Wir haben einige Tipps für Ihre Steuererklärung bezüglich Ihrer Versicherungen. Denn grundsätzlich sind Ausgaben für gesundheitliche Vorsorge, Alters­ver­sor­gung und berufliche Policen steuerlich absetzbar. Verschenken Sie also kein bares Geld. Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungsbeiträge unbedingt in Ihrer Steuererklärung stehen sollten.

Finanzamt honoriert Versicherungen - wenn Sie Ihre Beiträge geltend machen.

Ein starker, individueller Versicherungs­schutz hat übers ganze Jahr gerechnet seinen Preis. Das machen Ihnen die Bei­trags­ab­buch­ungen immer wieder bewusst. Warum also auf eine steuerliche An­er­kennung durchs Finanzamt verzichten? Wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind, gibt es für viele Beitragszahlungen Geld zurück. Lassen Sie sich die Chance nicht entgehen, relevante Ver­sicherungs­bei­träge in Ihre Steuer­erklärung einzutragen.

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Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben: Die Versicherungsart entscheidet.

Manche wundern sich über ihre Ausgaben für Versicherungen: Im Durchschnitt zahlte 2019 jeder Deutsche rund 1.500 EUR an Beiträgen im Jahr. Es liegt in der Natur einer Versicherung, dass sie erst dann wertvoll ist, wenn sie bei einem Schaden tatsächlich greift oder zur Leistung fällig wird. Umso besser, wenn Sie vom Staat wieder etwas Geld zurückbekommen. Dabei entscheidet die Versicherungsart, wie und in welcher Anlage Sie die Beiträge in der Steuererklärung geltend machen können: als Vor­sorge­auf­wand für Ihre Rente oder als Werbungskosten.

Versicherungen von der Steuer absetzen - aber welche?

In Ihrer jährlichen Ein­kommen­steuer­erklärung beim Finanzamt können Sie Versicherungsbeiträge geltend machen. Sie geben dafür immer die gesamten Jahresbeiträge aus dem Vorjahr an. Auch wenn Sie Versicherungen frühzeitig gekündigt haben, können Sie den gezahlten Beitrag absetzen. Der Gesetzgeber hat klare Regelungen für die unterschiedlichen Versicherungsarten getroffen. Hierbei gelten verschiedene Höchstgrenzen. Überschreiten Sie diese, können Sie darüber hinaus gezahlte Beiträge nicht mehr absetzen.

Das sind die Regeln:

  • Alle Versicherungen für ein privates Risiko gelten als Sonderausgaben.
  • Alle Versicherungen für ein berufliches Risiko gelten als Werbungskosten.
  • Reine Sachversicherungen können Sie nicht von der Steuer absetzen.

Diese Beiträge können Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen:

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Beiträge, die Sie nicht absetzen können:

Reine Sachversicherungen, die nicht Ihrer konkreten Vorsorge dienen, können Sie steuerlich nicht absetzen:

Was ist mit Versicherungen, die privates und berufliches Risiko abdecken?

Viele private Versicherungen bieten Bausteine an, um Ihre persönlichen Risiken möglichst bedarfsgerecht abzudecken. Eine Trennung in Werbungskosten und Sonder­ausgaben ist oft nicht sofort erkennbar, z. B. bei einer Rechts­schutz­ver­sicherung. Sie müssen jedoch nicht darauf verzichten, diese Policen steuerlich abzusetzen. Fragen Sie Ihren Versicherer, zu welchem Anteil ein Beitrag auf berufliche und private Risiken fällt, und reichen Sie diese Bescheinigung beim Finanzamt ein.

Versicherungen absetzen: Wie gehen Sie vor?

Diese Nachweise fordert das Finanzamt:

Das Finanzamt akzeptiert die auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragenen Beiträge für Versicherungen. Diese müssen Sie nicht noch einmal nachweisen. Anders sieht es bei zusätzlichen Versicherungen aus. Hier möchte das Finanzamt von Ihnen Belege über tatsächliche Über­weisungen sehen, z. B. Ihren Konto­aus­zug. Rechnungen alleine genügen nicht. Das Finanzamt will prüfen, ob Sie die Beiträge auch wirklich gezahlt haben.

Wo Sie die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung eintragen müssen:

Gut zu wissen: Falls der Schädiger mal nicht versichert ist, kann die eigene Haftpflicht­versicherung helfen.

Die private Haftpflichtversicherung ist nach der Kfz-Haftpflicht der meist abgeschlossene Versicherungs­vertrag in Deutschland. Bundesweit sind durchschnittlich 85 % der Haushalte über eine private Haft­pflicht­versicherung abgesichert (Quelle: GDV). Und wenn nicht? Bei Haushalten ohne Versicherungs­schutz fehlen häufig auch die sonstigen finanziellen Mittel. Folge: Der Geschädigte kann seine Ansprüche nicht durchsetzen und bleibt auf seinen Kosten sitzen. Vor diesem Risiko schützt eine Forderungs­­ausfall­­deckung, die auch die NÜRNBERGER in ihren privaten Haftpflicht-Tarifen anbietet. Sie springt ein, wenn der Schaden­ver­ur­sacher nicht zahlen kann.

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