrs­­erziehung trägt dazu bei, dass Kinder sicher ihren Schul­­weg bewäl­tigen kön­nen.

Radfahrprüfung.

Fahrräder sind in der Regel das erste Fortbewegungsmittel, mit dem Kinder selbstständig eine längere Strecke zu­rücklegen. Viele Kinder kommen auch mit dem Fahrrad in die Schule. Damit Un­fäl­le auf dem Schulweg oder in der Freizeit minimiert werden, findet nor­ma­lerweise eine Radfahrprüfung in der 3. oder 4. Klas­se statt, nachdem die Kinder bereits mit allgemeinen Ver­kehrs­regeln ver­traut sind. Der Un­ter­­richt zur Verkehrserziehung mit dem Fahrrad setzt sich aus der Wis­sens­ver­mittlung, praktischen Übun­gen und einer theoretischen sowie praktischen Prüfung zu­sammen. Bei der prakti­schen Prüfung werden die Lehrkräfte häu­fig durch Polizei­beamte unter­stützt. Auch Sie können Ihr Kind schon im Vorfeld dafür fit machen, wenn sie regelmäßig gemein­sam Fahr­rad fahren und das Rad verkehrssicher ausstatten.

Verkehrserziehung Grundschule
Sicher Fahrrad fahren will gelernt sein.

So können Sie Ihre Kinder auf den Weg zur Schule vorbe­rei­ten:

  • Den künftigen Weg zur Schule bzw. zur (Bus-)Haltestelle soll­ten Sie mit Ihrem Kind lange vor dem ersten Schultag im­mer wie­der besprechen und prak­tisch üben.
  • Weisen Sie dabei auf besonde­re Gefahren­quellen und ange­mes­se­ne Reaktionen hin, denn das schärft die Sinne. Ver­kehrs­re­geln werden besser verstanden und riskante Stel­len prägen sich schneller ein.
  • Der kürzeste Weg ist nicht im­mer der sicherste. Wählen Sie Strecken aus, die so wenig Ge­fah­ren wie möglich bergen.
  • Begleiten Sie Ihre Kinder auch nach Schulbeginn noch eine Zeit lang auf ihrem Weg. So können Sie sicher sein, dass alles rei­bungs­los klappt und die Kleinen wirklich unbe­scha­det an­kom­men.

Verkehrsregeln für Kraftfahrzeug-Lenker.

Wenn Sie als Kraftfahrzeug-Lenker ei­ni­ge Verkehrsregeln berücksichtigen, tra­gen auch Sie zur Sicherheit von Schul­kindern bei:

  • Nie an Einmündungen, im Kreuzungs­be­reich, auf Geh- und Radwegen oder an sonstigen Stellen parken, an denen es nicht erlaubt ist.
  • Immer die zulässige Höchstgeschwin­dig­keit beachten.
  • In der Nähe von Schulen und an Bus- und Bahnhaltestellen das Tempo deut­lich drosseln.
  • Sind Kinder in Sichtweite, runter vom Gas und bremsbereit sein.
  • An Fußgängerüberwege mit Zebra­strei­fen langsam heranfahren.
  • Niemals "auf den letzten Drücker" los­fahren. Denn Hetze und Stress machen unauf­mer­ksam.
  • Nähert sich ein Bus mit Warnblinklicht der Haltestelle, ist das Überholen gene­rell nicht erlaubt.
  • Setzt der Bus nur den rechten Blinker, kann man ihn vorsichtig passieren.
  • Steht der Bus bereits mit einge­schal­te­tem Warnblinklicht, dürfen Sie nur im Schritttem­po (mit 4 bis 7 km/h) und mit einem solchen Abstand vorbeifahren, dass Sie die Fahr­gäs­te nicht gefährden. Das gilt übrigens auch für den Gegen­verkehr!

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